Nachhaltigkeitsstrategie Hessen

Lernen und Handeln für unsere Zukunft

Nachhaltigkeitsbaukasten

Hier finden Sie Inhalte, die es Kommunen leicht machen sollen, sich auf den Weg der Nachhaltigkeit zu begeben. Stöbern Sie in den Beiträgen zu Aktivitäten, Materialien und Fördermöglichkeiten zu allen Bereichen der Nachhaltigkeit. Die Beiträge sind dabei unseren Leitsatzrubriken Soziales, Wirtschaft, Umwelt sowie Bildung/Kultur zugeordnet. Lassen Sie sich von Nachhaltigkeitsakteuren inspirieren und nutzen Sie Hilfestellungen und Beratungsmöglichkeiten.

Der Baukasten wurde Schritt für Schritt erweitert und Sie finden darin nun Inhalte zu allen vier Leitbildbereichen. Damit der Baukasten weiterwachsen kann, sind wir immer auf der Suche nach neuen Beiträgen. Sie haben etwas für den Baukasten, das Sie gerne teilen würden? Nutzen Sie hierfür den untenstehenden Link und füllen Sie das Formular mit Ihren Informationen aus.

Beitrag zusenden Schwerpunkt Kommunen Leitbild der NHS / Leitsätze SDG

Förderung von städtebaulichen Maßnahmen um bestehende Stadtstrukturen zeitgemäß fortzuentwickeln

Förderung von städtebaulichen Maßnahmen die bestehende Stadtstruktur zeitgemäß fortentwickeln, sozialen Nachteilen entgegenwirken und die wirtschaftliche Entwicklung verbessern.

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Zur Sanierung und Umnutzung von Gebäuden, Vernetzung von Politik, Verwaltung und Bürgern sowie Anlage und Aufwertung von Grün-, Frei- und Wasserflächen, Plätzen etc.
Gefördert werden kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und Planungsverbände; nach Aufnahme in Städtebauförderprogramm jährliche Antragsstellung; Zuschussförderung im Wege der Anteilsfinanzierung.

Förderung von Holzvermarktungsorganisationen

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Weitere Information können Sie der HVO-Richtlinie entnehmen.

Fördergegenstand:
Zur Schaffung zukunftsfähiger Holzvermarktungsstrukturen in Hessen, wird der Aufbau von Holzvermarktungsorganisationen gefördert.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:

• natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Eigentümerin und Eigentümer oder Besitzerin und Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen,
• Gemeinschaftsforsten im Sinne des Bundeswaldgesetzes,
• Forstbetriebsgemeinschaften im Sinne des Bundeswaldgesetzes sowie
• rechtsfähige Forstbetriebsvereinigungen nach dem Hessischen Waldgesetz.

Anbieter/Projektleitung:
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat V 52 Forsten

Weitere Informationen

Die hessische Kommunalrichtline

Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Höhe der Förderung ist abhängig der Einstufung in Qualitätsstufen eins bis vier und wird als nichtrückzahlbarer Zuschuss gewährt:
• 50 % (Qualitätsstufe 1)
• 65 % (Qualitätsstufe 2))
• 75 - 80 % (Qualitätsstufe 3
• 30 % (Qualitätsstufe 4)

Fördergegenstand:
Die Landesregierung unterstützt die hessischen Kommunen bei der umfassenden energetischen Modernisierung ihres Gebäudebestandes. Mit dem Förderangebot werden Kommunen dabei unterstützt, investive Maßnahmen umzusetzen, mit denen sie ihren Strom- und Wärmebedarf dauerhaft reduzieren und damit Energiekosten senken können.

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Wer wird gefördert?
Gefördert werden alle hessischen Städte, Gemeinden und Landkreise sowie private Träger in kommunalersetzender Funktion. Der Antrag für kommunalersetzende Träger muss über die Kommunen erfolgen und die Förderung wird über die Kommune an die Träger weitergeleitet.

Anbieter/Projektleitung:
Landes Energie Agentur Hessen

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Förderung von Bildungsmaßnahmen im Sport

Datum Projektbeginn:
Ein Antrag ist ganzjährig möglich, benötigt jedoch mindestens sechs Wochen Vorlauf.

Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Förderumfang von eintägigen oder mehrtägigen Bildungsmaßnahmen oder Seminar-Bausteinen.

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Gefördert wird:
1. Aus- und Fortbildungen für Multiplikatoren, die im Sport tätig sind.
2. Bildungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Menschen unter 27 Jahren, die relevante soziale oder politische Themenstellungen in altersgemäßer Form aufgreifen.
Für beide Bereiche gibt es folgende Fördermöglichkeiten:
• Eintägige Bildungsmaßnahmen
• Mehrtägige Bildungsmaßnahmen
• Seminar-Bausteine der Sportjugend Hessen

Zuschuss der Sportjugend Hessen von 15,- € je Lerneinheit
• Bei Aktionstagen können auch parallele Workshopangebote bezuschusst werden
Förderumfang von mehrtägigen Bildungsmaßnahmen
• Zuschuss der Sportjugend Hessen von 15,- € je Tag und Teilnehmer/in
• Max. 60% der Gesamtkosten
• Max 300,- € pro Tag
Förderumfang der Seminar-Bausteine der Sportjugend Hessen
• Die Sportjugend übernimmt die Kosten für die Referent/innen
• Kostenbeteiligung der Antragssteller von 20,- je Lerneinheit (LE), mindestens 80,- €

Anbieter/Projektleitung:
Sportjugend Hessen

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Ausbau der Kultur – Stärkung der ländlichen Räume

Datum Projektbeginn:
Anträge sind spätestens 10 Wochen vor Projektbeginn an das Ministerium zu richten.

Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuwendung wird als Projektförderung vergeben.

Fördergegenstand:
Das Ministerium setzt sich die Stärkung und den Ausbau kultureller Angebote in ländlichen Räumen zum Ziel.

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Gefördert wird:
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Höhe der Gesamtausgaben für das Projekt, maximal können bis zur Hälfte der Gesamtausgaben als nicht zurückzahlbare Zuwendung (Anteilsfinanzierung oder Fehlbedarfsfinanzierung) gefördert werden. Bei hohem Landesinteresse sind Ausnahmen möglich. Eine Förderung bis zu 5.000 Euro kann als Festbetragsfinanzie rung gewährt werden. Nicht zuwendungsfähig sind investive Ausgaben.

Wer wird gefördert?
Es werden Kulturakteurinnen und -akteure unterstützt und die Teilhabe auch in strukturschwachen Gebieten gefördert. Eine Förderung ist möglich für Projekte und Kulturfestivals in hessischen Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern. Antragsberechtigt sind: Eingetragene Vereine, gGmbHs, sonstige freie Träger; Städte und Kommunen, sonstige öffentliche Träger.

Anbieter/Projektleitung:
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst

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Stärkung des Wissens- und Technologietransfers

Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuwendung in Form der Anteilsfinanzierung zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördergegenstand:
Vorhaben, die das Ziel haben, den Technologie- und Wissenstransfer zwischen Forschung, Wirtschaft und Gesellschaft auszubauen und zu optimieren.

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Gefördert wird:
• Wissens- und Technologietransfer: Vorhaben, die das Ziel haben, den Technologie- und Wissenstransfer zwischen Forschung, Wirtschaft und Gesellschaft auszubauen und dessen Organisation zu optimieren und Studien zur Identifikation bzw. Bewertung von Handlungsbedarfen bzw. zur Entwicklung von Handlungsempfehlungen zur Intensivierung des Wissens- und Technologietransfers.
• Forschungsvorhaben zur Validierung: Gegenstand der Förderung sind auch Forschungsvorhaben zur Validierung, deren Ziel es ist, Ergebnisse und Verfahren aus der Grundlagenforschung auf ihre Machbarkeit und Anwendbarkeit in einem industriellen Kontext zu überprüfen, an ein vermarktungsfähiges Stadium heranzuführen oder so weiterzuentwickeln, dass diese von der Industrie adaptiert werden können.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Richtlinie des Landes Hessen zur Stärkung von Forschung, technischer Entwicklung, Transfer und Innovation (StAnz.31/2017) vom 31.07.2017.

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind die Hochschulen des Landes Hessen, das Universitätsklinikum Frankfurt und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen als Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung sowie staatlich anerkannte, gemeinnützige Hochschulen in privater Trägerschaft.

Im Wissens- und Technologietransferbereich sind zusätzlich antragsberechtigt:
• Wissens- und Technologietransfereinrichtungen und -gesellschaften sowie andere Innovationsmittler, deren Hauptaufgabe darin besteht, unabhängige Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zu betreiben oder die Ergebnisse solcher Tätigkeiten durch Lehre, Veröffentlichung oder Wissenstransfer zu verbreiten oder zu verwerten.
• Wirtschaftsfördernde Einrichtungen des Landes Hessen, sofern diese auf dem Gebiet des Wissens- und Innovationstransfers tätig sind.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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"Vorbildliche Bauten" in Frankfurt ausgezeichnet - Vorbilder für nachhaltige Transformation der Stadt

In Frankfurt am Main haben zwei Bauten den Preis "Vorbildlicher Bauten im Land Hessen" erhalten. Das Aktiv-Stadthaus Speicherstraße und der Stylepark, ein Neubau am Peterskirchhof.

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Mit dem Bau des Aktiv-Stadthauses in Frankfurt am Main entstanden auf einer bis dahin als nahezu unbebaubar geltenden Parkplatzfläche nicht nur 74 Wohnungen, sondern ein Gebäude, das als Landmarke wirkt und Strahlkraft für die Umgebung besitzt. Besonders hervorzuheben ist nicht nur das städtebauliche und architektonische Konzept, sondern auch das Energiekonzept des Hauses. Das achtgeschossige Gebäude benötigt in der Jahresbilanz keine zugeführte Energie, sondern erzeugt mit einer Photovoltaikanlage auf dem Pultdach und an der Südfassade ein Plus.

Der Stylepark, als ein vergleichsweiser kleiner Anbau einer privaten Marketingagentur für Architektur und Design an ein klassizistisches Mietshaus, gibt viel beachtete Hinweise, wie Nachverdichtung, Nutzungsmischung und Übergänge vom privaten in den öffentlichen Raum gestaltet werden können. Besonders hervorzuheben ist, die harmonische Vernetzung unterschiedlicher baulicher Zeitschichten in der Frankfurter Innenstadt.

Die sichtbare Auszeichnung der Projekte soll einer breiten Öffentlichkeit zeigen, dass Nachhaltigkeit ein wichtiges Zukunftsthema ist.

Ansprechperson:

Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH), KdöR

Marion Mugrabi, Leiterin Kommunikation und Öffentlichkeits­arbeit
Telefon: 0611 – 17 38 47
E-Mail: mugrabi@akh.de

Anbieter/Projektleitung:

Stylepark AG, Frank­furt am Main & Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen (AKH), KdöR
Marion Mugrabi, Leiterin Kommunikation und Öffentlichkeits­arbeit

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Die Altstadt in Allendorf (Lumda) erhält den ersten Preis des Hessischen Preises für Innovation und Gemeinsinn im Wohnungsbau

Mit einer Aufwertung der Altstadt und der Vernetzung der Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner, setzt Allendorf Anreize für junge Familien. Im Fokus steht dabei die Schaffung von Begegnungsorten und neuem Wohnraum.

Dokumentation

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Mit dem Bürgergarten werden aktiv Freiflächen und Begegnungsorte geschaffen. Die von einer Genossenschaft getragenen Initiative „Hand in Hand – Neue Altstadt“ hat die Jury des Preises für Innovation und Gemeinsinn im Wohnungsbau überzeugt.

Anbieter/Projektleitung:
Allendorf (Lumda)

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Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM)

Dauer und Zyklus des Projekts:
Der Teilnahmeantrag kann bis zum 1. Oktober eines Jahres für den Verpflichtungszeitraum des darauffolgenden Jahres eingereicht werden.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Differenzierung nach Fördermaßnahmen. Eine genaue Aufschlüsselung erhalten Sie auf der Seite der WIBank.

Fördergegenstand:
Das Programm dient einer besonders nachhaltigen Landbewirtschaftung in Hessen. Gefördert werden Maßnahmen im Bereich ökologischer Landbau, Grünlandextensivierung, Weinbau in Steillagen oder Erhaltung von Streuobstbeständen.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind die Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe oder von Betrieben des Weinbaus sowie Zusammenschlüsse von Inhabern, die eine Tätigkeit auf überwiegend landwirtschaftlich oder weinbaulich genutzten Flächen ausüben. Diese müssen den Auflagen und Bestimmungen der verschiedenen Programmmaßnahmen, so wie in der Richtlinie des Landes dargestellt, unterliegen.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle in Wohngebäuden

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.


Fördergegenstand:
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.

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Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.

Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen; Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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Förderung von Anlagentechnik (außer Heizung) in Wohngebäuden

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Fördergegenstand:
Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, wie beispielsweise einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage.

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Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.

Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen; Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.

Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) in Wohngebäuden

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt mindestens 20 % der förderfähigen Ausgaben.

Fördergegenstand:
Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

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Die Anlagen zur Wärmeerzeugung und die Austauschprämien für Ölheizungen werden in unterschiedlichen Anteilen gefördert. Die Auflistung finden Sie unter dem aufgeführten Link.

Wer wird gefördert?
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der
Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen;
Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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Fachplanung und Baubegleitung bei der energetischen Sanierung von Wohngebäuden

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Fördergegenstand:
Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung.

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Was wird gefördert?

Die Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung kann nur im Zusammenhang mit einer Förderung von Einzelmaßnahmen im Rahmen der Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude beantragt werden.

Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen; Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.

Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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Heizungsoptimierung in Wohngebäuden

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 20 % der förderfähigen Ausgaben.

Fördergegenstand:
Siehe genaue Auflistung unter "Weiterlesen"

Voraussetzungen:
Voraussetzung für alle Maßnahmen ist bei wassergeführten Heizungssystemen ein hydraulisch abgeglichenes System der mindestens 2 Jahre alten Anlage zur Wärmeerzeugung.

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Fördergegenstand:

Gefördert werden:
• der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
• der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
• Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien
• im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe
• die Dämmung von Rohrleitungen
• der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
• die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände ; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen; Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.

Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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Plan zur Mobilen Mitte (Quelle: Stadt Eltville am Rhein)

Die Stadt Eltville bekommt mehr Radabstellanlagen

In Eltville und den Vororten Martinsthal, Rauenthal, Erbach und Hattenheim werden neue Radabstellmöglichkeiten gebaut. Das Verkehrsministerium unterstützt den Ausbau mit 36.000 Euro - die Gesamtausgaben liegen bei 70.000 Euro.

Fragen & Antworten zum Projekt

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Durch die Initiative der Deutschen Bahn „Bike&Ride“ war an den Bahnhöfen bereits der Bau von Radabstellmöglichkeiten für Pendlerinnen und Pendler möglich. Nun entstehen weitere 140 Radabstellanlagen über das gesamte Stadtgebiet. Zusätzlich sind im Ortskern von Eltville zukünftig außer Abstellbügeln auch fünf Fahrradboxen und drei Abstellmöglichkeiten für Lastenräder eingerichtet worden. Darüber hinaus unterstützt das Land Hessen im Rahmen der Nahmobilitäts-Richtlinie den Eltviller "Nahmobilitäts-Check", einem von Land zertifizierten Planungsverfahren zur Stärkung des Fuß- und Radverkehrs, unter besonderer Beachtung der Barrierefreiheit. Dafür kommen interessierte Bürgerinnen und Bürger, politische Vertreter sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachverwaltungen in mehreren Workshops zusammen. Für die anschließende Aufarbeitung wird ein Planungsbüro beauftragt, alle erarbeiteten Ergebnisse und Maßnahmen in einem Nahmobilitätsplan zusammenführt.

Anbieter/Projektleitung:

Stadt Eltville

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Förderangebot: Weiterentwicklung der Stadtstruktur: Sicherung und Weiterentwicklung von Versorgungsangeboten, Qualifizierung von Wohnraum

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags

Dauer und Zyklus des Projekts:
Förderzeitraum für die Gesamtmaßnahme soll zehn Jahre nicht überschreiten (in begründeten Einzelfällen Ausnahmen möglich); jährliche Antragsstellung nötig

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilsfinanzierung abhängig von finanzieller Leistungsfähigkeit der Gemeinde und ihrer Stellung im Finanz- und Lastenausgleich nach dem Finanzausgleichgesetz (FAG)

Fördergegenstand:
Insbesondere bauliche Maßnahmen, die den innerstädtischen Strukturwandel begleiten

Voraussetzungen:
Aufnahme der Gesamtmaßnahme der nachhaltigen Stadtentwicklung wurde in Förderprogramm aufgenommen; Gebiet der nachhaltigen Stadtentwicklung ist festgelegt, Festlegung anerkannt und Einzelmaßnahmen liegen im festgelegten Gebiet

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Produktbeschreibung:
Fördermittel können eingesetzt werden
• zur Deckung der Kosten,
• zur Verbilligung von Darlehen, die der Deckung der Kosten dienen,
• zur Verbilligung von anderen Vor- oder Zwischenfinanzierungsdarlehen.

Bei der Weitergabe an Dritte können die Fördermittel vom Zuwendungsempfänger auch als Darlehen eingesetzt werden. Zuwendungsempfänger sind Städte und Gemeinden (kommunale Gebietskörperschaften) sowie kommunale Zweckverbände oder Planungsverbände.

Die Grundlage der Programmumsetzung bildet ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept mit Festlegung eines Fördergebietes und Zusammenstellung von Projekten, die innerhalb von rund zehn Jahren Laufzeit umgesetzt werden sollen. Das können beispielweise sein: Modernisierung oder Neubau von Gemeinbedarfseinrichtungen, Neu- und Umgestaltungen öffentlicher Anlagen und Plätze, Sanierung stadtbildprägender und historischer Gebäude, Aufwertung von Frei- und Grünflächen, Nachnutzungskonzepte für leerstehende Gebäude, Ausbau der barrierefreien Mobilität insbesondere für den Fuß- und Radverkehr.

Anbieter / Projektleitung

WIBank

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Interkulturelle Elternpatenschaften als Bausteine für ein gelingendes Zusammenleben

Der Förderverein des Stadtteilzentrums Baunsberg e.V. bietet Familien mit Migrationshintergrund eine Begleitung beim Einstieg in die Alltagsstrukturen und Gesellschaft an: Durch die Elternpaten gelingen ein Vertrauensaufbau und Unterstützung. Jugendliche werden zudem bei der Erhöhung ihrer Bildungschancen und sozialen Kompetenz unterstützt.

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Anbieter / Projektleitung

Förderverein des Stadtteilzentrums Baunsberg e.V.

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Gelungene Quartiersentwicklung/ soziale Stadtentwicklung in Steinbach

Durch die Förderung konnten eine Stadtteilmitte neu aufgebaut und das Wohnumfeld neugestaltet werden. Neue Wegeverbindungen wurden in der Stadt geschaffen und naturnahe Spiel- und Aufenthaltsräume integriert.

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Anbieter / Projektleitung

Magistrat der Stadt Steinbach (Taunus)

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Milieusensible Sanierung der Rotklinkersiedlung in Gießen

Die Interessengemeinschaft Rotklinker Siedlung hat sich für eine milieusensible Sanierung eingesetzt. Eine engagierte Bürgerschaft unterstützte Planungen, vermittelte und ist heute Ansprechpartner für BewohnerInnen, Stadt und Wohnungsbaugesellschaft.

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Anbieter / Projektleitung

Universitätsstadt Gießen

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Anleitung für einen Klima-Aktionstag

Im Aktionsbaukasten für den Klimaschutz erhalten kommunale Akteure einen Überblick über verschiedene Formate für einen Klima-Aktionstag.

Weitere Informationen

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Anbieter/Projektleitung:
Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)

Nachhaltiges Wohnumfeld - Konzepte und Baulanddialoge

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt 80 Prozent v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 100.000 Euro.

Fördergegenstand:
Neue Wohnquartiere sollen einen Beitrag zur Wohnraumversorgung für alle leisten, ein gutes soziales Miteinander der Bewohnerschaft fördern und zum schonenden Umgang mit Ressourcen beitragen. Mit der Förderung von Konzepten und Baulanddialogen sollen mit partizipativen Methoden neue Konzepte erstellt werden.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind die Städte Darmstadt, Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden sowie Kommunen in den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Fulda, Gießen, Groß-Gerau, Hochtaunus, Limburg-Weilburg, Main-Kinzig, Main-Taunus, Odenwald, Offenbach, Rheingau-Taunus, Vogelsbergkreis und Wetterau. Zweckverbände nach § 5ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) und Planungsverbände nach § 205 BauGB können ebenfalls Zuwendungen erhalten, soweit die beteiligten Kommunen in Satz 1 aufgeführt bzw. eingeschlossen sind.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Aktive Bodenpolitik: Fundament der Stadtentwicklung. Bodenpolitische Strategien und Instrumente im Lichte der kommunalen Praxis

In der 2021 erschienenen Sonderausgabe des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) beleuchten die Autoren Instrumente für eine zukunftsgerichtete Bodenpolitik in Kommunen, die dem Klimawandel und den steigenden Immobilienpreisen Rechnung trägt.

Aktive Bodenpolitik

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Anbieter/Projektleitung:
Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)

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Bewegt älter werden in Offenbach am Main

Das Modellprojekt hat den Auf- und Ausbau einer seniorengerechten, bewegungsfördernden Infrastruktur im Stadtgebiet Offenbach am Main zum Ziel.

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Die Stärkung der Bewegungsförderung mit einem komplexen Lebensweltansatz, der alle Lebensbereiche umfasst, steht im Vordergrund des Modellprojekts. Neben zielgruppengerechtem Informationsmaterial, bietet die Stadt Offenbach gemeinsam mit der Hessischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V. auch Aktivitäten wie Alltags-Training, Rollator-Kurse oder Bewegungsparcours im Umfeld von Seniorinnen und Senioren an.

Anbieter/Projektleitung:
Stadt Offenbach und Hessische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V.

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Das Graue-Flecken-Förderprogramm

Fördergegenstand:
Der Bund hat am 26. April 2021 den Start der Grauen-Flecken-Förderung bekannt gegeben. Das Land Hessen beabsichtigt die Ausbauvorhaben mit bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben zu kofinanzieren.

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Wer wird gefördert?
Förderanträge zur Unterstützung des Gigabitausbaus können im Graue-Flecken-Förderprogramm von Kommunen, Landkreisen, kommunalen Zweckverbänden und Gebietskörperschaften sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft gestellt werden. Alle Anschlüsse, denen im Download weniger als 100 Mbit/s zuverlässig zur Verfügung stehen (sogenannte graue Flecken), sind förderfähig.
Schulen, Krankenhäuser, Gewerbegebiete, Verkehrsknotenpunkte, Behörden sowie kleine und mittlere Unternehmen, sind unabhängig von der Aufgreifschwelle grundsätzlich förderfähig, solange sie noch nicht gigabitfähig erschlossen wurden oder im Download weniger als 500 Mbit/s zuverlässig zur Verfügung stehen. Die örtlich verfügbare Datenrate ist im Breitbandatlas hinterlegt.

Anbieter/Projektleitung:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr & Breitbandbüro Hessen

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Investitionszuschüsse für Sportgeräte und Baumaßnahmen in Sportstätten

Datum Projektbeginn:
Der Antrag ist vor der Baumaßnahme bzw. der Anschaffung der langlebigen Sportgeräte über den zuständigen Sportkreis beim Landessportbund Hessen einzureichen.

Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Grundlage für die Höchstförderungssätze ist die Mitgliederzahl gemäß der Bestandserhebung des Jahres vor der Antragstellung.

Fördergegenstand:
1. Zuschüsse für die Durchführung von Baumaßnahmen
2. Zuschüsse für die Anschaffung von langlebigen Sportgeräten für den Übungs- und Wettkampfbetrieb

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Gefördert wird:
1. Zuschüsse für die Durchführung von Baumaßnahmen: Ziel und Gegenstand der Zuschüsse für die Durchführung von Baumaßnahmen ist die Förderung von vereinseigenen bzw. den Mitgliedsvereinen langfristig (mindestens 25 Jahre)1 überlassenen Sportanlagen, die überwiegend vom Verein genutzt werden und deren gewerbliche Nutzung ausgeschlossen ist.
2. Zuschüsse für die Anschaffung von langlebigen Sportgeräten für den Übungs- und Wettkampfbetrieb: Ziel ist die Förderung der Anschaffung von langlebigen Sportgeräten, die unmittelbar für den Übungs- und Wettkampfbetrieb von Übungsgruppen der Vereine verwendet werden.

Wer wird gefördert?
Sportvereine in Hessen, die seit mindestens 3 Jahren eine Mitgliedschaft beim Landessportbund Hessen innehaben.

Anbieter/Projektleitung:
Landessportbund Hessen

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Technologietransfer-Programm Leichtbau

Datum Projektbeginn:
Das Programm läuft bis 2030. Je Kalenderjahr sind regelmäßig zwei Stichtage vorgesehen: 1. April und 1. Oktober.

Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Nicht rückzahlbare Zuschüsse, anteilig bezogen auf die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten.

Fördergegenstand:
Das Technologietransfer-Programm Leichtbau (TTP LB) soll den branchen- und materialübergreifenden Transfer von Wissen und Technologie insbesondere in marktnahen Industriebereichen verbessern.

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Gefördert wird:
Das TTP Leichtbau sieht folgende fünf Förderlinien vor:
1. Technologieentwicklung zur Stärkung der deutschen Wirtschaft im Leichtbau
2. CO2-Einsparung und CO2-Bindung durch den Einsatz neuer Konstruktionstechniken und Materialien
3. CO2-Einsparung durch Ressourceneffizienz und -substitution
4. Demonstrationsvorhaben
5. Standardisierung

Wer wird gefördert?
• Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht.
• Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland
• Gemeinnützige Organisationen und Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung.

Hierfür stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) jährlich 73 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung.

Anbieter/Projektleitung:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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Bericht: Vulnerable Gruppen in der Prävention und Gesundheitsförderung erreichen

Der Bericht stellt Strategien vor, um Hürden bei der Gesundheitsvorsorge für vulnerable Gruppen in Kommunen abzubauen.

Scoping-Review

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Vulnerable Gruppen, also Gruppen der Bevölkerung, die gesundheitlich besonders verletzlich sind, weisen den mit Abstand größten Präventionsbedarf auf, nehmen aber von sich aus, verglichen mit weniger vulnerablen Personengruppen, deutlich seltener Vorsorgeangebote und Gesundheitsförderung in Anspruch. Der vorliegende Bericht des GKV-Spitzenverbands, basierend auf einer systematischen Literaturrecherche und möchte Kommunen über Strategien informieren, um vulnerable Gruppen besser zu erreichen.

Anbieter/Projektleitung:

GKV Spitzenverband

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Erster Preis des Responsible Care-Wettbewerb des VCI Hessen geht an die DAW SE aus Ober-Ramstadt

„Unser Beitrag zur Nachhaltigkeit in der Lieferkette“ – unter diesem Motto stand der diesjährige Responsible-Care-Landeswettbewerb des Landesverbands Hessen im Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI Hessen). Den ersten Platz belegt der Baufarbenhersteller DAW SE aus Ober-Ramstadt mit dem eingereichten Projekt „DAW Lieferantenkodex“.

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Anbieter/Projektleitung:
DAW SE

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Förderung des Weinbaus

Datum Projektbeginn:
Abhängig von der Antragstellung.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Förderkonditionen sind maßnahmenabhängig und beim zuständigen Weinbauamt zu erfragen.

Fördergegenstand:
Zur Unterstützung des Weinbaus und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe bietet das Land Hessen den Winzern im Rheingau und an der Hessischen Bergstraße eine Reihe von Förderprogrammen an, die teils von der EU finanziert werden.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Inhaber von Weinbaubetrieben, Zusammenschlüsse von Weinbaubetrieben, Erzeugergemeinschaften und Zusammenschlüsse sowie Kellereien mit Betriebssitz in Hessen.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle in Nichtwohngebäuden

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Fördergegenstand:
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle beitragen.

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Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der
Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen;
Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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Förderung von Anlagentechnik (außer Heizung) in Nichtwohngebäuden

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Fördergegenstand:
Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes.

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Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der
Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen;
Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) in Nichtwohngebäuden

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Anlagen zur Wärmeerzeugung und die Austauschprämien für Ölheizungen werden in unterschiedlichen Anteilen gefördert. Die Auflistung finden Sie unter dem aufgeführten Link.

Fördergegenstand:
Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet.

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Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der
Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen;
Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.

Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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Fachplanung und Baubegleitung bei der energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Fördergegenstand:
Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung.

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Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen; Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.

Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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Energieberatung für Wohngebäude

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Von den anfallenden Beratungskosten übernimmt das BMWK 80 Prozent.

Fördergegenstand:
Das BMWK fördert die Beratung durch einen Energieberater oder Energieberaterin und die anschließende Erstellung eines (individuellen) Sanierungsfahrplans (iSFP) für das gesamte Wohngebäude.

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Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es einen zusätzlichen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn die Energieberaterin bzw. der Energieberater das Sanierungskonzept bei einer Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung vorstellt.

Voraussetzungen:
• das Gebäude steht in Deutschland.
• der Bauantrag bzw. die Bauanzeige muss mindestens zehn Jahre zurückliegen.
• das Gebäude dient überwiegend dem Wohnen.

Wer wird gefördert?
• Personen mit Haus- und Wohnungseigentum
• Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
• Mietende und Pachtende
• Nießbrauchberechtigte

Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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Förderung von kommunalem Straßenbau und öffentlichem Personennahverkehr

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Details sind in der Richtlinie zum Mobilitätsfördergesetz vom 27. April 2021 zu entnehmen.

Fördergegenstand:
Ziel der Förderung ist, die Verkehrsinfrastruktur des ÖPNV in den Gemeinden zu verbessern.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse,
Verkehrsunternehmen und sonstige Vorhabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs.

Anbieter/Projektleitung:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW)

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Förderung energetische Sanierung des kommunalen Gebäudebestandes

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuschusshöhe ist variabel, je nach Ausführung

Fördergegenstand:
Unterstützung bei der umfassenden energetischen Modernisierung kommunalen Gebäudebestands.


Weitere Informationen

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Gefördert werden:
• die energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden, die sich in einem energetisch nachteiligen Zustand befinden.
• Ersatzneubauten und Neubauten als Modellvorhaben mit besonders hohen energetischen Standards.
• Investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie innovative Pilot- und Demonstrationsvorhaben mit besonders hohen energetischen Standards.

Wer wird gefördert?
Städte und Gemeinden, Landkreise, kommunale Zweckverbände (kommunale Gebietskörperschaften) in Hessen.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

Naturnahe Grünflächen dank "Bauhoftraining"

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg unterstützt Städte und Gemeinden bei der Anlage und Pflege von naturnahen Grünflächen.

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Acht Kommunen aus dem Landkreis beteiligen sich am "Bauhoftraining". Aufgeteilt in zwei Kurse wurden im Frühjahr und im Herbst 2018 unter fachlicher Planung und Anleitung artenarme und pflegeintensive Rasenflächen in ausdauernde Wildblumenwiesen und -säume und -beete umgewandelt.

Anbieter/Projektleitung:
Landkreis Darmstadt-Dieburg

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Förderangebot: Fortentwicklung bestehender Stadtstrukturen zur Aufwertung von Quartieren

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags

Dauer und Zyklus des Projekts:
Der Förderzeitraum für die Gesamtmaßnahme soll zehn Jahre nicht überschreiten. In begründeten Einzelfällen können hiervon Ausnahmen zugelassen werden. Die Zuwendungsempfänger werden jährlich zur Antragsstellung aufgefordert.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilsfinanzierung abhängig von finanzieller Leistungsfähigkeit der Gemeinde und ihrer Stellung im Finanz- und Lastenausgleich nach dem Finanzausgleichgesetz (FAG)

Fördergegenstand:
Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Quartieren mit besonderen sozialen, städtebaulichen und wirtschaftlichen Problemlagen

Voraussetzungen:
Aufnahme der Gesamtmaßnahme der nachhaltigen Stadtentwicklung wurde in Förderprogramm aufgenommen; Gebiet der nachhaltigen Stadtentwicklung ist festgelegt, Festlegung anerkannt und Einzelmaßnahmen liegen im festgelegten Gebiet

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Produktbeschreibung:
Fördermittel können eingesetzt werden
• zur Deckung der Kosten,
• zur Verbilligung von Darlehen, die der Deckung der Kosten dienen,
• zur Verbilligung von anderen Vor- oder Zwischenfinanzierungsdarlehen.

Bei der Weitergabe an Dritte können die Fördermittel vom Zuwendungsempfänger auch als Darlehen eingesetzt werden. Zuwendungsempfänger sind Städte und Gemeinden (kommunale Gebietskörperschaften) sowie kommunale Zweckverbände oder Planungsverbände.

Mit Hilfe des Programms werden erfolgreich die Kommunen bei der Stabilisierung und Aufwertung von Quartieren mit besonderen sozialen, städtebaulichen und wirtschaftlichen Problemlagen unterstützt. Dies erfolgt durch die Gestaltung des öffentlichen Raumes, den Ausbau der sozialen Infrastruktur, die Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements und dem Aufbau von Vernetzung und Kooperation um die Wohn- und Lebensbedingungen der Bewohnerinnen und Bewohner in den Wohnquartieren nachhaltig zu verbessern.

Der Schwerpunkt in der Umsetzung liegt auf baulich-investiven Maßnahmen, wie z.B. Stadtteilzentren und Nachbarschaftszentren, Kinder- und Familienzentren, Kitas oder Bildungshäusern und vielem mehr.
Neben der Förderung von investiven Maßnahmen ist auch die Förderung von nichtinvestiven, investitionsvorbereitenden oder begleitenden Maßnahmen, wie Quartiersmanagement, Erstellung eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes und Öffentlichkeitsarbeit möglich.

Voraussetzungen:
Allgemeine Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Gesamtmaßnahme der nachhaltigen Stadtentwicklung in ein Förderprogramm aufgenommen worden ist. Fördervoraussetzungen sind, dass das Gebiet der nachhaltigen Stadtentwicklung festgelegt worden ist, die Festlegung anerkannt worden ist und die Einzelmaßnahmen im festgelegten Gebiet liegen.

Anbieter / Projektleitung

WIBank

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Stadt Homberg nutzt Leerstand durch erfolgreiches Netzwerk als Chance

In einem Pilotprojekt werden Einzelinitiativen zu einem resilienten, zivilgesellschaftlichen Netzwerk verknüpft mit dem Ziel, den zentral gelegenen Leerstand in der historischen Altstadt zu einem multifunktionalen Ort des Austausches und des Arbeitens (Co-Working Galerie) zu machen. Dieser Ort soll zudem über verbesserte Wegverbindungen, einen sog. „WANDELPfad“, in die Kommune integriert werden.

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Anbieter / Projektleitung

Stadt Homberg (Efze)

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Bürgerinnen und Bürger stricken für den Erhalt des Stadtteilbüros

Durch den Strickmob zeigten die BewohnerInnen des Quartiers in Hattersheim ihren Willen und Wunsch zur Sicherung der aufgebauten Strukturen, die durch die Förderung als Soziale Stadt geschaffen wurden. Die Aufmerksamkeit wurde auf die Situation der im Fördergebiet lebenden Menschen gelenkt.

Fragen & Antworten zum Projekt

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Anbieter / Projektleitung

Stadtteilbüro Hattersheim am Main

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Modernisierung von Bestandsgebäuden zum Passivhaus

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Förderung von max. 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben oder von Mehrkosten einer energetisch optimierten Modernisierung und kombinierbar mit anderen Fördermitteln

Fördergegenstand:
Förderung von Modernisierungsmaßnahmen zur nachhaltigen Verringerung von CO2-Emissionen und zur Reduzierung des Primärenergieeinsatzes.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Kurzgutachten Kommunale Wärmeplanung

Das Kurzgutachten Kommunale Wärmeplanung identifiziert Umsetzungshemmnisse und Lösungsansätze, um den Gebäudebestand zu dekarbonisieren und den Endenergiebedarf zu senken.

Kurzgutachten

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Anbieter/Projektleitung:
Umweltbundesamt

Weitere Informationen

 

Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Gewährt werden Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuschüsse zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördergegenstand:
Gefördert wird die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, die Herstellung naturnaher Gewässer, der Bau sowie die Erweiterung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz sowie die Beseitigung von Hochwasserschäden.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände, kommunale Zweckverbände und Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG).
Die Gemeinden sind berechtigt, die Zuwendung an Dritte, die nicht selbst antragsberechtigt sind, nach Maßgabe des Zuwendungsbescheides weiterzuleiten.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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