Nachhaltigkeitsstrategie Hessen
Lernen und Handeln für unsere Zukunft
Nachhaltigkeitsbaukasten
Hier finden Sie Inhalte, die es Kommunen leicht machen sollen, sich auf den Weg der Nachhaltigkeit zu begeben. Stöbern Sie in den Beiträgen zu Aktivitäten, Materialien und Fördermöglichkeiten zu allen Bereichen der Nachhaltigkeit. Die Beiträge sind dabei unseren Leitsatzrubriken Soziales, Wirtschaft, Umwelt sowie Bildung/Kultur zugeordnet. Lassen Sie sich von Nachhaltigkeitsakteuren inspirieren und nutzen Sie Hilfestellungen und Beratungsmöglichkeiten.
Der Baukasten wurde Schritt für Schritt erweitert und Sie finden darin nun Inhalte zu allen vier Leitbildbereichen. Damit der Baukasten weiterwachsen kann, sind wir immer auf der Suche nach neuen Beiträgen. Sie haben etwas für den Baukasten, das Sie gerne teilen würden? Nutzen Sie hierfür den untenstehenden Link und füllen Sie das Formular mit Ihren Informationen aus.
Beitrag zusenden Schwerpunkt Kommunen Leitbild der NHS / Leitsätze SDG
Räume schaffen – Atelierförderungen
Datum Projektbeginn:
Die Antragstellung erfolgt für das jeweilige Kalenderjahr bis zum 30. September.
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuwendung wird als Projektförderung vergeben.
Fördergegenstand:
Das Land Hessen fördert mit dem kulturellen Raumprogramm Projekte, die an ungewöhnlichen Orten möglichst vielen Menschen in Hessen die Möglichkeit eröffnen, kulturelle Angebote zu erleben oder selbst zu gestalten.
Gefördert wird:
Künstlerische und kulturelle Projekte (z.B. Residenzprojekte, Ausstellungsprojekte) aller kultureller Sparten, vorzugsweise in ländlichen Räumen. Gefördert werden ausschließlich Projekte mit einer Laufzeit von mindestens einer Woche.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Höhe der Gesamtausgaben für das Projekt, maximal können bis zur Hälfte der Gesamtausgaben gefördert werden. Bei hohem Landesinteresse sind Ausnahmen möglich. Eine Förderung bis zu 5.000 Euro kann als Festbetragsfinanzierung gewährt werden. Nicht zuwendungsfähig sind investive Ausgaben.
Wer wird gefördert?
Eingetragene Vereine, gGmbHs, sonstige freie Träger; Städte und Kommunen, sonstige öffentliche Träger.
Anbieter/Projektleitung:
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
VERONIKA – Vernetztes Fahren des öffentlichen Nahverkehrs in Kassel
Durch die im Projekt VERONIKA entwickelten Technologien können der ÖPNV und der Rettungsverkehr in Kassel emissionsärmer, pünktlicher und energiesparender unterwegs sein!
Das bis 2019 vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur geförderte Projekt VERONIKA ermöglicht es, durch sowohl zentralbasierte, als auch lokale digitale Anwendungen die Kommunikation unter den Fahrzeugen zu erleichtern.
Anbieter/Projektleitung:
Stadt Kassel
Förderangebot: Fortentwicklung bestehender Stadtstrukturen zur Aufwertung von Quartieren
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Dauer und Zyklus des Projekts:
Der Förderzeitraum für die Gesamtmaßnahme soll zehn Jahre nicht überschreiten. In begründeten Einzelfällen können hiervon Ausnahmen zugelassen werden. Die Zuwendungsempfänger werden jährlich zur Antragsstellung aufgefordert.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilsfinanzierung abhängig von finanzieller Leistungsfähigkeit der Gemeinde und ihrer Stellung im Finanz- und Lastenausgleich nach dem Finanzausgleichgesetz (FAG)
Fördergegenstand:
Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Quartieren mit besonderen sozialen, städtebaulichen und wirtschaftlichen Problemlagen
Voraussetzungen:
Aufnahme der Gesamtmaßnahme der nachhaltigen Stadtentwicklung wurde in Förderprogramm aufgenommen; Gebiet der nachhaltigen Stadtentwicklung ist festgelegt, Festlegung anerkannt und Einzelmaßnahmen liegen im festgelegten Gebiet
Produktbeschreibung:
Fördermittel können eingesetzt werden
• zur Deckung der Kosten,
• zur Verbilligung von Darlehen, die der Deckung der Kosten dienen,
• zur Verbilligung von anderen Vor- oder Zwischenfinanzierungsdarlehen.
Bei der Weitergabe an Dritte können die Fördermittel vom Zuwendungsempfänger auch als Darlehen eingesetzt werden. Zuwendungsempfänger sind Städte und Gemeinden (kommunale Gebietskörperschaften) sowie kommunale Zweckverbände oder Planungsverbände.
Mit Hilfe des Programms werden erfolgreich die Kommunen bei der Stabilisierung und Aufwertung von Quartieren mit besonderen sozialen, städtebaulichen und wirtschaftlichen Problemlagen unterstützt. Dies erfolgt durch die Gestaltung des öffentlichen Raumes, den Ausbau der sozialen Infrastruktur, die Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements und dem Aufbau von Vernetzung und Kooperation um die Wohn- und Lebensbedingungen der Bewohnerinnen und Bewohner in den Wohnquartieren nachhaltig zu verbessern.
Der Schwerpunkt in der Umsetzung liegt auf baulich-investiven Maßnahmen, wie z.B. Stadtteilzentren und Nachbarschaftszentren, Kinder- und Familienzentren, Kitas oder Bildungshäusern und vielem mehr.
Neben der Förderung von investiven Maßnahmen ist auch die Förderung von nichtinvestiven, investitionsvorbereitenden oder begleitenden Maßnahmen, wie Quartiersmanagement, Erstellung eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes und Öffentlichkeitsarbeit möglich.
Voraussetzungen:
Allgemeine Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Gesamtmaßnahme der nachhaltigen Stadtentwicklung in ein Förderprogramm aufgenommen worden ist. Fördervoraussetzungen sind, dass das Gebiet der nachhaltigen Stadtentwicklung festgelegt worden ist, die Festlegung anerkannt worden ist und die Einzelmaßnahmen im festgelegten Gebiet liegen.
Anbieter / Projektleitung
WIBank
Bürgerwissenschaften für den Artenschutz in Fulda im Projekt "Tatort Straßenbeleuchtung"
Die Stadt Fulda ist Teil des Projekts "Tatort Straßenbeleuchtung", bei dem Anwohnerinnen und Anwohner die Wissenschaft unterstützen, indem sie Insektenfallen aufstellen, Insektenarten bestimmen oder die Himmelshelligkeit messen.
"Tatort Straßenbeleuchtung" ist dem nächtlichen Insektensterben auf der Spur. Straßenbeleuchtung kann nachtaktive Fluginsekten stark beeinträchtigen, da viele Insekten vom Licht der Leuchten angezogen und ihren eigentlichen Lebensräumen entzogen werden. Alle Interessierten können sich an dem Forschungsprojekt beteiligen.
Anbieter/Projektleitung:
Stadt Fulda, Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB)
Naturnahe Grünflächen dank "Bauhoftraining"
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg unterstützt Städte und Gemeinden bei der Anlage und Pflege von naturnahen Grünflächen.
Acht Kommunen aus dem Landkreis beteiligen sich am "Bauhoftraining". Aufgeteilt in zwei Kurse wurden im Frühjahr und im Herbst 2018 unter fachlicher Planung und Anleitung artenarme und pflegeintensive Rasenflächen in ausdauernde Wildblumenwiesen und -säume und -beete umgewandelt.
Anbieter/Projektleitung:
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Theodor-Litt-Schule in Michelstadt erhält Förderung für klimafreundlichen Schulhof
Die Deutsche Umwelthilfe unterstützt hessische Schulen bei der Gestaltung klimafreundlicher Schulhöfe. Zehn hessische Schulen sind bereits Teil des Projekts. Seit Oktober 2021 ist auch die Theodor-Litt-Schule aus Michelstadt dabei.
Den Schulhof in einen attraktiven, klimafreundlichen und naturnahen Pausen- und Lernraum verwandeln? Die Schülerinnen und Schüler der Theodor-Litt-Schule haben mit ihrer Sonnenblum-Pflanzaktion und Unterricht unter freiem Himmel selbst erlebt, wie gut es sich unter freiem Himmel lernen lässt.
Anbieter/Projektleitung:
Deutsche Umwelthilfe
Förderung für Waldbesitzende
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
Fördergegenstand:
Gefördert werden forstwirtschaftlicher Maßnahmen in Privat- und Körperschaftswäldern mit dem Ziel, eine klimaangepasste, biodiverse Forstwirtschaft zu unterstützen.
Gefördert wird:
A. Erstaufforstungen
B. Eine naturnahe Waldbewirtschaftung
C. Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
D. Die forstwirtschaftliche Infrastruktur
E. Aufarbeitung bei Kalamitäten
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger können - außer für Maßnahmen nach Abschnitt C - natürliche Personen, juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts als Besitzende von land- und forstwirtschaftlichen Flächen und Gemeinschaftsforsten und anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse im Sinne des Bundeswaldgesetz sowie Forstbetriebsvereinigungen nach dem Hessischen Waldgesetz sein, sofern sie rechtsfähig sind. Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger für Maßnahmen nach Abschnitt C können anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse im Sinne des Bundeswaldgesetzes sein.
Anbieter/Projektleitung:
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat V 52 Forsten
„Nachhaltigkeit lernen und leben“ im Main-Taunus-Kreis
Für ihre Unterrichtsarbeiten zum Thema Nachhaltigkeit sind insgesamt 35 Schulklassen im Main-Taunus-Kreis gewürdigt worden.
Es wurden Lernwerkstätten und Unterrichtsmodule unter anderem zu den Themen Klimaschutz, Kinderrechte, Fairtrade, Energie, Ernährung, Abfall und Recycling, Mobilität und Biologische Vielfalt angeboten. Im Kreis haben bislang rund 1700 Kinder teilgenommen, in 450 Kursen und mit mehr als 1300 Unterrichtsstunden.
Anbieter/Projektleitung:
Main-Taunus-Kreis
Modernisierung von Bestandsgebäuden zum Passivhaus
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Förderung von max. 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben oder von Mehrkosten einer energetisch optimierten Modernisierung und kombinierbar mit anderen Fördermitteln
Fördergegenstand:
Förderung von Modernisierungsmaßnahmen zur nachhaltigen Verringerung von CO2-Emissionen und zur Reduzierung des Primärenergieeinsatzes.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Das Projekt „Treffpunkt Bewegung – in Ihrem Stadtteil“ stärkt ältere Menschen in Kassel
„Treffpunkt Bewegung – in Ihrem Stadtteil“ bietet innovative flächendeckende Bewegungsangebote für ältere Menschen in mittlerweile bald zehn Kasseler Stadtteilen. Dort treffen sich Seniorinnen und Senioren einmal wöchentlich zum Spazierengehen.
Das Projekt „Treffpunkt Bewegung – in Ihrem Stadtteil“ in Kassel erhielt 2019 den Hessischen Gesundheitspreis in der Kategorie "Gesund Altern." Der Hessische Gesundheitspreis ehrt Projekte, die die Gesundheit der hessischen Bevölkerung fördern und unterstützen.
Anbieter/Projektleitung:
Hessische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V., Prinzessin Margarete Kliniken
Nachhaltiges Wohnumfeld - Konzepte und Baulanddialoge
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt 80 Prozent v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 100.000 Euro.
Fördergegenstand:
Neue Wohnquartiere sollen einen Beitrag zur Wohnraumversorgung für alle leisten, ein gutes soziales Miteinander der Bewohnerschaft fördern und zum schonenden Umgang mit Ressourcen beitragen. Mit der Förderung von Konzepten und Baulanddialogen sollen mit partizipativen Methoden neue Konzepte erstellt werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind die Städte Darmstadt, Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden sowie Kommunen in den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Fulda, Gießen, Groß-Gerau, Hochtaunus, Limburg-Weilburg, Main-Kinzig, Main-Taunus, Odenwald, Offenbach, Rheingau-Taunus, Vogelsbergkreis und Wetterau. Zweckverbände nach § 5ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) und Planungsverbände nach § 205 BauGB können ebenfalls Zuwendungen erhalten, soweit die beteiligten Kommunen in Satz 1 aufgeführt bzw. eingeschlossen sind.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Förderung der Nahmobilität
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuwendungen werden als Projektförderung gewährt.
Fördergegenstand:
Gefördert werden investive Maßnahmen, Planungen und Konzepte sowie Öffentlichkeitsarbeit für die Mobilität. Im Vordergrund stehen Projekte, die kurzfristig umgesetzt werden können und kleinere Projekte.
Förderung von Maßnahmen zur Kläranlagenverbesserung
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuschusshöhe ist unterschiedlich je nach Fördermöglichkeit (siehe unter "Weiterlesen").
Fördergegenstand:
Durch die Förderung sollen die Ziele der Hessischen Landesregierung im Bereich des Klimaschutzes zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen sowie die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels unterstützt werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden, Städte und Landkreise, deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände sowie kommunale Unternehmen.
Gefördert wird:
Bei dieser Förderung gibt es sechs Fördermöglichkeiten:
1. Förderung investiver kommunaler Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen
2. Förderung kommunaler Maßnahmen zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels
3. Förderung von Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen oder zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels
4. Förderung von kommunalen Informationsinitiativen, Beteiligungen an Wettbewerben der Europäischen Union oder des Bundes
5. Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen in direkter Nachbarschaft, bzw. Nähe zu Windenergieanlagen.
6. Förderung von Maßnahmen zur Haus- und Hofbegrünung privater Immobilieneigentümer als Klimaanpassungsmaßnahme in Kommunen
Anbieter/Projektleitung:
WIBa
Das Museum Wiesbaden ist jetzt klimaneutral
Ein Nachhaltigkeitsteam hat alle Prozesse im Landesmuseum Wiesbaden analysiert und eine Klimabilanz erstellt. Das ausgestoßene CO2 wird nun kompensiert.
Experten haben den CO2-Fußabdruck des Museums ermittelt. Was das Landesmuseum an diesem klimaschädlichen Gas ausstößt, gleicht es nun durch Investitionen in Klimaschutzprojekte aus und ist damit nach dem archäologischen Landesmuseum Keltenwelt am Glauberg das zweite klimaneutrale Museum in Hessen.
Anbieter/Projektleitung:
Museum Wiesbaden
Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Gewährt werden Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuschüsse zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Gefördert wird die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, die Herstellung naturnaher Gewässer, der Bau sowie die Erweiterung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz sowie die Beseitigung von Hochwasserschäden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände, kommunale Zweckverbände und Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG).
Die Gemeinden sind berechtigt, die Zuwendung an Dritte, die nicht selbst antragsberechtigt sind, nach Maßgabe des Zuwendungsbescheides weiterzuleiten.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Umwelteffekte von intelligenten, vernetzten urbanen Infrastrukturen
In der Studie skizziert das Autorenteam die Potentiale einer Vernetzung des Smart-City Konzepts mit Nachhaltigkeits-, Klimaschutz- und Umweltschutzaspekten.
Anleitung für einen Klima-Aktionstag
Im Aktionsbaukasten für den Klimaschutz erhalten kommunale Akteure einen Überblick über verschiedene Formate für einen Klima-Aktionstag.
Anbieter/Projektleitung:
Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)
Mehr Umweltgerechtigkeit: gute Praxis auf kommunaler Ebene
In dem Strategiepapier des Umweltbundesamt wird das Konzept der Umweltgerechtigkeit auf kommunaler Ebene anhand verschiedener Beispiele aus deutschen Städten greifbar gemacht.
Ziel des integrierten Ansatzes "Umweltgerechtigkeit" ist es, eine gesunde Umwelt für alle und gemeinsam mit allen Menschen unabhängig von ihrer sozialen Lage sicherzustellen.
Anbieter/Projektleitung:
Umweltbundesamt
Hessischer Biodiversitätsbericht 2021 - Sonderbericht: Landwirtschaft & Naturschutz, Biodiversitätsmaßnahmen im Offenland
Im Biodiversitätsbericht werden Projekte und Best Practice-Beispiele aus der Land- und Forstwirtschaft, Biotopen, dem Vogelschutz und dem Insektenschutz vorgestellt. Daneben gibt es Statistiken zum Vogelschutz, der Naturschutzfinanzierung und dem Zustand der hessischen Gewässer.
Anbieter/Projektleitung:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Streuobst in hessischen Schutzgebieten
Die Autor*innen werfen ein Schlaglicht auf die Situation der Streuobstwiesen in Hessen. Dabei gehen sie neben rechtlichen Vorgaben auch auf die Maßnahmen in den Streuobstwiesen zum Erhalt der Biodiversität in Hessen ein.
Anbieter/Projektleitung:
Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Sachgebiet „Schutzgebiets- und Artenmanagement, Naturschutzfinanzierung“
Mehr Nachhaltigkeit durch gekoppelte Infrastrukturen - Ein Leitfaden für Kommunen
Der Leitfaden zeigt, welche Chancen Kommunen bei der Kopplung ihrer Infrastrukturen in Bezug auf eine nachhaltige Entwicklung haben.
Neben positiver Impulse für den Klimaschutz wird auch die Resilienz und die soziale und ökonomische Verträglichkeit von Sektorenkopplungen bewertet.
Anbieter/Projektleitung:
Umweltbundesamt
CO2-neutrale Verwaltung - wie geht das?
Hans-Günter Göddemeyer und Susanne Stroh vom Finanzministerium Hessen zeigen auf, wie die Hessische Landesverwaltung ihre Treibhausgas-Emissionen auf nahezu Null CO2 bis 2030 reduzieren möchte.

Der Geo-Naturpark-Frau-Holle-Land lässt sich mit einer App entdecken
Der Geo-Naturpark-Frau-Holle-Land in der GrimmHeimat NordHessen kann mit einer für User kostenfreien App erkundet werden. Mit der App lassen sich Wander-, Rad-, Ski- und Kanutouren zur Offline-Nutzung herunterladen.
Die Tourendownloads zeigen Sehenswertes und Einkaufsmöglichkeiten an den Wegen an. Über QR-Codes sind Informationen zu Natur, Kultur und Geologie offline abrufbar und ersetzen Infotafeln. Die App bewährt sich als Reisebegleiter für die Hosentasche. Sie stärkt den Tourismus durch das Aufzeigen und Verknüpfen der Angebotsvielfalt. Zugleich informiert und sensibilisiert die App über Artenvielfalt und regionale Besonderheiten. Die Entwicklung der App wurde durch das Modellvorhaben Land(auf) Schwung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft gefördert, das das Ziel hat, die regionale Wertschöpfung zu erhöhen, die Beschäftigung im ländlichen Raum zu sichern und den demografischen Wandel aktiv zu gestalten.
Ansprechpartner:
Claudia Krabbes, erreichbar unter krabbes@naturparkfrauholle.land
Anbieter/Projektleitung:
Geo-Naturpark-Frau-Holle-Land
Gestalten statt verwalten! Nachhaltigkeit als Zukunftschance für Kommunen
Unter dem Motto "gestalten statt verwalten" beleuchtet Dr. Sebastian Muschter, Mitglied der Geschäftsleitung und standortverantwortlich für die PD in Hessen und Baden-Württemberg, Nachhaltigkeit als Zukunftschance für Kommunen. Er gibt konkrete Ratschläge, wie Kommen den ersten Schritt gehen können.
Malworkshop für Jung und Alt in Hünfelden
Bewertungsfreies Malen ohne Vorgaben, in einem geschützten Raum: Das konnten 22 Personen zwischen 4 und 71 Jahren in Hünfelden in einem Workshop ausprobieren. In altersgemischten Gruppen wurden Kunstwerke geschaffen, die im Atelier ausgestellt werden.
Anbieter/Projektleitung:
Kultursommer Südhessen, LandKulturPerlen, Gemeinde Hünfelden
Stärkung des nachbarschaftlichen Miteinanders durch Bürgerbeteiligung in Hanau
Der Stadtteilverein entstand aus einer Bürgerbeteiligungsgruppe. Er hat sich das Ziel gesetzt, das nachbarschaftliche Miteinander zu fördern und zu stärken. Dafür hat er einige Projekte des Stadtteilmanagements übernommen und trägt zur positiven Stadtteilentwicklung entscheiden bei. Er bietet ein Forum für die BewohnerInnen und ist ein Sprachrohr zur Stadt sowie darüber hinaus.
Anbieter / Projektleitung
Südlichter e.V., Verein zur Förderung und Stärkung der Südlichen Innenstadt
Gesund leben, auch während der Erwerbslosigkeit
Das Modellprojekt „Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung in der kommunalen Lebenswelt" setzt sich besonders für erwerbslose Menschen ein.
Das Projekt verfolgt die Ziele, die Chancen von erwerbslosen Menschen auf ein gesundes Leben zu verbessern und dafür zielgruppengerechte, niedrigschwellige und bedarfsorientierte Angebote zu schaffen. Gleichzeitig soll dadurch die Beschäftigungsfähigkeit verbessert bzw. erhalten werden und gesundheitsförderliche Strukturen in der Kommune entstehen.
Anbieter/Projektleitung:
Hessische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V.
Fortbildungen in der Darmstädter Kinderklink zum Umgang mit chronisch kranken Kindern
Die Fortbildungen zu chronischen Krankheiten in Kitas und Schulen der Prinzessin Margarete Kliniken in Darmstadt stärken Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrkräfte im Umgang mit chronisch kranken Kindern, um die uneingeschränkte Teilhabe der Kinder zu ermöglichen.
Die Fortbildungen zu chronischen Krankheiten in Kindertagesstätten und Schulen in Darmstadt erhielten 2019 den Hessischen Gesundheitspreis in der Kategorie "Gesund Aufwachsen." Der Hessische Gesundheitspreis ehrt Projekte, die die Gesundheit der hessischen Bevölkerung fördern und unterstützen.
Anbieter/Projektleitung:
Hessische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V., Prinzessin Margarete Kliniken
"Schülerforschungszentrum Nordhessen" in Kassel
Schülerinnen und Schüler nordhessischer Schulen von Klasse 5 bis 13 forschen in Teams an echten Problemen der Naturwissenschaften.
Die Schülerinnen und Schüler führen Experimente durch mit Schwerpunkten in Physik, Astrophysik, Geophysik, Chemie, Biologie, Technik, Informatik und Mathematik. Finanziert wird das Forschungszentrum über Spenden.
Anbieter/Projektleitung:
Förderverein Schülerforschungszentrum Kassel e.V.
Interkommunale Stadtentwicklung in Bebra und der Fuldaaue
Eine enge interkommunale Zusammenarbeit soll demographischen und wirtschaftlich-strukturellen Herausforderungen begegnen. Neben der Umsetzung verschiedener Maßnahmen wie dem "Haus der Generationen" oder der Fußwegeverbindung Bebra werden verschiedene Konzepte erarbeitet, darunter z. B. ein Einzelhandelsentwicklungskonzept oder der Masterplan Fuldaaue.
Anbieter / Projektleitung
Städte Bebra, Rotenburg an der Fulda, Gemeinde Alheim
Vortrag zum Thema kommunales Nachhaltigkeitsmanagement
Sebastian Ohlmeyer von Engagement Global erklärt den Ansatz eines strategischen Nachhaltigkeitsmanagements. Ziel ist, dass die Kommunen die Agenda 2030 in das Verwaltungshandeln verankern.
Philipp-Holzmann-Schule in Frankfurt am Main wird „Grenzenlos-Schule“
Die Philipp-Holzmann-Schule wurde 2021 für ihr Lehrangebot für Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) vom WUS-Projekt „Grenzenlos – Globales Lernen in der beruflichen Bildung“ ausgezeichnet. Die Schule erhielt parallel eine Auszeichnung durch die hessische Dachmarke „Nachhaltigkeit Lernen in Hessen“ des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Lehrkräfte der Philipp-Holzmann-Schule haben BNE-Lehrkräftefortbildungen besucht, Lehrkooperationen zu den 17 UN-Nachhaltigkeitszielen mit Studierenden aus Afrika, Asien und Lateinamerika durchgeführt und Seitens der Schulleitung wurde eine Selbstverpflichtung für Globales Lernen unterzeichnet. Durchgeführt wird das Projekt von der World University Service (WUS), einer internationalen und unabhängigen Organisation von Studierenden, Lehrenden und Mitarbeitenden im Bildungssektor.
Anbieter/Projektleitung:
Dr. Julia Boger
World University Service, Grenzenlos – Globales Lernen in der beruflichen Bildung
Goebenstr. 35
65195 Wiesbaden,
Tel.: 0611-9446051
E-Mail: boger@wusgermany.de
Förderung von Bildungskommunen
Datum Projektbeginn:
Es sind mehrere Antragsrunden vorgesehen. Vorlagetermine sind der 31. Dezember 2022, der 31. März 2023 und der 30 Juni 2023.
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung gewährt.
Fördergegenstand:
Das ESF Plus-Programm „Bildungskommunen“ unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte bei der Weiterentwicklung ihrer Bildungslandschaft.
Wer wird gefördert?
Alle Kreise und kreisfreien Städte sind antragsberechtigt, unabhängig davon, ob zuvor eine Förderung durch Programme der „Transferinitiative“ erfolgt ist. Bei weitergehenden Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an den DLR Projektträger oder die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Anbieter/Projektleitung:
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bildungsarbeit, Entwicklungspolitik, Entwicklung, Global
Datum Projektbeginn:
Eine Antragstellung ist das gesamte Jahr über möglich.
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Fördermittel von bis zu 2.000 Euro pro Projekt (Festbetragsfinanzierung) können von demselben Träger bis zu zweimal im Jahr beantragt werden.
Fördergegenstand:
Für Projekte zur entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit (z.B. Fair Trade-Workshop; Aktion zu Handy-Recycling).
Wer wird gefördert?
Das Aktionsgruppenprogramm (AGP) unterstützt Engagierte in Schulen und Initiativen, die ihr Wissen über die Zusammenhänge der Einen Welt vertiefen und weiter vermitteln möchten. Alle Gruppen mit Sitz in Deutschland, die ein Kleinprojekt im Rahmen der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit planen, können Fördermittel beantragen. Dazu zählen Schulen und Kitas ebenso wie Initiativen, Vereine, Stiftungen und andere Träger mit entwicklungspolitischer Zielsetzung.
Anbieter/Projektleitung:
Engagement Global
Der Marktplatz als Reallabor für kleinstädtische Lebensqualität: Wie wollen wir zukünftig leben, wohnen und arbeiten?
Bei dem "Summer of Pioneers" können ungenutzte innerstädtische Flächen und Räume für ein digitales Coworking genutzt werden. Hierfür werden zentrale Wohnräume genutzt, die zu einer höheren Lebensqualität beitragen. Zudem konnte ein Campus für neues Leben und Arbeiten auf dem Land entstehen.
Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes
Datum Projektbeginn:
Stichtage sind jeweils der 31. März und der 30. September.
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Bei den Themenfonds beträgt die Förderhöhe i.d.R. max. 5.000 €.
Fördergegenstand:
Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert Projekte zur Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen in Deutschland.
Gefördert wird:
Dauerhafte Förderthemen sind Kinderpolitik, Spielräume, Medienkompetenz, Kulturelle Bildung, Integration von geflüchteten Kindern sowie gesunde Ernährung. Im Vordergrund steht die Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen in möglichst vielen Projektbereichen von der Projektplanung bis zur Umsetzung.
Wer wird gefördert?
Bewerben können sich Kinder und Jugendliche (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Vereine, ebenso operative Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften sowie Bürgerinitiativen.
Anbieter/Projektleitung:
Deutsches Kinderhilfswerk
Sport für alle Kinder
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann ganzjährig gestellt werden.
Fördergegenstand:
Das Soforthilfeprogramm richtet sich an Sportorganisationen, die kurzfristig von Armut betroffene Kinder und Jugendliche im Sport unterstützen wollen.
Gefördert wird:
• die Teilnahme an besonderen Veranstaltungen wie Freizeiten, Trainingslager etc.
• die Anschaffung individueller Sportausrüstungen (Bekleidung, Sportgeräte)
• Fahrtkosten der Kinder und Jugendlichen zum Training
• Sonstige personenbezogene Förderungen.
Anbieter/Projektleitung:
Sportjugend Hessen
Förderung von Freizeitsport und Veranstaltungen für junge Menschen
Datum Projektbeginn:
Die Anträge können ganzjährig gestellt werden.
Fördergegenstand:
Ziel der Sportjugend ist es Sportvereine, -kreise und -verbände bei der Durchführung von Maßnahmen zu unterstützen.
Gefördert wird:
Maßnahmen, die nicht unmittelbar an Training und Wettkampf orientiert sind, die Persönlichkeitsentwicklung und Gemeinschaftsbildung junger Menschen fördern, die junge Menschen motivieren, andere Sport- und Bewegungsangebote kennenzulernen, mit denen neue Zielgruppen für regelmäßige Bewegung gewonnen werden sollen und die in Kooperationen mit anderen Trägern stattfinden und dem Vernetzungsgedanken in der Jugendarbeit Rechnung tragen.
Auch Kooperationsmaßnahmen mit anderen Vereinen sowie mit öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, Jugendringen und Jugendinitiativen können unterstützt werden.
Die Förderung kann auf zwei unterschiedliche Weisen erfolgen:
• Bezuschussung der Veranstaltungs- bzw. Projektkosten
• Vergünstigte Bereitstellung von Sportsfun Mobilen der Sportjugend Hessen
Anbieter/Projektleitung:
Sportjugend Hessen
Förderung von Bildungsmaßnahmen im Sport
Datum Projektbeginn:
Ein Antrag ist ganzjährig möglich, benötigt jedoch mindestens sechs Wochen Vorlauf.
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Förderumfang von eintägigen oder mehrtägigen Bildungsmaßnahmen oder Seminar-Bausteinen.
Gefördert wird:
1. Aus- und Fortbildungen für Multiplikatoren, die im Sport tätig sind.
2. Bildungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Menschen unter 27 Jahren, die relevante soziale oder politische Themenstellungen in altersgemäßer Form aufgreifen.
Für beide Bereiche gibt es folgende Fördermöglichkeiten:
• Eintägige Bildungsmaßnahmen
• Mehrtägige Bildungsmaßnahmen
• Seminar-Bausteine der Sportjugend Hessen
Zuschuss der Sportjugend Hessen von 15,- € je Lerneinheit
• Bei Aktionstagen können auch parallele Workshopangebote bezuschusst werden
Förderumfang von mehrtägigen Bildungsmaßnahmen
• Zuschuss der Sportjugend Hessen von 15,- € je Tag und Teilnehmer/in
• Max. 60% der Gesamtkosten
• Max 300,- € pro Tag
Förderumfang der Seminar-Bausteine der Sportjugend Hessen
• Die Sportjugend übernimmt die Kosten für die Referent/innen
• Kostenbeteiligung der Antragssteller von 20,- je Lerneinheit (LE), mindestens 80,- €
Anbieter/Projektleitung:
Sportjugend Hessen
Heimat Hessen – Regionale Kulturförderung, Heimat- und Brauchtumspflege
Datum Projektbeginn:
Anträge auf Förderung sind spätestens 10 Wochen vor Projektbeginn einzureichen.
Fördergegenstand:
Das Ministerium unterstützt Vereine bei dem Erhalt und der Pflege des Brauchtums in Hessen und die regionale Kulturarbeit.
Gefördert wird:
Ziele des Programms sind die Förderung der regionalen und landesweiten Identitätsbildung, die Förderung der Heimat- und Landesforschung und die Bereicherung des regionalen Kulturlebens.
Anbieter/Projektleitung:
Kulturförderung: Referat IV 3
E-Mail: kulturfoerderung@hmwk.hessen.de
Lust auf Kultur machen – Kulturelle Bildung
Fördergegenstand:
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst unterstützt mit vier unterschiedlichen Förderschwerpunkten die kulturelle Bildung für verschiedene Zielgruppen in Hessen.
Gefördert wird:
• Für junge Menschen – Kulturkoffer
• LandKulturPerlen – Kulturelle Bildung in ländlichen Räumen
• Mit Kultur wachsen – Jugendkunstschulen
• Teilhabe ermöglichen – Kulturelle Bildung für alle
Anbieter/Projektleitung:
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Förderung für Künstlerinnen und Künstler
Fördergegenstand:
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst unterstützt mit sechs unterschiedlichen Förderschwerpunkten Künstlerinnen und Künstler in Hessen.
Gefördert wird:
• Kunsträume schaffen - Hessisches Atelierprogramm
• Künstlerinnen stärken - Ottilie-Roederstein-Stipendien
• Ländlicher Raum – Autorenresidenzen
• Auf ins Ausland! - Stipendien für Arbeitsaufenthalte
• Bei Engpässen - Arbeitsstipendien für Autorinnen und Autoren
• Austausch - Hessisches Literaturstipendium:
Anbieter/Projektleitung:
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Qualifizierungschecks für gering qualifizierte Beschäftigte
Datum Projektbeginn:
Anträge auf Gewährung eines Zuschusses müssen vor Ausbildungsbeginn eingehen.
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Gefördert werden Maßnahmen, die über Nachqualifizierungen zu einem Berufsabschluss hinführen.
Fördergegenstand:
Qualifizierungsschecks sollen die Beschäftigungschancen von gering qualifizierten Beschäftigten durch Erlangung eines Berufsabschlusses steigern.
Gefördert wird:
Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen, die von einem zertifizierten Weiterbildungsanbieter angeboten werden und über Nachqualifizierungen zu einem Berufsabschluss führen. Geeignete Maßnahmen sollen in der Hessischen Weiterbildungsdatenbank eingestellt sein. Auch die Förderung von Teilabschnitten auf dem Weg zu einer abschlussbezogenen Qualifizierung ist möglich. Voraussetzung ist eine Beratung durch einen Bildungscoach, eine Nachqualifizierungsberatungsstelle oder eine zuständige Stelle. Die Förderung liegt bei 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und beträgt maximal 4.000 Euro.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind sozialversicherungspflichtige und geringfügige Beschäftigte, für die vom Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge geleistet werden
• mit Hauptwohnsitz in Hessen und
• mit einem Mindestalter von 21 Jahren und
• die über keinen beruflichen Abschluss verfügen oder
• in der ausgeübten Tätigkeit über keinen Berufsabschluss verfügen, wobei ein Berufsabschluss in einem anderen beruflichen Bereich länger als 4 Jahre zurückliegt.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Gründungsförderung an Hochschulen
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Nicht rückzahlbare Zuwendung in Form der Anteilsfinanzierung zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Zur Unterstützung von Gründungen an Hochschulen werden Projekte zur Steigerung der Gründungsbereitschaft von Hochschulangehörigen gefördert.
Gefördert wird:
Zur Unterstützung von Gründungen an Hochschulen werden Projekte zur Steigerung der Gründungsbereitschaft von Hochschulangehörigen gefördert, und zwar Gründer- und Ideenwettbewerbe, Informationsvermittlung, Beratung und Begleitung, die Bereitstellung von Räumen mit gründungsbezogener Infrastruktur (Inkubatoren), Service-, Beratungs- und Stipendienangebote für gründungswillige bzw. gründungsinteressierte Hochschulangehörige in der Vorgründungsphase. Auch eine Unterstützung von hochschulübergreifenden sowie landesweiten Maßnahmen zur Gründerförderung ist möglich.
Gefördert werden auch Studien zur Identifikation von Handlungsbedarfen zur Intensivierung der Gründungsförderung. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Richtlinie des Landes Hessen zur Stärkung von Forschung, technischer Entwicklung, Transfer und Innovation (StAnz.31/2017) vom 31.07.2017.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind die Hochschulen des Landes Hessen, das Universitätsklinikum Frankfurt und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen als Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung. Zudem staatlich anerkannte, gemeinnützige Hochschulen in privater Trägerschaft.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Nachhaltige Entwicklung in Kommunen - Chancen und Perspektiven
Prof. Dr. Kerstin Krellenberg, Institut für Geographie und Regionalforschung der Universität Wien, geht auf die Chancen und Perspektiven der nachhaltigen Entwicklung von Kommunen ein. Sie adressiert die Herausforderungen für eine nachhaltige Stadtentwicklung und stellt die lokale Stadtentwicklung in einen globalen Zusammenhang.
Förderangebot: Mitwirkungsorientierte Unterstützung kommunaler Veränderungsprozesse
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Dauer und Zyklus des Projekts:
Die Förderung wird einmalig in einem Zeitraum von drei Jahren gewährt.
Deadline Bewerbung: Die Antragstellung erfolgt ganzjährig.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilfinanzierung in Höhe der FAG-Quote (durchschnittliche Regelförderung 65 Prozent); einmalig im Zeitraum von drei Jahren und bis max. 50.000 Euro
Fördergegenstand:
Moderations- und Beratungsdienstleistungen, um kommunale Veränderungsprozesse mitwirkungsorientiert zu unterstützen
Voraussetzungen:
Antragstellende Gemeinden dürfen nicht als gesamtkommunaler Förderschwerpunkt im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms anerkannt sein
Projektbeschreibung:
Gefördert werden Moderations- und Beratungsdienstleistungen, um kommunale Veränderungsprozesse mitwirkungsorientiert zu unterstützen. Folgende Themenbereiche können beispielsweise in Frage kommen:
• Soziale und kulturelle Infrastruktur und Netzwerke
• Nahversorgung
• Gesundheitsversorgung
• Mobilität
• Ehrenamtliches Engagement
• Soziale Integration
• Leitbildentwicklung
Das Förderangebot darf nicht ausschließlich für die Vorbereitung eines Antrages zur Aufnahme in das Programm Dorfentwicklung und für den Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ verwendet werden. Jede Kommune kann einmal innerhalb von drei Jahren eine Förderung der Dorfmoderation erhalten. Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse (max. EUR 50.000 pro Vorhaben), die als Anteilsfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden können. Die Fördermittel werden nur gegen Vorlage bezahlter und geprüfter Rechnungen an den Zuwendungsempfänger ausgezahlt.
Anbieter / Projektleitung
WIBank
Wissens- und Technologietransfer zur CO2-Reduktion
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Nicht rückzahlbare Zuwendung in Form der Anteilsfinanzierung zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Es werden Vorhaben gefördert, die den Wissens- und Technologietransfer beschleunigen und Vorhaben des Technologiemarketings.
Gefördert wird:
Vorhaben zur Ressourceneffizienz und insbes. zur CO2-Reduktion. Wissens- und Technologietransfer bezeichnet jedes Verfahren, das auf die Gewinnung, die Erfassung und den Austausch von explizitem und implizitem Wissen abzielt.
Dazu können zählen:
• Forschungszusammenarbeit,
• Beratungsleistungen,
• Lizenzierung,
• Gründung von Spin-offs,
• Veröffentlichungen und
• Mobilität von Forschern und anderem Personal, das an diesen Maßnahmen beteiligt ist.
Neben dem wissenschaftlichen und technologischen Wissen umfasst der Wissenstransfer weitere Arten von Wissen:
• Informationen über die Anwendung von Normen und Vorschriften, in denen sie verankert sind,
• Wissen über die realen Einsatzbedingungen und Methoden der Organisationsinnovation,
• die Verwaltung von Wissen im Zusammenhang mit der Feststellung, dem Erwerb, dem Schutz, der Verteidigung und der Nutzung immaterieller Vermögenswerte.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank

Nachhaltiges Mobilitätsmanagement in Kommunen
Dr. Jutta Deffner vom Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE) erklärt die Herausforderungen und Chancen eines kommunalen Mobilitätsmanagements. Neben Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten werden auch konkrete Handlungsempfehlungen aufgezeigt.
Hessischer Investitionsfonds
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die unterschiedlichen Darlehensmodalitäten sind unter dem Link abrufbar.
Fördergegenstand:
Im Rahmen des Hessischen Investitionsfonds können Darlehen für kommunale Investitionen beantragt werden. Zudem sind Investitionsfördermaßnahmen förderfähig.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der Landeswohlfahrtsverband Hessen. Dabei wird zwischen der Darlehensvariante nach § 13 InvFondsG und Investitionen der Hessentag-Städte, die im Zusammenhang mit der Ausrichtung des Hessentages stehen, unterschieden.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Der Hessische Gesundheitspreis
Der Hessische Gesundheitspreis zeichnet laufende innovative Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention aus.
Die Vergabe des Hessischen Gesundheitspreises soll die Motivation relevanter hessischer Akteure fördern und Beispiele guter Praxis aus Hessen als Anregung zu einer qualitätsorientierten Fortentwicklung des Sozial- und Gesundheitswesens hervorheben.
Anbieter/Projektleitung:
Hessische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in Kita, Hort und Grundschule
Die Stiftung "Haus der kleinen Forscher" entwickelt seit 2016 Fortbildungen und Materialien zur frühkindlichen Bildung für nachhaltige Entwicklung und bietet diese bundesweit an.
Damit unterstützt sie insbesondere Kitas bei der Umsetzung von BNE. Das BNE-Projekt wird bis 31. Dezember 2022 durch Mittel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt.
Anbieter/Projektleitung:
Haus der kleinen Forscher
Praxismaterial auf dem Portal der hessischen Klimabildung
Das Portal bietet Arbeitsmaterialien, Informationen und eine Übersicht über Bildungsangebote mit verschiedenen Schwerpunkten.
Diese Schwerpunkte können sein: Ernährung, Landwirtschaft, Mobilität, Energie sowie weitere Aspekte des Klimaschutzes, die unmittelbar im Unterricht eingesetzt oder als Anregung für die eigene Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen genutzt werden können. Das hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bietet das Portal der hessischen Klimabildung für nachhaltige Entwicklung an.
Anbieter/Projektleitung:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Gesunde Lebenswelten für ältere Menschen gestalten - Leitfaden für Pilotkommunen
Der Leitfaden bietet fachliche Unterstützung bei der Förderung des Wohlbefindens älterer Menschen in der Kommune.
Eine Zielsetzung des "Im Alter IN FORM" war es, Akteurinnen und Akteure in der Seniorenarbeit fachlich zu unterstützen, Angebote zur Förderung des Wohlbefindens älterer Menschen auf kommunaler Ebene zu verbessern. Insgesamt haben 28 Steuerungsgruppen in Kommunen mit unterschiedlichen Strukturen mit fachlicher Begleitung von "Im Alter IN FORM" Fachberaterinnen einen partizipativen Prozess durchgeführt.
Anbieter/Projektleitung:
BAGSO - Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V.
Bericht: Vulnerable Gruppen in der Prävention und Gesundheitsförderung erreichen
Der Bericht stellt Strategien vor, um Hürden bei der Gesundheitsvorsorge für vulnerable Gruppen in Kommunen abzubauen.
Vulnerable Gruppen, also Gruppen der Bevölkerung, die gesundheitlich besonders verletzlich sind, weisen den mit Abstand größten Präventionsbedarf auf, nehmen aber von sich aus, verglichen mit weniger vulnerablen Personengruppen, deutlich seltener Vorsorgeangebote und Gesundheitsförderung in Anspruch. Der vorliegende Bericht des GKV-Spitzenverbands, basierend auf einer systematischen Literaturrecherche und möchte Kommunen über Strategien informieren, um vulnerable Gruppen besser zu erreichen.
Anbieter/Projektleitung:
GKV Spitzenverband
Bundesweite "Innovationsplattform Zukunftsstadt" (IPZ)
In deutschen Kommunen gibt es viele erfolgreiche Projekte zum Thema Stadtentwicklung, die als Impulsgeber und Unterstützer fungieren können. Die IPZ macht sie sichtbar.
Unter der Federführung des Bundesforschungsministeriums (BMBF) und des Bundesumweltministeriums (BMU) sowie der Beteiligung der Ressorts für Inneres (BMI), Wirtschaft (BMWi) und Verkehr (BMVI) wurde im Jahr 2016 die Innovationsplattform Zukunftsstadt (IPZ) gestartet. Durch die IPZ soll der Austausch zur Forschung für eine nachhaltige Stadtentwicklung vorangetrieben und ein Marktplatz geschaffen werden, der erfolgreiche Lösungen aufzeigt und Kommunen bei der Umsetzung guter Forschungsergebnisse in die Praxis unterstützt.
Anbieter/Projektleitung:
VDI Technologiezentrum GmbH
Leitfaden zur Bewegungsförderung in Kitas
Die Schritt-für-Schritt-Anleitung ist in Zusammenarbeit mit den Erzieherinnenschulen entstanden und hilft Kitas bei der Planung von bewegungsförderlichen Maßnahmen.
Im Rahmen des Projekts QueB wurde der Leitfaden zur Planung von bewegungsförderlichen Maßnahmen in der Kita entwickelt.
Anbieter/Projektleitung:
Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg
Stärkung des nachbarschaftlichen Miteinanders durch Bürgerbeteiligung in Hanau
Der Stadtteilverein Südlichter e.V. entstand aus einer Bürgerbeteiligungsgruppe. Er hat sich das Ziel gesetzt, das nachbarschaftliche Miteinander zu fördern und zu stärken. Dafür hat er einige Projekte des Stadtteilmanagements übernommen und trägt zur positiven Stadtteilentwicklung entscheiden bei. Er bietet ein Forum für die BewohnerInnen und ist ein Sprachrohr zur Stadt sowie darüber hinaus.
Ansprechpartner
Herrn Paul Wieczorek, erreichbar über suedlichter@gmx.de oder 0176-92292199
Anbieter / Projektleitung
Südlichter e.V., Verein zur Förderung und Stärkung der Südlichen Innenstadt

Die Stadt Eltville bekommt mehr Radabstellanlagen
In Eltville und den Vororten Martinsthal, Rauenthal, Erbach und Hattenheim werden neue Radabstellmöglichkeiten gebaut. Das Verkehrsministerium unterstützt den Ausbau mit 36.000 Euro - die Gesamtausgaben liegen bei 70.000 Euro.
Durch die Initiative der Deutschen Bahn „Bike&Ride“ war an den Bahnhöfen bereits der Bau von Radabstellmöglichkeiten für Pendlerinnen und Pendler möglich. Nun entstehen weitere 140 Radabstellanlagen über das gesamte Stadtgebiet. Zusätzlich sind im Ortskern von Eltville zukünftig außer Abstellbügeln auch fünf Fahrradboxen und drei Abstellmöglichkeiten für Lastenräder eingerichtet worden. Darüber hinaus unterstützt das Land Hessen im Rahmen der Nahmobilitäts-Richtlinie den Eltviller "Nahmobilitäts-Check", einem von Land zertifizierten Planungsverfahren zur Stärkung des Fuß- und Radverkehrs, unter besonderer Beachtung der Barrierefreiheit. Dafür kommen interessierte Bürgerinnen und Bürger, politische Vertreter sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachverwaltungen in mehreren Workshops zusammen. Für die anschließende Aufarbeitung wird ein Planungsbüro beauftragt, alle erarbeiteten Ergebnisse und Maßnahmen in einem Nahmobilitätsplan zusammenführt.
Anbieter/Projektleitung:
Stadt Eltville
Mit „Balkonkraftwerken“ in eine nachhaltigere Zukunft
Auf dem eigenen Balkon Sonnenstrom erzeugen?! Der Verein SoLocal Energy aus Kassel macht es möglich und gestaltet die Klimawende mit Balkonkraftwerken. Hierbei handelt es sich um kleine Stecker-Solaranlagen, die direkt an den Haushaltsstrom angeschlossen werden können. Durch ihre Kompaktheit kann man sie auf dem Balkon, aber auch an Zäunen oder auf Garagendächern selbst anbringen.
Hierbei handelt es sich um kleine Stecker-Solaranlagen, die direkt an den Haushaltsstrom angeschlossen werden können. Durch ihre Kompaktheit kann man sie auf dem Balkon, aber auch an Zäunen oder auf Garagendächern selbst anbringen.
Anbieter/Projektleitung:
SoLocal Energy e.V. ( Kassel)
Bei der European Mobility Week holt Kassel den ersten Preis
Bei der Aktionswoche, die jährlich im September stattfindet, handelt es sich um eine EU-weite Kampagne zur Stärkung der nachhaltigen Mobilität. In Kassel wurde besonders die Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen in den Blick genommen. Auch die Integration des Umlandes bei der Bereitstellung von öffentlichem Nahverkehr wurde positiv hervorgehoben.
Hier können Sie sich das Video zur Aktionswoche anschauen:
Zum Video
Zwingenberg bindet junge Erwachsene bei der Stadtentwicklung ein
Junge Erwachsene werden in Zwingenberg bei der Erstellung des neuen Stadtentwicklungskonzepts mit eingebunden. Für das Konzept erhält die Stadt Zwingenberg das GFB-Zukunftspreisgeld in Höhe von 10.000 Euro.
Noch bevor das eigentliche Konzept erstellt wird, soll jedoch zunächst ein Leitfaden für einen Stadtentwicklungsdialog erarbeitet werden, um den Prozess zu unterstützen.
Anbieter/Projektleitung:
Stadt Zwingenberg
Weidetierprämie für Schaf- und Ziegenhalter in Hessen
Datum Projektbeginn:
Beantragung jährlich bis zum 15. Mai
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung. Die Förderung bezieht sich auf die Schaf- und Ziegenhalter, die ihren Betriebssitz in Hessen haben.
Fördergegenstand:
Gefördert wird die Haltung der Schafe- und Ziegen, die zum Stichtag 01.01. des Antragsjahres älter als 9 Monate sind.
Voraussetzungen:
Der Antrag muss bis zum 15.05. online gestellt werden. Die Schafe/Ziegen müssen zum Stichtag 01.01. des Antragsjahres älter als 9 Monate sein. Hierfür muss ein Nachweis über den Bescheid der hessischen Tierseuchenkasse und die Stichtagsmeldung in der HIT-Datenbank erfolgen. Der Mindestbestand beträgt 20 Schafe und/oder Ziegen. Es kann maximal die Anzahl der Tiere für eine Förderung beantragt werden, die über den Bescheid der Tierseuchenkasse und die HIT-Meldung nachgewiesen worden sind.
Die Anzahl der Tiere, für die eine Förderung beantragt wird, muss für einen Zeitraum vom 16.05. bis mind. 15.09. im Betrieb gehalten werden (Haltungszeitraum). Tiere, die in dieser Zeit aus dem Bestand ausscheiden, sind durch andere Tiere, die zum 01.01. des Antragsjahres älter als 9 Monate sind, innerhalb von 10 Tagen zu ersetzen.
Der Betriebssitz des Zuwendungsempfängers muss in Hessen liegen. Antragsteller, deren Betriebssitz außerhalb Hessens liegt, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Eine Doppelförderung durch weitere tierbezogene Zuwendungen ist auszuschließen. Davon ausgenommen ist die Förderung zur Erhaltung der Vielfalt der genetischen Ressourcen (HALM G.2.).
Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, ein Bestandsregister zu führen sowie Aufzeichnungen über die Beweidung im Haltungszeitraum (Weidetagebuch) durchzuführen. Beide Verwendungsnachweise sind nach dem 15.09. bis spätestens 15.10. bei der zuständigen Bewilligungsstelle einzureichen.
Sofern sich der geförderte Tierbestand im Haltungszeitraum um mehr als 10 Prozent verringert und die Tiere nicht durch andere ersetzt werden, muss –außer in Fällen höherer Gewalt – innerhalb von 15 Werktagen eine schriftliche Mitteilung an die zuständige Bewilligungsstelle erfolgen.
Da es sich um eine De-minimis-Beihilfe handelt, ist eine entsprechende Anlage mit dem Antrag einzureichen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
natürliche Personen,
landwirtschaftliche Betriebe (unabhängig von der Rechtsform)
die jeweils selbst Schafe und / oder Ziegen halten.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Zuwendungen im Rahmen zwischen 20% bis 75% einer Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse und Bürgschaften. Junglandwirte und -landwirtinnen können einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 20.000 Euro erhalten.
Fördergegenstand:
Ziel ist die Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umwelt- und klimaschonenden, besonders tiergerechten, multifunktionalen und witterungsbedingten Risiken vorbeugenden Landwirtschaft.
Gefördert wird die:
• Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen,
• Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten,
• Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung.
Die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher, die Entwicklung des ländlichen Raumes und die Erhaltung der biologischen Vielfalt sind dabei besonders zu berücksichtigen.
Wer wird gefördert?
Landwirtschaftliche Unternehmen unabhängig von der Rechtsform, die entweder die Mindestgrößen nach § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte erreichen oder überschreiten und deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen (mehr als 25 Prozent der Umsatzerlöse) darin besteht, durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen, oder, wenn das Unternehmen einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaftet und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgt.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Ausgleichszulage für Landwirtschaftsbetriebe in benachteiligten Gebieten
Datum Projektbeginn:
Der Zuschuss wird im Rahmen des Gemeinsamen Antrages, jeweils zum 15.05. eines Jahres beantragt.
Dauer und Zyklus des Projekts:
Vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Kalenderjahrs
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung. Die Förderung bezieht sich auf in Hessen liegende Flächen.
Fördergegenstand:
Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) wird als teilweiser oder vollständiger Ausgleich von Einkommensverlusten und zusätzlichen Ausgaben, der in den benachteiligten Gebieten wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betrieben im Vergleich zu den Betrieben in nicht benachteiligten Gebieten gewährt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Betriebsinhaberinnen oder Betriebsinhaber landwirtschaftlicher Unternehmen, die ihren Betriebssitz in Hessen haben, sofern eine ermittelte förderfähige Fläche von mindestens 3 ha je Zuwendungsempfänger in den aus erheblich naturbedingten Gründen benachteiligten Gebieten und/oder in den Phasing-Out-Gebieten bewirtschaftet wird.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Förderung von Holzvermarktungsorganisationen
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Weitere Information können Sie der HVO-Richtlinie entnehmen.
Fördergegenstand:
Zur Schaffung zukunftsfähiger Holzvermarktungsstrukturen in Hessen, wird der Aufbau von Holzvermarktungsorganisationen gefördert.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
• natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Eigentümerin und Eigentümer oder Besitzerin und Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen,
• Gemeinschaftsforsten im Sinne des Bundeswaldgesetzes,
• Forstbetriebsgemeinschaften im Sinne des Bundeswaldgesetzes sowie
• rechtsfähige Forstbetriebsvereinigungen nach dem Hessischen Waldgesetz.
Anbieter/Projektleitung:
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat V 52 Forsten
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle in Wohngebäuden
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.
Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen; Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Förderung von Anlagentechnik (außer Heizung) in Wohngebäuden
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, wie beispielsweise einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage.
Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen; Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) in Wohngebäuden
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt mindestens 20 % der förderfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
Die Anlagen zur Wärmeerzeugung und die Austauschprämien für Ölheizungen werden in unterschiedlichen Anteilen gefördert. Die Auflistung finden Sie unter dem aufgeführten Link.
Wer wird gefördert?
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der
Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen;
Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Fachplanung und Baubegleitung bei der energetischen Sanierung von Wohngebäuden
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung.
Was wird gefördert?
Die Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung kann nur im Zusammenhang mit einer Förderung von Einzelmaßnahmen im Rahmen der Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude beantragt werden.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen; Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Heizungsoptimierung in Wohngebäuden
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 20 % der förderfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Siehe genaue Auflistung unter "Weiterlesen"
Voraussetzungen:
Voraussetzung für alle Maßnahmen ist bei wassergeführten Heizungssystemen ein hydraulisch abgeglichenes System der mindestens 2 Jahre alten Anlage zur Wärmeerzeugung.
Fördergegenstand:
Gefördert werden:
• der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
• der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
• Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien
• im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe
• die Dämmung von Rohrleitungen
• der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
• die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände ; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen; Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Förderung von E-Lastenrädern
Datum Projektbeginn:
Ein Antrag kann jederzeit gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenanhänger mit E-Antrieb.
Fördergegenstand:
Förderfähig ist die Anschaffung von Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung.
Voraussetzungen:
E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenanhänger müssen:
• serienmäßig und fabrikneu sein,
• jeweils eine Nutzlast von mindestens 120 kg aufweisen,
• Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt für eine Förderung sind:
private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige), Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise), Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Hochschulen), rechtsfähige Vereine und Verbände. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.
Nicht antragsberechtigt sind:
Privatpersonen
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Forschungs- und Entwicklungsförderung nachhaltige urbane Mobilität
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, können die Kosten bis zu 50 % gefördert werden. Bei Vorhaben von Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, sind die Ausgaben bis zu 100 % förderfähig. Bei nicht-wirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Fördergegenstand:
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu Fragen der nachhaltigen urbanen Mobilität.
Die Ergebnisse der Förderung sollen einen Beitrag zu folgenden Schwerpunkten leisten:
• Die Verbindung neuer Technologien mit Gestaltungsoptionen vor allem auf kommunaler
Ebene, um den Mobilitätsbedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger zu entsprechen.
• Die Verknüpfung und Harmonisierung von technologischen Neuerungen mit:
• individuellen und gesellschaftlichen Erwartungen
• ökologischen Anforderungen
• wirtschaftlichen Interessen.
• Die Identifizierung von Wechselwirkungen und Ansatzpunkten für Veränderungen, um z. B.
Verkehrsbewegungen nachhaltiger und effizienter zu gestalten.
• Die Entwicklung von geeigneten Formen für die politische, planerische und technologische
Steuerung
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Einrichtungen, Kommunen und Länder, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) − und gesellschaftliche Organisationen wie z. B. Vereine, Verbände und Stiftungen.
Anbieter/Projektleitung:
BMBF
Förderung von Elektrobussen und für den Betrieb erforderlicher Infrastruktur
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Dauer und Zyklus des Projekts:
Einreichungen sind jederzeit möglich
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Gefördert werden bis zu 40 % der Investitionsmehrausgaben des Elektrobusses zum vergleichbaren Bus mit Verbrennungsmotor, der Ausgaben für Investitionen in die Modernisierung des elektrischen Fahrantriebs, der Nachrüstungen am Betriebshof sowie Investitionen in Werkstattausstattung und Schulungen von Mitarbeitern. Der Netzanschluss kann mit bis zu 100.000 Euro pro Standort bezuschusst werden.
Fördergegenstand:
Das Land Hessen fördert die Anschaffung von Elektrobussen mit Batterie oder Brennstoffzelle, die mindestens über 5 Fahrgastsitzplätze verfügen, die antriebsbezogene Modernisierungen von Elektrobussen und die für den Betrieb der Elektrobusse notwendigen Nachrüstungen auf den Betriebshöfen wie die Errichtung von Lade- oder H2-Betankungsinfrastruktur. Des Weiteren sind notwendige Anpassungen von Werkstätten sowie Schulungsmaßnahmen förderfähig.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse, Verkehrsverbünde, Verkehrsunternehmen sowie sonstige Vorhabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs.
Anbieter/Projektleitung:
Hessen Agentur
PIUS Beratung
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Fördersatz beträgt bis zu 60 Prozent.
Fördergegenstand:
Wissensvermittlung sowie Maßnahmen zur Befähigung von potenziellen Existenzgründern und KMU in wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung (produktintegrierter Umweltschutz/ Innovationsdesign).
Voraussetzungen:
Die Projekte müssen im Land Hessen durchgeführt werden.
Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein.
Gefördert werden folgende Beratungsthemen:
1. PIUS-Beratung - Beratungen zum produktintegrierten Umweltschutz
2. Digitalisierung - Beratungen zur Digitalisierung insbesondere von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen (Strategie- und Umsetzungsberatung)
3. Innovationsförderprogramme - Beratungen zur Antragstellung in Innovationsförderprogrammen des Bundes oder der EU (z.B. „Horizon 2020“).
Zuwendungsfähige Ausgaben sind mit der Durchführung des Projektes in Zusammenhang stehende
• Ausgaben der Antragsberechtigten für eigenes Personal
• Sachausgaben der Antragsberechtigten, die in unmittelbaren Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben stehen, inkl. Ausgaben für Honorare.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Kammern, Verbände und Institutionen, die in Hessen flächendeckend die fachlich qualifizierte und neutrale Beratung von Unternehmen und Existenzgründern sicherstellen.
Vorrangig werden Maßnahmen in den EFRE-Vorranggebieten unterstützt. Nicht förderfähig sind u. a. Beratungen, die mit Mitteln aus anderen öffentlichen Programmen zur Beratungsförderung gefördert werden (Kumulierungsverbot). Nicht förderfähig sind zudem Beratungen von Unternehmen und Tätigkeiten, die nach Art. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 (De-minimis-Verordnung) vom Geltungsbereich der De-minimis-Verordnung ausgeschlossen sind.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Dank Leih-Laden mehr Nachhaltigkeit und Teilhabe
Teilhabe und effiziente Ressourcennutzung können durch einen Leih-Laden dank Netzwerkarbeit und organisiertem Ehrenamt erreicht werden.
B+R Offensive – Bahnhöfe als umweltfreundliche Mobilitätsdrehscheiben
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags, Antragsfrist ist der 30. September 2022
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Das Bundesumweltministerium stellt eine anteilige Finanzierung in Höhe von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben über die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) zur Verfügung.
Fördergegenstand:
Mit der Bike+Ride-Offensive der Deutschen Bahn und des Bundesumweltministeriums sollen so bis Ende 2022 rund 100.000 zusätzliche Bike+Ride-Plätze deutschlandweit errichtet werden.
Förderung Regionalmanagement
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendung beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Zyklus/ Dauer des Projekts:
Der Durchführungszeitraum für ergänzende Projektförderungen soll drei Jahre nicht überschreiten.
Fördergegenstand:
Zur Mobilisierung regionaler Innovations-, Wachstums- und Beschäftigungspotentiale werden bestehende und auf Dauer angelegte Regionalmanagementgesellschaften unterstützt.
Voraussetzungen:
Mit dem Regionalbudget darf keine direkte Förderung einzelner gewerblicher Unternehmen erfolgen.
Aufwendungen für das Regionalmanagement dürfen nicht doppelt gefördert werden.
Gefördert werden können:
• integrierte regionale Innovations- und Entwicklungskonzepte, die die Regionalmanagementgesellschaften entwickeln und umsetzen sowie die Fortschreibung, Modernisierung und Aktualisierung bestehender Konzepte,
• die Initiierung regionale Konsensbildungsprozesse,
• der Aufbau regionaler Netzwerke, Bündnisse, innovationsorientierte Projekte/Verbundprojekte, Innovationscluster u. ä. und
• die Mobilisierung verborgener regionaler Beschäftigungs- und Wachstumspotenziale
• Regionalmanagementgesellschaften können mit einem Regionalbudget zur strategischen Ausrichtung und bei der Durchführung von Projekten unterstützt werden. Diese Projekte dienen auch der Profilierung des Innovationsstandortes Hessen
Wer wird gefördert?
Bestehende und auf Dauer angelegte Regionalmanagementgesellschaften. Pro Region wird nur eine Regionalmanagementgesellschaft gefördert.
Vorhaben werden in den EFRE-Vorranggebieten unterstützt.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Förderung von Biomassefeuerungsanlagen
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Festbetrags- bzw. Anteilsfinanzierung in unterschiedlicher Höhe. Die einzelnen Fördersätze können der Richtlinie zur Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen (Teil II, Ziffer 4.4.) entnommen werden.
Fördergegenstand:
Der Anteil an Bioenergie soll durch eine nachhaltige, umweltverträgliche und effiziente Nutzung der vorhandenen Biomassepotenziale gesteigert werden.
Voraussetzungen:
• Eine Förderung kann nur für Vorhaben gewährt werden, die noch nicht begonnen worden sind.
• Die Finanzierung des Vorhabens muss gesichert sein (Vollfinanzierungsnachweis).
• Der Höchstbetrag im Rahmen der de-minimis-Regelung darf noch nicht ausgeschöpft sein.
• Die eingesetzten Brennstoffe müssen aus Rohholz, Stroh oder Energiepflanzen gewonnen werden.
• Das zur Verfeuerung vorgesehene Holz muss überwiegend (mindestens 51 Prozent) aus Rohholz stammen
Gefördert wird:
• die Errichtung von Biomassefeuerungsanlagen ab 30 kW und Nahwärmenetzen zu geförderten Feuerungsanlagen
• Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Gewinnung von Erfolg versprechenden Grundlagenkenntnissen
• Schulungs- und Informationsveranstaltungen zu technischen, ökonomischen, ökologischen und organisatorischen Fragen im Zusammenhang mit nachwachsenden Rohstoffen
Wer wird gefördert?
Alle öffentlichen und privaten Träger
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Förderung energetische Sanierung des kommunalen Gebäudebestandes
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuschusshöhe ist variabel, je nach Ausführung
Fördergegenstand:
Unterstützung bei der umfassenden energetischen Modernisierung kommunalen Gebäudebestands.
Gefördert werden:
• die energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden, die sich in einem energetisch nachteiligen Zustand befinden.
• Ersatzneubauten und Neubauten als Modellvorhaben mit besonders hohen energetischen Standards.
• Investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie innovative Pilot- und Demonstrationsvorhaben mit besonders hohen energetischen Standards.
Wer wird gefördert?
Städte und Gemeinden, Landkreise, kommunale Zweckverbände (kommunale Gebietskörperschaften) in Hessen.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
SUMP – Unterstützung bei einem Konzept für einen nachhaltigen urbanen Mobilitätsplan
Das Fachzentrum für nachhaltige urbane Mobilität (FZ-NUM) hat Leitlinien für einen nachhaltigen urbanen Mobilitätsplan entwickelt (Sustainable Urban Mobility Plan =SUMP).
Diese beschreiben sowohl den Planungsprozess unter Berücksichtigung partizipativer Elemente als auch Gütekriterien der Resultate. Ein zentraler Anspruch des SUMPs ist eine an den Bedürfnissen der Nutzer:innen ausgerichtete Mobilität. Der unten stehende Link beinhaltet die Leitlinie eines SUMPs und eine Aufzeichnung des Workshops zur Vorstellung dieser Leitlinie.
Anbieter / Projektleitung
Fachzentrum nachhaltige urbane Mobilität
Leitfaden für verantwortungsvolle landwirtschaftliche Lieferketten
Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) haben im Juli 2019 einen gemeinsamen Leitfaden zu verantwortungsvollem unternehmerischen Handel entlang der landwirtschaftlichen Lieferkette erstellt.
Der Leitfaden gibt Hilfestellung bei der Durchsetzung bereits etablierter Standards, mit Blick auf Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Gesundheit, das Recht auf Nahrung, Landrechte, Umwelt und nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen, gute Unternehmensführung, Tierwohl sowie Technologie und Innovation.
Anbieter / Projektleitung
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Leitfaden für mehr Nachhaltigkeit in der Betriebsverpflegung
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) stellt in seinem Leitfaden die Ergebnisse des Projekts NACHHALTIG B | UND GESUND vor, in dem Maßnahmen für Betriebsrestaurants zur nachhaltigen Ausrichtung ihrer Produkte erarbeitet wurden. Der Leitfaden berücksichtigt neben der Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen auch die Gesundheit und die Ökologie.
Anbieter / Projektleitung
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Kompass Nachhaltigkeit für nachhaltige Beschaffung
Die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) bietet ein Webportal mit zahlreichen Informationen zu Schulungsangeboten und Best-Practice-Beispielen an, wie Kommunen die Beschaffung nachhaltig umsetzen können.

Global Nachhaltige Kommune Hessen (GNK)
Das Projekt GNK in Hessen ist ein kostenloses Angebot der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) von Engagement Global (EG) in Kooperation mit der Nachhaltigkeitsstrategie Hessen. Sie erhalten Unterstützung bei der Erarbeitung Ihrer kommunalen Nachhaltigkeitsstrategie, der Etablierung eines kommunalen Nachhaltigkeitsmanagements sowie der strategischen Verankerung der globalen Nachhaltigkeitsziele. Interessensbekundungen können bis zum 25. Mai eingereicht werden.
Anbieter / Projektleitung
Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) - Engagement Global
Ansprechpartner
Herrn Simon Hintemann, erreichbar über simon.hintemann@engagement-global.de oder 0228-207172618
Gelungene Quartiersentwicklung/ soziale Stadtentwicklung in Steinbach
Durch die Förderung konnten eine Stadtteilmitte neu aufgebaut und das Wohnumfeld neugestaltet werden. Neue Wegeverbindungen wurden in der Stadt geschaffen und naturnahe Spiel- und Aufenthaltsräume integriert.
Ideen für eine Post-Corona-Innenstadt in Frankfurt
Impulsprojekte für die Post-Corona-Innenstadt sollen konzipiert und umgesetzt werden. Dazu erfolgt eine Herausarbeitung der Leitfunktionen der Innenstadt, die Entwicklung nachhaltiger Mobilitätsprojekte und die Erarbeitung von Lösungsansätzen, um den öffentlichen Raum attraktiver zu gestalten.

Eltville am Rhein: Integration durch Mitbestimmung
Eltville ist dank einer Vielzahl von Projekten gelebte "Soziale Stadt" und "FamilienStadt". Die Eltviller Quartiersentwicklung (QE) legt sich nicht nur auf (tradierte oder konstruierte) Gruppen, Generationen, Schichten, bestimmte Herkunft oder Kulturen fest, sondern orientiert sich in ihrem methodischen Handeln an den Bedürfnissen und Interessen der Menschen. Daneben gibt es Klimaschutzprojekte, die großes Engagement erfahren.
Starke dörfliche Gemeinschaft durch Integration und demokratisches Miteinander
Ziel der Initiative ist es, den demographischen Wandel aktiv zu gestalten und NeubürgerInnen unabhängig ihrer Herkunft, Sprache und Religion zu integrieren. Damit sollen die dörfliche Gemeinschaft gestärkt und das demokratische Miteinander gefördert werden.
Secondhand-Kaufhaus ist Treffpunkt mit vielfältigem Angebot
Das Secondhand-Kaufhaus ermöglicht nicht nur ein Einkaufen ohne Stigmatisierung, sondern ist auch als Treffpunkt etabliert. Zusätzlich bestehen auch Kontakte zu anderen Einrichtungen, die je nach Notwendigkeit BürgerInnen unterstützen. Ergänzend finden kulturelle Veranstaltungen statt.
Breit gefächertes Netzwerk zur passgenauen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen
Die Initiative „Runder Tisch – Kinder und Jugendliche in Sontra“ des Netzwerks Runder Tisch – Kinder und Jugendliche in Sontra hat es sich zum Ziel gesetzt, Kinder und Jugendliche jeglicher Nationalität zu begleiten und zu unterstützen. Neue Projekte werden dabei an aktuelle Problemlagen angepasst.
Vortrag zum Thema "Bildung für nachhaltige Entwicklung" von Silvia Fengler
Silvia Fengler vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erklärt, warum eine Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) die Grundvoraussetzung und Triebkraft des Wandels hin zu einer nachhaltigen Kommune ist.

Nachhaltige Entwicklung in Kommunen - Chancen und Perspektiven
Prof. Dr. Kerstin Krellenberg, Institut für Geographie und Regionalforschung der Universität Wien, geht in ihrer Publikation auf die Chancen und Perspektiven der nachhaltigen Entwicklung von Kommunen ein. Sie adressiert die Herausforderungen für eine nachhaltige Stadtentwicklung und stellt die lokale Stadtentwicklung in einen globalen Zusammenhang.
Frankfurt am Main engagiert sich im hessischen Re-Use-Netzwerk
Das hessische Re-Use-Netzwerk hat es sich zum Ziel gemacht, die Kreislaufwirtschaft in Hessen zu verankern. Durch die gemeinsame Anstrengung von Entsorgern, Secondhand Warenhäusern und Reparateuren soll die Wiederverwendung attraktiv, praktikabel und vor allem selbstverständlich gemacht werden. Das Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main ist hier als Koordinator tätig, indem es Projekte und Akteure zusammenbringt.
Darüber hinaus ist Frankfurt auch als Mitglied des Zero-Waste-Europe-Netzwerks auf europäischer Ebene vernetzt. Ziel ist es, sich als Zero-Waste-Stadt zertifizieren zu lassen, indem ein breiter Maßnahmenkatalog umgesetzt werden soll.
Initiative nachhaltiges Wirtschaften in Hessen
Unter dem Dach der Hessischen Nachhaltigkeitsstrategie haben sich Vertreterinnen und Vertreter aus Unternehmen, Wirtschaftsverbänden, der Landesverwaltung sowie gesellschaftliche Akteure wie die evangelische Kirche zusammengeschlossen und die hessische Initiative für verantwortungsvolles, nachhaltiges Wirtschaften ins Leben gerufen. Die Initiative nachhaltiges Wirtschaften richtet sich bewusst an alle Wirtschaftenden, auch an solche im kommunalen und gesellschaftlichen Bereich.
Investitionszuschüsse für Sportgeräte und Baumaßnahmen in Sportstätten
Datum Projektbeginn:
Der Antrag ist vor der Baumaßnahme bzw. der Anschaffung der langlebigen Sportgeräte über den zuständigen Sportkreis beim Landessportbund Hessen einzureichen.
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Grundlage für die Höchstförderungssätze ist die Mitgliederzahl gemäß der Bestandserhebung des Jahres vor der Antragstellung.
Fördergegenstand:
1. Zuschüsse für die Durchführung von Baumaßnahmen
2. Zuschüsse für die Anschaffung von langlebigen Sportgeräten für den Übungs- und Wettkampfbetrieb
Gefördert wird:
1. Zuschüsse für die Durchführung von Baumaßnahmen: Ziel und Gegenstand der Zuschüsse für die Durchführung von Baumaßnahmen ist die Förderung von vereinseigenen bzw. den Mitgliedsvereinen langfristig (mindestens 25 Jahre)1 überlassenen Sportanlagen, die überwiegend vom Verein genutzt werden und deren gewerbliche Nutzung ausgeschlossen ist.
2. Zuschüsse für die Anschaffung von langlebigen Sportgeräten für den Übungs- und Wettkampfbetrieb: Ziel ist die Förderung der Anschaffung von langlebigen Sportgeräten, die unmittelbar für den Übungs- und Wettkampfbetrieb von Übungsgruppen der Vereine verwendet werden.
Wer wird gefördert?
Sportvereine in Hessen, die seit mindestens 3 Jahren eine Mitgliedschaft beim Landessportbund Hessen innehaben.
Anbieter/Projektleitung:
Landessportbund Hessen
Mehr Nachhaltigkeit in der Gemeinschaftsverpflegung - Ein Beschaffungs-Leitfaden für Kommunen und öffentliche Einrichtungen
Der Leitfaden „Mehr Nachhaltigkeit in der Gemeinschaftsverpflegung“ soll Kommunen und öffentliche Einrichtungen dabei unterstützen, schon bei der Ausschreibung die Weichen richtig zu stellen. Dafür kombiniert der Leitfaden juristische Expertise und handfeste Erfahrungen aus der Praxis – damit am Ende mehr regionale, saisonale und biologische Gerichte, die schmecken, auf den Tellern landen.
Anbieter/Projektleitung:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Die hessische Kommunalrichtline
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Höhe der Förderung ist abhängig der Einstufung in Qualitätsstufen eins bis vier und wird als nichtrückzahlbarer Zuschuss gewährt:
• 50 % (Qualitätsstufe 1)
• 65 % (Qualitätsstufe 2))
• 75 - 80 % (Qualitätsstufe 3
• 30 % (Qualitätsstufe 4)
Fördergegenstand:
Die Landesregierung unterstützt die hessischen Kommunen bei der umfassenden energetischen Modernisierung ihres Gebäudebestandes. Mit dem Förderangebot werden Kommunen dabei unterstützt, investive Maßnahmen umzusetzen, mit denen sie ihren Strom- und Wärmebedarf dauerhaft reduzieren und damit Energiekosten senken können.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden alle hessischen Städte, Gemeinden und Landkreise sowie private Träger in kommunalersetzender Funktion. Der Antrag für kommunalersetzende Träger muss über die Kommunen erfolgen und die Förderung wird über die Kommune an die Träger weitergeleitet.
Anbieter/Projektleitung:
Landes Energie Agentur Hessen
„Main.Kinzig.Blüht.Netz“
Mit „Main.Kinzig.Blüht.Netz“ sorgt der Landkreis in Zusammenarbeit mit dem Landschaftspflegeverband Main Kinzig Kreis e.V. dafür, öffentliche Lebensräume ökologisch wertvoll zu gestalten, miteinander zu vernetzen und langfristig zu erhalten.
Straßen- und Wegränder, Feldraine, Böschungen und nicht genutzte Restflächen können in Siedlungsgebieten und intensiv genutzten Agrarlandschaften je nach Gestaltung und Pflege wichtige Lebensräume für heimische Wildpflanzen und Tierarten darstellen. Das Projekt nutzt diese Flächen der öffentlichen Hand für eine Verbesserung der Biodiversität.
LED-Technologie für Straßenbeleuchtung
Große Teile der Bad Orber Straßenbeleuchtung wurden auf stromsparende LED-Technologie umgerüstet.
Laut Stadtverwaltung ist eine Reduzierung des Stromverbrauchs um ca. 65 % zu erwarten, verbunden mit einer entsprechenden CO2- und Kostenreduzierung sowie die Reduzierung der Instandsetzungskosten.
Anbieter/Projektleitung:
Bad Orb
Betrieblicher Umwelt- und Klimaschutz mit ÖKOPROFIT
In Hessen bieten die Städte Wiesbaden und Frankfurt am Main für Unternehmen das ÖKOPROFIT-Programm an.
ÖKOPROFIT ist ein Programm und Netzwerk für betrieblichen Umwelt- und Klimaschutz, bei dem Maßnahmen angestoßen und umgesetzt werden, um die Umweltleistungen zu verbessern. Die Teilnehmenden erhalten Rechtssicherheit in Umweltfragen und einen kostengünstigen Einstieg ins betriebliche Umwelt-, Energie- und Nachhaltigkeitsmanagement und das Thema Klimaneutralität. Zertifizierte ÖKOPROFIT-Betriebe profitieren dabei von einem Netzwerk vor Ort.
Anbieter/Projektleitung:
Stadt Wiesbaden, Stadt Frankfurt am Main, ÖKOPROFIT
Milieusensible Sanierung der Rotklinkersiedlung in Gießen
Die Interessengemeinschaft Rotklinker Siedlung hat sich für eine milieusensible Sanierung eingesetzt. Eine engagierte Bürgerschaft unterstützte Planungen, vermittelte und ist heute Ansprechpartner für BewohnerInnen, Stadt und Wohnungsbaugesellschaft.
Der FutureSpace – ein Modellprojekt aus Kassel
Der FutureSpace fördert Jugendliche und Erwachsene in ihrer Bildung und vermittelt moderne Einsichten in Naturwissenschaften und Technik in Verbindung mit Anregungen zum eigenständigen Erarbeiten.
In den Sommerferien organisiert FutureSpace hessenweit MINT - Sommercamps für Jugendliche. Er ist gleichzeitig Weiterbildungsort für Lehrkräfte.
In der Kasseler Innenstadt bietet die gemeinnützige Gesellschaft einen Ort der Begegnung und des Lernens. Einzelne Themengebiete werden interaktiv und spannend aufbereitet. Derzeit liegt der Schwerpunkt auf Naturwissenschaften und Technik.
Anbieter/Projektleitung:
FutureSpace Kassel
Förderung im Rahmen der Extremwetterrichtlinie-Wald
Datum Projektbeginn:
Antragsfrist für Wiederaufforstungsmaßnahmen ist der 1.3. oder 1.9. eines Jahres.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuschusshöhe hängt von der Art und dem Umfang des Vorhabens ab.
Fördergegenstand:
Die Förderung umfasst unterschiedliche Maßnahmen zum Schutze des Waldes und der Wiederaufforstung (siehe "Weiterlesen").
Was wird gefördert?
Die Förderung umfasst:
• Entnahme von Kalamitätshölzern zur Beseitigung von daraus resultierenden Gefahren (Verkehrssicherung),
• Waldschutzmaßnahmen (das sind Maßnahmen zur Überwachung, Vorbeugung und Bekämpfung von Schadorganismen mit Lockstoffen und anderen Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes ohne den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und das Anlegen von Holzlagerplätzen),
• Wiederaufforstung nach Extremwetterereignissen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
• natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Eigentümerin und Eigentümer oder Besitzerin und Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen,
• Gemeinschaftsforsten im Sinne des Bundeswaldgesetzes,
• Forstbetriebsgemeinschaften im Sinne des Bundeswaldgesetzes sowie
• rechtsfähige Forstbetriebsvereinigungen nach dem Hessischen Waldgesetz.
Anbieter/Projektleitung:
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat V 52 Forsten
Förderung von energetisch optimierten Modernisierungsmaßnahmen in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung.
Fördergegenstand:
Das Förderprogramm unterstützt Investitionen in energetisch optimierte Modernisierungsmaßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz, des intelligenten Energiemanagements und der Nutzung erneuerbarer Energien zur nachhaltigen Verringerung von CO2-Emissionen.
Wer wird gefördert?
Träger der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten: Körperschaften des öffentlichen Rechts, Gebietskörperschaften sowie juristische Personen des Privatrechts, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind sowie nichtstaatliche, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Träger der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten, sofern eine Förderung aus EFRE-Mitteln erfolgt.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Soziale Wohnraumförderung: Klimabonus
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Förderung wird als Festbetragsfinanzierung als nicht rückzuzahlbarer Zuschuss gewährt.
Fördergegenstand:
Gefördert wird der Neubau von energetisch hochwertigem Wohnraum sowie die energetische Modernisierung von bestehendem Wohnraum.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen und juristische Personen.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Ausbau der Kultur – Stärkung der ländlichen Räume
Datum Projektbeginn:
Anträge sind spätestens 10 Wochen vor Projektbeginn an das Ministerium zu richten.
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuwendung wird als Projektförderung vergeben.
Fördergegenstand:
Das Ministerium setzt sich die Stärkung und den Ausbau kultureller Angebote in ländlichen Räumen zum Ziel.
Gefördert wird:
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Höhe der Gesamtausgaben für das Projekt, maximal können bis zur Hälfte der Gesamtausgaben als nicht zurückzahlbare Zuwendung (Anteilsfinanzierung oder Fehlbedarfsfinanzierung) gefördert werden. Bei hohem Landesinteresse sind Ausnahmen möglich. Eine Förderung bis zu 5.000 Euro kann als Festbetragsfinanzie rung gewährt werden. Nicht zuwendungsfähig sind investive Ausgaben.
Wer wird gefördert?
Es werden Kulturakteurinnen und -akteure unterstützt und die Teilhabe auch in strukturschwachen Gebieten gefördert. Eine Förderung ist möglich für Projekte und Kulturfestivals in hessischen Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern. Antragsberechtigt sind: Eingetragene Vereine, gGmbHs, sonstige freie Träger; Städte und Kommunen, sonstige öffentliche Träger.
Anbieter/Projektleitung:
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Konversionsförderung
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Fördergegenstand:
Mit der Konversionsförderung soll ein wirksamer Beitrag zur nachhaltigen Nutzung vorhandener Ressourcen geleistet werden, indem ehemals militärisch, industriell oder für Verkehrszwecke genutzte brach liegende Flächen revitalisiert und für eine gewerbliche Nutzung hergerichtet werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Gemeinde, Gemeindeverbände, Zweckverbände und Kreise.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Stadt Homberg nutzt Leerstand durch erfolgreiches Netzwerk als Chance
In einem Pilotprojekt werden Einzelinitiativen zu einem resilienten, zivilgesellschaftlichen Netzwerk verknüpft mit dem Ziel, den zentral gelegenen Leerstand in der historischen Altstadt zu einem multifunktionalen Ort des Austausches und des Arbeitens (Co-Working Galerie) zu machen. Dieser Ort soll zudem über verbesserte Wegverbindungen, einen sog. „WANDELPfad“, in die Kommune integriert werden.
Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuschusshöhe ist unterschiedlich je nach Fördermöglichkeit (siehe unter "Weiterlesen").
Fördergegenstand:
Durch die Förderung sollen die Ziele der Hessischen Landesregierung im Bereich des Klimaschutzes zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen sowie die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels unterstützt werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden, Städte und Landkreise, deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände sowie kommunale Unternehmen.
Gefördert wird:
Bei dieser Förderung gibt es sechs Fördermöglichkeiten:
1. Förderung investiver kommunaler Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen
2. Förderung kommunaler Maßnahmen zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels
3. Förderung von Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen oder zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels
4. Förderung von kommunalen Informationsinitiativen, Beteiligungen an Wettbewerben der Europäischen Union oder des Bundes
5. Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen in direkter Nachbarschaft, bzw. Nähe zu Windenergieanlagen.
6. Förderung von Maßnahmen zur Haus- und Hofbegrünung privater Immobilieneigentümer als Klimaanpassungsmaßnahme in Kommunen
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes (HEG)
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Es werden je nach geförderter Maßnahme zwischen 30 Prozent und 100 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt.
Fördergegenstand:
Die Deckung des Endenergieverbrauchs von Strom und Wärme soll bis zum Jahr 2050 möglichst zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen vorangetrieben werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind insbesondere natürliche und juristische Personen, kommunale Gebietskörperschaften und ihre Zusammenschlüsse sowie Energiedienstleister (Kontraktoren).
Gefördert werden:
• Investive kommunale Maßnahmen (§ 3 HEG)
• Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien (§ 5 HEG)
• Innovative Energietechnologien (§ 6 HEG)
• Energieeffizienzpläne und -konzepte zur Erzeugung und Verteilung von erneuerbaren Energien (§ 7 HEG)
• Energieberatung und Akzeptanzmaßnahmen und betriebliche Energieeffizienznetzwerke (§ 8 HEG)
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Kurzgutachten Kommunale Wärmeplanung
Das Kurzgutachten Kommunale Wärmeplanung identifiziert Umsetzungshemmnisse und Lösungsansätze, um den Gebäudebestand zu dekarbonisieren und den Endenergiebedarf zu senken.
Mit Bildung gegen Rechtsextremismus
Der Verein Wesertal ist bunt e.V. gibt Informations- und Bildungsangebote im Bereich der politischen Bildungs- und Jugendarbeit gegen Rechtsextremismus und für demokratische Werte.
Reallabore für eine klimaresiliente Quartiersentwicklung - iResilience
Die Publikation berichtet aus dem Projekt iResilience. Es werden Erfahrungen aus der kollaborativen Zusammenarbeit in drei Reallaboren in Köln und Dortmund dargestellt.
Ziel ist es, die Erfahrungen der Quartiersarbeit im Projekt iResilience mit anderen Städten zu teilen. Die Publikation richtet sich an kommunale Akteur*innen und schildert praxisnah, wie ein Reallabor-Konzept entwickelt und umgesetzt werden kann.
Anbieter/Projektleitung:
Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)
#Klimahacks – Mach dein Projekt: klimafreundliche Öffentlichkeitsarbeit für Kommunen
In der Informationssammlung finden Kommunen Tipps und Informationen, wie sie über den Klimawandel in ihrer Kommune informieren können. Dabei wird auf interne und externe Hürden eingegangen.
Mehr Natur im Gewerbegebiet: Leitfaden für Kommunen zur Beratung von Unternehmen
Die Autor*innen stellen Strategien für städtische Akteure vor, um Biodiversitätsmaßnahmen in Gewerbeflächen anzuregen. Anhand dreier Modellvorhaben in Remscheid, Marl und Frankfurt am Main werden Maßnahmen vorgestellt.
Suffizienz als Strategie für die nachhaltige Stadtentwicklung
Wenn weniger mehr ist: Das Forschungsteam im Projekt „Entwicklungschancen & -hemmnisse einer suffizienzorientierten Stadtentwicklung“ erklärt Suffizienz auf kommunaler Ebene anhand verschiedener Beispiele.
Suffizienz bedeutet, den Ressourcen- und Naturverbrauch durch andere Verhaltensmuster und Lebensweisen zu verringern. Damit „Weniger“ genug werden kann, bedarf es einer aktiven Gestaltung durch die kommunalen Entscheidungsträgerinnen und -träger aus Politik und Verwaltung. Gelingt dies, bedeutet Suffizienz(politik) für Bürgerinnen und Bürger nicht etwa Verzicht, sondern der Erhalt einer hohen Lebensqualität bei sinkendem Ressourcenverbrauch, so die Forscherinnen und Forscher.
Anbieter/Projektleitung:
Norbert Elias Center an der Europa-Universität Flensburg
Aktive Bodenpolitik: Fundament der Stadtentwicklung. Bodenpolitische Strategien und Instrumente im Lichte der kommunalen Praxis
In der 2021 erschienenen Sonderausgabe des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) beleuchten die Autoren Instrumente für eine zukunftsgerichtete Bodenpolitik in Kommunen, die dem Klimawandel und den steigenden Immobilienpreisen Rechnung trägt.
Die Mosaikschule Marburg wurde für ihr inklusives Lernkonzept mit dem Deutschen Schulpreis ausgezeichnet
Der Mosaikschule Marburg ist es gelungen, Schülerinnen und Schüler, die aufgrund geistiger Beeinträchtigungen, diagnostizierter Lernschwierigkeiten oder körperlicher Behinderungen in ihrer Entwicklung auf unterschiedlichste Unterstützungformen angewiesen sind, ohne Kontaktabbrüche kontinuierlich schulisch zu begleiten.
Mit dem Konzept erhielt die Schule 2021 den Deutschen Schulpreis. Mit diesem zeichnet die Robert Bosch Stiftung und die Heidehof Stiftung, gemeinsam mit der ARD und der ZEIT Verlagsgruppe, gute Schulen und ihre innovativen Schulkonzepte aus.
Anbieter/Projektleitung:
Mosaikschule Marburg
Entwicklung eines Begegnungsplatzes "Galluspark-Bolzplatz" in Frankfurt
Zwei Bolzplätze konnten im Quartier erstellt werden, die mit der aktivierenden Arbeit eines Vereins schnell zum Begegnungsort geworden sind. Weiter dient der Bolzplatz zur Stärkung der Handlungsfähigkeit und Selbstorganisation von Jugendlichen.
Anbieter / Projektleitung
Frankfurt am Main, Verein "Sportkreis Frankfurt e.V."
„Bawwehäuser Streifzüge“ - Digitale Touren und Schnitzeljagden in und um Babenhausen
Babenhausen spielerisch und digital erkunden? Das Projekt "Bawwehäuser Streifzüge" bietet in der Ferienzeit eine spannende Möglichkeit für Kinder und Jugendliche sich mit Babenhausen spielerisch auseinanderzusetzen.
Im Rahmen des Projekts konnten bereits zwei multimediale Erlebnistouren in Babenhausen gestartet werden, die für Abwechslung in der Ferienzeit sorgen. Eingebettet in die App "Actionbound" können alle Interessierten die beiden spannenden Touren "Tierischer Marktplatz" und "Erinnerungskultur in Babenhausen" erkunden. Actionbounds sind interaktive und lehrreiche Smartphone- bzw. Tablet-Rallyes, deren Prinzip dem einer Schnitzeljagd oder des Geocaching ähnelt.
Anbieter/Projektleitung:
Stadt Babenhausen

Gesundheit in Kommunen
Dr. Katharina Böhm von der Hessischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V. spricht über die kommunale Querschnittsaufgabe der Gesundheitsförderung. Anhand von Beispielen zeigt sie auf, wie die Gesundheitsversorgung im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung auf kommunaler Ebene gestaltet werden kann.
Menschen mit Behinderung leben in der Mitte der Gesellschaft
Neben der Förderung eines inklusiven Wohnprojektes soll für Menschen mit Behinderung durch ein zivilgesellschaftliches Netzwerk eine integrative Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden.
Förderung des Weinbaus
Datum Projektbeginn:
Abhängig von der Antragstellung.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Förderkonditionen sind maßnahmenabhängig und beim zuständigen Weinbauamt zu erfragen.
Fördergegenstand:
Zur Unterstützung des Weinbaus und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe bietet das Land Hessen den Winzern im Rheingau und an der Hessischen Bergstraße eine Reihe von Förderprogrammen an, die teils von der EU finanziert werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Inhaber von Weinbaubetrieben, Zusammenschlüsse von Weinbaubetrieben, Erzeugergemeinschaften und Zusammenschlüsse sowie Kellereien mit Betriebssitz in Hessen.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Kommunale Möglichkeiten zur Förderung der biologischen Vielfalt
Volker Rothenburger vom Umweltamt Frankfurt am Main zeigt anhand von konkreten Beispielen des Satzungsrechts von Kommunen auf, wie die biologische Vielfalt erhalten und gefördert werden kann.
Bürgerinnen und Bürger stricken für den Erhalt des Stadtteilbüros
Durch den Strickmob zeigten die BewohnerInnen des Quartiers in Hattersheim ihren Willen und Wunsch zur Sicherung der aufgebauten Strukturen, die durch die Förderung als Soziale Stadt geschaffen wurden. Die Aufmerksamkeit wurde auf die Situation der im Fördergebiet lebenden Menschen gelenkt.
"Vorbildliche Bauten" in Frankfurt ausgezeichnet - Vorbilder für nachhaltige Transformation der Stadt
In Frankfurt am Main haben zwei Bauten den Preis "Vorbildlicher Bauten im Land Hessen" erhalten. Das Aktiv-Stadthaus Speicherstraße und der Stylepark, ein Neubau am Peterskirchhof.
Mit dem Bau des Aktiv-Stadthauses in Frankfurt am Main entstanden auf einer bis dahin als nahezu unbebaubar geltenden Parkplatzfläche nicht nur 74 Wohnungen, sondern ein Gebäude, das als Landmarke wirkt und Strahlkraft für die Umgebung besitzt. Besonders hervorzuheben ist nicht nur das städtebauliche und architektonische Konzept, sondern auch das Energiekonzept des Hauses. Das achtgeschossige Gebäude benötigt in der Jahresbilanz keine zugeführte Energie, sondern erzeugt mit einer Photovoltaikanlage auf dem Pultdach und an der Südfassade ein Plus.
Der Stylepark, als ein vergleichsweiser kleiner Anbau einer privaten Marketingagentur für Architektur und Design an ein klassizistisches Mietshaus, gibt viel beachtete Hinweise, wie Nachverdichtung, Nutzungsmischung und Übergänge vom privaten in den öffentlichen Raum gestaltet werden können. Besonders hervorzuheben ist, die harmonische Vernetzung unterschiedlicher baulicher Zeitschichten in der Frankfurter Innenstadt.
Die sichtbare Auszeichnung der Projekte soll einer breiten Öffentlichkeit zeigen, dass Nachhaltigkeit ein wichtiges Zukunftsthema ist.
Ansprechperson:
Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH), KdöR
Marion Mugrabi, Leiterin Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0611 – 17 38 47
E-Mail: mugrabi@akh.de
Anbieter/Projektleitung:
Stylepark AG, Frankfurt am Main & Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH), KdöR
Marion Mugrabi, Leiterin Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Lernwerkstatt Klimawandel in hessischen Schulen
In der Lernwerkstatt Klimawandel werden Schülerinnen und Schüler von extern geschulten Multiplikator*innen über den Klimawandel und dessen Folgen aufgeklärt und bestärkt, sich für Gegenmaßnahmen zu engagieren.
Die im Jahr 2016 vom Wassererlebnishaus Fuldatal unter Mitarbeit des AZN Natur-Erlebnishauses Heideberg e.V. entwickelte „Lernwerkstatt Klimawandel für die Sekundarstufe I“ wurde seit 2017 ca. 80-mal erfolgreich an weiterführenden Schulen in Nord- und Mittelhessen durchgeführt.
Anbieter/Projektleitung:
AZN Natur-Erlebnishaus Heideberg e.V.
Mehr Bewegung in Oberursel durch "Platzwechsel"
Im Rahmen der Initiative Platzwechsel, einem bundesweiten Kooperationsprojekt, fanden in Oberursel zahlreiche Bewegungsformate wie zum Beispiel Yoga, Zumba oder das Waldbaden statt.
Im Projekt setzen sich Sportvereine, Betriebskrankenkassen und Kommunen dafür ein, Bewegung zu fördern. Zugleich treiben sie auch bewegungsfreundliche Strukturen in Städten voran.
Anbieter/Projektleitung:
BKK VBU, Stadt Oberursel, Kultur- und Sportförderverein Oberursel e.V.
Das Projekt „KoGi“ stärkt Bürgerinnen und Bürger als Gesundheitslotsen
Das vom Frankfurter Gesundheitsamt initiierte Projekt „KoGi" gestaltet aktiv und lebensnah die interkulturellen Herausforderungen an die öffentliche Gesundheit in der Kommune. Die zentrale Methode ist das Multiplikatorenkonzept: Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund werden durch eine gezielte 2monatige Ausbildung befähigt, als Gesundheitslotsinnen und Gesundheitslotsen in ihrer jeweiligen Lebenswelt die Gesundheitskompetenz von bestimmten Zielgruppen zu stärken durch interkulturelle Gesundheitsaufklärung und niedrigschwellige Gesundheitskommunikation.
Die kommunale Gesundheitsinitiativen – interkulturell! (KoGi) vom Frankfurter Gesundheitsamt erhielten 2019 den Hessischen Gesundheitspreis in der Kategorie "Gesund bleiben - Mitten im Leben. Der Hessische Gesundheitspreis ehrt Projekte, die die Gesundheit der hessischen Bevölkerung fördern und unterstützen."
Im Jahr 2022 wurde das neu entwickelte Modul der Elementarlotsinnen und –lotsen in Krippen/Kitas und Grundschulen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz bei Eltern mit dem 2. Platz „Zukunftspreis 2022 Gesundheitskompetenz" vom Vdek in Berlin ausgezeichnet. Das Elementar-KoGi-Projekt wird gefördert durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen des GKV-Bündnisses für Gesundheit (www.gkv-buendnis.de).
Anbieter/Projektleitung:
Hessische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V.,
Bewegt älter werden in Offenbach am Main
Das Modellprojekt hat den Auf- und Ausbau einer seniorengerechten, bewegungsfördernden Infrastruktur im Stadtgebiet Offenbach am Main zum Ziel.
Die Stärkung der Bewegungsförderung mit einem komplexen Lebensweltansatz, der alle Lebensbereiche umfasst, steht im Vordergrund des Modellprojekts. Neben zielgruppengerechtem Informationsmaterial, bietet die Stadt Offenbach gemeinsam mit der Hessischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V. auch Aktivitäten wie Alltags-Training, Rollator-Kurse oder Bewegungsparcours im Umfeld von Seniorinnen und Senioren an.
Anbieter/Projektleitung:
Stadt Offenbach und Hessische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V.
Bad Hersfeld fördert Pfand-Mehrwegsystem
Mit städtischen Fördergeldern und einem einfachen Antragssystem fördert Bad Hersfeld die Einführung eines verbundweiten Pfand-Mehrwegsystems in Gastronomie und Einzelhandel.
Ortsansässige Unternehmen der Gastronomie und des Einzelhandels können bis zu 300 Euro Fördergeld erhalten. Das Ziel ist die Einführung eines verbundweiten Pfand-Mehrwegsystems. Bad Hersfeld reagiert auf diese Weise auf die ab 2023 geltende Mehrweg-Angebotspflicht nach §§ 33 und 34 Verpackungsgesetz.
Anbieter/Projektleitung:
Stadt Bad Hersfeld
Das Graue-Flecken-Förderprogramm
Fördergegenstand:
Der Bund hat am 26. April 2021 den Start der Grauen-Flecken-Förderung bekannt gegeben. Das Land Hessen beabsichtigt die Ausbauvorhaben mit bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben zu kofinanzieren.
Wer wird gefördert?
Förderanträge zur Unterstützung des Gigabitausbaus können im Graue-Flecken-Förderprogramm von Kommunen, Landkreisen, kommunalen Zweckverbänden und Gebietskörperschaften sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft gestellt werden. Alle Anschlüsse, denen im Download weniger als 100 Mbit/s zuverlässig zur Verfügung stehen (sogenannte graue Flecken), sind förderfähig.
Schulen, Krankenhäuser, Gewerbegebiete, Verkehrsknotenpunkte, Behörden sowie kleine und mittlere Unternehmen, sind unabhängig von der Aufgreifschwelle grundsätzlich förderfähig, solange sie noch nicht gigabitfähig erschlossen wurden oder im Download weniger als 500 Mbit/s zuverlässig zur Verfügung stehen. Die örtlich verfügbare Datenrate ist im Breitbandatlas hinterlegt.
Anbieter/Projektleitung:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr & Breitbandbüro Hessen
Begabtenförderung berufliche Bildung
Datum Projektbeginn:
Vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme.
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Förderung je Stipendium beträgt bis zu EUR 2.700 innerhalb eines Kalenderjahres.
Gefördert wird:
Bei besonders erfolgreichem Abschluss der beruflichen Ausbildung und anschließendem Wunsch der beruflichen Weiterqualifizierung mit einem Stipendium von insgesamt bis zu EUR 8.100.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen mit einem besonders erfolgreichen Berufsabschluss.
Anbieter/Projektleitung:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Förderprogramm Politische Erwachsenenbildung
Datum Projektbeginn:
Der Jahresantrag ist für das Folgejahr bis spätestens zum 30.11. einzureichen.
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Zuschuss pro Tag und Teilnehmerin/Teilnehmer von bis zu EUR 50,00.
Fördergegenstand:
Maßnahmen der politischen Erwachsenenbildung.
Gefördert wir:
Zuschuss für Veranstaltungen, die Kenntnisse in folgenden Bereichen vermitteln:
• Gesellschaft und Staat
• europäische und internationale Politik
• politisch und sozial bedeutsame Entwicklungen in Kultur, Wirtschaft, Technik und Wissenschaft.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Träger der politischen Bildung.
Voraussetzungen:
• Der Träger ist von der Bundeszentrale für politische Bildung anerkannt.
• Die Teilnehmenden der Veranstaltungen sind mindestens 16 Jahre alt.
• Die Mehrzahl der Teilnehmenden einer Veranstaltung lebt in Deutschland oder besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft.
• Die Thematik der Veranstaltung liegt gemäß § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO) im erheblichen Bundesinteresse und ist von überregionaler Bedeutung.
• Die Veranstaltung entspricht den didaktischen Prinzipien der politischen Bildung.
• Die Maßnahme findet in Deutschland oder in der Nähe von Orten statt, an denen die Organe der Europäischen Union ihren Sitz haben. In Ausnahmefällen sind grenznahe Tagungsorte möglich.
• Die Zahl der Teilnehmenden liegt zwischen 10 und 80.
Anbieter/Projektleitung:
Bundeszentrale für politische Bildung
Sonderfonds Ankommen im Sport
Datum Projektbeginn:
Anträge können ganzjährig eingereicht werden.
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Das DKHW stellt bis zu 5.000 € je Antragsteller*in zur Verfügung. Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung.
Fördergegenstand:
Projekte, die geflüchteten Kindern über den gemeinsamen Sport einen niedrigschwelligen Zugang zur Gesellschaft ermöglichen.
Wer wird gefördert?
Bewerben können sich Vereine, operative Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften, öffentliche Träger, Gebietskörperschaften sowie andere Interessenvereinigungen.
Anbieter/Projektleitung:
Deutsches Kinderhilfswerk
Förderung von Umweltbildung und BNE in Hessen
Datum Projektbeginn:
Änträge sind zwei Mal im Jahr digital möglich: bis zum 31.08. und bis zum 31.3.
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Zuwendungen über 5.000 Euro werden als Anteilsfinanzierungen in Höhe von 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Bei Beträgen unter 5.000 Euro erfolgt eine Festbetragsfinanzierung.
Fördergegenstand:
Förderung der Umweltbildung und Verwirklichung von Projekten, die Bildungsmaßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung in Hessen zum Ziel haben.
Gefördert wird:
Förderfähig sind unter anderem Projekte zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung, der Fort- und Weiterbildung, zur Natur- und Umwelterziehung, zur Natur- und Umweltbildung sowie zum Globalen Lernen.
Wer wird gefördert?
Zuwendungen können juristische Personen erhalten, die sich in der Bildung für nachhaltige Entwicklung engagieren. Zuwendungsempfänger sollten als „Bildungsträger für nachhaltige Entwicklung“ zertifiziert sein und ihren Sitz in Hessen haben.
Anbieter/Projektleitung:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Förderung von Jungem Engagement im Sport
Datum Projektbeginn:
Ein Antrag ist ganzjährig möglich.
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Förderumfang Begleitung eines Jungen Teams.
Gefördert wird:
1. Förderungsfähig sind Treffen von jungen engagierten Menschen aus Vereinen, Sportkreisen und Verbänden. Sie werden durch einen Referenten der Sportjugend Hessen dabei unterstützt, die gemeinsame Arbeit und/oder neue Aktivitäten im Kinder- und Jugendsport (weiter) zu entwickeln.
2. Ein Juniorteam besteht aus einer Gruppe von mindestens drei Personen unter 27 Jahren, die nicht identisch mit dem (gewählten) Jugendausschuss des Vereins sind. Gefördert werden Projekte der Juniorteams für junge Menschen, die kulturelle, sportliche, ökologische, politische und/oder sozialpädagogische Themen zum Inhalt haben.
Förderumfang Förderung von Juniorteamprojekten:
• 70% der Kosten für das Projekt, max. 350,- € je Projekt, insgesamt max. 500,- € bei mehreren Projekten des Antragstellers in einem Jahr
• Kostenfreie Beratung
Anbieter/Projektleitung:
Sportjugend Hessen
Vitalisierung von Zentren in Klein- und Mittelstädten: Möglichkeiten und Grenzen zur Innenstadtbelebung
Dr. Elke Bojarra-Becker vom Deutschen Institut für Urbanistik führt aus, wie eine nachhaltige Innenstadtentwicklung aussehen kann. Es geht um die Herausfordeurngen des Klimawandels, aber auch die Chancen der Digitalisierung.
Teilhabe fördern – Soziokultur
Datum Projektbeginn:
Antragsfrist ist jeweils der 31. Oktober des Vorjahres.
Fördergegenstand:
Das Land Hessen fördert soziokulturelle Zentren und Initiativen.
Wer wird gefördert?
Soziokulturelle Zentren und Initativen geht es um die aktive Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben, als Orte für Demokratie und Dialog, für Prävention und Partizipation, für Mitmachen und Mitgestalten.
Grundlage für die Förderberechtigung sind unter anderem:
• gemeinnützige Organisation
• regelmäßiges sparten- und milieuübergreifendes Angebot und Unterstützung von selbstorganisierten Aktivitäten
• Förderung künstlerischer und kultureller Bewegungen „von unten“
• emanzipatorische und gesellschaftskritische Inhalte
• demokratische Entscheidungsstrukturen, Offenheit für Mitgestaltungs- und Mitbestimmungsprozesse, Transparenz von Entscheidungsprozessen
• Netzwerk- und Kooperationsorientierung
• mehr als reine Veranstaltertätigkeit
Anbieter/Projektleitung:
Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren in Hessen e. V.
c/o Kulturzentrum Schlachthof (LAKS)
Mombachstraße 12
34127 Kassel
Film, Musik, Theater & Co – Spartenbezogene Förderung durch das Land Hessen
Fördergegenstand:
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst unterstützt mit sechs unterschiedlichen Förderschwerpunkten Film, Musik, Theater, Denkmalpflege, Bildende Kunst und Literatur in Hessen.
Gefördert wird:
• Freie Szene – Projektförderung Theater
• Mittelpunkt Hessen – Projektförderung Bildende Kunst
• Im Takt – Musik
• Filmland Hessen – Filmförderung
• Bewahren – Denkmalschutz und Denkmalpflege
• Leseland – Projektförderung Literatur
Anbieter/Projektleitung:
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität
Datum Projektbeginn:
Einreichungsfrist für Projektskizzen der Module 1 und 2 sind jährlich jeweils der 15. Januar und der 15. Juli.
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Förderdauer beträgt in der Regel 18 bis 36 Monate.
Fördergegenstand:
Stärkung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, die sich thematisch in den Forschungsfeldern „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“ (Modul 1) und „Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ“ (Modul 2) bewegen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt bei Modul 1 sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen, an denen die Forschungsgruppen angesiedelt sind.
Antragsberechtigt bei Modul 2 sind Start-ups, KMU, mittelständische Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Die Förderung ist Teil des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation: Forschungsprogramm Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“.
Anbieter/Projektleitung:
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Technologietransfer-Programm Leichtbau
Datum Projektbeginn:
Das Programm läuft bis 2030. Je Kalenderjahr sind regelmäßig zwei Stichtage vorgesehen: 1. April und 1. Oktober.
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Nicht rückzahlbare Zuschüsse, anteilig bezogen auf die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten.
Fördergegenstand:
Das Technologietransfer-Programm Leichtbau (TTP LB) soll den branchen- und materialübergreifenden Transfer von Wissen und Technologie insbesondere in marktnahen Industriebereichen verbessern.
Gefördert wird:
Das TTP Leichtbau sieht folgende fünf Förderlinien vor:
1. Technologieentwicklung zur Stärkung der deutschen Wirtschaft im Leichtbau
2. CO2-Einsparung und CO2-Bindung durch den Einsatz neuer Konstruktionstechniken und Materialien
3. CO2-Einsparung durch Ressourceneffizienz und -substitution
4. Demonstrationsvorhaben
5. Standardisierung
Wer wird gefördert?
• Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht.
• Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland
• Gemeinnützige Organisationen und Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung.
Hierfür stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) jährlich 73 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung.
Anbieter/Projektleitung:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Stärkung des Wissens- und Technologietransfers
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuwendung in Form der Anteilsfinanzierung zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Vorhaben, die das Ziel haben, den Technologie- und Wissenstransfer zwischen Forschung, Wirtschaft und Gesellschaft auszubauen und zu optimieren.
Gefördert wird:
• Wissens- und Technologietransfer: Vorhaben, die das Ziel haben, den Technologie- und Wissenstransfer zwischen Forschung, Wirtschaft und Gesellschaft auszubauen und dessen Organisation zu optimieren und Studien zur Identifikation bzw. Bewertung von Handlungsbedarfen bzw. zur Entwicklung von Handlungsempfehlungen zur Intensivierung des Wissens- und Technologietransfers.
• Forschungsvorhaben zur Validierung: Gegenstand der Förderung sind auch Forschungsvorhaben zur Validierung, deren Ziel es ist, Ergebnisse und Verfahren aus der Grundlagenforschung auf ihre Machbarkeit und Anwendbarkeit in einem industriellen Kontext zu überprüfen, an ein vermarktungsfähiges Stadium heranzuführen oder so weiterzuentwickeln, dass diese von der Industrie adaptiert werden können.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Richtlinie des Landes Hessen zur Stärkung von Forschung, technischer Entwicklung, Transfer und Innovation (StAnz.31/2017) vom 31.07.2017.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind die Hochschulen des Landes Hessen, das Universitätsklinikum Frankfurt und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen als Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung sowie staatlich anerkannte, gemeinnützige Hochschulen in privater Trägerschaft.
Im Wissens- und Technologietransferbereich sind zusätzlich antragsberechtigt:
• Wissens- und Technologietransfereinrichtungen und -gesellschaften sowie andere Innovationsmittler, deren Hauptaufgabe darin besteht, unabhängige Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zu betreiben oder die Ergebnisse solcher Tätigkeiten durch Lehre, Veröffentlichung oder Wissenstransfer zu verbreiten oder zu verwerten.
• Wirtschaftsfördernde Einrichtungen des Landes Hessen, sofern diese auf dem Gebiet des Wissens- und Innovationstransfers tätig sind.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge (ÜAL)
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Zuschuss zu einer Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung.
Fördergegenstand:
Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge, die die betriebliche Grund- und Fachbildung ergänzen.
Gefördert wird:
Gegenstand der Förderung sind überbetriebliche Ausbildungslehrgänge in der Grund- und Fachstufe sowie sonstige Maßnahmen, die der Qualifizierung und Motivierung während der Ausbildung dienen und Berufsorientierungsmaßnahmen. Die Höhe der Zuwendung beträgt
• bei überbetrieblichen Ausbildungslehrgängen in der Grundstufe maximal 60 Prozent der gemäß Kostenplan anerkannten Lehrgangskosten.
• bei überbetrieblichen Ausbildungslehrgängen in der Fachstufe in der Regel 50 Prozent der zu unterstellenden Bundesförderung für Lehrgänge, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) anerkannt sind und mitgefördert werden.
• bei sonstigen Maßnahmen, die der Qualifizierung und Motivierung während der Berufsausbildung dienen, wird je nach Maßnahmenart eine Förderung wie für die Grund- oder Fachstufe vereinbart. Für die internatsmäßige Unterbringung wird eine Teilnehmerpauschale von 8,50 Euro gewährt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind die Hessischen Handwerkskammern und die Landesinnungsverbände, die Hessischen Industrie- und Handelskammern, die Organisationen der hessischen Wirtschaftsverbände; sonstige Organisationen und Einrichtungen der Wirtschaft.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Im Rahmen der Projektförderung wird ein Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt.
Fördergegenstand:
Gefördert werden benachteiligte Jugendliche im Übergang von der Schule in den Beruf.
Gefördert wird:
Die Zuwendung beträgt pro besetztem Platz und Jahr maximal 9.900 Euro.
• Für Plätze, die auf den Erwerb des Hauptschulabschlusses ausgerichtet sind, beträgt die Zuwendung pro besetztem Platz und Jahr maximal 12.300 Euro.
• Für transnationale Maßnahmen, die im Zusammenhang mit den geförderten Projekten stehen, wird zusätzlich eine Zuwendung von bis zu 8.000 Euro gewährt.
Für innovative Maßnahmen, die modellhaft sind und der Weiterentwicklung der Jugendberufshilfe und der Arbeitsmarktförderung dienen, kann ein Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt werden. Der Anteil beträgt in der Regel 75 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des ESF Hessen (www.esf-hessen.de).
Ermöglicht werden das Nachholen des Hauptschulabschlusses, Lernen im Prozess der Arbeit und/oder eine soziale Stabilisierung.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
"Klimaschutz is(s)t Mehrweg" - Abschlussbroschüre zum Projekt
In der Broschüre werden Informationen über die Möglichkeiten von Mehrweglösungen bei Verpackungen dargestellt.
Zum Abschluss des Projekts „Klimaschutz is(s)t Mehrweg“ ist die Abschlussbroschüre des Projekts entstanden. In der Broschüre finden sich Ideen, wie Mehrweglösungen in der Gastronmie eingeführt werden können und wie die Kundschaft für die Mehrwegidee in der Gastronomie gewonnen werden kann.
Anbieter/Projektleitung:
LIFE Bildung Umwelt Chancengleichheit e.V., BUND Bremen e.V.,ECOLOG-Institut für sozial-ökologische Forschung und Bildung
Qualifizierungsreihe "Kommunale Gesundheitskoordination (GeKo) in Hessen"
Um die Gesundheitskoordinator*innen intensiver in ihrer Arbeit zu begleiten und zu unterstützen, wurde die Qualifizierungsreihe "Kommunale Gesundheitskoordination (GeKo) in Hessen" neu ins Leben gerufen.
Unter dem Link finden Sie weitere Informationen zu der Qualifizierungsreihe sowie die Dokumentation zur Auftaktveranstaltung am 1. Februar 2022.
Anbieter/Projektleitung:
Hessische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung
Leitfaden zum Klimaschutz in Schulen
Die Allianz Umweltstiftung gibt in ihrem Leitfaden Praxistipps zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in Schulen.
Neben Tipps zum Energiesparen und baulichen Maßnahmen, geht es auch um Ernährung, Bewusstseinsbildung und Lebensstile.
Anbieter/Projektleitung:
Allianz Umweltstiftung
Regionale Netzwerke zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
Die regionalen BNE-Netzwerke bieten gebündelt eine Vielzahl an Bildungsangeboten rund um Nachhaltigkeit für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Organisationen.
Nachhaltige Entwicklung soll als Leitbild in der Gesellschaft und in den regionalen Bildungslandschaften verankert werden. Unter dem Link gelangen Sie zu den BNE-Netzwerken in Ihrer Region.
Anbieter/Projektleitung:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Positionspapier des Deutschen Städtetags: Kommunale Sportpolitik und Sportförderung
Der Deutsche Städtetag gibt mit dem Grundsatzpapier "Kommunale Sportpolitik und Sportförderung" Empfehlungen für eine zukunftsgerichtete Sportpolitik.
Das Papier soll einen doppelten Zweck erfüllen: Als Handreichung für die Mitgliedstädte werden Empfehlungen zu den wichtigsten sportpolitischen Handlungsfeldern formuliert. Darüber hinaus enthält das Papier die zentralen sportpolitischen Forderungen der Städte an Bund, Länder und den organisierten Sport.
Anbieter/Projektleitung:
Deutscher Städtetag
Studie des Fraunhofer IAO: kommunale Innovationsprozesse
Eine Studie des Fraunhofer IAO untersucht die Entstehung und Bedeutung von Innovationsräumen in kommunalen Verwaltungen.
Digitalisierung, immer schneller werdende Innovationszyklen und die Pandemiesituation erfordern bereichsübergreifendes Handeln in Verwaltungen, um kreatives Potenzial für komplexe Lösungen zu entfalten. Eine Studie im Rahmen des KIC@bw hat die Bedeutung von Innovationsräumen für Kommunen in Baden-Württemberg untersucht, Erfolgsfaktoren identifiziert und gibt konkrete Handlungsempfehlungen für den Innovationsprozess.
Anbieter/Projektleitung:
Fraunhofer IAO
Neue Handlungsempfehlung "Gesund aufwachsen"
Neue Handlungsempfehlung für pädagogische Fachkräfte „Gesund aufwachsen - Resilienzstärkung bei Kindern unter besonderer Berücksichtigung der gesundheitlichen Auswirkungen der Covid19-Pandemie“.
Herausgeberin ist die Hessische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V.
Anbieter/Projektleitung:
Hessische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V.
Digitales Planungstool: Impulsgeber Bewegungsförderung
Der „Impulsgeber Bewegungsförderung“ ist ein digitales Planungstool für Kommunen zur Entwicklung einer bewegungsfreundlichen Kommune, speziell zugeschnitten auf die Bewegungsförderung älterer Menschen.
Das Planungstool der Hessischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V. unterstützt kommunale Akteur*innen im Aufbau und in der Weiterentwicklung von bewegungsförderlichen Netzwerken und Strukturen sowie in der Entwicklung von nachhaltigen und effektiven Bewegungsangeboten.
Anbieter/Projektleitung:
Hessische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V.

Militärgelände wird zu Wohnquartier - das Ludwigshöhviertel in Darmstadt
In Darmstadt wird auf vormals militärisch genutzten Flächen ein Wohnquartier für ca. 3.000 Menschen errichtet. Mit dem Konzept hat die Stadt die Jury des GFB-Zukunftspreises überzeugt, die das Projekt mit 10.000 Euro auszeichnet.
Ziel ist die Durchmischung des Wohnquartiers durch eine Aufteilung der Wohneinheiten für geförderten und frei finanzierten Wohnungsbau, für genossenschaftliche Baugruppen, Wohnen für Menschen aller Altersgruppen und für Menschen mit Behinderung. Zu einer nachhaltigen infrastrukturellen Qualität sollen Frei-, Grün- und Artenschutzflächen ebenso wie nachhaltige Energie- und Mobilitätskonzepte beitragen.
Ansprechpartner:
Frau Michels (Bauleitplanung), erreichbar unter stadtplanungsamt@darmstadt.de
Anbieter/Projektleitung:
Stadt Darmstadt
CO2-Fußabdruck der Landesverwaltung um 65 Prozent verkleinert!
„Bezogen auf unsere Startbilanz 2008 haben wir 2020 die Emissionen der Landesverwaltung um gut 300.000 Tonnen CO2 reduziert – das sind fast 65 Prozent! Das zeigt: Wir sind auf einem guten Weg, um unser selbst gestecktes Ziel einer klimaneutral arbeitenden hessischen Verwaltung ab dem Jahr 2030 zu erreichen.“, erklärten Finanzminister Michael Boddenberg und Umweltministerin Priska Hinz zur Veröffentlichung der CO2-Bilanz 2020 der hessischen Landesverwaltung.

Forschungsprojekt Enervator - Digitalisierung der Energiewende in Kelsterbach
In Kelsterbach werden 47 Haushalte auf Basis intelligenter Prognosen in das Versorgungskonzept eines Quartierskraftwerks eingebunden.
In den Haushalten werden neben einem umfassenden Smart Home System, auch digitale Stromzähler zur Datenerfassung und Steuerung von Lasten eingebaut. Das Projekt "Enervator" wurde im Rahmen des Programms „Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz/innovative Energietechnologien“ aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014 bis 2020 unterstützt und hat den ersten Platz des Hessischen Staatspreises Energie 2018 gewonnen.
Ansprechpartner:
Dr. Angelika Niederberger, erreichbar über Tel.: 06107-773361 oder a.niederberger@kelsterbach.de
Anbieter/Projektleitung:
Stadt Kelsterbach und Süwag Grüne Energien Wasser AG & Co. KG
Erster Preis des Responsible Care-Wettbewerb des VCI Hessen geht an die DAW SE aus Ober-Ramstadt
„Unser Beitrag zur Nachhaltigkeit in der Lieferkette“ – unter diesem Motto stand der diesjährige Responsible-Care-Landeswettbewerb des Landesverbands Hessen im Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI Hessen). Den ersten Platz belegt der Baufarbenhersteller DAW SE aus Ober-Ramstadt mit dem eingereichten Projekt „DAW Lieferantenkodex“.
Plastikvermeidung durch Taschen-Tausch-Stationen in Frankfurt
Fast 30 Taschen-Tausch-Stationen im Rahmen des Projekts „Reuse me!“ermöglichen es Menschen in Frankfurt, saubere Einkaufstaschen, die schon benutzt wurden, abzugeben.
Mitmachen ist ganz einfach: Saubere, nicht mehr benötigte Tasche falten und hinter die Gummihalterung einer Tausch-Station stecken oder in den Tausch-Korb legen. Dank des mehrmaligen Benutzens der Taschen vermeiden die Taschen-Tausch-Stationen Müll und tragen zum Ziel der „zero waste city“ Frankfurt bei.
Gemeinsam mit dem Frankfurter Ernährungsrat entstanden mehr Tausch-Stationen für Taschen auch am Wochenmarkt Konstablerwache. Die „Lust auf besser leben gGmbH“ möchte die globalen Nachhaltigkeitsziele alltagstauglich machen. Deshalb unterstützt das gemeinnützige Unternehmen mit verschiedenen Angeboten nachhaltiges Handeln. Dabei wird das Projekt „Reuse me!“ von der Deutschen Postcode Lotterie gefördert und von der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) gesponsert.
Anbieter/Projektleitung:
Lust auf besser leben gGmbH & Gewerbeverein Bornheim-Mitte e.V. (Frankfurt am Main)
Die Altstadt in Allendorf (Lumda) erhält den ersten Preis des Hessischen Preises für Innovation und Gemeinsinn im Wohnungsbau
Mit einer Aufwertung der Altstadt und der Vernetzung der Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner, setzt Allendorf Anreize für junge Familien. Im Fokus steht dabei die Schaffung von Begegnungsorten und neuem Wohnraum.
Mit dem Bürgergarten werden aktiv Freiflächen und Begegnungsorte geschaffen. Die von einer Genossenschaft getragenen Initiative „Hand in Hand – Neue Altstadt“ hat die Jury des Preises für Innovation und Gemeinsinn im Wohnungsbau überzeugt.
Anbieter/Projektleitung:
Allendorf (Lumda)
Offenbach erhält den Hauptpreis des Zukunftspreises des Großen Frankfurter Bogens
Für die Entwicklung eines gemeinschaftlichen Wohnprojekts auf einer ehemaligen Bahnbrache, erhält die Stadt den mit 20.000 Euro dotierten Zukunftspreis.
Die Jury bewertete neben dem Konzept der Zwischennutzung und des gemeinschaftlichen Wohnens auch die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern als eine vorbildliche Maßnahme der Stadtentwicklung.
Anbieter/Projektleitung:
Stadt Offenbach
Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM)
Dauer und Zyklus des Projekts:
Der Teilnahmeantrag kann bis zum 1. Oktober eines Jahres für den Verpflichtungszeitraum des darauffolgenden Jahres eingereicht werden.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Differenzierung nach Fördermaßnahmen. Eine genaue Aufschlüsselung erhalten Sie auf der Seite der WIBank.
Fördergegenstand:
Das Programm dient einer besonders nachhaltigen Landbewirtschaftung in Hessen. Gefördert werden Maßnahmen im Bereich ökologischer Landbau, Grünlandextensivierung, Weinbau in Steillagen oder Erhaltung von Streuobstbeständen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind die Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe oder von Betrieben des Weinbaus sowie Zusammenschlüsse von Inhabern, die eine Tätigkeit auf überwiegend landwirtschaftlich oder weinbaulich genutzten Flächen ausüben. Diese müssen den Auflagen und Bestimmungen der verschiedenen Programmmaßnahmen, so wie in der Richtlinie des Landes dargestellt, unterliegen.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Direktzahlungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe
Datum Projektbeginn:
Der Zuschuss wird im Rahmen des Gemeinsamen Antrages, jeweils zum 15.05. eines Jahres beantragt.
Dauer und Zyklus des Projekts:
Eine jährliche Beantragung ist möglich
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Förderung erfolgt in Form eines (flächengebundenen) Zuschusses. Die Junglandwirteförderung erfolgt im Rahmen der Geltendmachung der Basisprämie.
Fördergegenstand:
Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe erhalten für die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen Direktzahlungen.
Wer wird gefördert?
Gefördert wird der „aktive Betriebsinhaber“, d.h. derjenige, der eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausübt, ohne dabei einer weiteren (Neben-)Tätigkeit nachzugehen, die auf einer ausschließenden Negativliste aufgeführt ist. Eine zusätzliche Förderung erhalten Junglandwirte. Als diese gelten natürliche Personen, die sich erstmals in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Betriebsleiter niederlassen oder sich während der letzten fünf Jahre vor der erstmaligen Beantragung der Basisprämie mit einem Betrieb niedergelassen haben und die im Jahr der erstmaligen Beantragung der Basisprämie nicht älter als 40 Jahre sind. Damit ist die Altersgrenze für die Gewährung nur im Jahr der erstmaligen Beantragung der Basisprämie maßgeblich. Die Förderung besteht in einem erhöhten Prämiensatz für die ersten 90 Hektar eines Betriebes. Für Kleinerzeuger ist eine Förderung bis zu maximal 1.250 Euro möglich.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle in Nichtwohngebäuden
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle beitragen.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der
Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen;
Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Förderung von Anlagentechnik (außer Heizung) in Nichtwohngebäuden
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der
Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen;
Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) in Nichtwohngebäuden
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Anlagen zur Wärmeerzeugung und die Austauschprämien für Ölheizungen werden in unterschiedlichen Anteilen gefördert. Die Auflistung finden Sie unter dem aufgeführten Link.
Fördergegenstand:
Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der
Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen;
Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Fachplanung und Baubegleitung bei der energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen; Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Energieberatung für Wohngebäude
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Von den anfallenden Beratungskosten übernimmt das BMWK 80 Prozent.
Fördergegenstand:
Das BMWK fördert die Beratung durch einen Energieberater oder Energieberaterin und die anschließende Erstellung eines (individuellen) Sanierungsfahrplans (iSFP) für das gesamte Wohngebäude.
Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es einen zusätzlichen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn die Energieberaterin bzw. der Energieberater das Sanierungskonzept bei einer Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung vorstellt.
Voraussetzungen:
• das Gebäude steht in Deutschland.
• der Bauantrag bzw. die Bauanzeige muss mindestens zehn Jahre zurückliegen.
• das Gebäude dient überwiegend dem Wohnen.
Wer wird gefördert?
• Personen mit Haus- und Wohnungseigentum
• Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
• Mietende und Pachtende
• Nießbrauchberechtigte
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Umweltbonus Elektromobilität
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Fördergegenstand:
Förderfähig ist der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines Elektrofahrzeugs, welches erstmalig im Inland auf die Antragstellerin oder den Antragsteller zugelassen wird. Zusätzlich ist der Erwerb eines jungen gebrauchten Elektrofahrzeugs förderfähig.
Was wird gefördert?
Neuwagen, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden, Gebrauchtwagen, die erstmalig nach dem 4. November 2019 oder später zugelassen wurden und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist. Leasingverträge mit einer Laufzeit ab 23 Monaten erhalten weiterhin die volle Förderung.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen
Unternehmen
Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
Stiftungen
Körperschaften
Vereine
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Förderung von kommunalem Straßenbau und öffentlichem Personennahverkehr
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Details sind in der Richtlinie zum Mobilitätsfördergesetz vom 27. April 2021 zu entnehmen.
Fördergegenstand:
Ziel der Förderung ist, die Verkehrsinfrastruktur des ÖPNV in den Gemeinden zu verbessern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse,
Verkehrsunternehmen und sonstige Vorhabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs.
Anbieter/Projektleitung:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW)
Innovationen im Bereich Logistik und Mobilitätinnovationsförderung Land Hessen
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Förderung erfolgt als anteiliger Zuschuss. Die maximale Fördersumme für ein Projekt beträgt 250.000 Euro.
Fördergegenstand:
Das Land Hessen fördert in Kooperation mit dem House of Logistics and Mobility (HOLM) Projekte im Bereich Logistik und Mobilität,
Dabei muss das Projektergebnis im besonderen Interesse des Landes sein.
Was wird gefördert?
Projekte, die sich mit folgenden Themen beschäftigen:
• Urbane Logistik & Mobilität
• Intelligente Verkehrssysteme
• Logistik, Mobilität & Gesellschaft
• Aviation Next Generation
• Energie & Klimawandel
• Neues Wertschöpfungsdesign
• Digitale Transformation
Wer wird gefördert?
Staatliche oder staatlich anerkannte private Hochschulen,
(Einzelprojekte sowie Kooperationsprojekte mit Unternehmen, die Mitglied im HOLM e.V. oder HOLM-Förderpartner sind)
Außeruniversitäre gemeinnützige oder zumindest teilweise öffentliche Forschungseinrichtungen,
sonstige Lehreinrichtungen des Dienstleistungssektors mit entsprechendem fachlichen Schwerpunkt.
Anbieter/Projektleitung:
House of Logistics and Mobility (HOLM) & Hessen Agentur
Kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte sowie kommunale Informationsinitiativen
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Maßnahmen von Klima-Kommunen und für Kommunen mit Windenergieanlagen werden mit 100 Prozent gefördert. Für alle anderen Kommunen und kommunale Unternehmen werden die Fördersätze von derzeit 70 auf 80 Prozent erhöht (befristet bis 31.12.2022).
Fördergegenstand:
Das Land Hessen fördert kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen, die zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen beitragen sollen und kommunale Informationsinitiativen.
Gefördert wird:
• die Einrichtung kommunaler Verleihsysteme von CO2-armen Mobilitätssystemen (ausgenommen sind Elektroautos) sowie deren Anschaffung für den innerkommunalen Gebrauch (z. B. (E-)Lastenfahrräder) als investive Klimaschutzmaßnahme
• Die Beteiligung an Wettbewerben der Europäischen Union oder des Bundes
• Die finanzielle Unterstützung von Öffentlichkeitsarbeit oder Bildungs- und Informationsinitiativen im Klimabereich
Eine Kumulierung mit Fördermitteln des Bundes im Rahmen der Nationalen Klimainitiative (NKI) sowie mit dem Investitionsprogramm der HESSENKASSE ist grundsätzlich möglich.
Wer wird gefördert?
Hessische Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse und Zweckverbände und kommunale Unternehmen.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Zur Webseite
Impulse der Arbeitsmarktpolitik - IdeA
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Dauer und Zyklus des Projekts:
Anträge können jährlich bis Juni gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Anteilfinanzierung kann bis zu 50% v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben umfassen.
Fördergegenstand:
Gefördert werden Projekte von Trägern von Beratungs-, Beschäftigungs- und Qualifizierungsangeboten sowie von anderen Akteuren des Arbeitsmarktes. Beispielsweise Maßnahmen, die auf die Ausbildung in Mangelberufen, in Berufsfeldern der Industrie sowie den gewerblich-technischen Berufen ausgerichtet sind. Gefördert werden vorbereitende Maßnahmen oder Maßnahmen, die das Absolvieren der Ausbildung unterstützen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Verbände, Vereine, Kammern, Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger, geeignete wissenschaftliche Institutionen, Landkreise und kreisfreie Städte sowie Zusammenschlüsse von Landkreisen oder kreisfreien Städten in Hessen.
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung auf der Grundlage des eingereichten Finanzierungsplans festgesetzt.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Gründungsbereitschaft fördern!
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, soweit ausschließlich EFRE-Mittel eingesetzt werden. Werden zusätzlich Landesmittel eingesetzt, kann die Förderung bis zu 90 Prozent betragen.
Fördergegenstand:
Förderung von Projekten zur Stärkung der Gründungsbereitschaft, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Verbesserung unternehmerischer Qualifikation.
Voraussetzungen:
Im Falle einer Förderung aus EFRE-Mitteln müssen die Projekte
• zu über 50 Prozent der Stärkung der Gründungsbereitschaft dienen,
• eine größere Anzahl von Gründern und Unternehmen erreichen sowie
• allen Interessierten offen stehen.
Die Projekte müssen im Land Hessen durchgeführt werden. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein.
Zu den zu fördernden Projekten zählen beispielsweise:
• regionale Gründungsoffensiven
• Gründungs- und Geschäftsplanwettbewerbe
• Workshops
• Aktionen
• Initiativen
• andere Maßnahmen zur Informationsvermittlung, Beratung und Begleitung
Wer wird gefördert?
Körperschaften des öffentlichen Rechts, juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts. Soweit es sich um EFRE-kofinanzierte Vorhaben handelt, sind Kammern, Verbände, Regionalmanagements sowie Institute antragsberechtigt. Eingetragene Vereine und Gesellschaften mit beschränkter Haftung gelten als Institute.
Vorrangig werden Maßnahmen in den EFRE-Vorranggebieten unterstützt.
Projekte, die mit Mitteln aus anderen öffentlichen Programmen zur Beratungsförderung gefördert werden, sind von der Förderung ausgeschlossen (Kumulierungsverbot).
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Förderung von touristischen Dienstleistungen
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung kann aus Mitteln des Landes Hessen erfolgen. Touristische Marketingmaßnahmen können darüber hinaus auch aus Mitteln des EFRE gefördert werden. Die Zuwendung beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Tourismuskonzepte, Beratungs- und Marketingmaßnahmen können bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.
Voraussetzungen:
Die Vorhaben müssen einen Beitrag zum Wachstum des regionalen Tourismus erwarten lassen. Es ist darzustellen, ob und wie sich das Projekt in ein vorhandenes Tourismuskonzept einfügt.
Gefördert wird: Touristische Dienstleistungen:
• Tourismuskonzepte auf Destinationsebene
• Marketingmaßnahmen mit neuartigem und aktivierendem Charakter auf Destinationsebene
• Marketingmaßnahmen der landesweit tätigen Organisationen
• Beratungsmaßnahmen zur Sicherung und Qualitätsverbesserung
Förderfähige Ausgaben sind:
• Eigene und fremde Personalkosten
• Personalkosten für das mit der Verwaltung des Vorhabens beschäftigte Personal
• Direkte Sachausgaben
• Gemeinkosten (15 % der Personalkosten)
Wer wird gefördert?
Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Landkreise und andere öffentliche Träger
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Das Programm "Besser zur Schule"
Das Programm "Besser zur Schule" der ivm GmbH hat das Ziel, Maßnahmen für ein integrierten Schulmobilitätsplan zu entwickeln und diesen gemeinsam mit der Kommune, den Schulen und den Schulträgern umzusetzen.
Bei der Entwicklung werden bereits alle relevanten Akteure und Umgebungen des Standorts der Schule in die Analyse miteinbezogen. Der Mobilitätsplan kann in unterschiedlichen Detaillierungen ausgearbeitet und so in einer Zeitspanne zwischen einem Tag und einem Jahr erstellt werden.
Anbieter / Projektleitung
ivm
Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen - Leitfaden zu Beteiligung in Nahmobilitätsprojekten
Die Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH) hat in ihrem Leitfaden herausgearbeitet, auf was es bei Bürgerbeteiligungsprojekten ankommt. Am Beispiel „Nahmobilität“, können sich Kommunen Tipps zur Planung und Umsetzung von Beteiligungsformaten einholen.
Was ist die AGNH? Die Mitgliedskommunen in der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen setzen sich für Fuß- und Radverkehr ein und leisten damit einen Beitrag zur hessischen Verkehrswende.
Anbieter / Projektleitung
Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen
Kosten und Wirtschaftlichkeit der Schulverpflegung – eine Handreichung für Schul- und Sachaufwandsträger
Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat das Nationale Qualitätszentrum für Ernährung in Kita und Schule im Jahr 2019 eine Handreichung für Schul- oder Sachaufwandsträger herausgebracht, wodurch die Organisation der Verpflegung in Schulen erleichtert werden soll. Die Handreichung geht neben dem Kostenmanagement auch auf Qualitätsstandards ein.
Anbieter / Projektleitung
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Dokumentation des Vernetzungstreffen der hessischen Fairtrade-Kommunen und -Kreise 2021
In der Dokumentation finden Sie ein Protokoll zum Training "Wie überzeuge ich andere vom fairen Handel?" sowie Präsentationen zu den Themen "faire Beschaffung in der Verwaltung" und "fairer Handel in Sportvereinen". Die Aufzeichnung des Workshops können Sie sich ebenfalls auf der Website anschauen.
Zu ihrem Workshop zum fairen Handel im Jahr 2021, luden der Landkreis Offenbach, das Entwicklungspolitische Netzwerk Hessen (EPN Hessen), das Evangelisches Dekanat Dreieich-Rodgau, die Weltläden in Hessen und TransFair e.V. ein.
Anbieter / Projektleitung
Entwicklungspolitisches Netzwerk Hessen e.V.

Gestalten statt verwalten! Nachhaltigkeit als Zukunftschance für Kommunen
Unter dem Motto "gestalten statt verwalten" beleuchtet Dr. Sebastian Muschter, Mitglied der Geschäftsleitung und standortverantwortlich für die PD in Hessen und Baden-Württemberg, Nachhaltigkeit als Zukunftschance für Kommunen. Er gibt konkrete Ratschläge, wie Kommen den ersten Schritt gehen können.
Interkommunales Projekt erreicht durch innovative Formen der Partizipation eine bunte Mischung an Personen
Ziel des interkommunalen Projektes ist es, BewohnerInnen auch aus durchsetzungsschwächeren, schwer zu erreichenden Milieus und beteiligungsungewohnte Personen für Partizipationsprozesse zu gewinnen. Dabei werden klassische Methoden um digitalisierte und niedrigschwellige Formate zur Gewinnung der Aufmerksamkeit erweitert.
Anbieter / Projektleitung
Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbG

Eltville am Rhein: durch Kooperation eine Stadt positiv entwickeln
Ehrenamtliche Netzwerke, kulturelle Angebote und der "Jugendpark der Kulturen" zeigen eine besondere Kooperationskultur auf und verdeutlichen die hohe Bedeutung und Wertschätzung, die zivilgesellschaftliche Akteure erhalten.
Ansprechpartner
Frau Barbara Lilje, erreichbar über
barbara.lilje@eltville.de
Frau Gabriele Roncarati, erreichbar über
gr@philipp-kraft-stiftung.de
Anbieter / Projektleitung
Philipp-Kraft-Stiftung
Gemeinde Ahlheim: erfolgreich nachhaltig auf vielen Ebenen!
Überzeugung und Freude der Bürgerschaft und umfassendes persönliches Engagement des Bürgermeisters haben Alheim zu einer modernen nachhaltigen Kommune werden lassen: Die Energiewende wird vorgelebt. Ein lokales Miteinander bildet die Grundlage für zukunftsfähige Regionalpolitik. Daneben fördert Alheim eine ganzheitliche Umweltbildung, Teilhabemöglichkeiten von SeniorInnen und mit Initiativen ein Miteinander aller Generationen.

Kommunale Ernährungssysteme für mehr Nachhaltigkeit in Hessen
Alexander Schrode vom NAHhaft e.V. erläutert, was Kommunen eigenständig und aktiv für eine nachhaltige Ernährung unternehmen können. Dazu stellt er Vorbildprojekte bzw. -ansätze aus verschiedenen Handlungsfeldern vor.
Interkulturelle Elternpatenschaften als Bausteine für ein gelingendes Zusammenleben
Der Förderverein des Stadtteilzentrums Baunsberg e.V. bietet Familien mit Migrationshintergrund eine Begleitung beim Einstieg in die Alltagsstrukturen und Gesellschaft an: Durch die Elternpaten gelingen ein Vertrauensaufbau und Unterstützung. Jugendliche werden zudem bei der Erhöhung ihrer Bildungschancen und sozialen Kompetenz unterstützt.
Kunst trägt zu neuer Art des Kennenlernens bei
Durch eine Kombination aus Natur, Wind und Kunst bringt die Kommune Lichtenfels mit dem Projekt "Wind Land – partizipative Installation des Vereins zur Förderung der Windkunst und interkultureller Kommunikation" Menschen miteinander ins Gespräch und schafft die Möglichkeit, andere BewohnerInnen und die (neue) Heimat kennenzulernen.
Förderangebot: Einrichtung von WLAN-Hotspots in Kommunen
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Dauer und Zyklus des Projekts:
Einmaliger Zyklus
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilfinanzierung / nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Fördergegenstand:
Erstmalige Ersteinrichtung eines WLAN-Hotspots (pro Kommune bis zu maximal 20 WLAN-Hotspots und damit bis zu 20.000 Euro der zuwendungsfähigen Ersteinrichtungsausgaben)
Voraussetzungen:
Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein. Der Antragsteller muss seinen Sitz in Hessen haben.
Folgende Ausgaben werden insbesondere gefördert:
Einmalige Ausgaben der WLAN-Infrastruktur und des Internetzugangs (insbesondere Ausgaben für die Ortsbegehung mit Standortbesichtigung und Ausleuchtung für die Dimensionierung, Verkabelung mit Stromzuführung, Ausgaben für die Breitbandzuführung, Bereitstellung, Installation, und Hardware, und sonstige einmalig anfallende Ausgaben).
Aufwendungen für den Betrieb der öffentlichen WLAN-Hotspots sind nicht Gegenstand der Förderung. Eigenleistungen sind nicht förderfähig. Teil III A Nr. 11. findet keine Anwendung.
Projektbeschreibung:
Lokale Funknetze (Wireless Local Area Network; WLAN) dienen einer drahtlosen Verbindung zum Internet. Die Verfügbarkeit von WLAN gewinnt stetig an Bedeutung, auch im kommunalen Umfeld. Öffentlich zugängliches WLAN kann beispielsweise den Tourismus fördern, zur Quartiersentwicklung beitragen oder im Rahmen der Wirtschaftsförderung zum Einsatz kommen. Aus den genannten Gründen fördert das Land Hessen WLAN-Hotspots aus Mitteln des Landes zur Steigerung der flächendeckenden Versorgung mit WLAN-Hotspots.
Ziel der Förderung:
Ist die erstmalige Einrichtung von WLAN-Hotspots und dadurch die Verbesserung der WLAN-Infrastruktur in Hessen.
Anbieter / Projektleitung
WIBank
Förderangebot: Weiterentwicklung der Stadtstruktur: Sicherung und Weiterentwicklung von Versorgungsangeboten, Qualifizierung von Wohnraum
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Dauer und Zyklus des Projekts:
Förderzeitraum für die Gesamtmaßnahme soll zehn Jahre nicht überschreiten (in begründeten Einzelfällen Ausnahmen möglich); jährliche Antragsstellung nötig
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilsfinanzierung abhängig von finanzieller Leistungsfähigkeit der Gemeinde und ihrer Stellung im Finanz- und Lastenausgleich nach dem Finanzausgleichgesetz (FAG)
Fördergegenstand:
Insbesondere bauliche Maßnahmen, die den innerstädtischen Strukturwandel begleiten
Voraussetzungen:
Aufnahme der Gesamtmaßnahme der nachhaltigen Stadtentwicklung wurde in Förderprogramm aufgenommen; Gebiet der nachhaltigen Stadtentwicklung ist festgelegt, Festlegung anerkannt und Einzelmaßnahmen liegen im festgelegten Gebiet
Produktbeschreibung:
Fördermittel können eingesetzt werden
• zur Deckung der Kosten,
• zur Verbilligung von Darlehen, die der Deckung der Kosten dienen,
• zur Verbilligung von anderen Vor- oder Zwischenfinanzierungsdarlehen.
Bei der Weitergabe an Dritte können die Fördermittel vom Zuwendungsempfänger auch als Darlehen eingesetzt werden. Zuwendungsempfänger sind Städte und Gemeinden (kommunale Gebietskörperschaften) sowie kommunale Zweckverbände oder Planungsverbände.
Die Grundlage der Programmumsetzung bildet ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept mit Festlegung eines Fördergebietes und Zusammenstellung von Projekten, die innerhalb von rund zehn Jahren Laufzeit umgesetzt werden sollen. Das können beispielweise sein: Modernisierung oder Neubau von Gemeinbedarfseinrichtungen, Neu- und Umgestaltungen öffentlicher Anlagen und Plätze, Sanierung stadtbildprägender und historischer Gebäude, Aufwertung von Frei- und Grünflächen, Nachnutzungskonzepte für leerstehende Gebäude, Ausbau der barrierefreien Mobilität insbesondere für den Fuß- und Radverkehr.
Anbieter / Projektleitung
WIBank