Nachhaltigkeitsstrategie HessenLernen und Handeln für unsere Zukunft

Nachhaltigkeitsbaukasten

Hier finden Sie Inhalte, die es Kommunen leicht machen sollen, sich auf den Weg der Nachhaltigkeit zu begeben. Stöbern Sie in den Beiträgen zu Aktivitäten, Materialien und Fördermöglichkeiten zu allen Bereichen der Nachhaltigkeit. Die Beiträge sind dabei unseren Leitsatzrubriken Soziales, Wirtschaft, Umwelt sowie Bildung/Kultur zugeordnet. Lassen Sie sich von Nachhaltigkeitsakteuren inspirieren und nutzen Sie Hilfestellungen und Beratungsmöglichkeiten.

Der Baukasten wurde Schritt für Schritt erweitert und Sie finden darin nun Inhalte zu allen vier Leitbildbereichen. Damit der Baukasten weiterwachsen kann, sind wir immer auf der Suche nach neuen Beiträgen. Sie haben etwas für den Baukasten, das Sie gerne teilen würden? Nutzen Sie hierfür den untenstehenden Link und füllen Sie das Formular mit Ihren Informationen aus.

Beitrag zusenden Schwerpunkt Kommunen Leitbild der NHS / Leitsätze SDG

Fördermittel-Beratung für Ernährungsprojekte

Zivilgesellschaftliche Gruppierungen, die sich überwiegend ehrenamtlich mit dem Thema zukünftiger Ernährung befassen, wie z.B. Tafeln, Ernährungsräte oder auch Food Sharing-Initiativen, erhalten durch diese Anlaufstelle Informationen und Unterstützung bis hin zur Umsetzung von Maßnahmen und Förderanträgen.

Zur Servicestelle für Ernährungsinitiativen

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Wer wird gefördert?

Tafeln, Kindergärten, Ernährungsräte, Verbraucherinitiativen solidarischer Landwirtschaft, Food Sharing-Initiativen, Urban Gardening-Projekte

Anbieter / Projektleitung

FiBL Deutschland e.V.

Förderung im Rahmen der hessischen Wasserstoffstrategie

Unternehmen und Kommunen können eine Antragsunterstützung zur Bewerbung bei einem Antrag der Gelder für eine Wasserstoffstrategie auf Bundes- und EUProgramme erhalten. Dazu gehört auch die Beratung im Vorfeld, ggf. Detailanalyse mittels Fachstudien, Vermittlung potenzieller Projektpartner bis hin zur finanziellen Antragunterstützung. Die Antragsunterstützung ist von 2022-2025 angelegt.

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Das Land Hessen fördert die Entwicklung innovativer Technologien, Produkte und Verfahren im Bereich der Energiewende, der Elektromobilität und die Nutzung der erneuerbaren Energien mit einer Förderquote in der Regel bis zu 50 %. Auch bei der Beschaffung kommunaler Flotten mit Wasserstoff-Brennstoffzellen-Antrieb unterstützt das Land Hessen im Rahmen bereits bestehender Fördermöglichkeiten.

PIUS Beratung

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Fördersatz beträgt bis zu 60 Prozent.

Fördergegenstand:
Wissensvermittlung sowie Maßnahmen zur Befähigung von potenziellen Existenzgründern und KMU in wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung (produktintegrierter Umweltschutz/ Innovationsdesign).

Voraussetzungen:
Die Projekte müssen im Land Hessen durchgeführt werden.
Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein.

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Gefördert werden folgende Beratungsthemen:
1. PIUS-Beratung - Beratungen zum produktintegrierten Umweltschutz
2. Digitalisierung - Beratungen zur Digitalisierung insbesondere von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen (Strategie- und Umsetzungsberatung)
3. Innovationsförderprogramme - Beratungen zur Antragstellung in Innovationsförderprogrammen des Bundes oder der EU (z.B. „Horizon 2020“).
Zuwendungsfähige Ausgaben sind mit der Durchführung des Projektes in Zusammenhang stehende
• Ausgaben der Antragsberechtigten für eigenes Personal
• Sachausgaben der Antragsberechtigten, die in unmittelbaren Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben stehen, inkl. Ausgaben für Honorare.

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Kammern, Verbände und Institutionen, die in Hessen flächendeckend die fachlich qualifizierte und neutrale Beratung von Unternehmen und Existenzgründern sicherstellen.

Vorrangig werden Maßnahmen in den EFRE-Vorranggebieten unterstützt. Nicht förderfähig sind u. a. Beratungen, die mit Mitteln aus anderen öffentlichen Programmen zur Beratungsförderung gefördert werden (Kumulierungsverbot). Nicht förderfähig sind zudem Beratungen von Unternehmen und Tätigkeiten, die nach Art. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 (De-minimis-Verordnung) vom Geltungsbereich der De-minimis-Verordnung ausgeschlossen sind.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Förderangebot: Mitwirkungsorientierte Unterstützung kommunaler Veränderungsprozesse

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags

Dauer und Zyklus des Projekts:
Die Förderung wird einmalig in einem Zeitraum von drei Jahren gewährt.
Deadline Bewerbung: Die Antragstellung erfolgt ganzjährig.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilfinanzierung in Höhe der FAG-Quote (durchschnittliche Regelförderung 65 Prozent); einmalig im Zeitraum von drei Jahren und bis max. 50.000 Euro

Fördergegenstand:
Moderations- und Beratungsdienstleistungen, um kommunale Veränderungsprozesse mitwirkungsorientiert zu unterstützen

Voraussetzungen:
Antragstellende Gemeinden dürfen nicht als gesamtkommunaler Förderschwerpunkt im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms anerkannt sein

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Projektbeschreibung:
Gefördert werden Moderations- und Beratungsdienstleistungen, um kommunale Veränderungsprozesse mitwirkungsorientiert zu unterstützen. Folgende Themenbereiche können beispielsweise in Frage kommen:

• Soziale und kulturelle Infrastruktur und Netzwerke
• Nahversorgung
• Gesundheitsversorgung
• Mobilität
• Ehrenamtliches Engagement
• Soziale Integration
• Leitbildentwicklung

Das Förderangebot darf nicht ausschließlich für die Vorbereitung eines Antrages zur Aufnahme in das Programm Dorfentwicklung und für den Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ verwendet werden. Jede Kommune kann einmal innerhalb von drei Jahren eine Förderung der Dorfmoderation erhalten. Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse (max. EUR 50.000 pro Vorhaben), die als Anteilsfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden können. Die Fördermittel werden nur gegen Vorlage bezahlter und geprüfter Rechnungen an den Zuwendungsempfänger ausgezahlt.

Anbieter / Projektleitung

WIBank

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Förderung im Rahmen der hessischen Wasserstoffstrategie

Unternehmen und Kommunen können eine Antragsunterstützung zur Bewerbung bei einem Antrag der Gelder für eine Wasserstoffstrategie auf Bundes- und EUProgramme erhalten. Dazu gehört auch die Beratung im Vorfeld, ggf. Detailanalyse mittels Fachstudien, Vermittlung potenzieller Projektpartner bis hin zur finanziellen Antragunterstützung. Die Antragsunterstützung ist von 2022-2025 angelegt.

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Energieberatung für Wohngebäude

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Von den anfallenden Beratungskosten übernimmt das BMWK 80 Prozent.

Fördergegenstand:
Das BMWK fördert die Beratung durch einen Energieberater oder Energieberaterin und die anschließende Erstellung eines (individuellen) Sanierungsfahrplans (iSFP) für das gesamte Wohngebäude.

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Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es einen zusätzlichen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn die Energieberaterin bzw. der Energieberater das Sanierungskonzept bei einer Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung vorstellt.

Voraussetzungen:
• das Gebäude steht in Deutschland.
• der Bauantrag bzw. die Bauanzeige muss mindestens zehn Jahre zurückliegen.
• das Gebäude dient überwiegend dem Wohnen.

Wer wird gefördert?
• Personen mit Haus- und Wohnungseigentum
• Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
• Mietende und Pachtende
• Nießbrauchberechtigte

Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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Impulse der Arbeitsmarktpolitik - IdeA

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags

Dauer und Zyklus des Projekts:
Anträge können jährlich bis Juni gestellt werden

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Anteilfinanzierung kann bis zu 50% v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben umfassen.

Fördergegenstand:
Gefördert werden Projekte von Trägern von Beratungs-, Beschäftigungs- und Qualifizierungsangeboten sowie von anderen Akteuren des Arbeitsmarktes. Beispielsweise Maßnahmen, die auf die Ausbildung in Mangelberufen, in Berufsfeldern der Industrie sowie den gewerblich-technischen Berufen ausgerichtet sind. Gefördert werden vorbereitende Maßnahmen oder Maßnahmen, die das Absolvieren der Ausbildung unterstützen.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Verbände, Vereine, Kammern, Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger, geeignete wissenschaftliche Institutionen, Landkreise und kreisfreie Städte sowie Zusammenschlüsse von Landkreisen oder kreisfreien Städten in Hessen.

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung auf der Grundlage des eingereichten Finanzierungsplans festgesetzt.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Mehr Natur im Gewerbegebiet: Leitfaden für Kommunen zur Beratung von Unternehmen

Die Autor*innen stellen Strategien für städtische Akteure vor, um Biodiversitätsmaßnahmen in Gewerbeflächen anzuregen. Anhand dreier Modellvorhaben in Remscheid, Marl und Frankfurt am Main werden Maßnahmen vorgestellt.

Leitfaden für Kommunen

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Anbieter/Projektleitung:
Offenes Netzwerk Gewerbegebiete im Wandel

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