Nachhaltigkeitsstrategie Hessen

Lernen und Handeln für unsere Zukunft

Nachhaltigkeitsbaukasten

Hier finden Sie Inhalte, die es Kommunen leicht machen sollen, sich auf den Weg der Nachhaltigkeit zu begeben. Stöbern Sie in den Beiträgen zu Aktivitäten, Materialien und Fördermöglichkeiten zu allen Bereichen der Nachhaltigkeit. Die Beiträge sind dabei unseren Leitsatzrubriken Soziales, Wirtschaft, Umwelt sowie Bildung/Kultur zugeordnet. Lassen Sie sich von Nachhaltigkeitsakteuren inspirieren und nutzen Sie Hilfestellungen und Beratungsmöglichkeiten.

Der Baukasten wurde Schritt für Schritt erweitert und Sie finden darin nun Inhalte zu allen vier Leitbildbereichen. Damit der Baukasten weiterwachsen kann, sind wir immer auf der Suche nach neuen Beiträgen. Sie haben etwas für den Baukasten, das Sie gerne teilen würden? Nutzen Sie hierfür den untenstehenden Link und füllen Sie das Formular mit Ihren Informationen aus.

Beitrag zusenden Schwerpunkt Kommunen Leitbild der NHS / Leitsätze SDG

Förderung von E-Lastenrädern

Datum Projektbeginn:
Ein Antrag kann jederzeit gestellt werden

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenanhänger mit E-Antrieb.

Fördergegenstand:
Förderfähig ist die Anschaffung von Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung.

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Voraussetzungen:
E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenanhänger müssen:
• serienmäßig und fabrikneu sein,
• jeweils eine Nutzlast von mindestens 120 kg aufweisen,
• Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt für eine Förderung sind:
private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige), Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise), Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Hochschulen), rechtsfähige Vereine und Verbände. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.

Nicht antragsberechtigt sind:
Privatpersonen

Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen - Leitfaden zu Beteiligung in Nahmobilitätsprojekten

Die Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH) hat in ihrem Leitfaden herausgearbeitet, auf was es bei Bürgerbeteiligungsprojekten ankommt. Am Beispiel „Nahmobilität“, können sich Kommunen Tipps zur Planung und Umsetzung von Beteiligungsformaten einholen.

Leitfaden Bürgerbeteiligung für Nahmobilitätsprojekte

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Was ist die AGNH? Die Mitgliedskommunen in der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen setzen sich für Fuß- und Radverkehr ein und leisten damit einen Beitrag zur hessischen Verkehrswende.

Anbieter / Projektleitung

Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen

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Förderung: Öffentlichkeitsarbeit für Nahmobilität

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuwendungen werden als Projektförderung gewährt.

Fördergegenstand:
Gefördert werden investive Maßnahmen, Planungen und Konzepte sowie Öffentlichkeitsarbeit für die Mobilität. Im Vordergrund stehen Projekte, die kurzfristig umgesetzt werden können und kleinere Projekte.

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Anbieter/Projektleitung:

Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen

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Plan zur Mobilen Mitte (Quelle: Stadt Eltville am Rhein)

Die Stadt Eltville bekommt mehr Radabstellanlagen

In Eltville und den Vororten Martinsthal, Rauenthal, Erbach und Hattenheim werden neue Radabstellmöglichkeiten gebaut. Das Verkehrsministerium unterstützt den Ausbau mit 36.000 Euro - die Gesamtausgaben liegen bei 70.000 Euro.

Fragen & Antworten zum Projekt

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Durch die Initiative der Deutschen Bahn „Bike&Ride“ war an den Bahnhöfen bereits der Bau von Radabstellmöglichkeiten für Pendlerinnen und Pendler möglich. Nun entstehen weitere 140 Radabstellanlagen über das gesamte Stadtgebiet. Zusätzlich sind im Ortskern von Eltville zukünftig außer Abstellbügeln auch fünf Fahrradboxen und drei Abstellmöglichkeiten für Lastenräder eingerichtet worden. Darüber hinaus unterstützt das Land Hessen im Rahmen der Nahmobilitäts-Richtlinie den Eltviller "Nahmobilitäts-Check", einem von Land zertifizierten Planungsverfahren zur Stärkung des Fuß- und Radverkehrs, unter besonderer Beachtung der Barrierefreiheit. Dafür kommen interessierte Bürgerinnen und Bürger, politische Vertreter sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachverwaltungen in mehreren Workshops zusammen. Für die anschließende Aufarbeitung wird ein Planungsbüro beauftragt, alle erarbeiteten Ergebnisse und Maßnahmen in einem Nahmobilitätsplan zusammenführt.

Anbieter/Projektleitung:

Stadt Eltville

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