Nachhaltigkeitsstrategie HessenLernen und Handeln für unsere Zukunft

Nachhaltige Beschaffung

Nachhaltige Beschaffung – ein Gewinn für alle

Nachhaltige Produktion und nachhaltiger Konsum – kurz nachhaltiges Leben und Wirtschaften beginnen mit nachhaltiger Beschaffung! Ziel ist es, Ressourcen zu schonen und Prozesse zum Schutz der Umwelt zu optimieren. Die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards und faire Entlohnung verbessern Arbeitsbedingungen regional und international. Öffentlichkeit, Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeitende schätzen zunehmend Kommunen, Unternehmen und Institutionen, die in dieser Weise bewusst handeln.

Unterzeichner

Zudem fordern immer mehr gesetzliche Vorgaben auf EU- wie nationaler Ebene die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Beschaffung durch öffentliche Auftraggeber und Unternehmen. Nachhaltige Beschaffung sollte – soweit rechtlich vertretbar - so regional wie möglich und so global wie nötig gestaltet werden: Die Kooperation mit Lieferanten und Herstellern aus der Region stärkt die ansässige Wirtschaft – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen – und minimiert zudem Transportwege.

Vorbild Landesverwaltung

Die Hessische Landesverwaltung geht mit gutem Beispiel voran und wird so ihrer Vorbildfunktion gerecht: Mit dem Hessischen Vergabe -und Tariftreuegesetz (HVTG) hat sich das Land Hessen den gesetzlichen Rahmen für eine selbstverpflichtende nachhaltige Beschaffungspraxis (für Produkte und Dienstleistungen) gegeben. Die zentralen Beschaffungsstellen des Landes – unter anderem das dem Hessischen Ministerium der Finanzen zugeordnete Hessische Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung (HCC) - stehen für eine konsequente Berücksichtigung der Kriterien „nachhaltig“ und „fair“ in der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben.

 

  • Der Paragraph 3 zielt auf „Soziale, ökologische und innovative Anforderungen, Nachhaltigkeit“ ab (Gesetz zur Novellierung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes und zur Änderung der Hessischen Landeshaushaltsordnung vom 12. Juli 2021)

§ 3 Soziale, ökologische und innovative Anforderungen, Nachhaltigkeit

(1) Bei Vergaben von öffentlichen Aufträgen Landes Hessen sind grundsätzlich Aspekte der Qualität und der Innovation sowie soziale und umweltbezogene Aspekte, wie etwa der Klimaschutz, nach Maßgabe dieses Gesetzes zu berücksichtigen. Gemeinden, Gemeindeverbände, Eigenbetriebe sowie kommunale Arbeitsgemeinschaften und Zweckverbände nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit können bei Vergaben von öffentliche Aufträgen die Aspekte nach Satz 1 berücksichtigen.

(2) Aspekte im Sinne des Abs. 1 Satz 1 können als Eignungsanforderungen, Anforderungen in der Leistungsbeschreibung, Zuschlagskriterien oder Ausführungsbedingungengefordert werden. Sie müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen und zu dessen Wert und den Beschaffungszielen verhältnismäßig sein. Die Verbindung mit dem Auftragsgegenstand ist auch dann anzunehmen, wenn sie sich auf Prozesse oder Methoden im Zusammenhang mit der Herstellung, Erbringung, Bereitstellung oder Entsorgung der Leistung oder auf ein anderes Stadium im Lebenszyklus der Leistung beziehen, auch wenn derartige Faktoren keine materiellen Bestandteile der Leistung sind.

  • Im Vergabeerlass (Runderlass zum öffentlichen Auftragswesen; Staatsanzeiger vom 23. August 2021) ist im Kontext Nachhaltigkeit festgelegt:

Nachhaltige und innovative Beschaffung

Beschaffungen des Landes sind grundsätzlich nachhaltig auszurichten.

a. Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung
Die „Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung“ beim Beschaffungsamt des Bundeministeriums des Innern (KNB) kann von allen öffentlichen Auftraggebern bei der Berücksichtigung von Kriterien der Nachhaltigkeit bei Beschaffungsvorhaben kontaktiert werden. Sie unterstützt Vergabestellen bei Bund, Ländern und Kommunen beim Informationsaustausch und stellt Informationen und konkrete Handlungshilfen in Form von Checklisten, Formulierungsvorschlägen und Leitfäden zur Verfügung: www.nachhaltige-beschaffung.info/DE/Home/home_node.html

b. Nachweisführung durch Gütezeichen
Soweit – insbesondere bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten – von der Möglichkeit der Nachweisführung durch Gütezeichen Gebrauch gemacht wird, geben folgende Internetseiten Hilfestellungen:
www.siegelklarheit.de
www.kompass-nachhaltigkeit.de

c. Kompetenzzentrum für innovative Beschaffung“ (www.koinno-bmwi.de) wird im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie durch den Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e. V. (BME) geführt. Es dient allen öffentlichen Auftraggebern als Informationsstelle und Ansprechpartner.

Ziel des Kompetenzzentrums ist es, die Innovationsorientierung der öffentlichen Beschaffung in Deutschland zu stärken, um wichtige Impulse für Innovationen in die Wirtschaft zu geben. Darüber hinaus besteht eine Projektdaten für innovative Produkte, Dienstleistungen und Verfahren sowie Bedarfe an innovativen Lösungen.

Im Übrigen steht es allen öffentlichen Auftraggebern frei, durch die Auswahl von zulässigen Eignungs- und Zuschlagskriterien auch jungen Unternehmen den Zugang zu Vergabeverfahren zu ermöglichen.

  • Es wird zudem statistisch erfasst, welche Nachhaltigkeitskriterien angewendet wurden.
    „Handreichung für Kommunen, öffentliche Einrichtungen und öffentlich geförderte Einrichtungen zur Anwendung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Beschaffung von Lebensmitteln und der Vergabe von Verpflegungsleistungen“

 

Weitere Informationsquellen:

Zielvereinbarung „Nachhaltige Beschaffung“

Der Steuerungskreis zum Schwerpunkt „Nachhaltiger Konsum“ im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie Hessen hat eine Zielvereinbarung „Nachhaltige Beschaffung“ erarbeitet.

Mit ihrer Unterzeichnung signalisieren Unternehmen, Kommunen und öffentliche und private Institutionen, dass sie Nachhaltigkeitskriterien in Einkauf und Beschaffung Rechnung tragen. Unterzeichner machen damit öffentlich sichtbar, dass sie Ressourcen bewusst und sozial verträglich zu nutzen.

Zielvereinbarung „Nachhaltige Beschaffung“

Leitfaden Nachhaltige Gemeinschaftsverpflegung

Kantinen, Mensen und andere Einrichtungen der öffentlichen Verpflegung haben eine besondere Verantwortung, möglichst nachhaltig zu handeln und nachhaltige Produkte auf den Tisch zu bringen.

Auch hierbei beginnt Nachhaltigkeit mit der Beschaffung. Der Leitfaden „Mehr Nachhaltigkeit in der Gemeinschaftsverpflegung“ („Handreichung für Kommunen, öffentliche Einrichtungen und öffentlich geförderte Einrichtungen zur Anwendung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Beschaffung von Lebensmitteln und der Vergabe von Verpflegungsleistungen“) unterstützt Kommunen und öffentliche Einrichtungen dabei, schon bei der Ausschreibung von Dienstleistungen die Weichen zur Gewinnung von Partnern richtig zu stellen. Dafür kombiniert der Leitfaden juristische Expertise und erprobte Erfahrungen aus der Praxis – damit mehr schmackhafte regionale, saisonale und biologische Gerichte auf den Tellern kommen!

Leitfaden „Mehr Nachhaltigkeit in der Gemeinschaftsverpflegung“

Erhältlich auch als Printausgabe über: geschaeftsstelle@hessen-nachhaltig.de.