Nachhaltigkeitsstrategie Hessen

Lernen und Handeln für unsere Zukunft

Nachhaltigkeitsbaukasten

Hier finden Sie Inhalte, die es Kommunen leicht machen sollen, sich auf den Weg der Nachhaltigkeit zu begeben. Stöbern Sie in den Beiträgen zu Aktivitäten, Materialien und Fördermöglichkeiten zu allen Bereichen der Nachhaltigkeit. Die Beiträge sind dabei unseren Leitsatzrubriken Soziales, Wirtschaft, Umwelt sowie Bildung/Kultur zugeordnet. Lassen Sie sich von Nachhaltigkeitsakteuren inspirieren und nutzen Sie Hilfestellungen und Beratungsmöglichkeiten.

Der Baukasten wurde Schritt für Schritt erweitert und Sie finden darin nun Inhalte zu allen vier Leitbildbereichen. Damit der Baukasten weiterwachsen kann, sind wir immer auf der Suche nach neuen Beiträgen. Sie haben etwas für den Baukasten, das Sie gerne teilen würden? Nutzen Sie hierfür den untenstehenden Link und füllen Sie das Formular mit Ihren Informationen aus.

Beitrag zusenden Schwerpunkt Kommunen Leitbild der NHS / Leitsätze SDG

Aktive Bodenpolitik: Fundament der Stadtentwicklung. Bodenpolitische Strategien und Instrumente im Lichte der kommunalen Praxis

In der 2021 erschienenen Sonderausgabe des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) beleuchten die Autoren Instrumente für eine zukunftsgerichtete Bodenpolitik in Kommunen, die dem Klimawandel und den steigenden Immobilienpreisen Rechnung trägt.

Aktive Bodenpolitik

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Anbieter/Projektleitung:
Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)

Weitere Informationen

 

#Klimahacks – Mach dein Projekt: klimafreundliche Öffentlichkeitsarbeit für Kommunen

In der Informationssammlung finden Kommunen Tipps und Informationen, wie sie über den Klimawandel in ihrer Kommune informieren können. Dabei wird auf interne und externe Hürden eingegangen.

Klimahacks

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Anbieter/Projektleitung:
Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)

 

Förderung von Maßnahmen zur Kläranlagenverbesserung

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuschusshöhe ist unterschiedlich je nach Fördermöglichkeit (siehe unter "Weiterlesen").

Fördergegenstand:
Durch die Förderung sollen die Ziele der Hessischen Landesregierung im Bereich des Klimaschutzes zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen sowie die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels unterstützt werden.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden, Städte und Landkreise, deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände sowie kommunale Unternehmen.

Gefördert wird:
Bei dieser Förderung gibt es sechs Fördermöglichkeiten:

1. Förderung investiver kommunaler Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen
2. Förderung kommunaler Maßnahmen zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels
3. Förderung von Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen oder zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels
4. Förderung von kommunalen Informationsinitiativen, Beteiligungen an Wettbewerben der Europäischen Union oder des Bundes
5. Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen in direkter Nachbarschaft, bzw. Nähe zu Windenergieanlagen.
6. Förderung von Maßnahmen zur Haus- und Hofbegrünung privater Immobilieneigentümer als Klimaanpassungsmaßnahme in Kommunen

Anbieter/Projektleitung:
WIBa

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Lernwerkstatt Klimawandel in hessischen Schulen

In der Lernwerkstatt Klimawandel werden Schülerinnen und Schüler von extern geschulten Multiplikator*innen über den Klimawandel und dessen Folgen aufgeklärt und bestärkt, sich für Gegenmaßnahmen zu engagieren.

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Die im Jahr 2016 vom Wassererlebnishaus Fuldatal unter Mitarbeit des AZN Natur-Erlebnishauses Heideberg e.V. entwickelte „Lernwerkstatt Klimawandel für die Sekundarstufe I“ wurde seit 2017 ca. 80-mal erfolgreich an weiterführenden Schulen in Nord- und Mittelhessen durchgeführt.

Anbieter/Projektleitung:
AZN Natur-Erlebnishaus Heideberg e.V.

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Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuschusshöhe ist unterschiedlich je nach Fördermöglichkeit (siehe unter "Weiterlesen").

Fördergegenstand:
Durch die Förderung sollen die Ziele der Hessischen Landesregierung im Bereich des Klimaschutzes zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen sowie die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels unterstützt werden.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden, Städte und Landkreise, deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände sowie kommunale Unternehmen.

Gefördert wird:
Bei dieser Förderung gibt es sechs Fördermöglichkeiten:

1. Förderung investiver kommunaler Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen
2. Förderung kommunaler Maßnahmen zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels
3. Förderung von Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen oder zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels
4. Förderung von kommunalen Informationsinitiativen, Beteiligungen an Wettbewerben der Europäischen Union oder des Bundes
5. Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen in direkter Nachbarschaft, bzw. Nähe zu Windenergieanlagen.
6. Förderung von Maßnahmen zur Haus- und Hofbegrünung privater Immobilieneigentümer als Klimaanpassungsmaßnahme in Kommunen

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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