Nachhaltigkeitsstrategie Hessen

Lernen und Handeln für unsere Zukunft

Nachhaltigkeitsbaukasten

Hier finden Sie Inhalte, die es Kommunen leicht machen sollen, sich auf den Weg der Nachhaltigkeit zu begeben. Stöbern Sie in den Beiträgen zu Aktivitäten, Materialien und Fördermöglichkeiten zu allen Bereichen der Nachhaltigkeit. Die Beiträge sind dabei unseren Leitsatzrubriken Soziales, Wirtschaft, Umwelt sowie Bildung/Kultur zugeordnet. Lassen Sie sich von Nachhaltigkeitsakteuren inspirieren und nutzen Sie Hilfestellungen und Beratungsmöglichkeiten.

Der Baukasten wurde Schritt für Schritt erweitert und Sie finden darin nun Inhalte zu allen vier Leitbildbereichen. Damit der Baukasten weiterwachsen kann, sind wir immer auf der Suche nach neuen Beiträgen. Sie haben etwas für den Baukasten, das Sie gerne teilen würden? Nutzen Sie hierfür den untenstehenden Link und füllen Sie das Formular mit Ihren Informationen aus.

Beitrag zusenden Schwerpunkt Kommunen Leitbild der NHS / Leitsätze SDG

Räume schaffen – Atelierförderungen

Datum Projektbeginn:
Die Antragstellung erfolgt für das jeweilige Kalenderjahr bis zum 30. September.

Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuwendung wird als Projektförderung vergeben.

Fördergegenstand:
Das Land Hessen fördert mit dem kulturellen Raumprogramm Projekte, die an ungewöhnlichen Orten möglichst vielen Menschen in Hessen die Möglichkeit eröffnen, kulturelle Angebote zu erleben oder selbst zu gestalten.

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Gefördert wird:
Künstlerische und kulturelle Projekte (z.B. Residenzprojekte, Ausstellungsprojekte) aller kultureller Sparten, vorzugsweise in ländlichen Räumen. Gefördert werden ausschließlich Projekte mit einer Laufzeit von mindestens einer Woche.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Höhe der Gesamtausgaben für das Projekt, maximal können bis zur Hälfte der Gesamtausgaben gefördert werden. Bei hohem Landesinteresse sind Ausnahmen möglich. Eine Förderung bis zu 5.000 Euro kann als Festbetragsfinanzierung gewährt werden. Nicht zuwendungsfähig sind investive Ausgaben.

Wer wird gefördert?
Eingetragene Vereine, gGmbHs, sonstige freie Träger; Städte und Kommunen, sonstige öffentliche Träger.

Anbieter/Projektleitung:
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst

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VERONIKA – Vernetztes Fahren des öffentlichen Nahverkehrs in Kassel

Durch die im Projekt VERONIKA entwickelten Technologien können der ÖPNV und der Rettungsverkehr in Kassel emissionsärmer, pünktlicher und energiesparender unterwegs sein!

Fragen & Antworten zum Projekt

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Das bis 2019 vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur geförderte Projekt VERONIKA ermöglicht es, durch sowohl zentralbasierte, als auch lokale digitale Anwendungen die Kommunikation unter den Fahrzeugen zu erleichtern.

Anbieter/Projektleitung:
Stadt Kassel

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Förderangebot: Fortentwicklung bestehender Stadtstrukturen zur Aufwertung von Quartieren

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags

Dauer und Zyklus des Projekts:
Der Förderzeitraum für die Gesamtmaßnahme soll zehn Jahre nicht überschreiten. In begründeten Einzelfällen können hiervon Ausnahmen zugelassen werden. Die Zuwendungsempfänger werden jährlich zur Antragsstellung aufgefordert.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilsfinanzierung abhängig von finanzieller Leistungsfähigkeit der Gemeinde und ihrer Stellung im Finanz- und Lastenausgleich nach dem Finanzausgleichgesetz (FAG)

Fördergegenstand:
Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Quartieren mit besonderen sozialen, städtebaulichen und wirtschaftlichen Problemlagen

Voraussetzungen:
Aufnahme der Gesamtmaßnahme der nachhaltigen Stadtentwicklung wurde in Förderprogramm aufgenommen; Gebiet der nachhaltigen Stadtentwicklung ist festgelegt, Festlegung anerkannt und Einzelmaßnahmen liegen im festgelegten Gebiet

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Produktbeschreibung:
Fördermittel können eingesetzt werden
• zur Deckung der Kosten,
• zur Verbilligung von Darlehen, die der Deckung der Kosten dienen,
• zur Verbilligung von anderen Vor- oder Zwischenfinanzierungsdarlehen.

Bei der Weitergabe an Dritte können die Fördermittel vom Zuwendungsempfänger auch als Darlehen eingesetzt werden. Zuwendungsempfänger sind Städte und Gemeinden (kommunale Gebietskörperschaften) sowie kommunale Zweckverbände oder Planungsverbände.

Mit Hilfe des Programms werden erfolgreich die Kommunen bei der Stabilisierung und Aufwertung von Quartieren mit besonderen sozialen, städtebaulichen und wirtschaftlichen Problemlagen unterstützt. Dies erfolgt durch die Gestaltung des öffentlichen Raumes, den Ausbau der sozialen Infrastruktur, die Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements und dem Aufbau von Vernetzung und Kooperation um die Wohn- und Lebensbedingungen der Bewohnerinnen und Bewohner in den Wohnquartieren nachhaltig zu verbessern.

Der Schwerpunkt in der Umsetzung liegt auf baulich-investiven Maßnahmen, wie z.B. Stadtteilzentren und Nachbarschaftszentren, Kinder- und Familienzentren, Kitas oder Bildungshäusern und vielem mehr.
Neben der Förderung von investiven Maßnahmen ist auch die Förderung von nichtinvestiven, investitionsvorbereitenden oder begleitenden Maßnahmen, wie Quartiersmanagement, Erstellung eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes und Öffentlichkeitsarbeit möglich.

Voraussetzungen:
Allgemeine Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Gesamtmaßnahme der nachhaltigen Stadtentwicklung in ein Förderprogramm aufgenommen worden ist. Fördervoraussetzungen sind, dass das Gebiet der nachhaltigen Stadtentwicklung festgelegt worden ist, die Festlegung anerkannt worden ist und die Einzelmaßnahmen im festgelegten Gebiet liegen.

Anbieter / Projektleitung

WIBank

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Bürgerwissenschaften für den Artenschutz in Fulda im Projekt "Tatort Straßenbeleuchtung"

Die Stadt Fulda ist Teil des Projekts "Tatort Straßenbeleuchtung", bei dem Anwohnerinnen und Anwohner die Wissenschaft unterstützen, indem sie Insektenfallen aufstellen, Insektenarten bestimmen oder die Himmelshelligkeit messen.

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"Tatort Straßenbeleuchtung" ist dem nächtlichen Insektensterben auf der Spur. Straßenbeleuchtung kann nachtaktive Fluginsekten stark beeinträchtigen, da viele Insekten vom Licht der Leuchten angezogen und ihren eigentlichen Lebensräumen entzogen werden. Alle Interessierten können sich an dem Forschungsprojekt beteiligen.

Anbieter/Projektleitung:
Stadt Fulda, Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB)

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Naturnahe Grünflächen dank "Bauhoftraining"

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg unterstützt Städte und Gemeinden bei der Anlage und Pflege von naturnahen Grünflächen.

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Acht Kommunen aus dem Landkreis beteiligen sich am "Bauhoftraining". Aufgeteilt in zwei Kurse wurden im Frühjahr und im Herbst 2018 unter fachlicher Planung und Anleitung artenarme und pflegeintensive Rasenflächen in ausdauernde Wildblumenwiesen und -säume und -beete umgewandelt.

Anbieter/Projektleitung:
Landkreis Darmstadt-Dieburg

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Theodor-Litt-Schule in Michelstadt erhält Förderung für klimafreundlichen Schulhof

Die Deutsche Umwelthilfe unterstützt hessische Schulen bei der Gestaltung klimafreundlicher Schulhöfe. Zehn hessische Schulen sind bereits Teil des Projekts. Seit Oktober 2021 ist auch die Theodor-Litt-Schule aus Michelstadt dabei.

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Den Schulhof in einen attraktiven, klimafreundlichen und naturnahen Pausen- und Lernraum verwandeln? Die Schülerinnen und Schüler der Theodor-Litt-Schule haben mit ihrer Sonnenblum-Pflanzaktion und Unterricht unter freiem Himmel selbst erlebt, wie gut es sich unter freiem Himmel lernen lässt.

Anbieter/Projektleitung:
Deutsche Umwelthilfe

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Förderung für Waldbesitzende

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Fördergegenstand:
Gefördert werden forstwirtschaftlicher Maßnahmen in Privat- und Körperschaftswäldern mit dem Ziel, eine klimaangepasste, biodiverse Forstwirtschaft zu unterstützen.

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Gefördert wird:
A. Erstaufforstungen
B. Eine naturnahe Waldbewirtschaftung
C. Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
D. Die forstwirtschaftliche Infrastruktur
E. Aufarbeitung bei Kalamitäten

Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger können - außer für Maßnahmen nach Abschnitt C - natürliche Personen, juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts als Besitzende von land- und forstwirtschaftlichen Flächen und Gemeinschaftsforsten und anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse im Sinne des Bundeswaldgesetz sowie Forstbetriebsvereinigungen nach dem Hessischen Waldgesetz sein, sofern sie rechtsfähig sind. Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger für Maßnahmen nach Abschnitt C können anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse im Sinne des Bundeswaldgesetzes sein.

Anbieter/Projektleitung:
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat V 52 Forsten

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„Nachhaltigkeit lernen und leben“ im Main-Taunus-Kreis

Für ihre Unterrichtsarbeiten zum Thema Nachhaltigkeit sind insgesamt 35 Schulklassen im Main-Taunus-Kreis gewürdigt worden.

Nachhaltigkeit lernen und leben

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Es wurden Lernwerkstätten und Unterrichtsmodule unter anderem zu den Themen Klimaschutz, Kinderrechte, Fairtrade, Energie, Ernährung, Abfall und Recycling, Mobilität und Biologische Vielfalt angeboten. Im Kreis haben bislang rund 1700 Kinder teilgenommen, in 450 Kursen und mit mehr als 1300 Unterrichtsstunden.

Anbieter/Projektleitung:
Main-Taunus-Kreis

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Modernisierung von Bestandsgebäuden zum Passivhaus

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Förderung von max. 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben oder von Mehrkosten einer energetisch optimierten Modernisierung und kombinierbar mit anderen Fördermitteln

Fördergegenstand:
Förderung von Modernisierungsmaßnahmen zur nachhaltigen Verringerung von CO2-Emissionen und zur Reduzierung des Primärenergieeinsatzes.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Das Projekt „Treffpunkt Bewegung – in Ihrem Stadtteil“ stärkt ältere Menschen in Kassel

„Treffpunkt Bewegung – in Ihrem Stadtteil“ bietet innovative flächendeckende Bewegungsangebote für ältere Menschen in mittlerweile bald zehn Kasseler Stadtteilen. Dort treffen sich Seniorinnen und Senioren einmal wöchentlich zum Spazierengehen.

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Das Projekt „Treffpunkt Bewegung – in Ihrem Stadtteil“ in Kassel erhielt 2019 den Hessischen Gesundheitspreis in der Kategorie "Gesund Altern." Der Hessische Gesundheitspreis ehrt Projekte, die die Gesundheit der hessischen Bevölkerung fördern und unterstützen.

Anbieter/Projektleitung:
Hessische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V., Prinzessin Margarete Kliniken

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Nachhaltiges Wohnumfeld - Konzepte und Baulanddialoge

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt 80 Prozent v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 100.000 Euro.

Fördergegenstand:
Neue Wohnquartiere sollen einen Beitrag zur Wohnraumversorgung für alle leisten, ein gutes soziales Miteinander der Bewohnerschaft fördern und zum schonenden Umgang mit Ressourcen beitragen. Mit der Förderung von Konzepten und Baulanddialogen sollen mit partizipativen Methoden neue Konzepte erstellt werden.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind die Städte Darmstadt, Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden sowie Kommunen in den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Fulda, Gießen, Groß-Gerau, Hochtaunus, Limburg-Weilburg, Main-Kinzig, Main-Taunus, Odenwald, Offenbach, Rheingau-Taunus, Vogelsbergkreis und Wetterau. Zweckverbände nach § 5ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) und Planungsverbände nach § 205 BauGB können ebenfalls Zuwendungen erhalten, soweit die beteiligten Kommunen in Satz 1 aufgeführt bzw. eingeschlossen sind.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Förderung: Öffentlichkeitsarbeit für Nahmobilität

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuwendungen werden als Projektförderung gewährt.

Fördergegenstand:
Gefördert werden investive Maßnahmen, Planungen und Konzepte sowie Öffentlichkeitsarbeit für die Mobilität. Im Vordergrund stehen Projekte, die kurzfristig umgesetzt werden können und kleinere Projekte.

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Anbieter/Projektleitung:

Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen

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Förderung von Maßnahmen zur Kläranlagenverbesserung

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuschusshöhe ist unterschiedlich je nach Fördermöglichkeit (siehe unter "Weiterlesen").

Fördergegenstand:
Durch die Förderung sollen die Ziele der Hessischen Landesregierung im Bereich des Klimaschutzes zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen sowie die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels unterstützt werden.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden, Städte und Landkreise, deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände sowie kommunale Unternehmen.

Gefördert wird:
Bei dieser Förderung gibt es sechs Fördermöglichkeiten:

1. Förderung investiver kommunaler Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen
2. Förderung kommunaler Maßnahmen zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels
3. Förderung von Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen oder zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels
4. Förderung von kommunalen Informationsinitiativen, Beteiligungen an Wettbewerben der Europäischen Union oder des Bundes
5. Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen in direkter Nachbarschaft, bzw. Nähe zu Windenergieanlagen.
6. Förderung von Maßnahmen zur Haus- und Hofbegrünung privater Immobilieneigentümer als Klimaanpassungsmaßnahme in Kommunen

Anbieter/Projektleitung:
WIBa

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Das Museum Wiesbaden ist jetzt klimaneutral

Ein Nachhaltigkeitsteam hat alle Prozesse im Landesmuseum Wiesbaden analysiert und eine Klimabilanz erstellt. Das ausgestoßene CO2 wird nun kompensiert.

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Experten haben den CO2-Fußabdruck des Museums ermittelt. Was das Landesmuseum an diesem klimaschädlichen Gas ausstößt, gleicht es nun durch Investitionen in Klimaschutzprojekte aus und ist damit nach dem archäologischen Landesmuseum Keltenwelt am Glauberg das zweite klimaneutrale Museum in Hessen.

Anbieter/Projektleitung:
Museum Wiesbaden

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Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Gewährt werden Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuschüsse zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördergegenstand:
Gefördert wird die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, die Herstellung naturnaher Gewässer, der Bau sowie die Erweiterung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz sowie die Beseitigung von Hochwasserschäden.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände, kommunale Zweckverbände und Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG).
Die Gemeinden sind berechtigt, die Zuwendung an Dritte, die nicht selbst antragsberechtigt sind, nach Maßgabe des Zuwendungsbescheides weiterzuleiten.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Umwelteffekte von intelligenten, vernetzten urbanen Infrastrukturen

In der Studie skizziert das Autorenteam die Potentiale einer Vernetzung des Smart-City Konzepts mit Nachhaltigkeits-, Klimaschutz- und Umweltschutzaspekten.

Umwelteffekte

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Anbieter/Projektleitung:
Umweltbundesamt

Weitere Informationen

Anleitung für einen Klima-Aktionstag

Im Aktionsbaukasten für den Klimaschutz erhalten kommunale Akteure einen Überblick über verschiedene Formate für einen Klima-Aktionstag.

Weitere Informationen

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Anbieter/Projektleitung:
Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)

Mehr Umweltgerechtigkeit: gute Praxis auf kommunaler Ebene

In dem Strategiepapier des Umweltbundesamt wird das Konzept der Umweltgerechtigkeit auf kommunaler Ebene anhand verschiedener Beispiele aus deutschen Städten greifbar gemacht.

Gute Praxis auf kommunaler Ebene

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Ziel des integrierten Ansatzes "Umweltgerechtigkeit" ist es, eine gesunde Umwelt für alle und gemeinsam mit allen Menschen unabhängig von ihrer sozialen Lage sicherzustellen.

Anbieter/Projektleitung:
Umweltbundesamt

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Hessischer Biodiversitätsbericht 2021 - Sonderbericht: Landwirtschaft & Naturschutz, Biodiversitätsmaßnahmen im Offenland

Im Biodiversitätsbericht werden Projekte und Best Practice-Beispiele aus der Land- und Forstwirtschaft, Biotopen, dem Vogelschutz und dem Insektenschutz vorgestellt. Daneben gibt es Statistiken zum Vogelschutz, der Naturschutzfinanzierung und dem Zustand der hessischen Gewässer.

Hessischer Biodiversitätsbericht 2021

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Anbieter/Projektleitung:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Streuobst in hessischen Schutzgebieten

Die Autor*innen werfen ein Schlaglicht auf die Situation der Streuobstwiesen in Hessen. Dabei gehen sie neben rechtlichen Vorgaben auch auf die Maßnahmen in den Streuobstwiesen zum Erhalt der Biodiversität in Hessen ein.

Streuobst in hessischen Schutzgebieten

Streuobstwiesen in Hessen

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Anbieter/Projektleitung:
Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Sachgebiet „Schutzgebiets- und Artenmanagement, Naturschutzfinanzierung“

Mehr Nachhaltigkeit durch gekoppelte Infrastrukturen - Ein Leitfaden für Kommunen

Der Leitfaden zeigt, welche Chancen Kommunen bei der Kopplung ihrer Infrastrukturen in Bezug auf eine nachhaltige Entwicklung haben.

Leitfaden für Kommunen

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Neben positiver Impulse für den Klimaschutz wird auch die Resilienz und die soziale und ökonomische Verträglichkeit von Sektorenkopplungen bewertet.

Anbieter/Projektleitung:
Umweltbundesamt

Weitere Informationen

CO2-neutrale Verwaltung - wie geht das?

Hans-Günter Göddemeyer und Susanne Stroh vom Finanzministerium Hessen zeigen auf, wie die Hessische Landesverwaltung ihre Treibhausgas-Emissionen auf nahezu Null CO2 bis 2030 reduzieren möchte.

Präsentationsfolien

Förderprogramm zur Stabilisierung von Kerngebieten hessischer Dörfer

Ziel der hessischen Dorfentwicklung ist es, die Dörfer im ländlichen Raum als attraktiven, zukunftsfähigen und lebendigen Lebensraum zu erhalten und zu gestalten, sowie ihre Identität zu bewahren.

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Datum Projektbeginn: 2023-2027
Konditionen: Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse, die als Anteilsfinanzierung der förderfähigen Ausgaben gewährt werden können. Die Fördermittel werden nur gegen Vorlage bezahlter und geprüfter Rechnungen an den Zuwendungsempfänger ausgezahlt.
Projektbeschreibung:
Um die Vielfalt dörflicher Lebensformen, das bauliche und kulturgeschichtliche Erbe sowie den individuellen Charakter der hessischen Dörfer zu erhalten, sollen die Innenentwicklung gestärkt, die Energieeffizienz gesteigert und der Flächenverbrauch verringert werden.
Förderfähig sind Maßnahmen, die auf folgende Punkte einzahlen:
- Konzepte, Dienstleistungen und IT-Lösungen
- Unterstützung bürgerschaftliches Engagement
- Dörflicher Charakter und kulturgeschichtliches Erbe
- Örtliche Infrastruktureinrichtungen
- Umnutzung, Sanierung und Neubau von Gebäuden und Hof-, Garten- und Grünflächen
- Städtebaulich verträglicher Rückbau
- Innenentwicklung durch strategische Sanierungsbereiche

Voraussetzungen:
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Mittel aus dem Förderprogramm Dorfentwicklung ist die Aufnahme der Kommune als Förderschwerpunkt in das Dorfentwicklungsprogramm.

Gefördert wird in Orten bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, sofern diese nicht der Städtebauförderung zugeordnet sind.

Die Geopark-App im Frau-Holle-Land (©Marco Lenarduzzi und Marleen Gutschmidt)

Der Geo-Naturpark-Frau-Holle-Land lässt sich mit einer App entdecken

Der Geo-Naturpark-Frau-Holle-Land in der GrimmHeimat NordHessen kann mit einer für User kostenfreien App erkundet werden. Mit der App lassen sich Wander-, Rad-, Ski- und Kanutouren zur Offline-Nutzung herunterladen.

Fragen & Antworten zum Projekt

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Die Tourendownloads zeigen Sehenswertes und Einkaufsmöglichkeiten an den Wegen an. Über QR-Codes sind Informationen zu Natur, Kultur und Geologie offline abrufbar und ersetzen Infotafeln. Die App bewährt sich als Reisebegleiter für die Hosentasche. Sie stärkt den Tourismus durch das Aufzeigen und Verknüpfen der Angebotsvielfalt. Zugleich informiert und sensibilisiert die App über Artenvielfalt und regionale Besonderheiten. Die Entwicklung der App wurde durch das Modellvorhaben Land(auf) Schwung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft gefördert, das das Ziel hat, die regionale Wertschöpfung zu erhöhen, die Beschäftigung im ländlichen Raum zu sichern und den demografischen Wandel aktiv zu gestalten.

Ansprechpartner:

Claudia Krabbes, erreichbar unter krabbes@naturparkfrauholle.land

Anbieter/Projektleitung:

Geo-Naturpark-Frau-Holle-Land

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Gestalten statt verwalten! Nachhaltigkeit als Zukunftschance für Kommunen

Unter dem Motto "gestalten statt verwalten" beleuchtet Dr. Sebastian Muschter, Mitglied der Geschäftsleitung und standortverantwortlich für die PD in Hessen und Baden-Württemberg, Nachhaltigkeit als Zukunftschance für Kommunen. Er gibt konkrete Ratschläge, wie Kommen den ersten Schritt gehen können.

Präsentationsfolien

Malworkshop für Jung und Alt in Hünfelden

Bewertungsfreies Malen ohne Vorgaben, in einem geschützten Raum: Das konnten 22 Personen zwischen 4 und 71 Jahren in Hünfelden in einem Workshop ausprobieren. In altersgemischten Gruppen wurden Kunstwerke geschaffen, die im Atelier ausgestellt werden.

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Anbieter/Projektleitung:
Kultursommer Südhessen, LandKulturPerlen, Gemeinde Hünfelden

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Stärkung des nachbarschaftlichen Miteinanders durch Bürgerbeteiligung in Hanau

Der Stadtteilverein entstand aus einer Bürgerbeteiligungsgruppe. Er hat sich das Ziel gesetzt, das nachbarschaftliche Miteinander zu fördern und zu stärken. Dafür hat er einige Projekte des Stadtteilmanagements übernommen und trägt zur positiven Stadtteilentwicklung entscheiden bei. Er bietet ein Forum für die BewohnerInnen und ist ein Sprachrohr zur Stadt sowie darüber hinaus.

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Anbieter / Projektleitung

Südlichter e.V., Verein zur Förderung und Stärkung der Südlichen Innenstadt

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Gesund leben, auch während der Erwerbslosigkeit

Das Modellprojekt „Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung in der kommunalen Lebenswelt" setzt sich besonders für erwerbslose Menschen ein.

Fragen und Antworten

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Das Projekt verfolgt die Ziele, die Chancen von erwerbslosen Menschen auf ein gesundes Leben zu verbessern und dafür zielgruppengerechte, niedrigschwellige und bedarfsorientierte Angebote zu schaffen. Gleichzeitig soll dadurch die Beschäftigungsfähigkeit verbessert bzw. erhalten werden und gesundheitsförderliche Strukturen in der Kommune entstehen.

Anbieter/Projektleitung:
Hessische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V.

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Fortbildungen in der Darmstädter Kinderklink zum Umgang mit chronisch kranken Kindern

Die Fortbildungen zu chronischen Krankheiten in Kitas und Schulen der Prinzessin Margarete Kliniken in Darmstadt stärken Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrkräfte im Umgang mit chronisch kranken Kindern, um die uneingeschränkte Teilhabe der Kinder zu ermöglichen.

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Die Fortbildungen zu chronischen Krankheiten in Kindertagesstätten und Schulen in Darmstadt erhielten 2019 den Hessischen Gesundheitspreis in der Kategorie "Gesund Aufwachsen." Der Hessische Gesundheitspreis ehrt Projekte, die die Gesundheit der hessischen Bevölkerung fördern und unterstützen.

Anbieter/Projektleitung:
Hessische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V., Prinzessin Margarete Kliniken

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"Schülerforschungszentrum Nordhessen" in Kassel

Schülerinnen und Schüler nordhessischer Schulen von Klasse 5 bis 13 forschen in Teams an echten Problemen der Naturwissenschaften.

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Die Schülerinnen und Schüler führen Experimente durch mit Schwerpunkten in Physik, Astrophysik, Geophysik, Chemie, Biologie, Technik, Informatik und Mathematik. Finanziert wird das Forschungszentrum über Spenden.

Anbieter/Projektleitung:
Förderverein Schülerforschungszentrum Kassel e.V.

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Müllfreie Essenslieferungen mit Go Kidogo

Nicht erst seit der Corona Pandemie sind Lieferdienste von Restaurants so gefragt wie nie. Eine Gruppe Jugendlicher aus dem hessischen Bad Vilbel geht nun gegen den damit einhergehenden Verpackungsmüll an.

Go Kidogo ist eine FairTrade Lieferdienst-Plattform für nachhaltige Essensbestellungen, die restlos recyclebare Mehrwegverpackungen nutzt. Die Plattform wurde gemeinsam mit 10 Jugendlichen unter den Aspekten Umweltschutz und digitale Teilhabe entwickelt.

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So funktioniert’s

Das Online Lieferportal listet Gastronomiebetriebe auf, bei denen man die Speisen in wiederverwendbaren Verpackungen geliefert bekommt. Dahinter steht ein Mehrweg-Pfandsystem – d.h. die die Behälter werden nach dem Nutzen wieder bei einem der teilnehmenden Restaurants zurück gegeben , wo sie gereinigt werden und danach wieder einsatzfähig sind.

Projekt „Statt-Plastik-Becher“

Das Projekt „Statt-Plastik-Becher“ ist ein Serviceprojekt des Round Table und wurde von Round Table Eckernförde auf den Weg gebracht. Round Table ist ein weltweiter Serviceclub, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, durch persönlichen Einsatz der Mitglieder einen Dienst an der Allgemeinheit zu erbringen. Aus diesem Grund ruft Round Table jährlich verschiedenste Charity Aktionen ins Leben.

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Ihr Ziel mit dem Projekt „Statt-Plastik-Becher“: Kindergärten und Krippen in Deutschland von den gebräuchlichen Plastikbechern auf hochwertige Round Table Statt-Plastik-Becher aus Edelstahl umzustellen.

Bei dem Projekt geht es darum, Kinder für die Reduzierung des täglichen Kunststoffeinsatzes zu sensibilisieren. So wird bereits den Kleinsten ein nachhaltiger Umgang mit Rohstoffen und Ressourcen mit auf den Weg gegeben.

Die Mitglieder des Round Table gehen dabei persönlich in interessierte Kindergärten, wo die Kinder ihre Plastikbecher kostenlos gegen einen Edelstahlbecher tauschen. Dieser kann über viele Jahre genutzt werden und gibt keinerlei Schadstoffe ab. Aber was passiert mit den eingesammelten Plastikbecher? Auch dafür ist gesorgt: „Die Becher werden zentral von unserem Mitgliedstisch gesammelt. Im Anschluss fertigen die Mitglieder daraus Parkbänke und somit ein neues und langlebiges Produkt“, erklärt Mark Roßkamp vom Round Table Eckernförde.

Kindertagesstätte Marienhagen der Gemeinde Vöhl

Die Kindertagesstätte Marienhagen in Vöhl ist eine dreigruppige Ganztagseinrichtung, die bis zu 62 Kindern im Alter zwischen einem und sechs Jahren Platz bietet. Zentrales Anliegen ist der Umwelt- und Naturschutz, der nach allen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten umgesetzt wird:

So wurde etwa die Kinderverpflegung auf Regionalität umgestellt, sodass Lebensmittel im Nachbarort eingekauft werden und hierbei bewusst auf reichhaltige, gesunde und abwechslungsreiche Ernährung geachtet wird. Wenn möglich, wird beim Einkauf auf Verpackungen ebenso verzichtet wie auf unnötig lange Transportwege – nicht nur, dass saisonal eingekauft wird, auch Mehrwegbehälter finden Verwendung bei Molkerei- und Metzgereiprodukten und unterstreichen die Bemühungen, unnötige Abfälle zu vermeiden. Müsli wird selbst und ebenso verpackungsfrei zubereitet. Abgerundet wird das Engagement durch das Pflegen einer eigenen Streuobstwiese, sowie dem Anpflanzen von eigenem Obst und Gemüse, was ebenfalls unnötige Verpackungsabfälle vermeidet.

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Das pädagogische Konzept sieht es darüber hinaus vor, die Kinder für die komplexe Thematik Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Abfallvermeidung in geeignetem Maße zu sensibilisieren und in themenbezogene Fragen miteinzubeziehen.

Aus diesen Gründen wird das Projekt im Rahmen des Ideenwettbewerbs „Gute Ideen zur Plastikvermeidung“ vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gefördert.

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Korbacher plastikfrei-Initiative

Die Korbach plastikfrei-Initiative ist eine Graswurzel-Bewegung des Vereins Weites Feld e.V.. Dieser junge Verein aus Korbach-Strothe möchte mit konkreten Ideen und Ansätzen zu Nachhaltigkeit, Bildung, Ernährung und Lebensgestaltung das Leben und die Umwelt im Landkreis bereichern und verschönern.

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Die Initiative hat sich zum Ziel gesetzt, den Menschen im Landkreis Waldeck-Frankenberg ein Werkzeug an die Hand zu geben, mit dem sie ihren ganz konkreten Beitrag zu einer Klima-wirksamen Lebensweise leisten können. In der Initiative finden sie eine Plattform um sich zu informieren,  zu vernetzen und andere dafür zu sensibilisieren, wie der Alltag plastikfreier gestaltet werden kann. Dies soll mit kleinen Workshops zu selbstgemachter Kosmetik, plastikfreien Haushaltshelfern oder auch Ideen zu einem plastikvermeidenden Leben mit Kind erreicht werden. Die Initiative möchte auch von Menschen lernen, die schon länger plastikfrei leben – oder vielleicht sogar aus einer Zeit kommen, in der es noch kein Plastik gab. Dabei ist es der Initiative wichtig,  undogmatisch und offen für alle zu sein. Jeder und jede kann mitmachen – egal welchen Alters oder auch wieviel Plastik dieser Mensch vermeidet.

Dieses Projekt wird im Rahmen des Ideenwettbewerbs „Gute Ideen zur Plastikvermeidung“ vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gefördert.

Initiative frei:spiel

Endlich saubere Spielplätze. Keine Glasscherben, Spritzen, Zigarettenkippen oder andere Abfälle mehr, die den Kindern beim Spielen gefährlich werden können. Dafür setzt sich die 2018 in Frankfurt gegründete Initiative frei:spiel ein, denn: Viele Spielplätze in Hessen sind in einem mehr als schlechten Zustand. Insbesondere nächtliche Aktivitäten von Jugendlichen und Erwachsenen, der Konsum von Alkohol und Drogen, Abhängen und das Feiern von Parties hinterlassen ihre Spuren auf den für Kinder gedachten Flächen.

Um diesen Verhältnissen entgegenzuwirken, hat sich frei:spiel zum Ziel gesetzt, Spielplätze etwas ungefährlicher zu machen und den Eltern wenigstens eine Sorge zu nehmen.

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Erreicht werden sollen diese Ziele mittels zweier Maßnahmen: Zum einen durch ehrenamtliches Säubern von betroffenen Spielplätzen, zum anderen durch Aufklärungsarbeit, um so insbesondere Jugendliche und Erwachsene für die Thematik zu sensibilisieren und davon zu überzeugen, ihre nächtlichen Aktivitäten auf andere Plätze zu verlagern.


Um diese Aufgabe zu bewältigen, sucht die Initiative noch weitere Freiwillige aus allen Bereichen: Multiplikatoren & Menschen die das Thema betrifft, NetzwerkerInnen, Social Media Experten, GrafikerInnen, Medienschaffende und Leute die anpacken wollen.

Ansprechpartner für Interessierte:

Daniel Sesay

Initiator frei:spiel

Tel: 069-13395760

Email: info@freispiel.space

Lernen mit PAUL

Richtiges Verhalten muss erlernt werden. Wie trennt man den Müll richtig? Was passiert mit den Abfällen? Wie kann man Abfall reduzieren und vermeiden? Auf all diese Fragen soll das Umweltpädagogikprojekt PAUL (Projekt Abfall Umwelt Landkreis Gießen) Antworten liefern.

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Das Pilotprojekt in Kooperation mit der Abfallwirtschaft des Landkreises Gießen startet im Frühjahr 2020 in allen Kitas der Gemeinde Langgöns. Ziel des kostenlosen Projekts ist es, mithilfe von Aktivitäten im Freien sowie kleinen Lerneinheiten bereits Kindergartenkinder an Themen wie Abfallvermeidung und Umweltschutz heranzuführen.

Zusammen mit Dr. Peter Fleck werden die Vorschulkinder im dreiwöchigen Rhythmus auf Entdeckungstour gehen. Für jeweils zwei bis drei Stunden sollen die Kinder auf spielerische Weise die Kreisläufe der Natur kennenlernen und begreifen, was geschieht, wenn die Umwelt zu stark genutzt oder zerstört wird.

 

Ansprechpartner für Interessierte:


Dr. Peter Fleck
Projektkoordinator
Tel.: 06 44 7/88 7-71 0
E-Mail: svb.dr.fleck@gmail.com

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Interkommunale Stadtentwicklung in Bebra und der Fuldaaue

Eine enge interkommunale Zusammenarbeit soll demographischen und wirtschaftlich-strukturellen Herausforderungen begegnen. Neben der Umsetzung verschiedener Maßnahmen wie dem "Haus der Generationen" oder der Fußwegeverbindung Bebra werden verschiedene Konzepte erarbeitet, darunter z. B. ein Einzelhandelsentwicklungskonzept oder der Masterplan Fuldaaue.

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Anbieter / Projektleitung

Städte Bebra, Rotenburg an der Fulda, Gemeinde Alheim

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Vortrag zum Thema kommunales Nachhaltigkeitsmanagement

Sebastian Ohlmeyer von Engagement Global erklärt den Ansatz eines strategischen Nachhaltigkeitsmanagements. Ziel ist, dass die Kommunen die Agenda 2030 in das Verwaltungshandeln verankern.

Präsentationsfolien

Philipp-Holzmann-Schule in Frankfurt am Main wird „Grenzenlos-Schule“

Die Philipp-Holzmann-Schule wurde 2021 für ihr Lehrangebot für Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) vom WUS-Projekt „Grenzenlos – Globales Lernen in der beruflichen Bildung“ ausgezeichnet. Die Schule erhielt parallel eine Auszeichnung durch die hessische Dachmarke „Nachhaltigkeit Lernen in Hessen“ des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

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Lehrkräfte der Philipp-Holzmann-Schule haben BNE-Lehrkräftefortbildungen besucht, Lehrkooperationen zu den 17 UN-Nachhaltigkeitszielen mit Studierenden aus Afrika, Asien und Lateinamerika durchgeführt und Seitens der Schulleitung wurde eine Selbstverpflichtung für Globales Lernen unterzeichnet. Durchgeführt wird das Projekt von der World University Service (WUS), einer internationalen und unabhängigen Organisation von Studierenden, Lehrenden und Mitarbeitenden im Bildungssektor.

Anbieter/Projektleitung:
Dr. Julia Boger
World University Service, Grenzenlos – Globales Lernen in der beruflichen Bildung
Goebenstr. 35
65195 Wiesbaden,
Tel.: 0611-9446051
E-Mail: boger@wusgermany.de

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Förderung von Bildungskommunen

Datum Projektbeginn:
Es sind mehrere Antragsrunden vorgesehen. Vorlagetermine sind der 31. Dezember 2022, der 31. März 2023 und der 30 Juni 2023.

Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung gewährt.

Fördergegenstand:
Das ESF Plus-Programm „Bildungskommunen“ unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte bei der Weiterentwicklung ihrer Bildungslandschaft.

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Wer wird gefördert?
Alle Kreise und kreisfreien Städte sind antragsberechtigt, unabhängig davon, ob zuvor eine Förderung durch Programme der „Transferinitiative“ erfolgt ist. Bei weitergehenden Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an den DLR Projektträger oder die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

Anbieter/Projektleitung:
Bundesministerium für Bildung und Forschung

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Bildungsarbeit, Entwicklungspolitik, Entwicklung, Global

Datum Projektbeginn:
Eine Antragstellung ist das gesamte Jahr über möglich.

Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Fördermittel von bis zu 2.000 Euro pro Projekt (Festbetragsfinanzierung) können von demselben Träger bis zu zweimal im Jahr beantragt werden.

Fördergegenstand:
Für Projekte zur entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit (z.B. Fair Trade-Workshop; Aktion zu Handy-Recycling).

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Wer wird gefördert?
Das Aktionsgruppenprogramm (AGP) unterstützt Engagierte in Schulen und Initiativen, die ihr Wissen über die Zusammenhänge der Einen Welt vertiefen und weiter vermitteln möchten. Alle Gruppen mit Sitz in Deutschland, die ein Kleinprojekt im Rahmen der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit planen, können Fördermittel beantragen. Dazu zählen Schulen und Kitas ebenso wie Initiativen, Vereine, Stiftungen und andere Träger mit entwicklungspolitischer Zielsetzung.

Anbieter/Projektleitung:
Engagement Global

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Der Marktplatz als Reallabor für kleinstädtische Lebensqualität: Wie wollen wir zukünftig leben, wohnen und arbeiten?

Bei dem "Summer of Pioneers" können ungenutzte innerstädtische Flächen und Räume für ein digitales Coworking genutzt werden. Hierfür werden zentrale Wohnräume genutzt, die zu einer höheren Lebensqualität beitragen. Zudem konnte ein Campus für neues Leben und Arbeiten auf dem Land entstehen.

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Anbieter / Projektleitung

Neulandia

Stadt Homburg (Efze)

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Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes

Datum Projektbeginn:
Stichtage sind jeweils der 31. März und der 30. September.

Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Bei den Themenfonds beträgt die Förderhöhe i.d.R. max. 5.000 €.

Fördergegenstand:
Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert Projekte zur Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen in Deutschland.

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Gefördert wird:
Dauerhafte Förderthemen sind Kinderpolitik, Spielräume, Medienkompetenz, Kulturelle Bildung, Integration von geflüchteten Kindern sowie gesunde Ernährung. Im Vordergrund steht die Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen in möglichst vielen Projektbereichen von der Projektplanung bis zur Umsetzung.

Wer wird gefördert?
Bewerben können sich Kinder und Jugendliche (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Vereine, ebenso operative Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften sowie Bürgerinitiativen.

Anbieter/Projektleitung:
Deutsches Kinderhilfswerk

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Sport für alle Kinder

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann ganzjährig gestellt werden.

Fördergegenstand:
Das Soforthilfeprogramm richtet sich an Sportorganisationen, die kurzfristig von Armut betroffene Kinder und Jugendliche im Sport unterstützen wollen.

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Gefördert wird:
• die Teilnahme an besonderen Veranstaltungen wie Freizeiten, Trainingslager etc.
• die Anschaffung individueller Sportausrüstungen (Bekleidung, Sportgeräte)
• Fahrtkosten der Kinder und Jugendlichen zum Training
• Sonstige personenbezogene Förderungen.

Anbieter/Projektleitung:
Sportjugend Hessen

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Förderung von Freizeitsport und Veranstaltungen für junge Menschen

Datum Projektbeginn:
Die Anträge können ganzjährig gestellt werden.

Fördergegenstand:
Ziel der Sportjugend ist es Sportvereine, -kreise und -verbände bei der Durchführung von Maßnahmen zu unterstützen.

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Gefördert wird:
Maßnahmen, die nicht unmittelbar an Training und Wettkampf orientiert sind, die Persönlichkeitsentwicklung und Gemeinschaftsbildung junger Menschen fördern, die junge Menschen motivieren, andere Sport- und Bewegungsangebote kennenzulernen, mit denen neue Zielgruppen für regelmäßige Bewegung gewonnen werden sollen und die in Kooperationen mit anderen Trägern stattfinden und dem Vernetzungsgedanken in der Jugendarbeit Rechnung tragen.
Auch Kooperationsmaßnahmen mit anderen Vereinen sowie mit öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, Jugendringen und Jugendinitiativen können unterstützt werden.

Die Förderung kann auf zwei unterschiedliche Weisen erfolgen:
• Bezuschussung der Veranstaltungs- bzw. Projektkosten
• Vergünstigte Bereitstellung von Sportsfun Mobilen der Sportjugend Hessen

Anbieter/Projektleitung:
Sportjugend Hessen

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Förderung von Bildungsmaßnahmen im Sport

Datum Projektbeginn:
Ein Antrag ist ganzjährig möglich, benötigt jedoch mindestens sechs Wochen Vorlauf.

Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Förderumfang von eintägigen oder mehrtägigen Bildungsmaßnahmen oder Seminar-Bausteinen.

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Gefördert wird:
1. Aus- und Fortbildungen für Multiplikatoren, die im Sport tätig sind.
2. Bildungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Menschen unter 27 Jahren, die relevante soziale oder politische Themenstellungen in altersgemäßer Form aufgreifen.
Für beide Bereiche gibt es folgende Fördermöglichkeiten:
• Eintägige Bildungsmaßnahmen
• Mehrtägige Bildungsmaßnahmen
• Seminar-Bausteine der Sportjugend Hessen

Zuschuss der Sportjugend Hessen von 15,- € je Lerneinheit
• Bei Aktionstagen können auch parallele Workshopangebote bezuschusst werden
Förderumfang von mehrtägigen Bildungsmaßnahmen
• Zuschuss der Sportjugend Hessen von 15,- € je Tag und Teilnehmer/in
• Max. 60% der Gesamtkosten
• Max 300,- € pro Tag
Förderumfang der Seminar-Bausteine der Sportjugend Hessen
• Die Sportjugend übernimmt die Kosten für die Referent/innen
• Kostenbeteiligung der Antragssteller von 20,- je Lerneinheit (LE), mindestens 80,- €

Anbieter/Projektleitung:
Sportjugend Hessen

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Heimat Hessen – Regionale Kulturförderung, Heimat- und Brauchtumspflege

Datum Projektbeginn:
Anträge auf Förderung sind spätestens 10 Wochen vor Projektbeginn einzureichen.

Fördergegenstand:
Das Ministerium unterstützt Vereine bei dem Erhalt und der Pflege des Brauchtums in Hessen und die regionale Kulturarbeit.

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Gefördert wird:
Ziele des Programms sind die Förderung der regionalen und landesweiten Identitätsbildung, die Förderung der Heimat- und Landesforschung und die Bereicherung des regionalen Kulturlebens.

Anbieter/Projektleitung:
Kulturförderung: Referat IV 3
E-Mail: kulturfoerderung@hmwk.hessen.de

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Lust auf Kultur machen – Kulturelle Bildung

Fördergegenstand:
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst unterstützt mit vier unterschiedlichen Förderschwerpunkten die kulturelle Bildung für verschiedene Zielgruppen in Hessen.

Förderung für Künstlerinnen und Künstler

Fördergegenstand:
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst unterstützt mit sechs unterschiedlichen Förderschwerpunkten Künstlerinnen und Künstler in Hessen.

Qualifizierungschecks für gering qualifizierte Beschäftigte

Datum Projektbeginn:
Anträge auf Gewährung eines Zuschusses müssen vor Ausbildungsbeginn eingehen.

Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Gefördert werden Maßnahmen, die über Nachqualifizierungen zu einem Berufsabschluss hinführen.

Fördergegenstand:
Qualifizierungsschecks sollen die Beschäftigungschancen von gering qualifizierten Beschäftigten durch Erlangung eines Berufsabschlusses steigern.

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Gefördert wird:
Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen, die von einem zertifizierten Weiterbildungsanbieter angeboten werden und über Nachqualifizierungen zu einem Berufsabschluss führen. Geeignete Maßnahmen sollen in der Hessischen Weiterbildungsdatenbank eingestellt sein. Auch die Förderung von Teilabschnitten auf dem Weg zu einer abschlussbezogenen Qualifizierung ist möglich. Voraussetzung ist eine Beratung durch einen Bildungscoach, eine Nachqualifizierungsberatungsstelle oder eine zuständige Stelle. Die Förderung liegt bei 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und beträgt maximal 4.000 Euro.

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind sozialversicherungspflichtige und geringfügige Beschäftigte, für die vom Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge geleistet werden
• mit Hauptwohnsitz in Hessen und
• mit einem Mindestalter von 21 Jahren und
• die über keinen beruflichen Abschluss verfügen oder
• in der ausgeübten Tätigkeit über keinen Berufsabschluss verfügen, wobei ein Berufsabschluss in einem anderen beruflichen Bereich länger als 4 Jahre zurückliegt.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Gründungsförderung an Hochschulen

Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Nicht rückzahlbare Zuwendung in Form der Anteilsfinanzierung zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördergegenstand:
Zur Unterstützung von Gründungen an Hochschulen werden Projekte zur Steigerung der Gründungsbereitschaft von Hochschulangehörigen gefördert.

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Gefördert wird:
Zur Unterstützung von Gründungen an Hochschulen werden Projekte zur Steigerung der Gründungsbereitschaft von Hochschulangehörigen gefördert, und zwar Gründer- und Ideenwettbewerbe, Informationsvermittlung, Beratung und Begleitung, die Bereitstellung von Räumen mit gründungsbezogener Infrastruktur (Inkubatoren), Service-, Beratungs- und Stipendienangebote für gründungswillige bzw. gründungsinteressierte Hochschulangehörige in der Vorgründungsphase. Auch eine Unterstützung von hochschulübergreifenden sowie landesweiten Maßnahmen zur Gründerförderung ist möglich.
Gefördert werden auch Studien zur Identifikation von Handlungsbedarfen zur Intensivierung der Gründungsförderung. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Richtlinie des Landes Hessen zur Stärkung von Forschung, technischer Entwicklung, Transfer und Innovation (StAnz.31/2017) vom 31.07.2017.

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind die Hochschulen des Landes Hessen, das Universitätsklinikum Frankfurt und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen als Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung. Zudem staatlich anerkannte, gemeinnützige Hochschulen in privater Trägerschaft.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Nachhaltige Entwicklung in Kommunen - Chancen und Perspektiven

Prof. Dr. Kerstin Krellenberg, Institut für Geographie und Regionalforschung der Universität Wien, geht auf die Chancen und Perspektiven der nachhaltigen Entwicklung von Kommunen ein. Sie adressiert die Herausforderungen für eine nachhaltige Stadtentwicklung und stellt die lokale Stadtentwicklung in einen globalen Zusammenhang.

Präsentationsfolien

Förderangebot: Mitwirkungsorientierte Unterstützung kommunaler Veränderungsprozesse

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags

Dauer und Zyklus des Projekts:
Die Förderung wird einmalig in einem Zeitraum von drei Jahren gewährt.
Deadline Bewerbung: Die Antragstellung erfolgt ganzjährig.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilfinanzierung in Höhe der FAG-Quote (durchschnittliche Regelförderung 65 Prozent); einmalig im Zeitraum von drei Jahren und bis max. 50.000 Euro

Fördergegenstand:
Moderations- und Beratungsdienstleistungen, um kommunale Veränderungsprozesse mitwirkungsorientiert zu unterstützen

Voraussetzungen:
Antragstellende Gemeinden dürfen nicht als gesamtkommunaler Förderschwerpunkt im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms anerkannt sein

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Projektbeschreibung:
Gefördert werden Moderations- und Beratungsdienstleistungen, um kommunale Veränderungsprozesse mitwirkungsorientiert zu unterstützen. Folgende Themenbereiche können beispielsweise in Frage kommen:

• Soziale und kulturelle Infrastruktur und Netzwerke
• Nahversorgung
• Gesundheitsversorgung
• Mobilität
• Ehrenamtliches Engagement
• Soziale Integration
• Leitbildentwicklung

Das Förderangebot darf nicht ausschließlich für die Vorbereitung eines Antrages zur Aufnahme in das Programm Dorfentwicklung und für den Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ verwendet werden. Jede Kommune kann einmal innerhalb von drei Jahren eine Förderung der Dorfmoderation erhalten. Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse (max. EUR 50.000 pro Vorhaben), die als Anteilsfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden können. Die Fördermittel werden nur gegen Vorlage bezahlter und geprüfter Rechnungen an den Zuwendungsempfänger ausgezahlt.

Anbieter / Projektleitung

WIBank

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Wissens- und Technologietransfer zur CO2-Reduktion

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Nicht rückzahlbare Zuwendung in Form der Anteilsfinanzierung zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördergegenstand:
Es werden Vorhaben gefördert, die den Wissens- und Technologietransfer beschleunigen und Vorhaben des Technologiemarketings.

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Gefördert wird:
Vorhaben zur Ressourceneffizienz und insbes. zur CO2-Reduktion. Wissens- und Technologietransfer bezeichnet jedes Verfahren, das auf die Gewinnung, die Erfassung und den Austausch von explizitem und implizitem Wissen abzielt.

Dazu können zählen:
• Forschungszusammenarbeit,
• Beratungsleistungen,
• Lizenzierung,
• Gründung von Spin-offs,
• Veröffentlichungen und
• Mobilität von Forschern und anderem Personal, das an diesen Maßnahmen beteiligt ist.
Neben dem wissenschaftlichen und technologischen Wissen umfasst der Wissenstransfer weitere Arten von Wissen:
• Informationen über die Anwendung von Normen und Vorschriften, in denen sie verankert sind,
• Wissen über die realen Einsatzbedingungen und Methoden der Organisationsinnovation,
• die Verwaltung von Wissen im Zusammenhang mit der Feststellung, dem Erwerb, dem Schutz, der Verteidigung und der Nutzung immaterieller Vermögenswerte.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Nachhaltiges Mobilitätsmanagement

Nachhaltiges Mobilitätsmanagement in Kommunen

Dr. Jutta Deffner vom Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE) erklärt die Herausforderungen und Chancen eines kommunalen Mobilitätsmanagements. Neben Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten werden auch konkrete Handlungsempfehlungen aufgezeigt.

Fachtag Nachhaltige Kommune 2021

Präsentation (PDF)

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Weitere Informationen zu diesem Thema:

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Hessischer Investitionsfonds

Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die unterschiedlichen Darlehensmodalitäten sind unter dem Link abrufbar.

Fördergegenstand:
Im Rahmen des Hessischen Investitionsfonds können Darlehen für kommunale Investitionen beantragt werden. Zudem sind Investitionsfördermaßnahmen förderfähig.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der Landeswohlfahrtsverband Hessen. Dabei wird zwischen der Darlehensvariante nach § 13 InvFondsG und Investitionen der Hessentag-Städte, die im Zusammenhang mit der Ausrichtung des Hessentages stehen, unterschieden.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Der Hessische Gesundheitspreis

Der Hessische Gesundheitspreis zeichnet laufende innovative Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention aus.

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Die Vergabe des Hessischen Gesundheitspreises soll die Motivation relevanter hessischer Akteure fördern und Beispiele guter Praxis aus Hessen als Anregung zu einer qualitätsorientierten Fortentwicklung des Sozial- und Gesundheitswesens hervorheben.

Anbieter/Projektleitung:

Hessische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung

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Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in Kita, Hort und Grundschule

Die Stiftung "Haus der kleinen Forscher" entwickelt seit 2016 Fortbildungen und Materialien zur frühkindlichen Bildung für nachhaltige Entwicklung und bietet diese bundesweit an.

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Damit unterstützt sie insbesondere Kitas bei der Umsetzung von BNE. Das BNE-Projekt wird durch Mittel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt.

Anbieter/Projektleitung:

Haus der kleinen Forscher

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Praxismaterial auf dem Portal der hessischen Klimabildung

Das Portal bietet Arbeitsmaterialien, Informationen und eine Übersicht über Bildungsangebote mit verschiedenen Schwerpunkten.

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Diese Schwerpunkte können sein: Ernährung, Landwirtschaft, Mobilität, Energie sowie weitere Aspekte des Klimaschutzes, die unmittelbar im Unterricht eingesetzt oder als Anregung für die eigene Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen genutzt werden können. Das hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bietet das Portal der hessischen Klimabildung für nachhaltige Entwicklung an.

Anbieter/Projektleitung:

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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Gesunde Lebenswelten für ältere Menschen gestalten - Leitfaden für Pilotkommunen

Der Leitfaden bietet fachliche Unterstützung bei der Förderung des Wohlbefindens älterer Menschen in der Kommune.

Leitfaden für Pilotkommunen

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Eine Zielsetzung des "Im Alter IN FORM" war es, Akteurinnen und Akteure in der Seniorenarbeit fachlich zu unterstützen, Angebote zur Förderung des Wohlbefindens älterer Menschen auf kommunaler Ebene zu verbessern. Insgesamt haben 28 Steuerungsgruppen in Kommunen mit unterschiedlichen Strukturen mit fachlicher Begleitung von "Im Alter IN FORM" Fachberaterinnen einen partizipativen Prozess durchgeführt.

Anbieter/Projektleitung:

BAGSO - Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V.

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Bericht: Vulnerable Gruppen in der Prävention und Gesundheitsförderung erreichen

Der Bericht stellt Strategien vor, um Hürden bei der Gesundheitsvorsorge für vulnerable Gruppen in Kommunen abzubauen.

Scoping-Review

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Vulnerable Gruppen, also Gruppen der Bevölkerung, die gesundheitlich besonders verletzlich sind, weisen den mit Abstand größten Präventionsbedarf auf, nehmen aber von sich aus, verglichen mit weniger vulnerablen Personengruppen, deutlich seltener Vorsorgeangebote und Gesundheitsförderung in Anspruch. Der vorliegende Bericht des GKV-Spitzenverbands, basierend auf einer systematischen Literaturrecherche und möchte Kommunen über Strategien informieren, um vulnerable Gruppen besser zu erreichen.

Anbieter/Projektleitung:

GKV Spitzenverband

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Bundesweite "Innovationsplattform Zukunftsstadt" (IPZ)

In deutschen Kommunen gibt es viele erfolgreiche Projekte zum Thema Stadtentwicklung, die als Impulsgeber und Unterstützer fungieren können. Die IPZ macht sie sichtbar.

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Unter der Federführung des Bundesforschungsministeriums (BMBF) und des Bundesumweltministeriums (BMU) sowie der Beteiligung der Ressorts für Inneres (BMI), Wirtschaft (BMWi) und Verkehr (BMVI) wurde im Jahr 2016 die Innovationsplattform Zukunftsstadt (IPZ) gestartet. Durch die IPZ soll der Austausch zur Forschung für eine nachhaltige Stadtentwicklung vorangetrieben und ein Marktplatz geschaffen werden, der erfolgreiche Lösungen aufzeigt und Kommunen bei der Umsetzung guter Forschungsergebnisse in die Praxis unterstützt.

Anbieter/Projektleitung:

VDI Technologiezentrum GmbH

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Leitfaden zur Bewegungsförderung in Kitas

Die Schritt-für-Schritt-Anleitung ist in Zusammenarbeit mit den Erzieherinnenschulen entstanden und hilft Kitas bei der Planung von bewegungsförderlichen Maßnahmen.

Leitfaden zur Bewegungsförderung in Kitas

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Im Rahmen des Projekts QueB wurde der Leitfaden zur Planung von bewegungsförderlichen Maßnahmen in der Kita entwickelt.

Anbieter/Projektleitung:

Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg

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Stärkung des nachbarschaftlichen Miteinanders durch Bürgerbeteiligung in Hanau

Der Stadtteilverein Südlichter e.V. entstand aus einer Bürgerbeteiligungsgruppe. Er hat sich das Ziel gesetzt, das nachbarschaftliche Miteinander zu fördern und zu stärken. Dafür hat er einige Projekte des Stadtteilmanagements übernommen und trägt zur positiven Stadtteilentwicklung entscheiden bei. Er bietet ein Forum für die BewohnerInnen und ist ein Sprachrohr zur Stadt sowie darüber hinaus.

Fragen & Antworten zum Projekt

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Ansprechpartner

Herrn Paul Wieczorek, erreichbar über suedlichter@gmx.de oder 0176-92292199

Anbieter / Projektleitung

Südlichter e.V., Verein zur Förderung und Stärkung der Südlichen Innenstadt

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Plan zur Mobilen Mitte (Quelle: Stadt Eltville am Rhein)

Die Stadt Eltville bekommt mehr Radabstellanlagen

In Eltville und den Vororten Martinsthal, Rauenthal, Erbach und Hattenheim werden neue Radabstellmöglichkeiten gebaut. Das Verkehrsministerium unterstützt den Ausbau mit 36.000 Euro - die Gesamtausgaben liegen bei 70.000 Euro.

Fragen & Antworten zum Projekt

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Durch die Initiative der Deutschen Bahn „Bike&Ride“ war an den Bahnhöfen bereits der Bau von Radabstellmöglichkeiten für Pendlerinnen und Pendler möglich. Nun entstehen weitere 140 Radabstellanlagen über das gesamte Stadtgebiet. Zusätzlich sind im Ortskern von Eltville zukünftig außer Abstellbügeln auch fünf Fahrradboxen und drei Abstellmöglichkeiten für Lastenräder eingerichtet worden. Darüber hinaus unterstützt das Land Hessen im Rahmen der Nahmobilitäts-Richtlinie den Eltviller "Nahmobilitäts-Check", einem von Land zertifizierten Planungsverfahren zur Stärkung des Fuß- und Radverkehrs, unter besonderer Beachtung der Barrierefreiheit. Dafür kommen interessierte Bürgerinnen und Bürger, politische Vertreter sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachverwaltungen in mehreren Workshops zusammen. Für die anschließende Aufarbeitung wird ein Planungsbüro beauftragt, alle erarbeiteten Ergebnisse und Maßnahmen in einem Nahmobilitätsplan zusammenführt.

Anbieter/Projektleitung:

Stadt Eltville

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Mit „Balkonkraftwerken“ in eine nachhaltigere Zukunft

Auf dem eigenen Balkon Sonnenstrom erzeugen?! Der Verein SoLocal Energy aus Kassel macht es möglich und gestaltet die Klimawende mit Balkonkraftwerken. Hierbei handelt es sich um kleine Stecker-Solaranlagen, die direkt an den Haushaltsstrom angeschlossen werden können. Durch ihre Kompaktheit kann man sie auf dem Balkon, aber auch an Zäunen oder auf Garagendächern selbst anbringen.

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Hierbei handelt es sich um kleine Stecker-Solaranlagen, die direkt an den Haushaltsstrom angeschlossen werden können. Durch ihre Kompaktheit kann man sie auf dem Balkon, aber auch an Zäunen oder auf Garagendächern selbst anbringen.

Anbieter/Projektleitung:
SoLocal Energy e.V. ( Kassel)

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Die Verbraucher-Milch

Premiere in Deutschland: „Diese Milch wurde von uns Verbrauchern gewählt“ steht prominent auf der Vorderseite der blauen Verpackung. „Zum ersten Mal war es für Konsumenten möglich, über Produktionskriterien von Milch mitzubestimmen, einen Einblick in die Konsequenzen der einzelnen Entscheidungen sowie ein Gefühl für den angemessenen Preis von Qualität und Fairness zu bekommen“, sagt Nicolas Barthelmé, Gründer der Initiative „Du bist hier der Chef!“.

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Per Online-Fragebogen haben in nur drei Monaten mehr als 9.300 Verbraucherinnen und Verbraucher mit ihrer Stimme u.a. über Qualität, Regionalität, Tierwohl, Vergütung für die Landwirte und Verpackungsart entschieden und damit die unverbindliche Preisempfehlung mitbestimmt. Nun wurde ihre Wünsche in die Tat umgesetzt – die erste Verbraucher-Milch ist seit Ende Juli bei Rewe, tegut, Hit, Wasgau und Alnatura in Hessen und Umgebung erhältlich.

 

Für die gewählte Milch verbringen die Kühe mindestens vier Monate auf der Weide, erhalten im Stall überwiegend Frischgras während der Vegetationsperiode und ausschließlich regional hergestellte Futtermittel. Die Anwendung des neuen Tiergerechtheitsindex (ein ganzheitliches Punktesystem mit fünf Einflussfaktoren) sichert ein ausgezeichnetes Tierwohl im Stall. Die Milch ist bio und trägt somit zur Förderung von Artenvielfalt bei. Die Verpackung ist nachhaltig und klimaneutral. Zusätzlich geht vom Verkauf 0,01€ pro Liter an ausgewählte Betriebe, die entweder auf ökologische Landwirtschaft umstellen oder die kuhgebundene Kälberaufzucht umsetzen wollen. „Damit ist die Verbraucher-Milch ein hochwertiges und zukunftsweisendes Produkt“, unterstreicht Barthelmé: „Mit der Markteinführung möchten wir als Verbraucher zusammen mit den Landwirten ein Zeichen für Wertschätzung und Qualität setzen.“

Bei der European Mobility Week holt Kassel den ersten Preis

Bei der Aktionswoche, die jährlich im September stattfindet, handelt es sich um eine EU-weite Kampagne zur Stärkung der nachhaltigen Mobilität. In Kassel wurde besonders die Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen in den Blick genommen. Auch die Integration des Umlandes bei der Bereitstellung von öffentlichem Nahverkehr wurde positiv hervorgehoben.

Hier können Sie sich das Video zur Aktionswoche anschauen:

Zum Video

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Anbieter/Projektleitung:
Kassel

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Zwingenberg bindet junge Erwachsene bei der Stadtentwicklung ein

Junge Erwachsene werden in Zwingenberg bei der Erstellung des neuen Stadtentwicklungskonzepts mit eingebunden. Für das Konzept erhält die Stadt Zwingenberg das GFB-Zukunftspreisgeld in Höhe von 10.000 Euro.

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Noch bevor das eigentliche Konzept erstellt wird, soll jedoch zunächst ein Leitfaden für einen Stadtentwicklungsdialog erarbeitet werden, um den Prozess zu unterstützen.

Anbieter/Projektleitung:
Stadt Zwingenberg

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Weidetierprämie für Schaf- und Ziegenhalter in Hessen

Datum Projektbeginn:
Beantragung jährlich bis zum 15. Mai

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung. Die Förderung bezieht sich auf die Schaf- und Ziegenhalter, die ihren Betriebssitz in Hessen haben.

Fördergegenstand:
Gefördert wird die Haltung der Schafe- und Ziegen, die zum Stichtag 01.01. des Antragsjahres älter als 9 Monate sind.

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Voraussetzungen:
Der Antrag muss bis zum 15.05. online gestellt werden. Die Schafe/Ziegen müssen zum Stichtag 01.01. des Antragsjahres älter als 9 Monate sein. Hierfür muss ein Nachweis über den Bescheid der hessischen Tierseuchenkasse und die Stichtagsmeldung in der HIT-Datenbank erfolgen. Der Mindestbestand beträgt 20 Schafe und/oder Ziegen. Es kann maximal die Anzahl der Tiere für eine Förderung beantragt werden, die über den Bescheid der Tierseuchenkasse und die HIT-Meldung nachgewiesen worden sind.

Die Anzahl der Tiere, für die eine Förderung beantragt wird, muss für einen Zeitraum vom 16.05. bis mind. 15.09. im Betrieb gehalten werden (Haltungszeitraum). Tiere, die in dieser Zeit aus dem Bestand ausscheiden, sind durch andere Tiere, die zum 01.01. des Antragsjahres älter als 9 Monate sind, innerhalb von 10 Tagen zu ersetzen.
Der Betriebssitz des Zuwendungsempfängers muss in Hessen liegen. Antragsteller, deren Betriebssitz außerhalb Hessens liegt, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Eine Doppelförderung durch weitere tierbezogene Zuwendungen ist auszuschließen. Davon ausgenommen ist die Förderung zur Erhaltung der Vielfalt der genetischen Ressourcen (HALM G.2.).

Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, ein Bestandsregister zu führen sowie Aufzeichnungen über die Beweidung im Haltungszeitraum (Weidetagebuch) durchzuführen. Beide Verwendungsnachweise sind nach dem 15.09. bis spätestens 15.10. bei der zuständigen Bewilligungsstelle einzureichen.
Sofern sich der geförderte Tierbestand im Haltungszeitraum um mehr als 10 Prozent verringert und die Tiere nicht durch andere ersetzt werden, muss –außer in Fällen höherer Gewalt – innerhalb von 15 Werktagen eine schriftliche Mitteilung an die zuständige Bewilligungsstelle erfolgen.
Da es sich um eine De-minimis-Beihilfe handelt, ist eine entsprechende Anlage mit dem Antrag einzureichen.

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
natürliche Personen,
landwirtschaftliche Betriebe (unabhängig von der Rechtsform)
die jeweils selbst Schafe und / oder Ziegen halten.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Zuwendungen im Rahmen zwischen 20% bis 75% einer Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse und Bürgschaften. Junglandwirte und -landwirtinnen können einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 20.000 Euro erhalten.

Fördergegenstand:
Ziel ist die Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umwelt- und klimaschonenden, besonders tiergerechten, multifunktionalen und witterungsbedingten Risiken vorbeugenden Landwirtschaft.

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Gefördert wird die:
• Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen,
• Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten,
• Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung.
Die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher, die Entwicklung des ländlichen Raumes und die Erhaltung der biologischen Vielfalt sind dabei besonders zu berücksichtigen.

Wer wird gefördert?
Landwirtschaftliche Unternehmen unabhängig von der Rechtsform, die entweder die Mindestgrößen nach § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte erreichen oder überschreiten und deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen (mehr als 25 Prozent der Umsatzerlöse) darin besteht, durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen, oder, wenn das Unternehmen einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaftet und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgt.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Ausgleichszulage für Landwirtschaftsbetriebe in benachteiligten Gebieten

Datum Projektbeginn:
Der Zuschuss wird im Rahmen des Gemeinsamen Antrages, jeweils zum 15.05. eines Jahres beantragt.

Dauer und Zyklus des Projekts:
Vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Kalenderjahrs

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung. Die Förderung bezieht sich auf in Hessen liegende Flächen.

Fördergegenstand:
Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) wird als teilweiser oder vollständiger Ausgleich von Einkommensverlusten und zusätzlichen Ausgaben, der in den benachteiligten Gebieten wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betrieben im Vergleich zu den Betrieben in nicht benachteiligten Gebieten gewährt.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Betriebsinhaberinnen oder Betriebsinhaber landwirtschaftlicher Unternehmen, die ihren Betriebssitz in Hessen haben, sofern eine ermittelte förderfähige Fläche von mindestens 3 ha je Zuwendungsempfänger in den aus erheblich naturbedingten Gründen benachteiligten Gebieten und/oder in den Phasing-Out-Gebieten bewirtschaftet wird.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Förderung von Holzvermarktungsorganisationen

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Weitere Information können Sie der HVO-Richtlinie entnehmen.

Fördergegenstand:
Zur Schaffung zukunftsfähiger Holzvermarktungsstrukturen in Hessen, wird der Aufbau von Holzvermarktungsorganisationen gefördert.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:

• natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Eigentümerin und Eigentümer oder Besitzerin und Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen,
• Gemeinschaftsforsten im Sinne des Bundeswaldgesetzes,
• Forstbetriebsgemeinschaften im Sinne des Bundeswaldgesetzes sowie
• rechtsfähige Forstbetriebsvereinigungen nach dem Hessischen Waldgesetz.

Anbieter/Projektleitung:
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat V 52 Forsten

Weitere Informationen

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle in Wohngebäuden

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.


Fördergegenstand:
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.

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Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.

Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen; Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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Förderung von Anlagentechnik (außer Heizung) in Wohngebäuden

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Fördergegenstand:
Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, wie beispielsweise einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage.

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Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.

Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen; Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.

Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) in Wohngebäuden

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt mindestens 20 % der förderfähigen Ausgaben.

Fördergegenstand:
Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

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Die Anlagen zur Wärmeerzeugung und die Austauschprämien für Ölheizungen werden in unterschiedlichen Anteilen gefördert. Die Auflistung finden Sie unter dem aufgeführten Link.

Wer wird gefördert?
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der
Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen;
Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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Fachplanung und Baubegleitung bei der energetischen Sanierung von Wohngebäuden

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Fördergegenstand:
Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung.

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Was wird gefördert?

Die Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung kann nur im Zusammenhang mit einer Förderung von Einzelmaßnahmen im Rahmen der Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude beantragt werden.

Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen; Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.

Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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Heizungsoptimierung in Wohngebäuden

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 20 % der förderfähigen Ausgaben.

Fördergegenstand:
Siehe genaue Auflistung unter "Weiterlesen"

Voraussetzungen:
Voraussetzung für alle Maßnahmen ist bei wassergeführten Heizungssystemen ein hydraulisch abgeglichenes System der mindestens 2 Jahre alten Anlage zur Wärmeerzeugung.

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Fördergegenstand:

Gefördert werden:
• der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
• der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
• Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien
• im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe
• die Dämmung von Rohrleitungen
• der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
• die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände ; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen; Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.

Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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Förderung von E-Lastenrädern

Datum Projektbeginn:
Ein Antrag kann jederzeit gestellt werden

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenanhänger mit E-Antrieb.

Fördergegenstand:
Förderfähig ist die Anschaffung von Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung.

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Voraussetzungen:
E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenanhänger müssen:
• serienmäßig und fabrikneu sein,
• jeweils eine Nutzlast von mindestens 120 kg aufweisen,
• Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt für eine Förderung sind:
private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige), Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise), Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Hochschulen), rechtsfähige Vereine und Verbände. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.

Nicht antragsberechtigt sind:
Privatpersonen

Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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Forschungs- und Entwicklungsförderung nachhaltige urbane Mobilität

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, können die Kosten bis zu 50 % gefördert werden. Bei Vorhaben von Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, sind die Ausgaben bis zu 100 % förderfähig. Bei nicht-wirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Fördergegenstand:
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu Fragen der nachhaltigen urbanen Mobilität.

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Die Ergebnisse der Förderung sollen einen Beitrag zu folgenden Schwerpunkten leisten:
• Die Verbindung neuer Technologien mit Gestaltungsoptionen vor allem auf kommunaler
Ebene, um den Mobilitätsbedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger zu entsprechen.
• Die Verknüpfung und Harmonisierung von technologischen Neuerungen mit:
• individuellen und gesellschaftlichen Erwartungen
• ökologischen Anforderungen
• wirtschaftlichen Interessen.
• Die Identifizierung von Wechselwirkungen und Ansatzpunkten für Veränderungen, um z. B.
Verkehrsbewegungen nachhaltiger und effizienter zu gestalten.
• Die Entwicklung von geeigneten Formen für die politische, planerische und technologische
Steuerung

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Einrichtungen, Kommunen und Länder, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) − und gesellschaftliche Organisationen wie z. B. Vereine, Verbände und Stiftungen.

Anbieter/Projektleitung:
BMBF

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Förderung von Elektrobussen und für den Betrieb erforderlicher Infrastruktur

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags

Dauer und Zyklus des Projekts:
Einreichungen sind jederzeit möglich

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Gefördert werden bis zu 40 % der Investitionsmehrausgaben des Elektrobusses zum vergleichbaren Bus mit Verbrennungsmotor, der Ausgaben für Investitionen in die Modernisierung des elektrischen Fahrantriebs, der Nachrüstungen am Betriebshof sowie Investitionen in Werkstattausstattung und Schulungen von Mitarbeitern. Der Netzanschluss kann mit bis zu 100.000 Euro pro Standort bezuschusst werden.

Fördergegenstand:
Das Land Hessen fördert die Anschaffung von Elektrobussen mit Batterie oder Brennstoffzelle, die mindestens über 5 Fahrgastsitzplätze verfügen, die antriebsbezogene Modernisierungen von Elektrobussen und die für den Betrieb der Elektrobusse notwendigen Nachrüstungen auf den Betriebshöfen wie die Errichtung von Lade- oder H2-Betankungsinfrastruktur. Des Weiteren sind notwendige Anpassungen von Werkstätten sowie Schulungsmaßnahmen förderfähig.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse, Verkehrsverbünde, Verkehrsunternehmen sowie sonstige Vorhabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs.

Anbieter/Projektleitung:
Hessen Agentur

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PIUS Beratung

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Fördersatz beträgt bis zu 60 Prozent.

Fördergegenstand:
Wissensvermittlung sowie Maßnahmen zur Befähigung von potenziellen Existenzgründern und KMU in wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung (produktintegrierter Umweltschutz/ Innovationsdesign).

Voraussetzungen:
Die Projekte müssen im Land Hessen durchgeführt werden.
Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein.

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Gefördert werden folgende Beratungsthemen:
1. PIUS-Beratung - Beratungen zum produktintegrierten Umweltschutz
2. Digitalisierung - Beratungen zur Digitalisierung insbesondere von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen (Strategie- und Umsetzungsberatung)
3. Innovationsförderprogramme - Beratungen zur Antragstellung in Innovationsförderprogrammen des Bundes oder der EU (z.B. „Horizon 2020“).
Zuwendungsfähige Ausgaben sind mit der Durchführung des Projektes in Zusammenhang stehende
• Ausgaben der Antragsberechtigten für eigenes Personal
• Sachausgaben der Antragsberechtigten, die in unmittelbaren Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben stehen, inkl. Ausgaben für Honorare.

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Kammern, Verbände und Institutionen, die in Hessen flächendeckend die fachlich qualifizierte und neutrale Beratung von Unternehmen und Existenzgründern sicherstellen.

Vorrangig werden Maßnahmen in den EFRE-Vorranggebieten unterstützt. Nicht förderfähig sind u. a. Beratungen, die mit Mitteln aus anderen öffentlichen Programmen zur Beratungsförderung gefördert werden (Kumulierungsverbot). Nicht förderfähig sind zudem Beratungen von Unternehmen und Tätigkeiten, die nach Art. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 (De-minimis-Verordnung) vom Geltungsbereich der De-minimis-Verordnung ausgeschlossen sind.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Dank Leih-Laden mehr Nachhaltigkeit und Teilhabe

Teilhabe und effiziente Ressourcennutzung können durch einen Leih-Laden dank Netzwerkarbeit und organisiertem Ehrenamt erreicht werden.

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Anbieter / Projektleitung

Leih-Laden Fulda

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Förderung von Biomassefeuerungsanlagen

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Festbetrags- bzw. Anteilsfinanzierung in unterschiedlicher Höhe. Die einzelnen Fördersätze können der Richtlinie zur Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen (Teil II, Ziffer 4.4.) entnommen werden.

Fördergegenstand:
Der Anteil an Bioenergie soll durch eine nachhaltige, umweltverträgliche und effiziente Nutzung der vorhandenen Biomassepotenziale gesteigert werden.

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Voraussetzungen:
• Eine Förderung kann nur für Vorhaben gewährt werden, die noch nicht begonnen worden sind.
• Die Finanzierung des Vorhabens muss gesichert sein (Vollfinanzierungsnachweis).
• Der Höchstbetrag im Rahmen der de-minimis-Regelung darf noch nicht ausgeschöpft sein.
• Die eingesetzten Brennstoffe müssen aus Rohholz, Stroh oder Energiepflanzen gewonnen werden.
• Das zur Verfeuerung vorgesehene Holz muss überwiegend (mindestens 51 Prozent) aus Rohholz stammen

Gefördert wird:
• die Errichtung von Biomassefeuerungsanlagen ab 30 kW und Nahwärmenetzen zu geförderten Feuerungsanlagen
• Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Gewinnung von Erfolg versprechenden Grundlagenkenntnissen
• Schulungs- und Informationsveranstaltungen zu technischen, ökonomischen, ökologischen und organisatorischen Fragen im Zusammenhang mit nachwachsenden Rohstoffen

Wer wird gefördert?
Alle öffentlichen und privaten Träger

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Förderung energetische Sanierung des kommunalen Gebäudebestandes

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuschusshöhe ist variabel, je nach Ausführung

Fördergegenstand:
Unterstützung bei der umfassenden energetischen Modernisierung kommunalen Gebäudebestands.


Weitere Informationen

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Gefördert werden:
• die energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden, die sich in einem energetisch nachteiligen Zustand befinden.
• Ersatzneubauten und Neubauten als Modellvorhaben mit besonders hohen energetischen Standards.
• Investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie innovative Pilot- und Demonstrationsvorhaben mit besonders hohen energetischen Standards.

Wer wird gefördert?
Städte und Gemeinden, Landkreise, kommunale Zweckverbände (kommunale Gebietskörperschaften) in Hessen.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

SUMP – Unterstützung bei einem Konzept für einen nachhaltigen urbanen Mobilitätsplan

Das Fachzentrum für nachhaltige urbane Mobilität (FZ-NUM) hat Leitlinien für einen nachhaltigen urbanen Mobilitätsplan entwickelt (Sustainable Urban Mobility Plan =SUMP).

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Diese beschreiben sowohl den Planungsprozess unter Berücksichtigung partizipativer Elemente als auch Gütekriterien der Resultate. Ein zentraler Anspruch des SUMPs ist eine an den Bedürfnissen der Nutzer:innen ausgerichtete Mobilität. Der unten stehende Link beinhaltet die Leitlinie eines SUMPs und eine Aufzeichnung des Workshops zur Vorstellung dieser Leitlinie.

Anbieter / Projektleitung

Fachzentrum nachhaltige urbane Mobilität

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Beschluss der Bundesregierung zu "Nachhaltigkeit konkret im Verwaltungshandeln umsetzen"

2021 hat die Bundesregierung beschlossen über eine Vielzahl von Maßnahmen die Nachhaltigkeit in der Verwaltung zu steigern. Das Dokument erläutert die unterschiedlichen Maßnahmen.

Zum Beschluss der Bundesregierung

Leitfaden für verantwortungsvolle landwirtschaftliche Lieferketten

Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) haben im Juli 2019 einen gemeinsamen Leitfaden zu verantwortungsvollem unternehmerischen Handel entlang der landwirtschaftlichen Lieferkette erstellt.

Leitfaden

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Der Leitfaden gibt Hilfestellung bei der Durchsetzung bereits etablierter Standards, mit Blick auf Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Gesundheit, das Recht auf Nahrung, Landrechte, Umwelt und nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen, gute Unternehmensführung, Tierwohl sowie Technologie und Innovation.

Anbieter / Projektleitung

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

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Maßnahmen zur Realisierung eines nachhaltigen Wohnumfelds

Förderung investiver Maßnahmen zur Realisierung eines nachhaltigen Wohnumfeldes, wie z. B. Maßnahmen für nachhaltige Mobilitätsinfrastruktur, Beitrag zur Wohnraumversorgung, Förderung des sozialen Miteinanders oder schonender Umgang mit Ressourcen.
Antragsberechtigt sind die Städte Darmstadt, Frankfurt am Main, Offenbach und Wiesbaden sowie Kommunen in den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Fulda, Gießen, Groß-Gerau, Hochtaunus, Limburg-Weilburg, Main-Kinzig, Main-Taunus, Odenwald, Offenbach, Rheingau-Taunus, Vogelsbergkreis und Wetterau; Zuwendung erfolgt im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss, bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

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Nusscreme selber abfüllen

Der hessische Bio-Händler Alnatura geht einen weiteren großen Schritt in Richtung Verpackungsreduzierung: Seit Anfang November sind in zehn ausgewählten Alnatura-Test-Märkten fünf Sorten verschiedener Bio-Nüsse und -Kerne lose in Großboxen erhältlich. Die Kundinnen und Kunden können ihre eigene Mischung zusammenstellen und in einen Mehrweg-Pfand-Becher oder selbst mitgebrachten Behälter füllen. Zusätzlich ist auch individuell zusammengestellte und frisch gemahlene Nusscreme in den Märkten erhältlich.

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Eine Nusscreme-Maschine des Startups Supernutural mahlt frisch vor Ort. Kundinnen und Kunden können sich die Zusammensetzung ihrer Nusscreme dabei frei auswählen und sofort frisch gezapft mit nach Hause nehmen. Auch hier kann zwischen Mehrweg-Pfand-Becher oder eigenem Behältnis zum Transport gewählt werden.

Leitfaden für mehr Nachhaltigkeit in der Betriebsverpflegung

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) stellt in seinem Leitfaden die Ergebnisse des Projekts NACHHALTIG B | UND GESUND vor, in dem Maßnahmen für Betriebsrestaurants zur nachhaltigen Ausrichtung ihrer Produkte erarbeitet wurden. Der Leitfaden berücksichtigt neben der Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen auch die Gesundheit und die Ökologie.

Leitfaden

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Anbieter / Projektleitung

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

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Kompass Nachhaltigkeit für nachhaltige Beschaffung

Die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) bietet ein Webportal mit zahlreichen Informationen zu Schulungsangeboten und Best-Practice-Beispielen an, wie Kommunen die Beschaffung nachhaltig umsetzen können.

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Anbieter / Projektleitung

SKEW

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Globale Nachhaltige Kommune

Global Nachhaltige Kommune Hessen (GNK)

Das Projekt GNK in Hessen ist ein kostenloses Angebot der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) von Engagement Global (EG) in Kooperation mit der Nachhaltigkeitsstrategie Hessen. Sie erhalten Unterstützung bei der Erarbeitung Ihrer kommunalen Nachhaltigkeitsstrategie, der Etablierung eines kommunalen Nachhaltigkeitsmanagements sowie der strategischen Verankerung der globalen Nachhaltigkeitsziele. Interessensbekundungen können bis zum 25. Mai eingereicht werden.

Zum Projekt

Präsentation (PDF)

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Anbieter / Projektleitung

Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) - Engagement Global

Ansprechpartner

Herrn Simon Hintemann, erreichbar über simon.hintemann@engagement-global.de oder 0228-207172618

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Gelungene Quartiersentwicklung/ soziale Stadtentwicklung in Steinbach

Durch die Förderung konnten eine Stadtteilmitte neu aufgebaut und das Wohnumfeld neugestaltet werden. Neue Wegeverbindungen wurden in der Stadt geschaffen und naturnahe Spiel- und Aufenthaltsräume integriert.

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Anbieter / Projektleitung

Magistrat der Stadt Steinbach (Taunus)

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Distr@l - Digitale Innovations- und Technologieförderung

Das Förderprogramm Distr@l stärkt innovative Projekte, welche die Digitalisierung in Hessen vorantreiben wollen.

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Datum Projektbeginn: Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung: Die genauen Höhen der Förderzuschüsse können Sie auf der Seite der WIBank unter "Was sind die Konditionen?" einsehen.

Gefördert wird:
Förderlinie 1
Machbarkeitsstudien
Gefördert werden Tätigkeiten zur Bewertung und Analyse des Potenzials eines Vorhabens für die Vorbereitung von Innovationsprojekten oder zur unabhängigen Analyse von Sachverhalten mit Digitalisierungsbezug. Damit können eine Projektplanung und die Erfolgsaussichten von komplexen Vorhaben strukturiert und so verbessert werden.

Förderlinie 2
Modul A: Digitale Produktinnovation
Gefördert werden in diesem Modul die Erprobung oder Schaffung eines neuen Produkts, eines neuen Verfahrens oder einer Dienstleistung im Bereich Digitalisierung, die das Potenzial erkennen lassen, den Stand der Technik zu erhöhen. Das gilt ebenso für die Umsetzung einer digitalen Anwendung. Hierzu zählen die Entwicklung von Prototypen, Systemen oder Verfahren.

Modul B: Digitale Prozessinnovation
Dieses Modul beinhaltet geplante Vorhaben zur Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Optimierung einer Wertschöpfungskette bzw. von digitalen Prozessen. Eingeschlossen sind dabei wesentliche Änderungen bei den Techniken, den Ausrüstungen oder der Software. Ziel ist es, die Umsetzung erfolgreicher Prozessumstellungen und messbare digitale Transformation in KMU zu ermöglichen.

Modul C: Digitale Pioniere
Dieses Modul dient zur Durchführung von Innovationsprojekten durch digitale Pioniere. Im Fokus stehen zum einen Forschungsthemen im Kontext der Digitalisierung, die anhand konkreter gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Problemstellungen bearbeitet werden, zum anderen der unmittelbare Transfer aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Wirtschaft. Ziel der Förderung ist der Kompetenzaufbau in Unternehmen und eine anwendungsnahe Forschungsarbeit im Forschungsfeld der Digitalisierung.

Förderlinie 3: Wissens- und Transferprojekt
Diese Förderlinie soll Wissens- und Transferprojekte aus der Forschung an Hochschulen im Bereich Digitalisierung in Anwendungszentren für die Wirtschaft sichtbar und nutzbar machen. Unternehmen können durch neue innovative und digitale Verfahren von den Ergebnissen aus den Hochschulen direkt profitieren.

Förderlinie 4
Modul A: Validierung / Spin-off
Ziel ist es, den Entrepreneurgedanken verstärkt in Hochschulen zu implementieren, insbesondere mit Blick auf die besondere Dynamik der Digitalisierung.
Interessante Forschungsergebnisse mit digitalem Bezug können mit diesem Modul validiert werden, um die wirtschaftlichen Potenziale zu untersuchen - gerne in einem interdisziplinären Hochschulteam im Rahmen eines Projekts der Hochschule.

Modul B: Wachstum
Mit dieser Förderung wird die Umsetzung einer innovativen Geschäftsidee mit hohem Wachstumspotenzial erleichtert. So können Innovationssprünge signifikante Entwicklungsschritte in Start-ups mit digitalem Kontext auslösen und Arbeitsplätze geschaffen werden.

Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm Distr@l richtet sich insbesondere an Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Hochschulen (HS) und Forschungseinrichtungen (FE), die mit ihrem innovativen Projekt die Digitalisierung in Hessen vorantreiben wollen.

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Ideen für eine Post-Corona-Innenstadt in Frankfurt

Impulsprojekte für die Post-Corona-Innenstadt sollen konzipiert und umgesetzt werden. Dazu erfolgt eine Herausarbeitung der Leitfunktionen der Innenstadt, die Entwicklung nachhaltiger Mobilitätsprojekte und die Erarbeitung von Lösungsansätzen, um den öffentlichen Raum attraktiver zu gestalten.

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Anbieter / Projektleitung

Stadt Frankfurt a.M., Magistrat und Planungsdezernat

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NetzwerkBüro der Stadt Eltville
NetzwerkBüro, © Stadt Eltville

Eltville am Rhein: Integration durch Mitbestimmung

Eltville ist dank einer Vielzahl von Projekten gelebte "Soziale Stadt" und "FamilienStadt". Die Eltviller Quartiersentwicklung (QE) legt sich nicht nur auf (tradierte oder konstruierte) Gruppen, Generationen, Schichten, bestimmte Herkunft oder Kulturen fest, sondern orientiert sich in ihrem methodischen Handeln an den Bedürfnissen und Interessen der Menschen. Daneben gibt es Klimaschutzprojekte, die großes Engagement erfahren.

Fragen & Antworten zum Projekt

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Kontakt

soziales@eltville.de

 

Anbieter / Projektleitung

Stadt Eltville am Rhein

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Starke dörfliche Gemeinschaft durch Integration und demokratisches Miteinander

Ziel der Initiative ist es, den demographischen Wandel aktiv zu gestalten und NeubürgerInnen unabhängig ihrer Herkunft, Sprache und Religion zu integrieren. Damit sollen die dörfliche Gemeinschaft gestärkt und das demokratische Miteinander gefördert werden.

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Anbieter / Projektleitung

Partnerschaftsverein 2000 Nentershausen

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umwelt-exploratorium e.v.

Der Verein Umwelt Exploratorium vermittelt Umweltthemen als Workshop, Ausstellung, Exponat und „Hands-on“. Kinder und auch Erwachsene lernen hierbei von und mit der Natur, entdecken, forschen und können Wissenschaft praktisch erfahren. Neben Themen wie alternativer Energien und Biologischer Vielfalt geht es auch immer wieder um Plastik.

Welche Sorten gibt es, was passiert damit nach der Nutzung und was können wir gegen unseren stark gestiegenen Plastikkonsum tun?

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In einer Sommerwerkstatt wurde mitgebrachter Plastik-Müll sortenrein getrennt und analysiert, die Eigenschaften der verschiedenen Kunststoffsorten z.B. in Schwimm- und Brennversuchen unterschieden und schließlich der mitgebrachte Abfall in einem Schredder granuliert und mit einer Spritzgussmaschine Lineale hergestellt. Für die Schüler*innen war das eine faszinierende Metamorphose von Müll zu Wertstoff.

Dieses Projekt wird im Rahmen des Ideenwettbewerbs „Gute Ideen zur Plastikvermeidung“ vom Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gefördert.

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Secondhand-Kaufhaus ist Treffpunkt mit vielfältigem Angebot

Das Secondhand-Kaufhaus ermöglicht nicht nur ein Einkaufen ohne Stigmatisierung, sondern ist auch als Treffpunkt etabliert. Zusätzlich bestehen auch Kontakte zu anderen Einrichtungen, die je nach Notwendigkeit BürgerInnen unterstützen. Ergänzend finden kulturelle Veranstaltungen statt.

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Anbieter / Projektleitung

EinLaden am Obertor

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Breit gefächertes Netzwerk zur passgenauen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen

Die Initiative „Runder Tisch – Kinder und Jugendliche in Sontra“ des Netzwerks Runder Tisch – Kinder und Jugendliche in Sontra hat es sich zum Ziel gesetzt, Kinder und Jugendliche jeglicher Nationalität zu begleiten und zu unterstützen. Neue Projekte werden dabei an aktuelle Problemlagen angepasst.

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Anbieter / Projektleitung

Stadt Sontra

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Nachhaltiger Umgang mit Wasser

Die Evonik Operations GmbH mit Sitz in Hanau-Wolfgang ging im Oktober 2020 als Gewinner aus dem diesjährigen Responsible- Care-Bundeswettbewerbs des Verbands der Chemischen Industrie (VCI) hervor. Unter dem Motto „Nachhaltiger Umgang mit Wasser“ suchten der VCI und seine Landesverbände beispielhafte Projekte im Umgang mit der wertvollen Ressource Wasser. Evonik gewann mit dem Projekt „Unter Strom: Sauberes Wasser dank Elektrostatik“, welches mithilfe elektrischer Felder gegen Mikropartikel im Abwasser ankämpft.

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Das Chemie-Unternehmen hat mit ihrem Sieger-Projekt hat ein Verfahren entwickelt, das mittels elektrischer Felder Mikropartikel aus dem Abwasser abtrennt, so dass es im Nachgang wiederaufbereitet werden kann. Der gesamte Prozess erfolgt ohne Einsatz von Chemikalien und schont neben dem Wasser auch die gesamte Umwelt.

Neben ihrem Beitrag zum nachhaltigen Umgang mit Wasser wird am Evonik-Standort in Hanau Ressourcenschonung besonders großgeschrieben. Seit zwei Monaten bieten die Catering Services von Evonik in ihren beiden Betriebsrestaurants nur noch Mehrweggeschirr für das Take Away an. Bei über 5.000 Mitarbeitern kann somit Einweggeschirr maßgeblich reduziert werden. Dabei unterstützt das junge Start-up vytal das Unternehmen als Partner. Der gesamte Prozess läuft folgendermaßen ab: zunächst müssen sich die Mitarbeiter über die vytal-App registrieren. Mithilfe von QR-Codes werden dann Geschirr und Nutzer verknüpft. In der App läuft anschließend ein Countdown, der zeigt, wann das Geschirr zurückgegeben werden muss. Dieses wird anschließend hygienisch gereinigt und kann wiederverwendet werden.

Förderung von städtebaulichen Maßnahmen um bestehende Stadtstrukturen zeitgemäß fortzuentwickeln

Förderung von städtebaulichen Maßnahmen die bestehende Stadtstruktur zeitgemäß fortentwickeln, sozialen Nachteilen entgegenwirken und die wirtschaftliche Entwicklung verbessern.

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Zur Sanierung und Umnutzung von Gebäuden, Vernetzung von Politik, Verwaltung und Bürgern sowie Anlage und Aufwertung von Grün-, Frei- und Wasserflächen, Plätzen etc.
Gefördert werden kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und Planungsverbände; nach Aufnahme in Städtebauförderprogramm jährliche Antragsstellung; Zuschussförderung im Wege der Anteilsfinanzierung.

Vortrag zum Thema "Bildung für nachhaltige Entwicklung" von Silvia Fengler

Silvia Fengler vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erklärt, warum eine Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) die Grundvoraussetzung und Triebkraft des Wandels hin zu einer nachhaltigen Kommune ist.

Präsentationsfolien

Nachhaltige Stadtentwicklung

Nachhaltige Entwicklung in Kommunen - Chancen und Perspektiven

Prof. Dr. Kerstin Krellenberg, Institut für Geographie und Regionalforschung der Universität Wien, geht in ihrer Publikation auf die Chancen und Perspektiven der nachhaltigen Entwicklung von Kommunen ein. Sie adressiert die Herausforderungen für eine nachhaltige Stadtentwicklung und stellt die lokale Stadtentwicklung in einen globalen Zusammenhang.

BürgermeisterInnen-Dialog 2030

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Weitere Informationen zu diesem Thema:

Zur Publikation

Vortrag: Nachhaltige Haushaltsführung im kommunalen Produkthaushalt

In seinem Online-Vortrag erläutert Dr. Marc Gnädinger vom Hessischen Rechnungshof, welche Bedeutung die Nachhaltigkeit in der kommunalen Haushaltsführung hat und inwiefern diese auf die Steuerung der Transformation einzahlen kann. Dabei gibt er konkrete Tipps, welche Tools sich für eine nachhaltige Haushaltsführung besonders lohnen.

Präsentation

Förderung von Ausgaben für regionale Innovations- und Entwicklungskonzepte

Gefördert werden können Ausgaben für die Erstellung, Fortschreibung, Modernisierung oder Aktualisierung integrierter regionaler Innovations- und Entwicklungskonzepte.

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Datum Projektbeginn: Abhängig vom Datum des Antrags
Dauer und Zyklus des Projekts: Die Förderung eines Konzeptes wird in einer Region nur einmal innerhalb von acht Jahren gewährt.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung: Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Der Fördersatz beträgt bis zu 50 %.
Eine Förderung kann aus Mitteln des Landes Hessen, der GRW oder des EFRE erfolgen.
Die Beteiligung aus GRW-Mitteln darf einen Höchstbetrag von 50.000 Euro nicht überschreiten. Das Konzept kann in diesen Fällen mit bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden

Projektbeschreibung:
Gefördert werden können Ausgaben für die Erstellung, Fortschreibung, Modernisierung oder Aktualisierung integrierter regionaler Innovations- und Entwicklungskonzepte zur Verbesserung der Entwicklung von Regionen.
Antragsberechtigt sind Regionalforen, Zweckverbände, Regionalmanagementgesellschaften;
Förderfähige Ausgaben sind
• Sachausgaben, z.B. Büromaterial, Ausgaben für Veröffentlichungen
• Fahrtkosten nach dem Hessischen Reisekostengesetz in der jeweils gültigen Fassung im Zusammenhang mit der Projektumsetzung
• Ausgaben für Honorare Dritter, die im Auswahlverfahren des wirtschaftlichsten Angebots vergeben werden.
Zuwendungsfähig sind insbesondere Ausgaben für unterstützende Dienstleistungen bei der Regionalanalyse, bei der Moderation sowie bei der Aufbereitung und Verbreitung der Ergebnisse durch Dritte. Als besonders förderwürdig gelten Konzepte, die Aspekte eines ressourcenschonenden Umgangs mit der Umwelt berücksichtigen.

Förderung im Rahmen der hessischen Wasserstoffstrategie

Unternehmen und Kommunen können eine Antragsunterstützung zur Bewerbung bei einem Antrag der Gelder für eine Wasserstoffstrategie auf Bundes- und EUProgramme erhalten. Dazu gehört auch die Beratung im Vorfeld, ggf. Detailanalyse mittels Fachstudien, Vermittlung potenzieller Projektpartner bis hin zur finanziellen Antragunterstützung. Die Antragsunterstützung ist von 2022-2025 angelegt.

Zur Wasserstoffstrategie

Frankfurt am Main engagiert sich im hessischen Re-Use-Netzwerk

Das hessische Re-Use-Netzwerk hat es sich zum Ziel gemacht, die Kreislaufwirtschaft in Hessen zu verankern. Durch die gemeinsame Anstrengung von Entsorgern, Secondhand Warenhäusern und Reparateuren soll die Wiederverwendung attraktiv, praktikabel und vor allem selbstverständlich gemacht werden. Das Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main ist hier als Koordinator tätig, indem es Projekte und Akteure zusammenbringt.

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Darüber hinaus ist Frankfurt auch als Mitglied des Zero-Waste-Europe-Netzwerks auf europäischer Ebene vernetzt. Ziel ist es, sich als Zero-Waste-Stadt zertifizieren zu lassen, indem ein breiter Maßnahmenkatalog umgesetzt werden soll.

Zur Website des Re-Use-Netzwerks

Zur Website der Stadt Frankfurt am Main

Initiative nachhaltiges Wirtschaften in Hessen

Unter dem Dach der Hessischen Nachhaltigkeitsstrategie haben sich Vertreterinnen und Vertreter aus Unternehmen, Wirtschaftsverbänden, der Landesverwaltung sowie gesellschaftliche Akteure wie die evangelische Kirche zusammengeschlossen und die hessische Initiative für verantwortungsvolles, nachhaltiges Wirtschaften ins Leben gerufen. Die Initiative nachhaltiges Wirtschaften richtet sich bewusst an alle Wirtschaftenden, auch an solche im kommunalen und gesellschaftlichen Bereich.

Website

Investitionszuschüsse für Sportgeräte und Baumaßnahmen in Sportstätten

Datum Projektbeginn:
Der Antrag ist vor der Baumaßnahme bzw. der Anschaffung der langlebigen Sportgeräte über den zuständigen Sportkreis beim Landessportbund Hessen einzureichen.

Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Grundlage für die Höchstförderungssätze ist die Mitgliederzahl gemäß der Bestandserhebung des Jahres vor der Antragstellung.

Fördergegenstand:
1. Zuschüsse für die Durchführung von Baumaßnahmen
2. Zuschüsse für die Anschaffung von langlebigen Sportgeräten für den Übungs- und Wettkampfbetrieb

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Gefördert wird:
1. Zuschüsse für die Durchführung von Baumaßnahmen: Ziel und Gegenstand der Zuschüsse für die Durchführung von Baumaßnahmen ist die Förderung von vereinseigenen bzw. den Mitgliedsvereinen langfristig (mindestens 25 Jahre)1 überlassenen Sportanlagen, die überwiegend vom Verein genutzt werden und deren gewerbliche Nutzung ausgeschlossen ist.
2. Zuschüsse für die Anschaffung von langlebigen Sportgeräten für den Übungs- und Wettkampfbetrieb: Ziel ist die Förderung der Anschaffung von langlebigen Sportgeräten, die unmittelbar für den Übungs- und Wettkampfbetrieb von Übungsgruppen der Vereine verwendet werden.

Wer wird gefördert?
Sportvereine in Hessen, die seit mindestens 3 Jahren eine Mitgliedschaft beim Landessportbund Hessen innehaben.

Anbieter/Projektleitung:
Landessportbund Hessen

Zur Webseite

 

Mehr Nachhaltigkeit in der Gemeinschaftsverpflegung - Ein Beschaffungs-Leitfaden für Kommunen und öffentliche Einrichtungen

Der Leitfaden „Mehr Nachhaltigkeit in der Gemeinschaftsverpflegung“ soll Kommunen und öffentliche Einrichtungen dabei unterstützen, schon bei der Ausschreibung die Weichen richtig zu stellen. Dafür kombiniert der Leitfaden juristische Expertise und handfeste Erfahrungen aus der Praxis – damit am Ende mehr regionale, saisonale und biologische Gerichte, die schmecken, auf den Tellern landen.

Beschaffungs-Leitfaden

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Anbieter/Projektleitung:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Weitere Informationen

 

Die hessische Kommunalrichtline

Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Höhe der Förderung ist abhängig der Einstufung in Qualitätsstufen eins bis vier und wird als nichtrückzahlbarer Zuschuss gewährt:
• 50 % (Qualitätsstufe 1)
• 65 % (Qualitätsstufe 2))
• 75 - 80 % (Qualitätsstufe 3
• 30 % (Qualitätsstufe 4)

Fördergegenstand:
Die Landesregierung unterstützt die hessischen Kommunen bei der umfassenden energetischen Modernisierung ihres Gebäudebestandes. Mit dem Förderangebot werden Kommunen dabei unterstützt, investive Maßnahmen umzusetzen, mit denen sie ihren Strom- und Wärmebedarf dauerhaft reduzieren und damit Energiekosten senken können.

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Wer wird gefördert?
Gefördert werden alle hessischen Städte, Gemeinden und Landkreise sowie private Träger in kommunalersetzender Funktion. Der Antrag für kommunalersetzende Träger muss über die Kommunen erfolgen und die Förderung wird über die Kommune an die Träger weitergeleitet.

Anbieter/Projektleitung:
Landes Energie Agentur Hessen

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„Main.Kinzig.Blüht.Netz“

Mit „Main.Kinzig.Blüht.Netz“ sorgt der Landkreis in Zusammenarbeit mit dem Landschaftspflegeverband Main Kinzig Kreis e.V. dafür, öffentliche Lebensräume ökologisch wertvoll zu gestalten, miteinander zu vernetzen und langfristig zu erhalten.

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Straßen- und Wegränder, Feldraine, Böschungen und nicht genutzte Restflächen können in Siedlungsgebieten und intensiv genutzten Agrarlandschaften je nach Gestaltung und Pflege wichtige Lebensräume für heimische Wildpflanzen und Tierarten darstellen. Das Projekt nutzt diese Flächen der öffentlichen Hand für eine Verbesserung der Biodiversität.

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STADTWANDELN in Frankfurt

STADTWANDELN ist eine neue Initiative in Frankfurt. Im Rahmen der Transition-Town-Bewegung werden Stadtrundgänge der anderen Art organisiert. Alle Interessierten sind eingeladen, von den gewohnten Wegen abzubiegen und die nachhaltige Seite von Frankfurt kennenzulernen, zum Beispiel im Nordend, in Bornheim, Bockenheim und Rödelheim. Von Urban Gardening über Tauschbörsen bis hin zu Repair-Cafés – es gibt viele Initiativen und Projekte zu entdecken, die durch ihr Engagement die Stadt verschönern, Ressourcen schonen, unsere Lebensqualität steigern und so insgesamt zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung beitragen.

 

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Die Initiative gibt es bereits auch in einigen anderen deutschen Städten, wie Darmstadt, Essen und Berlin.

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LED-Technologie für Straßenbeleuchtung

Große Teile der Bad Orber Straßenbeleuchtung wurden auf stromsparende LED-Technologie umgerüstet.

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Laut Stadtverwaltung ist eine Reduzierung des Stromverbrauchs um ca. 65 % zu erwarten, verbunden mit einer entsprechenden CO2- und Kostenreduzierung sowie die Reduzierung der Instandsetzungskosten.

Anbieter/Projektleitung:
Bad Orb

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Abenteuer-Camp am Leuchtberg der Kreisstadt Eschwege

Seit 15 Jahren führt die Kreisstadt Eschwege jährlich in des Hessischen Sommerferien Ferienspiele durch. Ziel der vielfältigen Angebote, die die Stadt Eschwege sowohl in Kooperation mit Eschweger Vereinen und Verbänden als auch als Veranstalter selbst organisieren und durchführen ist, ein verlässliches, über die Kinderbetreuungsangebote der Eschweger Kindertagesstätten hinausgehendes, Angebot zu unterbreiten. Dafür wird jährlich ein spannendes, interessantes und vielfältiges Ferienspielprogramm zusammengestellt.

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Ein fester Bestandteil der jährlichen Ferienspiele ist das 5-tägige „Abenteuer-Camp“ am Leuchtberg, an dem in diesem Jahr über 200 Kinder teilgenommen haben.

Wurden in den Anfangsjahren die Mahlzeiten noch aus aufgewärmten Konserven und mit Einweg-Plastikgeschirr ausgegeben, so werden seit einigen Jahren die Mahlzeiten mit frischen Lebensmitteln selbst gekocht. In 2015 wurde ein Set mit Mehrweg-Geschirr erworben und die Kosten für das jährliche Einweg-Geschirr eingespart. Zudem reduziert sich das Müllaufkommen erheblich.  Ein weiterer Ressourcen-Einspareffekt ergibt sich zusätzlich daraus, dass das Geschirr auch an andere Kommunen für deren Ferienprojekte verliehen wird, um bei derartigen Aktionen oder Festen eingesetzt zu werden.

Fazit für die Stadt Eschwege: Die Anschaffung von Mehrweg-Geschirr hat sich gelohnt und das gemeinsame Essenkochen mit den Kindern, das gemeinsame Geschirr-Abwaschen ist ein pädagogisches „Highlight“ auch im Sinne des Umweltschutzes!

Für nähere Informationen steht Ihnen Herr Gaßmann unter Telefon: 05651 304260 oder per E-Mail: rigobert.gassmann@eschwege-rathaus.de gerne zur Verfügung!

Betrieblicher Umwelt- und Klimaschutz mit ÖKOPROFIT

In Hessen bieten die Städte Wiesbaden und Frankfurt am Main für Unternehmen das ÖKOPROFIT-Programm an.

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ÖKOPROFIT ist ein Programm und Netzwerk für betrieblichen Umwelt- und Klimaschutz, bei dem Maßnahmen angestoßen und umgesetzt werden, um die Umweltleistungen zu verbessern. Die Teilnehmenden erhalten Rechtssicherheit in Umweltfragen und einen kostengünstigen Einstieg ins betriebliche Umwelt-, Energie- und Nachhaltigkeitsmanagement und das Thema Klimaneutralität. Zertifizierte ÖKOPROFIT-Betriebe profitieren dabei von einem Netzwerk vor Ort.

Anbieter/Projektleitung:
Stadt Wiesbaden, Stadt Frankfurt am Main, ÖKOPROFIT

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Milieusensible Sanierung der Rotklinkersiedlung in Gießen

Die Interessengemeinschaft Rotklinker Siedlung hat sich für eine milieusensible Sanierung eingesetzt. Eine engagierte Bürgerschaft unterstützte Planungen, vermittelte und ist heute Ansprechpartner für BewohnerInnen, Stadt und Wohnungsbaugesellschaft.

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Anbieter / Projektleitung

Universitätsstadt Gießen

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Der FutureSpace – ein Modellprojekt aus Kassel

Der FutureSpace fördert Jugendliche und Erwachsene in ihrer Bildung und vermittelt moderne Einsichten in Naturwissenschaften und Technik in Verbindung mit Anregungen zum eigenständigen Erarbeiten.

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In den Sommerferien organisiert FutureSpace hessenweit MINT - Sommercamps für Jugendliche. Er ist gleichzeitig Weiterbildungsort für Lehrkräfte.
In der Kasseler Innenstadt bietet die gemeinnützige Gesellschaft einen Ort der Begegnung und des Lernens. Einzelne Themengebiete werden interaktiv und spannend aufbereitet. Derzeit liegt der Schwerpunkt auf Naturwissenschaften und Technik.

Anbieter/Projektleitung:
FutureSpace Kassel

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Förderung im Rahmen der Extremwetterrichtlinie-Wald

Datum Projektbeginn:
Antragsfrist für Wiederaufforstungsmaßnahmen ist der 1.3. oder 1.9. eines Jahres.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuschusshöhe hängt von der Art und dem Umfang des Vorhabens ab.

Fördergegenstand:
Die Förderung umfasst unterschiedliche Maßnahmen zum Schutze des Waldes und der Wiederaufforstung (siehe "Weiterlesen").

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Was wird gefördert?
Die Förderung umfasst:

• Entnahme von Kalamitätshölzern zur Beseitigung von daraus resultierenden Gefahren (Verkehrssicherung),
• Waldschutzmaßnahmen (das sind Maßnahmen zur Überwachung, Vorbeugung und Bekämpfung von Schadorganismen mit Lockstoffen und anderen Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes ohne den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und das Anlegen von Holzlagerplätzen),
• Wiederaufforstung nach Extremwetterereignissen.

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:

• natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Eigentümerin und Eigentümer oder Besitzerin und Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen,
• Gemeinschaftsforsten im Sinne des Bundeswaldgesetzes,
• Forstbetriebsgemeinschaften im Sinne des Bundeswaldgesetzes sowie
• rechtsfähige Forstbetriebsvereinigungen nach dem Hessischen Waldgesetz.

Anbieter/Projektleitung:
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat V 52 Forsten

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Förderung von energetisch optimierten Modernisierungsmaßnahmen in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung.

Fördergegenstand:
Das Förderprogramm unterstützt Investitionen in energetisch optimierte Modernisierungsmaßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz, des intelligenten Energiemanagements und der Nutzung erneuerbarer Energien zur nachhaltigen Verringerung von CO2-Emissionen.

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Wer wird gefördert?
Träger der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten: Körperschaften des öffentlichen Rechts, Gebietskörperschaften sowie juristische Personen des Privatrechts, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind sowie nichtstaatliche, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Träger der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten, sofern eine Förderung aus EFRE-Mitteln erfolgt.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Ausbau der Kultur – Stärkung der ländlichen Räume

Datum Projektbeginn:
Anträge sind spätestens 10 Wochen vor Projektbeginn an das Ministerium zu richten.

Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuwendung wird als Projektförderung vergeben.

Fördergegenstand:
Das Ministerium setzt sich die Stärkung und den Ausbau kultureller Angebote in ländlichen Räumen zum Ziel.

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Gefördert wird:
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Höhe der Gesamtausgaben für das Projekt, maximal können bis zur Hälfte der Gesamtausgaben als nicht zurückzahlbare Zuwendung (Anteilsfinanzierung oder Fehlbedarfsfinanzierung) gefördert werden. Bei hohem Landesinteresse sind Ausnahmen möglich. Eine Förderung bis zu 5.000 Euro kann als Festbetragsfinanzie rung gewährt werden. Nicht zuwendungsfähig sind investive Ausgaben.

Wer wird gefördert?
Es werden Kulturakteurinnen und -akteure unterstützt und die Teilhabe auch in strukturschwachen Gebieten gefördert. Eine Förderung ist möglich für Projekte und Kulturfestivals in hessischen Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern. Antragsberechtigt sind: Eingetragene Vereine, gGmbHs, sonstige freie Träger; Städte und Kommunen, sonstige öffentliche Träger.

Anbieter/Projektleitung:
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst

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Konversionsförderung

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

Fördergegenstand:
Mit der Konversionsförderung soll ein wirksamer Beitrag zur nachhaltigen Nutzung vorhandener Ressourcen geleistet werden, indem ehemals militärisch, industriell oder für Verkehrszwecke genutzte brach liegende Flächen revitalisiert und für eine gewerbliche Nutzung hergerichtet werden.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Gemeinde, Gemeindeverbände, Zweckverbände und Kreise.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Stadt Homberg nutzt Leerstand durch erfolgreiches Netzwerk als Chance

In einem Pilotprojekt werden Einzelinitiativen zu einem resilienten, zivilgesellschaftlichen Netzwerk verknüpft mit dem Ziel, den zentral gelegenen Leerstand in der historischen Altstadt zu einem multifunktionalen Ort des Austausches und des Arbeitens (Co-Working Galerie) zu machen. Dieser Ort soll zudem über verbesserte Wegverbindungen, einen sog. „WANDELPfad“, in die Kommune integriert werden.

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Anbieter / Projektleitung

Stadt Homberg (Efze)

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Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuschusshöhe ist unterschiedlich je nach Fördermöglichkeit (siehe unter "Weiterlesen").

Fördergegenstand:
Durch die Förderung sollen die Ziele der Hessischen Landesregierung im Bereich des Klimaschutzes zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen sowie die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels unterstützt werden.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden, Städte und Landkreise, deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände sowie kommunale Unternehmen.

Gefördert wird:
Bei dieser Förderung gibt es sechs Fördermöglichkeiten:

1. Förderung investiver kommunaler Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen
2. Förderung kommunaler Maßnahmen zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels
3. Förderung von Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen oder zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels
4. Förderung von kommunalen Informationsinitiativen, Beteiligungen an Wettbewerben der Europäischen Union oder des Bundes
5. Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen in direkter Nachbarschaft, bzw. Nähe zu Windenergieanlagen.
6. Förderung von Maßnahmen zur Haus- und Hofbegrünung privater Immobilieneigentümer als Klimaanpassungsmaßnahme in Kommunen

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes (HEG)

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Es werden je nach geförderter Maßnahme zwischen 30 Prozent und 100 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt.

Fördergegenstand:
Die Deckung des Endenergieverbrauchs von Strom und Wärme soll bis zum Jahr 2050 möglichst zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen vorangetrieben werden.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind insbesondere natürliche und juristische Personen, kommunale Gebietskörperschaften und ihre Zusammenschlüsse sowie Energiedienstleister (Kontraktoren).

Gefördert werden:
• Investive kommunale Maßnahmen (§ 3 HEG)
• Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien (§ 5 HEG)
• Innovative Energietechnologien (§ 6 HEG)
• Energieeffizienzpläne und -konzepte zur Erzeugung und Verteilung von erneuerbaren Energien (§ 7 HEG)
• Energieberatung und Akzeptanzmaßnahmen und betriebliche Energieeffizienznetzwerke (§ 8 HEG)

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Kurzgutachten Kommunale Wärmeplanung

Das Kurzgutachten Kommunale Wärmeplanung identifiziert Umsetzungshemmnisse und Lösungsansätze, um den Gebäudebestand zu dekarbonisieren und den Endenergiebedarf zu senken.

Kurzgutachten

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Anbieter/Projektleitung:
Umweltbundesamt

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Polymertechnik Wolfgang Jäger

Die Firma Polymertechnik Wolfgang Jäger sammelt seit 2011 bei Industrie und Gewerbe Kunststoffreste, um diese zu neuen Wertstoffen zu verarbeiten. Hierdurch wird die Umwelt von Abfällen entlastet und die Ressourcen durch den regionalen Wiedereinsatz geschont. Mit jedem Kilogramm recycelten Kunststoff wird die Erdatmosphäre durchschnittlich von ca. 1.100 Liter CO2 entlastet! Das Recycling wird durch Werkstätten für Menschen mit Behinderung durchgeführt und sichert so Beschäftigung im zweiten Arbeitsmarkt.

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Mit Bildung gegen Rechtsextremismus

Der Verein Wesertal ist bunt e.V. gibt Informations- und Bildungsangebote im Bereich der politischen Bildungs- und Jugendarbeit gegen Rechtsextremismus und für demokratische Werte.

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Anbieter / Projektleitung

Wesertal ist bunt e.V.

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Reallabore für eine klimaresiliente Quartiersentwicklung - iResilience

Die Publikation berichtet aus dem Projekt iResilience. Es werden Erfahrungen aus der kollaborativen Zusammenarbeit in drei Reallaboren in Köln und Dortmund dargestellt.

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Ziel ist es, die Erfahrungen der Quartiersarbeit im Projekt iResilience mit anderen Städten zu teilen. Die Publikation richtet sich an kommunale Akteur*innen und schildert praxisnah, wie ein Reallabor-Konzept entwickelt und umgesetzt werden kann.

Anbieter/Projektleitung:
Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)

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#Klimahacks – Mach dein Projekt: klimafreundliche Öffentlichkeitsarbeit für Kommunen

In der Informationssammlung finden Kommunen Tipps und Informationen, wie sie über den Klimawandel in ihrer Kommune informieren können. Dabei wird auf interne und externe Hürden eingegangen.

Klimahacks

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Anbieter/Projektleitung:
Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)

 

Mehr Natur im Gewerbegebiet: Leitfaden für Kommunen zur Beratung von Unternehmen

Die Autor*innen stellen Strategien für städtische Akteure vor, um Biodiversitätsmaßnahmen in Gewerbeflächen anzuregen. Anhand dreier Modellvorhaben in Remscheid, Marl und Frankfurt am Main werden Maßnahmen vorgestellt.

Leitfaden für Kommunen

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Anbieter/Projektleitung:
Offenes Netzwerk Gewerbegebiete im Wandel

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Suffizienz als Strategie für die nachhaltige Stadtentwicklung

Wenn weniger mehr ist: Das Forschungsteam im Projekt „Entwicklungschancen & -hemmnisse einer suffizienzorientierten Stadtentwicklung“ erklärt Suffizienz auf kommunaler Ebene anhand verschiedener Beispiele.

Nachhaltige Stadtentwicklung

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Suffizienz bedeutet, den Ressourcen- und Naturverbrauch durch andere Verhaltensmuster und Lebensweisen zu verringern. Damit „Weniger“ genug werden kann, bedarf es einer aktiven Gestaltung durch die kommunalen Entscheidungsträgerinnen und -träger aus Politik und Verwaltung. Gelingt dies, bedeutet Suffizienz(politik) für Bürgerinnen und Bürger nicht etwa Verzicht, sondern der Erhalt einer hohen Lebensqualität bei sinkendem Ressourcenverbrauch, so die Forscherinnen und Forscher.

Anbieter/Projektleitung:
Norbert Elias Center an der Europa-Universität Flensburg

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Aktive Bodenpolitik: Fundament der Stadtentwicklung. Bodenpolitische Strategien und Instrumente im Lichte der kommunalen Praxis

In der 2021 erschienenen Sonderausgabe des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) beleuchten die Autoren Instrumente für eine zukunftsgerichtete Bodenpolitik in Kommunen, die dem Klimawandel und den steigenden Immobilienpreisen Rechnung trägt.

Aktive Bodenpolitik

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Anbieter/Projektleitung:
Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)

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Die Mosaikschule Marburg wurde für ihr inklusives Lernkonzept mit dem Deutschen Schulpreis ausgezeichnet

Der Mosaikschule Marburg ist es gelungen, Schülerinnen und Schüler, die aufgrund geistiger Beeinträchtigungen, diagnostizierter Lernschwierigkeiten oder körperlicher Behinderungen in ihrer Entwicklung auf unterschiedlichste Unterstützungformen angewiesen sind, ohne Kontaktabbrüche kontinuierlich schulisch zu begleiten.

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Mit dem Konzept erhielt die Schule 2021 den Deutschen Schulpreis. Mit diesem zeichnet die Robert Bosch Stiftung und die Heidehof Stiftung, gemeinsam mit der ARD und der ZEIT Verlagsgruppe, gute Schulen und ihre innovativen Schulkonzepte aus.

Anbieter/Projektleitung:
Mosaikschule Marburg

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SOiSi-Schulhefte

SOiSi-Schulhefte kommen ganz ohne Extra – Heftumschlag (meistens aus Plastik) aus. Damit können jährlich große Mengen Plastikmüll aus ausrangierten Umschlägen eingespart werden, das schont die Umwelt. Bei SOiSi-Heften werden einfach die Heftecken in der gewünschten Farbe angemalt. Das geht ruckzuck – so isi und man hat immer die richtige Farbe „vorrätig“.

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Die Schulen und die Schüler*innen können selbst einen Beitrag leisten zu einer plastikfreieren Umgebung. Durch die Verwendung der SOiSi-Hefte kann auf ein unnötiges Plastikprodukt komplett verzichtet werden. In einer Umweltdruckerei in Deutschland gedruckt, Blauer Engel zertifiziert und zu 100 % aus Recyclingpapier.

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Entwicklung eines Begegnungsplatzes "Galluspark-Bolzplatz" in Frankfurt

Zwei Bolzplätze konnten im Quartier erstellt werden, die mit der aktivierenden Arbeit eines Vereins schnell zum Begegnungsort geworden sind. Weiter dient der Bolzplatz zur Stärkung der Handlungsfähigkeit und Selbstorganisation von Jugendlichen.

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Anbieter / Projektleitung

Frankfurt am Main, Verein "Sportkreis Frankfurt e.V."

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„Bawwehäuser Streifzüge“ - Digitale Touren und Schnitzeljagden in und um Babenhausen

Babenhausen spielerisch und digital erkunden? Das Projekt "Bawwehäuser Streifzüge" bietet in der Ferienzeit eine spannende Möglichkeit für Kinder und Jugendliche sich mit Babenhausen spielerisch auseinanderzusetzen.

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Im Rahmen des Projekts konnten bereits zwei multimediale Erlebnistouren in Babenhausen gestartet werden, die für Abwechslung in der Ferienzeit sorgen. Eingebettet in die App "Actionbound" können alle Interessierten die beiden spannenden Touren "Tierischer Marktplatz" und "Erinnerungskultur in Babenhausen" erkunden. Actionbounds sind interaktive und lehrreiche Smartphone- bzw. Tablet-Rallyes, deren Prinzip dem einer Schnitzeljagd oder des Geocaching ähnelt.

Anbieter/Projektleitung:
Stadt Babenhausen

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Gesundheit und Lebensqualität

Gesundheit in Kommunen

Dr. Katharina Böhm von der Hessischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V. spricht über die kommunale Querschnittsaufgabe der Gesundheitsförderung. Anhand von Beispielen zeigt sie auf, wie die Gesundheitsversorgung im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung auf kommunaler Ebene gestaltet werden kann.

Fachtag Nachhaltige Kommune 2021

Präsentation (PDF)

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Weitere Informationen zu diesem Thema:

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Menschen mit Behinderung leben in der Mitte der Gesellschaft

Neben der Förderung eines inklusiven Wohnprojektes soll für Menschen mit Behinderung durch ein zivilgesellschaftliches Netzwerk eine integrative Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden.

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Anbieter / Projektleitung

Leben und Arbeiten in Neuhof e.V.

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Förderung des Weinbaus

Datum Projektbeginn:
Abhängig von der Antragstellung.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Förderkonditionen sind maßnahmenabhängig und beim zuständigen Weinbauamt zu erfragen.

Fördergegenstand:
Zur Unterstützung des Weinbaus und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe bietet das Land Hessen den Winzern im Rheingau und an der Hessischen Bergstraße eine Reihe von Förderprogrammen an, die teils von der EU finanziert werden.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Inhaber von Weinbaubetrieben, Zusammenschlüsse von Weinbaubetrieben, Erzeugergemeinschaften und Zusammenschlüsse sowie Kellereien mit Betriebssitz in Hessen.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Kommunale Möglichkeiten zur Förderung der biologischen Vielfalt

Volker Rothenburger vom Umweltamt Frankfurt am Main zeigt anhand von konkreten Beispielen des Satzungsrechts von Kommunen auf, wie die biologische Vielfalt erhalten und gefördert werden kann.

Präsentationsfolien

Repaircafé Gelnhausen

Im April 2015 wurde im Zentrum Gelnhausens ein Repair-Café eröffnet, um elektrische oder mechanische Haushaltsgeräte, Spielzeug, Fahrräder, Kleinmöbel, Unterhaltungselektronik etc. gemeinschaftlich zu reparieren. Ziel des Repair-Cafés ist es, die Nutzungsdauer von Gebrauchsgütern zu verlängern und dadurch Müll zu vermeiden und Ressourcen zu schonen. Zudem wird durch solch eine Initiative die nachbarschaftliche Kommunikation und gegenseitige Unterstützung gestärkt (Hilfe zur Selbsthilfe) sowie oftmals ein Dialog zwischen den Generationen initiiert.

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Das Gelnhäuser Repair-Café ist das Erste, das von einer BUND-Ortsgruppe in Hessen betrieben wird. Es hat sofort großen Anklang bei der Bevölkerung der Stadt und des Main-Kinzig-Kreises gefunden, wird stark frequentiert und ist mit Reparatur-Aufträgen ausgelastet.

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Bürgerinnen und Bürger stricken für den Erhalt des Stadtteilbüros

Durch den Strickmob zeigten die BewohnerInnen des Quartiers in Hattersheim ihren Willen und Wunsch zur Sicherung der aufgebauten Strukturen, die durch die Förderung als Soziale Stadt geschaffen wurden. Die Aufmerksamkeit wurde auf die Situation der im Fördergebiet lebenden Menschen gelenkt.

Fragen & Antworten zum Projekt

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Anbieter / Projektleitung

Stadtteilbüro Hattersheim am Main

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"Vorbildliche Bauten" in Frankfurt ausgezeichnet - Vorbilder für nachhaltige Transformation der Stadt

In Frankfurt am Main haben zwei Bauten den Preis "Vorbildlicher Bauten im Land Hessen" erhalten. Das Aktiv-Stadthaus Speicherstraße und der Stylepark, ein Neubau am Peterskirchhof.

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Mit dem Bau des Aktiv-Stadthauses in Frankfurt am Main entstanden auf einer bis dahin als nahezu unbebaubar geltenden Parkplatzfläche nicht nur 74 Wohnungen, sondern ein Gebäude, das als Landmarke wirkt und Strahlkraft für die Umgebung besitzt. Besonders hervorzuheben ist nicht nur das städtebauliche und architektonische Konzept, sondern auch das Energiekonzept des Hauses. Das achtgeschossige Gebäude benötigt in der Jahresbilanz keine zugeführte Energie, sondern erzeugt mit einer Photovoltaikanlage auf dem Pultdach und an der Südfassade ein Plus.

Der Stylepark, als ein vergleichsweiser kleiner Anbau einer privaten Marketingagentur für Architektur und Design an ein klassizistisches Mietshaus, gibt viel beachtete Hinweise, wie Nachverdichtung, Nutzungsmischung und Übergänge vom privaten in den öffentlichen Raum gestaltet werden können. Besonders hervorzuheben ist, die harmonische Vernetzung unterschiedlicher baulicher Zeitschichten in der Frankfurter Innenstadt.

Die sichtbare Auszeichnung der Projekte soll einer breiten Öffentlichkeit zeigen, dass Nachhaltigkeit ein wichtiges Zukunftsthema ist.

Ansprechperson:

Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH), KdöR

Marion Mugrabi, Leiterin Kommunikation und Öffentlichkeits­arbeit
Telefon: 0611 – 17 38 47
E-Mail: mugrabi@akh.de

Anbieter/Projektleitung:

Stylepark AG, Frank­furt am Main & Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen (AKH), KdöR
Marion Mugrabi, Leiterin Kommunikation und Öffentlichkeits­arbeit

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Initiative Erntekunststoffe Recycling Deutschland (ERDE)

ERDE – Erntekunststoffe Recycling Deutschland

ERDE nimmt von deutschen Landwirten Silofolien und Stretchfolien zurück und sorgt für deren werkstoffliches Recycling.

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Lernwerkstatt Klimawandel in hessischen Schulen

In der Lernwerkstatt Klimawandel werden Schülerinnen und Schüler von extern geschulten Multiplikator*innen über den Klimawandel und dessen Folgen aufgeklärt und bestärkt, sich für Gegenmaßnahmen zu engagieren.

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Die im Jahr 2016 vom Wassererlebnishaus Fuldatal unter Mitarbeit des AZN Natur-Erlebnishauses Heideberg e.V. entwickelte „Lernwerkstatt Klimawandel für die Sekundarstufe I“ wurde seit 2017 ca. 80-mal erfolgreich an weiterführenden Schulen in Nord- und Mittelhessen durchgeführt.

Anbieter/Projektleitung:
AZN Natur-Erlebnishaus Heideberg e.V.

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Nowaste GmbH

Die Firma Nowaste GmbH aus Hanau produziert nachhaltige Mehrwegbecher aus 100% natürlichen Rohstoffen, die nicht nur spülmaschinengeeignet, sondern auch biologisch abbaubar sind. Die bunten Tree Cups sind vielseitig einsetzbar.

 

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Mehr Bewegung in Oberursel durch "Platzwechsel"

Im Rahmen der Initiative Platzwechsel, einem bundesweiten Kooperationsprojekt, fanden in Oberursel zahlreiche Bewegungsformate wie zum Beispiel Yoga, Zumba oder das Waldbaden statt.

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Im Projekt setzen sich Sportvereine, Betriebskrankenkassen und Kommunen dafür ein, Bewegung zu fördern. Zugleich treiben sie auch bewegungsfreundliche Strukturen in Städten voran.

Anbieter/Projektleitung:
BKK VBU, Stadt Oberursel, Kultur- und Sportförderverein Oberursel e.V.

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Das Projekt „KoGi“ stärkt Bürgerinnen und Bürger als Gesundheitslotsen

Das vom Frankfurter Gesundheitsamt initiierte Projekt „KoGi" gestaltet aktiv und lebensnah die interkulturellen Herausforderungen an die öffentliche Gesundheit in der Kommune. Die zentrale Methode ist das Multiplikatorenkonzept: Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund werden durch eine gezielte 2monatige Ausbildung befähigt, als Gesundheitslotsinnen und Gesundheitslotsen in ihrer jeweiligen Lebenswelt die Gesundheitskompetenz von bestimmten Zielgruppen zu stärken durch interkulturelle Gesundheitsaufklärung und niedrigschwellige Gesundheitskommunikation.

Fragen und Antworten "KoGi"

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Die kommunale Gesundheitsinitiativen – interkulturell! (KoGi) vom Frankfurter Gesundheitsamt erhielten 2019 den Hessischen Gesundheitspreis in der Kategorie "Gesund bleiben - Mitten im Leben. Der Hessische Gesundheitspreis ehrt Projekte, die die Gesundheit der hessischen Bevölkerung fördern und unterstützen."

Im Jahr 2022 wurde das neu entwickelte Modul der Elementarlotsinnen und –lotsen in Krippen/Kitas und Grundschulen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz bei Eltern mit dem 2. Platz „Zukunftspreis 2022 Gesundheitskompetenz" vom Vdek in Berlin ausgezeichnet. Das Elementar-KoGi-Projekt wird gefördert durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen des GKV-Bündnisses für Gesundheit (www.gkv-buendnis.de).

Anbieter/Projektleitung:
Hessische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V.,

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Bewegt älter werden in Offenbach am Main

Das Modellprojekt hat den Auf- und Ausbau einer seniorengerechten, bewegungsfördernden Infrastruktur im Stadtgebiet Offenbach am Main zum Ziel.

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Die Stärkung der Bewegungsförderung mit einem komplexen Lebensweltansatz, der alle Lebensbereiche umfasst, steht im Vordergrund des Modellprojekts. Neben zielgruppengerechtem Informationsmaterial, bietet die Stadt Offenbach gemeinsam mit der Hessischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V. auch Aktivitäten wie Alltags-Training, Rollator-Kurse oder Bewegungsparcours im Umfeld von Seniorinnen und Senioren an.

Anbieter/Projektleitung:
Stadt Offenbach und Hessische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V.

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Shiftphone – Das modularste Smartphone der Welt

Ende 2014 wurde im hessischen Falkenberg die Idee von einem nachhaltigen Smartphone handfeste Realität. Gegründet von zwei Brüdern und ihrem Vater, entwickelten sie gemeinsam ein faires und nachhaltig produziertes Smartphone – das Shiftphone. Dabei stand nicht nur die Verwendung von nachhaltigen und ressourcenschonenden Materialien und Rohstoffen, sondern auch ein nachhaltiger Gebrauch im Fokus.

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Die Modularität und die damit einhergehende Reparierbarkeit des Smartphones führen zu einer verlängerten Lebens- und Nutzungsdauer des Gerätes, da im Prinzip alle einzelnen Module ausgetauscht werden können. Nicht nur mit der Umwelt, sondern auch mit uns Menschen soll wertschätzend umgegangen werden. Daher achtet die Shift GmbH in allen ihren Wirkungsstätten und Standorten auf faire und menschenwürdige Arbeitsbedingungen.

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Bad Hersfeld fördert Pfand-Mehrwegsystem

Mit städtischen Fördergeldern und einem einfachen Antragssystem fördert Bad Hersfeld die Einführung eines verbundweiten Pfand-Mehrwegsystems in Gastronomie und Einzelhandel.

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Ortsansässige Unternehmen der Gastronomie und des Einzelhandels können bis zu 300 Euro Fördergeld erhalten. Das Ziel ist die Einführung eines verbundweiten Pfand-Mehrwegsystems. Bad Hersfeld reagiert auf diese Weise auf die ab 2023 geltende Mehrweg-Angebotspflicht nach §§ 33 und 34 Verpackungsgesetz.

Anbieter/Projektleitung:
Stadt Bad Hersfeld

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ecoBOX

Dass ein Mehrwegsystem nicht nur bei Getränkebehältern sinnvoll und durchsetzbar ist, beweist die ecoBOX aus Weiterstadt in Südhessen. Die IBONIC GmbH entwickelte ein Verpackungspfandsystem speziell für Metzgereien. Durch den Einsatz der ecoBOX im Rahmen des Pfandsystems können Metzgereibetriebe bis zu 70 Prozent Plastikmüll vermeiden. Die ecoBOX hält Fleisch und Wurst frisch, ist auslaufsicher, vakuumierbar und geeignet für die Mikrowelle, den Gefrierschrank sowie die Geschirrspülmaschine. Sie besteht aus lebensmittelechtem Kunststoff und kann zu 100 Prozent wiederaufbereitet werden.

 

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Beim nächsten Einkauf können die Kunden die Behälter einfach wieder in der Metzgerei abgeben und erhalten die Pfandgebühr zurück. Die Boxen werden vor Ort gereinigt und dann erneut genutzt. So einfach kann unnötiger Verpackungsabfall vermieden werden. In Hessen gibt es bereits Metzgereien, die die ecoBOX einsetzen, so z. B. die Metzgerei Picard in Obertshausen.

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Das Graue-Flecken-Förderprogramm

Fördergegenstand:
Der Bund hat am 26. April 2021 den Start der Grauen-Flecken-Förderung bekannt gegeben. Das Land Hessen beabsichtigt die Ausbauvorhaben mit bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben zu kofinanzieren.

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Wer wird gefördert?
Förderanträge zur Unterstützung des Gigabitausbaus können im Graue-Flecken-Förderprogramm von Kommunen, Landkreisen, kommunalen Zweckverbänden und Gebietskörperschaften sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft gestellt werden. Alle Anschlüsse, denen im Download weniger als 100 Mbit/s zuverlässig zur Verfügung stehen (sogenannte graue Flecken), sind förderfähig.
Schulen, Krankenhäuser, Gewerbegebiete, Verkehrsknotenpunkte, Behörden sowie kleine und mittlere Unternehmen, sind unabhängig von der Aufgreifschwelle grundsätzlich förderfähig, solange sie noch nicht gigabitfähig erschlossen wurden oder im Download weniger als 500 Mbit/s zuverlässig zur Verfügung stehen. Die örtlich verfügbare Datenrate ist im Breitbandatlas hinterlegt.

Anbieter/Projektleitung:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr & Breitbandbüro Hessen

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Begabtenförderung berufliche Bildung

Datum Projektbeginn:
Vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme.

Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Förderung je Stipendium beträgt bis zu EUR 2.700 innerhalb eines Kalenderjahres.

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Gefördert wird:
Bei besonders erfolgreichem Abschluss der beruflichen Ausbildung und anschließendem Wunsch der beruflichen Weiterqualifizierung mit einem Stipendium von insgesamt bis zu EUR 8.100.

Wer wird gefördert?
Privatpersonen mit einem besonders erfolgreichen Berufsabschluss.

Anbieter/Projektleitung:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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Förderprogramm Politische Erwachsenenbildung

Datum Projektbeginn:
Der Jahresantrag ist für das Folgejahr bis spätestens zum 30.11. einzureichen.

Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Zuschuss pro Tag und Teilnehmerin/Teilnehmer von bis zu EUR 50,00.

Fördergegenstand:
Maßnahmen der politischen Erwachsenenbildung.

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Gefördert wir:
Zuschuss für Veranstaltungen, die Kenntnisse in folgenden Bereichen vermitteln:
• Gesellschaft und Staat
• europäische und internationale Politik
• politisch und sozial bedeutsame Entwicklungen in Kultur, Wirtschaft, Technik und Wissenschaft.

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Träger der politischen Bildung.

Voraussetzungen:
• Der Träger ist von der Bundeszentrale für politische Bildung anerkannt.
• Die Teilnehmenden der Veranstaltungen sind mindestens 16 Jahre alt.
• Die Mehrzahl der Teilnehmenden einer Veranstaltung lebt in Deutschland oder besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft.
• Die Thematik der Veranstaltung liegt gemäß § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO) im erheblichen Bundesinteresse und ist von überregionaler Bedeutung.
• Die Veranstaltung entspricht den didaktischen Prinzipien der politischen Bildung.
• Die Maßnahme findet in Deutschland oder in der Nähe von Orten statt, an denen die Organe der Europäischen Union ihren Sitz haben. In Ausnahmefällen sind grenznahe Tagungsorte möglich.
• Die Zahl der Teilnehmenden liegt zwischen 10 und 80.

Anbieter/Projektleitung:
Bundeszentrale für politische Bildung

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Sonderfonds Ankommen im Sport

Datum Projektbeginn:
Anträge können ganzjährig eingereicht werden.

Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Das DKHW stellt bis zu 5.000 € je Antragsteller*in zur Verfügung. Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung.

Fördergegenstand:
Projekte, die geflüchteten Kindern über den gemeinsamen Sport einen niedrigschwelligen Zugang zur Gesellschaft ermöglichen.

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Wer wird gefördert?
Bewerben können sich Vereine, operative Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften, öffentliche Träger, Gebietskörperschaften sowie andere Interessenvereinigungen.

Anbieter/Projektleitung:
Deutsches Kinderhilfswerk

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Förderung von Umweltbildung und BNE in Hessen

Datum Projektbeginn:
Änträge sind zwei Mal im Jahr digital möglich: bis zum 31.08. und bis zum 31.3.

Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Zuwendungen über 5.000 Euro werden als Anteilsfinanzierungen in Höhe von 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Bei Beträgen unter 5.000 Euro erfolgt eine Festbetragsfinanzierung.

Fördergegenstand:
Förderung der Umweltbildung und Verwirklichung von Projekten, die Bildungsmaßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung in Hessen zum Ziel haben.

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Gefördert wird:
Förderfähig sind unter anderem Projekte zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung, der Fort- und Weiterbildung, zur Natur- und Umwelterziehung, zur Natur- und Umweltbildung sowie zum Globalen Lernen.

Wer wird gefördert?
Zuwendungen können juristische Personen erhalten, die sich in der Bildung für nachhaltige Entwicklung engagieren. Zuwendungsempfänger sollten als „Bildungsträger für nachhaltige Entwicklung“ zertifiziert sein und ihren Sitz in Hessen haben.

Anbieter/Projektleitung:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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Förderung von Jungem Engagement im Sport

Datum Projektbeginn:
Ein Antrag ist ganzjährig möglich.

Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Förderumfang Begleitung eines Jungen Teams.

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Gefördert wird:
1. Förderungsfähig sind Treffen von jungen engagierten Menschen aus Vereinen, Sportkreisen und Verbänden. Sie werden durch einen Referenten der Sportjugend Hessen dabei unterstützt, die gemeinsame Arbeit und/oder neue Aktivitäten im Kinder- und Jugendsport (weiter) zu entwickeln.
2. Ein Juniorteam besteht aus einer Gruppe von mindestens drei Personen unter 27 Jahren, die nicht identisch mit dem (gewählten) Jugendausschuss des Vereins sind. Gefördert werden Projekte der Juniorteams für junge Menschen, die kulturelle, sportliche, ökologische, politische und/oder sozialpädagogische Themen zum Inhalt haben.
Förderumfang Förderung von Juniorteamprojekten:
• 70% der Kosten für das Projekt, max. 350,- € je Projekt, insgesamt max. 500,- € bei mehreren Projekten des Antragstellers in einem Jahr
• Kostenfreie Beratung

Anbieter/Projektleitung:
Sportjugend Hessen

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Vitalisierung von Zentren in Klein- und Mittelstädten: Möglichkeiten und Grenzen zur Innenstadtbelebung

Dr. Elke Bojarra-Becker vom Deutschen Institut für Urbanistik führt aus, wie eine nachhaltige Innenstadtentwicklung aussehen kann. Es geht um die Herausfordeurngen des Klimawandels, aber auch die Chancen der Digitalisierung.

Präsentationsfolien

Teilhabe fördern – Soziokultur

Datum Projektbeginn:
Antragsfrist ist jeweils der 31. Oktober des Vorjahres.

Fördergegenstand:
Das Land Hessen fördert soziokulturelle Zentren und Initiativen.

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Wer wird gefördert?
Soziokulturelle Zentren und Initativen geht es um die aktive Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben, als Orte für Demokratie und Dialog, für Prävention und Partizipation, für Mitmachen und Mitgestalten.

Grundlage für die Förderberechtigung sind unter anderem:
• gemeinnützige Organisation
• regelmäßiges sparten- und milieuübergreifendes Angebot und Unterstützung von selbstorganisierten Aktivitäten
• Förderung künstlerischer und kultureller Bewegungen „von unten“
• emanzipatorische und gesellschaftskritische Inhalte
• demokratische Entscheidungsstrukturen, Offenheit für Mitgestaltungs- und Mitbestimmungsprozesse, Transparenz von Entscheidungsprozessen
• Netzwerk- und Kooperationsorientierung
• mehr als reine Veranstaltertätigkeit

Anbieter/Projektleitung:
Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren in Hessen e. V.
c/o Kulturzentrum Schlachthof (LAKS)
Mombachstraße 12
34127 Kassel

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Film, Musik, Theater & Co – Spartenbezogene Förderung durch das Land Hessen

Fördergegenstand:
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst unterstützt mit sechs unterschiedlichen Förderschwerpunkten Film, Musik, Theater, Denkmalpflege, Bildende Kunst und Literatur in Hessen.

START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität

Datum Projektbeginn:
Einreichungsfrist für Projektskizzen der Module 1 und 2 sind jährlich jeweils der 15. Januar und der 15. Juli.

Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Förderdauer beträgt in der Regel 18 bis 36 Monate.

Fördergegenstand:
Stärkung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, die sich thematisch in den Forschungsfeldern „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“ (Modul 1) und ­„Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ“ (Modul 2) bewegen.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt bei Modul 1 sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen, an denen die Forschungsgruppen angesiedelt sind.
Antragsberechtigt bei Modul 2 sind Start-ups, KMU, mittelständische Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Die Förderung ist Teil des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation: Forschungsprogramm Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“.

Anbieter/Projektleitung:
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

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Technologietransfer-Programm Leichtbau

Datum Projektbeginn:
Das Programm läuft bis 2030. Je Kalenderjahr sind regelmäßig zwei Stichtage vorgesehen: 1. April und 1. Oktober.

Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Nicht rückzahlbare Zuschüsse, anteilig bezogen auf die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten.

Fördergegenstand:
Das Technologietransfer-Programm Leichtbau (TTP LB) soll den branchen- und materialübergreifenden Transfer von Wissen und Technologie insbesondere in marktnahen Industriebereichen verbessern.

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Gefördert wird:
Das TTP Leichtbau sieht folgende fünf Förderlinien vor:
1. Technologieentwicklung zur Stärkung der deutschen Wirtschaft im Leichtbau
2. CO2-Einsparung und CO2-Bindung durch den Einsatz neuer Konstruktionstechniken und Materialien
3. CO2-Einsparung durch Ressourceneffizienz und -substitution
4. Demonstrationsvorhaben
5. Standardisierung

Wer wird gefördert?
• Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht.
• Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland
• Gemeinnützige Organisationen und Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung.

Hierfür stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) jährlich 73 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung.

Anbieter/Projektleitung:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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Förderung von Ausgaben für regionale Innovations- und Entwicklungskonzepte

Dauer und Zyklus des Projekts: Die Förderung eines Konzeptes wird in einer Region nur einmal innerhalb von acht Jahren gewährt.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung: Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Der Fördersatz beträgt bis zu 50 %. Eine Förderung kann aus Mitteln des Landes Hessen, der GRW oder des EFRE erfolgen.
Die Beteiligung aus GRW-Mitteln darf einen Höchstbetrag von 50.000 Euro nicht überschreiten. Das Konzept kann in diesen Fällen mit bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden

 

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Projektbeschreibung:
Gefördert werden können Ausgaben für die Erstellung, Fortschreibung, Modernisierung oder Aktualisierung integrierter regionaler Innovations- und Entwicklungskonzepte zur Verbesserung der Entwicklung von Regionen.
Antragsberechtigt sind Regionalforen, Zweckverbände, Regionalmanagementgesellschaften;
Förderfähige Ausgaben sind
• Sachausgaben, z.B. Büromaterial, Ausgaben für Veröffentlichungen
• Fahrtkosten nach dem Hessischen Reisekostengesetz in der jeweils gültigen Fassung im Zusammenhang mit der Projektumsetzung
• Ausgaben für Honorare Dritter, die im Auswahlverfahren des wirtschaftlichsten Angebots vergeben werden.
Zuwendungsfähig sind insbesondere Ausgaben für unterstützende Dienstleistungen bei der Regionalanalyse, bei der Moderation sowie bei der Aufbereitung und Verbreitung der Ergebnisse durch Dritte. Als besonders förderwürdig gelten Konzepte, die Aspekte eines ressourcenschonenden Umgangs mit der Umwelt berücksichtigen.

 

Stärkung des Wissens- und Technologietransfers

Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuwendung in Form der Anteilsfinanzierung zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördergegenstand:
Vorhaben, die das Ziel haben, den Technologie- und Wissenstransfer zwischen Forschung, Wirtschaft und Gesellschaft auszubauen und zu optimieren.

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Gefördert wird:
• Wissens- und Technologietransfer: Vorhaben, die das Ziel haben, den Technologie- und Wissenstransfer zwischen Forschung, Wirtschaft und Gesellschaft auszubauen und dessen Organisation zu optimieren und Studien zur Identifikation bzw. Bewertung von Handlungsbedarfen bzw. zur Entwicklung von Handlungsempfehlungen zur Intensivierung des Wissens- und Technologietransfers.
• Forschungsvorhaben zur Validierung: Gegenstand der Förderung sind auch Forschungsvorhaben zur Validierung, deren Ziel es ist, Ergebnisse und Verfahren aus der Grundlagenforschung auf ihre Machbarkeit und Anwendbarkeit in einem industriellen Kontext zu überprüfen, an ein vermarktungsfähiges Stadium heranzuführen oder so weiterzuentwickeln, dass diese von der Industrie adaptiert werden können.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Richtlinie des Landes Hessen zur Stärkung von Forschung, technischer Entwicklung, Transfer und Innovation (StAnz.31/2017) vom 31.07.2017.

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind die Hochschulen des Landes Hessen, das Universitätsklinikum Frankfurt und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen als Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung sowie staatlich anerkannte, gemeinnützige Hochschulen in privater Trägerschaft.

Im Wissens- und Technologietransferbereich sind zusätzlich antragsberechtigt:
• Wissens- und Technologietransfereinrichtungen und -gesellschaften sowie andere Innovationsmittler, deren Hauptaufgabe darin besteht, unabhängige Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zu betreiben oder die Ergebnisse solcher Tätigkeiten durch Lehre, Veröffentlichung oder Wissenstransfer zu verbreiten oder zu verwerten.
• Wirtschaftsfördernde Einrichtungen des Landes Hessen, sofern diese auf dem Gebiet des Wissens- und Innovationstransfers tätig sind.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge (ÜAL)

Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Zuschuss zu einer Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung.

Fördergegenstand:
Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge, die die betriebliche Grund- und Fachbildung ergänzen.

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Gefördert wird:
Gegenstand der Förderung sind überbetriebliche Ausbildungslehrgänge in der Grund- und Fachstufe sowie sonstige Maßnahmen, die der Qualifizierung und Motivierung während der Ausbildung dienen und Berufsorientierungsmaßnahmen. Die Höhe der Zuwendung beträgt
• bei überbetrieblichen Ausbildungslehrgängen in der Grundstufe maximal 60 Prozent der gemäß Kostenplan anerkannten Lehrgangskosten.
• bei überbetrieblichen Ausbildungslehrgängen in der Fachstufe in der Regel 50 Prozent der zu unterstellenden Bundesförderung für Lehrgänge, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) anerkannt sind und mitgefördert werden.
• bei sonstigen Maßnahmen, die der Qualifizierung und Motivierung während der Berufsausbildung dienen, wird je nach Maßnahmenart eine Förderung wie für die Grund- oder Fachstufe vereinbart. Für die internatsmäßige Unterbringung wird eine Teilnehmerpauschale von 8,50 Euro gewährt.

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind die Hessischen Handwerkskammern und die Landesinnungsverbände, die Hessischen Industrie- und Handelskammern, die Organisationen der hessischen Wirtschaftsverbände; sonstige Organisationen und Einrichtungen der Wirtschaft.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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"Klimaschutz is(s)t Mehrweg" - Abschlussbroschüre zum Projekt

In der Broschüre werden Informationen über die Möglichkeiten von Mehrweglösungen bei Verpackungen dargestellt.

Broschüre "Klimaschutz is(s)t Mehrweg"

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Zum Abschluss des Projekts „Klimaschutz is(s)t Mehrweg“ ist die Abschlussbroschüre des Projekts entstanden. In der Broschüre finden sich Ideen, wie Mehrweglösungen in der Gastronmie eingeführt werden können und wie die Kundschaft für die Mehrwegidee in der Gastronomie gewonnen werden kann.

Anbieter/Projektleitung:

LIFE Bildung Umwelt Chancengleichheit e.V., BUND Bremen e.V.,ECOLOG-Institut für sozial-ökologische Forschung und Bildung

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Leitfaden zum Klimaschutz in Schulen

Die Allianz Umweltstiftung gibt in ihrem Leitfaden Praxistipps zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in Schulen.

Informationen zum Thema „Klimaschutz an Schulen“

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Neben Tipps zum Energiesparen und baulichen Maßnahmen, geht es auch um Ernährung, Bewusstseinsbildung und Lebensstile.

Anbieter/Projektleitung:

Allianz Umweltstiftung

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Regionale Netzwerke zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)

Die regionalen BNE-Netzwerke bieten gebündelt eine Vielzahl an Bildungsangeboten rund um Nachhaltigkeit für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Organisationen.

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Nachhaltige Entwicklung soll als Leitbild in der Gesellschaft und in den regionalen Bildungslandschaften verankert werden. Unter dem Link gelangen Sie zu den BNE-Netzwerken in Ihrer Region.

Anbieter/Projektleitung:

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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Positionspapier des Deutschen Städtetags: Kommunale Sportpolitik und Sportförderung

Der Deutsche Städtetag gibt mit dem Grundsatzpapier "Kommunale Sportpolitik und Sportförderung" Empfehlungen für eine zukunftsgerichtete Sportpolitik.

Positionspapier

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Das Papier soll einen doppelten Zweck erfüllen: Als Handreichung für die Mitgliedstädte werden Empfehlungen zu den wichtigsten sportpolitischen Handlungsfeldern formuliert. Darüber hinaus enthält das Papier die zentralen sportpolitischen Forderungen der Städte an Bund, Länder und den organisierten Sport.

Anbieter/Projektleitung:

Deutscher Städtetag

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Leitfaden zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen bei Veranstaltungen mit Verpflegung

Der Leitfaden des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zeigt worauf zu achten ist, damit bei Veranstaltungen mit Verköstigung möglichst wenig Lebensmittel verschwendet werden. Er gibt Empfehlungen für die Vorbereitung und die Durchführung der Veranstaltung.

 

Zum Leitfaden

Studie des Fraunhofer IAO: kommunale Innovationsprozesse

Eine Studie des Fraunhofer IAO untersucht die Entstehung und Bedeutung von Innovationsräumen in kommunalen Verwaltungen.

Studie des Fraunhofer IAO

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Digitalisierung, immer schneller werdende Innovationszyklen und die Pandemiesituation erfordern bereichsübergreifendes Handeln in Verwaltungen, um kreatives Potenzial für komplexe Lösungen zu entfalten. Eine Studie im Rahmen des KIC@bw hat die Bedeutung von Innovationsräumen für Kommunen in Baden-Württemberg untersucht, Erfolgsfaktoren identifiziert und gibt konkrete Handlungsempfehlungen für den Innovationsprozess.

Anbieter/Projektleitung:

Fraunhofer IAO

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Neue Handlungsempfehlung "Gesund aufwachsen"

Neue Handlungsempfehlung für pädagogische Fachkräfte „Gesund aufwachsen - Resilienzstärkung bei Kindern unter besonderer Berücksichtigung der gesundheitlichen Auswirkungen der Covid19-Pandemie“.

Gesund aufwachsen

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Herausgeberin ist die Hessische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V.

Anbieter/Projektleitung:

Hessische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V.

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Digitales Planungstool: Impulsgeber Bewegungsförderung

Der „Impulsgeber Bewegungsförderung“ ist ein digitales Planungstool für Kommunen zur Entwicklung einer bewegungsfreundlichen Kommune, speziell zugeschnitten auf die Bewegungsförderung älterer Menschen.

Broschüre Impulsgeber

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Das Planungstool der Hessischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V. unterstützt kommunale Akteur*innen im Aufbau und in der Weiterentwicklung von bewegungsförderlichen Netzwerken und Strukturen sowie in der Entwicklung von nachhaltigen und effektiven Bewegungsangeboten.

Anbieter/Projektleitung:

Hessische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V.

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Mehrweg für’s Brot

Der Einkauf beim Bäcker ist meistens noch immer mit einem Berg aus Papier- oder Plastiktüten verbunden. Die Tüten landen dann nach einmaliger Verwendung direkt im Müll. Um dagegen vorzugehen, hat die Rheingauer Bäckerei Dries wiederverwendbare Brottüten entwickelt.

Statt in eine Plastiktüte wird geschnittenes Brot dort nun in die Frischetüte gepackt. Diese sorgt durch ihre Beschichtung dafür, dass das Brot für längere Zeit frisch bleibt. Noch wichtiger ist aber, dass die Tüte mehrfach verwendet werden kann. Die Bäckerei freut sich auch über alle Kunden, die ihre eigenen Behältnisse oder Tüten zum Einkauf mitbringen und damit Müll einsparen.

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Als weitere Alternative zu Einwegprodukten hat die Bäckerei zudem ein eigenes Pfandsystem für Mehrweg-Kaffee-Becher eingeführt. Hier kauft der Kunde einmalig ein hochwertiges To-Go-Gefäß und kann dieses bei jedem Getränkeeinkauf gegen ein frisches eintauschen. Das bedeutet weniger Arbeit (Spülen) für die Kunden und eine geringere Belastung für die Umwelt.

 

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GemüseAckerdemie

Den Kindern die Natur wieder näherbringen, damit sie von klein auf eine Wertschätzung für Lebensmittel entwickeln – dies hat sich die GemüseAckerdemie zum Ziel gesetzt. Im Rahmen des ganzjährigen Bildungsprogramms bauen Kinder in Kitas und Schulen ihr eigenes Gemüse an und erfahren so auf praktische Weise, woher ihre Lebensmittel kommen, wie viel Arbeit im Gemüseanbau steckt und welche Bedeutung die Natur als Lebensgrundlage für uns und unsere Nahrung hat. Dabei erlernen sie zusätzlich wichtige soziale Fähigkeiten, die sie sowohl in der Schule als auch in ihrem Alltag einbringen und nutzen können.

Durch die Bildung für eine nachhaltige Entwicklung lernen die Kinder, ihr Verantwortungsbewusstsein zu stärken, in Zusammenhängen zu denken, Selbstwirksamkeit zu erfahren und in der Natur mit Begeisterung zu lernen.

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In Hessen nehmen inzwischen 19 Schulen und Kitas teil. In Deutschland, Österreich und der Schweiz sind es insgesamt 21.243 Kinder an mehr als 400 Lernorten, die mit der GemüseAckerdemie zusammen ackern.

Ansprechpartnerin für Hessen:


Dr. Jule Mangels
Regionalmanagerin Hessen, Rheinland-Pfalz & Saarland
Telefon: 0176 – 34 69 19 58
E-Mail: j.mangels@ackerdemia.de

Ludwigshöhviertel in Darmstadt (©GeoMedia - Luftbild 2021)

Militärgelände wird zu Wohnquartier - das Ludwigshöhviertel in Darmstadt

In Darmstadt wird auf vormals militärisch genutzten Flächen ein Wohnquartier für ca. 3.000 Menschen errichtet. Mit dem Konzept hat die Stadt die Jury des GFB-Zukunftspreises überzeugt, die das Projekt mit 10.000 Euro auszeichnet.

Fragen & Antworten zum Projekt

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Ziel ist die Durchmischung des Wohnquartiers durch eine Aufteilung der Wohneinheiten für geförderten und frei finanzierten Wohnungsbau, für genossenschaftliche Baugruppen, Wohnen für Menschen aller Altersgruppen und für Menschen mit Behinderung. Zu einer nachhaltigen infrastrukturellen Qualität sollen Frei-, Grün- und Artenschutzflächen ebenso wie nachhaltige Energie- und Mobilitätskonzepte beitragen.

Ansprechpartner:

Frau Michels (Bauleitplanung), erreichbar unter stadtplanungsamt@darmstadt.de

Anbieter/Projektleitung:

Stadt Darmstadt

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CO2-Fußabdruck der Landesverwaltung um 65 Prozent verkleinert!

„Bezogen auf unsere Startbilanz 2008 haben wir 2020 die Emissionen der Landesverwaltung um gut 300.000 Tonnen CO2 reduziert – das sind fast 65 Prozent! Das zeigt: Wir sind auf einem guten Weg, um unser selbst gestecktes Ziel einer klimaneutral arbeitenden hessischen Verwaltung ab dem Jahr 2030 zu erreichen.“, erklärten Finanzminister Michael Boddenberg und Umweltministerin Priska Hinz zur Veröffentlichung der CO2-Bilanz 2020 der hessischen Landesverwaltung.

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Anbieter/Projektleitung:

Hessisches Ministerium der Finanzen

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Zicke Zacke Hundeka…

„Wohin nun mit dem Beutel?“, fragt sich das ein oder andere Frauchen oder Herrchen beim Gassi-Gehen, wenn der Vierbeiner sein Geschäft erledigt hat, aber weit und breit kein Mülleimer in Sicht ist. Die Lösung heißt „Clean Walk“ – eine Schultertasche für Hunde. Richtig, so können Hunde ihre eigenen Hinterlassenschaften mit sich tragen. Denn im Gegensatz zu ihren Frauchen oder Herrchen macht ihnen das nichts aus. Die Schultertaschen bestehen aus einem strapazierfähigen und wetterbeständigen Outdoormaterial und sind in verschiedenen Größen und Farben erhältlich.

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Quartierskraftwerk Kelsterbach (© Stadt Kelsterbach)

Forschungsprojekt Enervator - Digitalisierung der Energiewende in Kelsterbach

In Kelsterbach werden 47 Haushalte auf Basis intelligenter Prognosen in das Versorgungskonzept eines Quartierskraftwerks eingebunden.

Fragen & Antworten zum Projekt

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In den Haushalten werden neben einem umfassenden Smart Home System, auch digitale Stromzähler zur Datenerfassung und Steuerung von Lasten eingebaut. Das Projekt "Enervator" wurde im Rahmen des Programms „Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz/innovative Energietechnologien“ aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014 bis 2020 unterstützt und hat den ersten Platz des Hessischen Staatspreises Energie 2018 gewonnen.

Ansprechpartner:

Dr. Angelika Niederberger, erreichbar über Tel.: 06107-773361 oder a.niederberger@kelsterbach.de

Anbieter/Projektleitung:

Stadt Kelsterbach und Süwag Grüne Energien Wasser AG & Co. KG

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Erster Preis des Responsible Care-Wettbewerb des VCI Hessen geht an die DAW SE aus Ober-Ramstadt

„Unser Beitrag zur Nachhaltigkeit in der Lieferkette“ – unter diesem Motto stand der diesjährige Responsible-Care-Landeswettbewerb des Landesverbands Hessen im Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI Hessen). Den ersten Platz belegt der Baufarbenhersteller DAW SE aus Ober-Ramstadt mit dem eingereichten Projekt „DAW Lieferantenkodex“.

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Anbieter/Projektleitung:
DAW SE

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Plastikvermeidung durch Taschen-Tausch-Stationen in Frankfurt

Fast 30 Taschen-Tausch-Stationen im Rahmen des Projekts „Reuse me!“ermöglichen es Menschen in Frankfurt, saubere Einkaufstaschen, die schon benutzt wurden, abzugeben.

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Mitmachen ist ganz einfach: Saubere, nicht mehr benötigte Tasche falten und hinter die Gummihalterung einer Tausch-Station stecken oder in den Tausch-Korb legen. Dank des mehrmaligen Benutzens der Taschen vermeiden die Taschen-Tausch-Stationen Müll und tragen zum Ziel der „zero waste city“ Frankfurt bei.

Gemeinsam mit dem Frankfurter Ernährungsrat entstanden mehr Tausch-Stationen für Taschen auch am Wochenmarkt Konstablerwache. Die „Lust auf besser leben gGmbH“ möchte die globalen Nachhaltigkeitsziele alltagstauglich machen. Deshalb unterstützt das gemeinnützige Unternehmen mit verschiedenen Angeboten nachhaltiges Handeln. Dabei wird das Projekt „Reuse me!“ von der Deutschen Postcode Lotterie gefördert und von der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) gesponsert.

Anbieter/Projektleitung:
Lust auf besser leben gGmbH & Gewerbeverein Bornheim-Mitte e.V. (Frankfurt am Main)

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Die Altstadt in Allendorf (Lumda) erhält den ersten Preis des Hessischen Preises für Innovation und Gemeinsinn im Wohnungsbau

Mit einer Aufwertung der Altstadt und der Vernetzung der Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner, setzt Allendorf Anreize für junge Familien. Im Fokus steht dabei die Schaffung von Begegnungsorten und neuem Wohnraum.

Dokumentation

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Mit dem Bürgergarten werden aktiv Freiflächen und Begegnungsorte geschaffen. Die von einer Genossenschaft getragenen Initiative „Hand in Hand – Neue Altstadt“ hat die Jury des Preises für Innovation und Gemeinsinn im Wohnungsbau überzeugt.

Anbieter/Projektleitung:
Allendorf (Lumda)

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Offenbach erhält den Hauptpreis des Zukunftspreises des Großen Frankfurter Bogens

Für die Entwicklung eines gemeinschaftlichen Wohnprojekts auf einer ehemaligen Bahnbrache, erhält die Stadt den mit 20.000 Euro dotierten Zukunftspreis.

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Die Jury bewertete neben dem Konzept der Zwischennutzung und des gemeinschaftlichen Wohnens auch die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern als eine vorbildliche Maßnahme der Stadtentwicklung.

Anbieter/Projektleitung:
Stadt Offenbach

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Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM)

Dauer und Zyklus des Projekts:
Der Teilnahmeantrag kann bis zum 1. Oktober eines Jahres für den Verpflichtungszeitraum des darauffolgenden Jahres eingereicht werden.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Differenzierung nach Fördermaßnahmen. Eine genaue Aufschlüsselung erhalten Sie auf der Seite der WIBank.

Fördergegenstand:
Das Programm dient einer besonders nachhaltigen Landbewirtschaftung in Hessen. Gefördert werden Maßnahmen im Bereich ökologischer Landbau, Grünlandextensivierung, Weinbau in Steillagen oder Erhaltung von Streuobstbeständen.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind die Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe oder von Betrieben des Weinbaus sowie Zusammenschlüsse von Inhabern, die eine Tätigkeit auf überwiegend landwirtschaftlich oder weinbaulich genutzten Flächen ausüben. Diese müssen den Auflagen und Bestimmungen der verschiedenen Programmmaßnahmen, so wie in der Richtlinie des Landes dargestellt, unterliegen.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Direktzahlungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe

Datum Projektbeginn:
Der Zuschuss wird im Rahmen des Gemeinsamen Antrages, jeweils zum 15.05. eines Jahres beantragt.

Dauer und Zyklus des Projekts:
Eine jährliche Beantragung ist möglich

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Förderung erfolgt in Form eines (flächengebundenen) Zuschusses. Die Junglandwirteförderung erfolgt im Rahmen der Geltendmachung der Basisprämie.

Fördergegenstand:
Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe erhalten für die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen Direktzahlungen.

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Wer wird gefördert?
Gefördert wird der „aktive Betriebsinhaber“, d.h. derjenige, der eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausübt, ohne dabei einer weiteren (Neben-)Tätigkeit nachzugehen, die auf einer ausschließenden Negativliste aufgeführt ist. Eine zusätzliche Förderung erhalten Junglandwirte. Als diese gelten natürliche Personen, die sich erstmals in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Betriebsleiter niederlassen oder sich während der letzten fünf Jahre vor der erstmaligen Beantragung der Basisprämie mit einem Betrieb niedergelassen haben und die im Jahr der erstmaligen Beantragung der Basisprämie nicht älter als 40 Jahre sind. Damit ist die Altersgrenze für die Gewährung nur im Jahr der erstmaligen Beantragung der Basisprämie maßgeblich. Die Förderung besteht in einem erhöhten Prämiensatz für die ersten 90 Hektar eines Betriebes. Für Kleinerzeuger ist eine Förderung bis zu maximal 1.250 Euro möglich.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle in Nichtwohngebäuden

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Fördergegenstand:
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle beitragen.

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Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der
Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen;
Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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Förderung von Anlagentechnik (außer Heizung) in Nichtwohngebäuden

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Fördergegenstand:
Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes.

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Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der
Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen;
Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) in Nichtwohngebäuden

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Anlagen zur Wärmeerzeugung und die Austauschprämien für Ölheizungen werden in unterschiedlichen Anteilen gefördert. Die Auflistung finden Sie unter dem aufgeführten Link.

Fördergegenstand:
Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet.

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Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der
Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen;
Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.

Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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Fachplanung und Baubegleitung bei der energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Fördergegenstand:
Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung.

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Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen; Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.

Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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Energieberatung für Wohngebäude

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Von den anfallenden Beratungskosten übernimmt das BMWK 80 Prozent.

Fördergegenstand:
Das BMWK fördert die Beratung durch einen Energieberater oder Energieberaterin und die anschließende Erstellung eines (individuellen) Sanierungsfahrplans (iSFP) für das gesamte Wohngebäude.

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Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es einen zusätzlichen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn die Energieberaterin bzw. der Energieberater das Sanierungskonzept bei einer Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung vorstellt.

Voraussetzungen:
• das Gebäude steht in Deutschland.
• der Bauantrag bzw. die Bauanzeige muss mindestens zehn Jahre zurückliegen.
• das Gebäude dient überwiegend dem Wohnen.

Wer wird gefördert?
• Personen mit Haus- und Wohnungseigentum
• Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
• Mietende und Pachtende
• Nießbrauchberechtigte

Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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Umweltbonus Elektromobilität

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden

Fördergegenstand:
Förderfähig ist der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines Elektrofahrzeugs, welches erstmalig im Inland auf die Antragstellerin oder den Antragsteller zugelassen wird. Zusätzlich ist der Erwerb eines jungen gebrauchten Elektrofahrzeugs förderfähig.

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Was wird gefördert?

Neuwagen, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden, Gebrauchtwagen, die erstmalig nach dem 4. November 2019 oder später zugelassen wurden und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist. Leasingverträge mit einer Laufzeit ab 23 Monaten erhalten weiterhin die volle Förderung.

Wer wird gefördert?
Privatpersonen
Unternehmen
Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
Stiftungen
Körperschaften
Vereine

Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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Förderung von kommunalem Straßenbau und öffentlichem Personennahverkehr

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Details sind in der Richtlinie zum Mobilitätsfördergesetz vom 27. April 2021 zu entnehmen.

Fördergegenstand:
Ziel der Förderung ist, die Verkehrsinfrastruktur des ÖPNV in den Gemeinden zu verbessern.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse,
Verkehrsunternehmen und sonstige Vorhabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs.

Anbieter/Projektleitung:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW)

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Innovationen im Bereich Logistik und Mobilitätinnovationsförderung Land Hessen

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Förderung erfolgt als anteiliger Zuschuss. Die maximale Fördersumme für ein Projekt beträgt 250.000 Euro.

Fördergegenstand:
Das Land Hessen fördert in Kooperation mit dem House of Logistics and Mobility (HOLM) Projekte im Bereich Logistik und Mobilität,
Dabei muss das Projektergebnis im besonderen Interesse des Landes sein.

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Was wird gefördert?

Projekte, die sich mit folgenden Themen beschäftigen:
• Urbane Logistik & Mobilität
• Intelligente Verkehrssysteme
• Logistik, Mobilität & Gesellschaft
• Aviation Next Generation
• Energie & Klimawandel
• Neues Wertschöpfungsdesign
• Digitale Transformation

Wer wird gefördert?
Staatliche oder staatlich anerkannte private Hochschulen,
(Einzelprojekte sowie Kooperationsprojekte mit Unternehmen, die Mitglied im HOLM e.V. oder HOLM-Förderpartner sind)
Außeruniversitäre gemeinnützige oder zumindest teilweise öffentliche Forschungseinrichtungen,
sonstige Lehreinrichtungen des Dienstleistungssektors mit entsprechendem fachlichen Schwerpunkt.

Anbieter/Projektleitung:
House of Logistics and Mobility (HOLM) & Hessen Agentur

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Kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte sowie kommunale Informationsinitiativen

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Maßnahmen von Klima-Kommunen und für Kommunen mit Windenergieanlagen werden mit 100 Prozent gefördert. Für alle anderen Kommunen und kommunale Unternehmen werden die Fördersätze von derzeit 70 auf 80 Prozent erhöht (befristet bis 31.12.2022).

Fördergegenstand:
Das Land Hessen fördert kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen, die zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen beitragen sollen und kommunale Informationsinitiativen.

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Gefördert wird:
• die Einrichtung kommunaler Verleihsysteme von CO2-armen Mobilitätssystemen (ausgenommen sind Elektroautos) sowie deren Anschaffung für den innerkommunalen Gebrauch (z. B. (E-)Lastenfahrräder) als investive Klimaschutzmaßnahme
• Die Beteiligung an Wettbewerben der Europäischen Union oder des Bundes
• Die finanzielle Unterstützung von Öffentlichkeitsarbeit oder Bildungs- und Informationsinitiativen im Klimabereich

Eine Kumulierung mit Fördermitteln des Bundes im Rahmen der Nationalen Klimainitiative (NKI) sowie mit dem Investitionsprogramm der HESSENKASSE ist grundsätzlich möglich.

Wer wird gefördert?
Hessische Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse und Zweckverbände und kommunale Unternehmen.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Impulse der Arbeitsmarktpolitik - IdeA

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags

Dauer und Zyklus des Projekts:
Anträge können jährlich bis Juni gestellt werden

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Anteilfinanzierung kann bis zu 50% v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben umfassen.

Fördergegenstand:
Gefördert werden Projekte von Trägern von Beratungs-, Beschäftigungs- und Qualifizierungsangeboten sowie von anderen Akteuren des Arbeitsmarktes. Beispielsweise Maßnahmen, die auf die Ausbildung in Mangelberufen, in Berufsfeldern der Industrie sowie den gewerblich-technischen Berufen ausgerichtet sind. Gefördert werden vorbereitende Maßnahmen oder Maßnahmen, die das Absolvieren der Ausbildung unterstützen.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Verbände, Vereine, Kammern, Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger, geeignete wissenschaftliche Institutionen, Landkreise und kreisfreie Städte sowie Zusammenschlüsse von Landkreisen oder kreisfreien Städten in Hessen.

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung auf der Grundlage des eingereichten Finanzierungsplans festgesetzt.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Gründungsbereitschaft fördern!

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, soweit ausschließlich EFRE-Mittel eingesetzt werden. Werden zusätzlich Landesmittel eingesetzt, kann die Förderung bis zu 90 Prozent betragen.

Fördergegenstand:
Förderung von Projekten zur Stärkung der Gründungsbereitschaft, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Verbesserung unternehmerischer Qualifikation.

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Voraussetzungen:
Im Falle einer Förderung aus EFRE-Mitteln müssen die Projekte
• zu über 50 Prozent der Stärkung der Gründungsbereitschaft dienen,
• eine größere Anzahl von Gründern und Unternehmen erreichen sowie
• allen Interessierten offen stehen.
Die Projekte müssen im Land Hessen durchgeführt werden. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein.

Zu den zu fördernden Projekten zählen beispielsweise:
• regionale Gründungsoffensiven
• Gründungs- und Geschäftsplanwettbewerbe
• Workshops
• Aktionen
• Initiativen
• andere Maßnahmen zur Informationsvermittlung, Beratung und Begleitung

Wer wird gefördert?
Körperschaften des öffentlichen Rechts, juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts. Soweit es sich um EFRE-kofinanzierte Vorhaben handelt, sind Kammern, Verbände, Regionalmanagements sowie Institute antragsberechtigt. Eingetragene Vereine und Gesellschaften mit beschränkter Haftung gelten als Institute.

Vorrangig werden Maßnahmen in den EFRE-Vorranggebieten unterstützt.

Projekte, die mit Mitteln aus anderen öffentlichen Programmen zur Beratungsförderung gefördert werden, sind von der Förderung ausgeschlossen (Kumulierungsverbot).

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

Weitere Informationen

Förderung im Rahmen der hessischen Wasserstoffstrategie

Unternehmen und Kommunen können eine Antragsunterstützung zur Bewerbung bei einem Antrag der Gelder für eine Wasserstoffstrategie auf Bundes- und EUProgramme erhalten. Dazu gehört auch die Beratung im Vorfeld, ggf. Detailanalyse mittels Fachstudien, Vermittlung potenzieller Projektpartner bis hin zur finanziellen Antragunterstützung. Die Antragsunterstützung ist von 2022-2025 angelegt.

Zur Wasserstoffstrategie

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Das Land Hessen fördert die Entwicklung innovativer Technologien, Produkte und Verfahren im Bereich der Energiewende, der Elektromobilität und die Nutzung der erneuerbaren Energien mit einer Förderquote in der Regel bis zu 50 %. Auch bei der Beschaffung kommunaler Flotten mit Wasserstoff-Brennstoffzellen-Antrieb unterstützt das Land Hessen im Rahmen bereits bestehender Fördermöglichkeiten.

Das Programm "Besser zur Schule"

Das Programm "Besser zur Schule" der ivm GmbH hat das Ziel, Maßnahmen für ein integrierten Schulmobilitätsplan zu entwickeln und diesen gemeinsam mit der Kommune, den Schulen und den Schulträgern umzusetzen.

Handbuch "Schulisches Mobilitätsmanagement"

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Bei der Entwicklung werden bereits alle relevanten Akteure und Umgebungen des Standorts der Schule in die Analyse miteinbezogen. Der Mobilitätsplan kann in unterschiedlichen Detaillierungen ausgearbeitet und so in einer Zeitspanne zwischen einem Tag und einem Jahr erstellt werden.

Anbieter / Projektleitung

ivm

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Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen - Leitfaden zu Beteiligung in Nahmobilitätsprojekten

Die Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH) hat in ihrem Leitfaden herausgearbeitet, auf was es bei Bürgerbeteiligungsprojekten ankommt. Am Beispiel „Nahmobilität“, können sich Kommunen Tipps zur Planung und Umsetzung von Beteiligungsformaten einholen.

Leitfaden Bürgerbeteiligung für Nahmobilitätsprojekte

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Was ist die AGNH? Die Mitgliedskommunen in der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen setzen sich für Fuß- und Radverkehr ein und leisten damit einen Beitrag zur hessischen Verkehrswende.

Anbieter / Projektleitung

Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen

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Kosten und Wirtschaftlichkeit der Schulverpflegung – eine Handreichung für Schul- und Sachaufwandsträger

Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat das Nationale Qualitätszentrum für Ernährung in Kita und Schule im Jahr 2019 eine Handreichung für Schul- oder Sachaufwandsträger herausgebracht, wodurch die Organisation der Verpflegung in Schulen erleichtert werden soll. Die Handreichung geht neben dem Kostenmanagement auch auf Qualitätsstandards ein.

Handreichung

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Anbieter / Projektleitung

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

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Dokumentation des Vernetzungstreffen der hessischen Fairtrade-Kommunen und -Kreise 2021

In der Dokumentation finden Sie ein Protokoll zum Training "Wie überzeuge ich andere vom fairen Handel?" sowie Präsentationen zu den Themen "faire Beschaffung in der Verwaltung" und "fairer Handel in Sportvereinen". Die Aufzeichnung des Workshops können Sie sich ebenfalls auf der Website anschauen.

Protokoll "Wie überzeuge ich andere vom fairen Handel?"

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Zu ihrem Workshop zum fairen Handel im Jahr 2021, luden der Landkreis Offenbach, das Entwicklungspolitische Netzwerk Hessen (EPN Hessen), das Evangelisches Dekanat Dreieich-Rodgau, die Weltläden in Hessen und TransFair e.V. ein.

Anbieter / Projektleitung

Entwicklungspolitisches Netzwerk Hessen e.V.

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Gestalten statt verwalten! Nachhaltigkeit als Zukunftschance für Kommunen

Unter dem Motto "gestalten statt verwalten" beleuchtet Dr. Sebastian Muschter, Mitglied der Geschäftsleitung und standortverantwortlich für die PD in Hessen und Baden-Württemberg, Nachhaltigkeit als Zukunftschance für Kommunen. Er gibt konkrete Ratschläge, wie Kommen den ersten Schritt gehen können.

BürgermeisterInnen-Dialog 2030

Präsentation (PDF)

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Anbieter / Projektleitung

PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH

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Interkommunales Projekt erreicht durch innovative Formen der Partizipation eine bunte Mischung an Personen

Ziel des interkommunalen Projektes ist es, BewohnerInnen auch aus durchsetzungsschwächeren, schwer zu erreichenden Milieus und beteiligungsungewohnte Personen für Partizipationsprozesse zu gewinnen. Dabei werden klassische Methoden um digitalisierte und niedrigschwellige Formate zur Gewinnung der Aufmerksamkeit erweitert.

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Anbieter / Projektleitung

Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbG

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Jugendpark der Kulturen Eltville
Jugendpark der Kulturen Eltville (© Philipp-Kraft-Stiftung)

Eltville am Rhein: durch Kooperation eine Stadt positiv entwickeln

Ehrenamtliche Netzwerke, kulturelle Angebote und der "Jugendpark der Kulturen" zeigen eine besondere Kooperationskultur auf und verdeutlichen die hohe Bedeutung und Wertschätzung, die zivilgesellschaftliche Akteure erhalten.

Fragen & Antworten zum Projekt

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Ansprechpartner

Frau Barbara Lilje, erreichbar über
barbara.lilje@eltville.de

Frau Gabriele Roncarati, erreichbar über
gr@philipp-kraft-stiftung.de

 

Anbieter / Projektleitung

Philipp-Kraft-Stiftung

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Gemeinde Ahlheim: erfolgreich nachhaltig auf vielen Ebenen!

Überzeugung und Freude der Bürgerschaft und umfassendes persönliches Engagement des Bürgermeisters haben Alheim zu einer modernen nachhaltigen Kommune werden lassen: Die Energiewende wird vorgelebt. Ein lokales Miteinander bildet die Grundlage für zukunftsfähige Regionalpolitik. Daneben fördert Alheim eine ganzheitliche Umweltbildung, Teilhabemöglichkeiten von SeniorInnen und mit Initiativen ein Miteinander aller Generationen.

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Anbieter / Projektleitung

Gemeinde Alheim

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Wegwerfen war gestern – Mehrweggeschirr

Wir wollen Mehr(weg)! Das Regierungspräsidium Kassel zeigt vor, wie es geht. Seit Anfang September ist dort Einweggeschirr keine Option mehr. Für die nächsten sechs Monate testet das Regierungspräsidium als erste Behörde in Hessen das Pilotprojekt Mehrweggeschirr für Essen zum mittnehmen. Täglich haben Beschäftigte und externe Kantinenbesucher ihr Essen zuvor in Styroporbehältern mitgenommen und somit extrem viel Müll produziert, der im Grunde ganz einfach vermieden werden kann.

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Mit den „reBOXen“ von reCICLE wurde ein idealer Anbieter für dieses Projekt gefunden. Die Boxen bestehen aus schadstofffreiem Kunststoff, sind auslauf- und bruchsicher, mikrowellentauglich und können mindestens 100-mal benutzt werden, bis sie geschreddert und wiederaufbereitet werden können. In der Kantine können die Boxen gegen saubere umgetauscht oder einfach gegen das Pfand zurückgegeben werden.

 

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Kommunale Ernährungssysteme

Kommunale Ernährungssysteme für mehr Nachhaltigkeit in Hessen

Alexander Schrode vom NAHhaft e.V. erläutert, was Kommunen eigenständig und aktiv für eine nachhaltige Ernährung unternehmen können. Dazu stellt er Vorbildprojekte bzw. -ansätze aus verschiedenen Handlungsfeldern vor.

Fachtag Nachhaltige Kommune 2021

Präsentation (PDF)

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Weitere Informationen zu diesem Thema:

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Interkulturelle Elternpatenschaften als Bausteine für ein gelingendes Zusammenleben

Der Förderverein des Stadtteilzentrums Baunsberg e.V. bietet Familien mit Migrationshintergrund eine Begleitung beim Einstieg in die Alltagsstrukturen und Gesellschaft an: Durch die Elternpaten gelingen ein Vertrauensaufbau und Unterstützung. Jugendliche werden zudem bei der Erhöhung ihrer Bildungschancen und sozialen Kompetenz unterstützt.

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Anbieter / Projektleitung

Förderverein des Stadtteilzentrums Baunsberg e.V.

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Kunst trägt zu neuer Art des Kennenlernens bei

Durch eine Kombination aus Natur, Wind und Kunst bringt die Kommune Lichtenfels mit dem Projekt "Wind Land – partizipative Installation des Vereins zur Förderung der Windkunst und interkultureller Kommunikation" Menschen miteinander ins Gespräch und schafft die Möglichkeit, andere BewohnerInnen und die (neue) Heimat kennenzulernen.

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Anbieter / Projektleitung

Bewegter Wind e. V.

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Förderangebot: Einrichtung von WLAN-Hotspots in Kommunen

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags

Dauer und Zyklus des Projekts:
Einmaliger Zyklus

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilfinanzierung / nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Fördergegenstand:
Erstmalige Ersteinrichtung eines WLAN-Hotspots (pro Kommune bis zu maximal 20 WLAN-Hotspots und damit bis zu 20.000 Euro der zuwendungsfähigen Ersteinrichtungsausgaben)

Voraussetzungen:
Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein. Der Antragsteller muss seinen Sitz in Hessen haben.

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Folgende Ausgaben werden insbesondere gefördert:
Einmalige Ausgaben der WLAN-Infrastruktur und des Internetzugangs (insbesondere Ausgaben für die Ortsbegehung mit Standortbesichtigung und Ausleuchtung für die Dimensionierung, Verkabelung mit Stromzuführung, Ausgaben für die Breitbandzuführung, Bereitstellung, Installation, und Hardware, und sonstige einmalig anfallende Ausgaben).
Aufwendungen für den Betrieb der öffentlichen WLAN-Hotspots sind nicht Gegenstand der Förderung. Eigenleistungen sind nicht förderfähig. Teil III A Nr. 11. findet keine Anwendung.

Projektbeschreibung:
Lokale Funknetze (Wireless Local Area Network; WLAN) dienen einer drahtlosen Verbindung zum Internet. Die Verfügbarkeit von WLAN gewinnt stetig an Bedeutung, auch im kommunalen Umfeld. Öffentlich zugängliches WLAN kann beispielsweise den Tourismus fördern, zur Quartiersentwicklung beitragen oder im Rahmen der Wirtschaftsförderung zum Einsatz kommen. Aus den genannten Gründen fördert das Land Hessen WLAN-Hotspots aus Mitteln des Landes zur Steigerung der flächendeckenden Versorgung mit WLAN-Hotspots.

Ziel der Förderung:
Ist die erstmalige Einrichtung von WLAN-Hotspots und dadurch die Verbesserung der WLAN-Infrastruktur in Hessen.

Anbieter / Projektleitung

WIBank

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Förderangebot: Weiterentwicklung der Stadtstruktur: Sicherung und Weiterentwicklung von Versorgungsangeboten, Qualifizierung von Wohnraum

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags

Dauer und Zyklus des Projekts:
Förderzeitraum für die Gesamtmaßnahme soll zehn Jahre nicht überschreiten (in begründeten Einzelfällen Ausnahmen möglich); jährliche Antragsstellung nötig

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilsfinanzierung abhängig von finanzieller Leistungsfähigkeit der Gemeinde und ihrer Stellung im Finanz- und Lastenausgleich nach dem Finanzausgleichgesetz (FAG)

Fördergegenstand:
Insbesondere bauliche Maßnahmen, die den innerstädtischen Strukturwandel begleiten

Voraussetzungen:
Aufnahme der Gesamtmaßnahme der nachhaltigen Stadtentwicklung wurde in Förderprogramm aufgenommen; Gebiet der nachhaltigen Stadtentwicklung ist festgelegt, Festlegung anerkannt und Einzelmaßnahmen liegen im festgelegten Gebiet

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Produktbeschreibung:
Fördermittel können eingesetzt werden
• zur Deckung der Kosten,
• zur Verbilligung von Darlehen, die der Deckung der Kosten dienen,
• zur Verbilligung von anderen Vor- oder Zwischenfinanzierungsdarlehen.

Bei der Weitergabe an Dritte können die Fördermittel vom Zuwendungsempfänger auch als Darlehen eingesetzt werden. Zuwendungsempfänger sind Städte und Gemeinden (kommunale Gebietskörperschaften) sowie kommunale Zweckverbände oder Planungsverbände.

Die Grundlage der Programmumsetzung bildet ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept mit Festlegung eines Fördergebietes und Zusammenstellung von Projekten, die innerhalb von rund zehn Jahren Laufzeit umgesetzt werden sollen. Das können beispielweise sein: Modernisierung oder Neubau von Gemeinbedarfseinrichtungen, Neu- und Umgestaltungen öffentlicher Anlagen und Plätze, Sanierung stadtbildprägender und historischer Gebäude, Aufwertung von Frei- und Grünflächen, Nachnutzungskonzepte für leerstehende Gebäude, Ausbau der barrierefreien Mobilität insbesondere für den Fuß- und Radverkehr.

Anbieter / Projektleitung

WIBank

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