Nachhaltigkeitsstrategie Hessen
Lernen und Handeln für unsere Zukunft
Nachhaltigkeitsbaukasten
Hier finden Sie Inhalte, die es Kommunen leicht machen sollen, sich auf den Weg der Nachhaltigkeit zu begeben. Stöbern Sie in den Beiträgen zu Aktivitäten, Materialien und Fördermöglichkeiten zu allen Bereichen der Nachhaltigkeit. Die Beiträge sind dabei unseren Leitsatzrubriken Soziales, Wirtschaft, Umwelt sowie Bildung/Kultur zugeordnet. Lassen Sie sich von Nachhaltigkeitsakteuren inspirieren und nutzen Sie Hilfestellungen und Beratungsmöglichkeiten.
Der Baukasten wurde Schritt für Schritt erweitert und Sie finden darin nun Inhalte zu allen vier Leitbildbereichen. Damit der Baukasten weiterwachsen kann, sind wir immer auf der Suche nach neuen Beiträgen. Sie haben etwas für den Baukasten, das Sie gerne teilen würden? Nutzen Sie hierfür den untenstehenden Link und füllen Sie das Formular mit Ihren Informationen aus.
Beitrag zusenden Schwerpunkt Kommunen Leitbild der NHS / Leitsätze SDG
Mehr Nachhaltigkeit in der Gemeinschaftsverpflegung - Ein Beschaffungs-Leitfaden für Kommunen und öffentliche Einrichtungen
Der Leitfaden „Mehr Nachhaltigkeit in der Gemeinschaftsverpflegung“ soll Kommunen und öffentliche Einrichtungen dabei unterstützen, schon bei der Ausschreibung die Weichen richtig zu stellen. Dafür kombiniert der Leitfaden juristische Expertise und handfeste Erfahrungen aus der Praxis – damit am Ende mehr regionale, saisonale und biologische Gerichte, die schmecken, auf den Tellern landen.
Anbieter/Projektleitung:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Mehr Nachhaltigkeit durch gekoppelte Infrastrukturen - Ein Leitfaden für Kommunen
Der Leitfaden zeigt, welche Chancen Kommunen bei der Kopplung ihrer Infrastrukturen in Bezug auf eine nachhaltige Entwicklung haben.
Neben positiver Impulse für den Klimaschutz wird auch die Resilienz und die soziale und ökonomische Verträglichkeit von Sektorenkopplungen bewertet.
Anbieter/Projektleitung:
Umweltbundesamt
Betrieblicher Umwelt- und Klimaschutz mit ÖKOPROFIT
In Hessen bieten die Städte Wiesbaden und Frankfurt am Main für Unternehmen das ÖKOPROFIT-Programm an.
ÖKOPROFIT ist ein Programm und Netzwerk für betrieblichen Umwelt- und Klimaschutz, bei dem Maßnahmen angestoßen und umgesetzt werden, um die Umweltleistungen zu verbessern. Die Teilnehmenden erhalten Rechtssicherheit in Umweltfragen und einen kostengünstigen Einstieg ins betriebliche Umwelt-, Energie- und Nachhaltigkeitsmanagement und das Thema Klimaneutralität. Zertifizierte ÖKOPROFIT-Betriebe profitieren dabei von einem Netzwerk vor Ort.
Anbieter/Projektleitung:
Stadt Wiesbaden, Stadt Frankfurt am Main, ÖKOPROFIT
Bad Hersfeld fördert Pfand-Mehrwegsystem
Mit städtischen Fördergeldern und einem einfachen Antragssystem fördert Bad Hersfeld die Einführung eines verbundweiten Pfand-Mehrwegsystems in Gastronomie und Einzelhandel.
Ortsansässige Unternehmen der Gastronomie und des Einzelhandels können bis zu 300 Euro Fördergeld erhalten. Das Ziel ist die Einführung eines verbundweiten Pfand-Mehrwegsystems. Bad Hersfeld reagiert auf diese Weise auf die ab 2023 geltende Mehrweg-Angebotspflicht nach §§ 33 und 34 Verpackungsgesetz.
Anbieter/Projektleitung:
Stadt Bad Hersfeld
START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität
Datum Projektbeginn:
Einreichungsfrist für Projektskizzen der Module 1 und 2 sind jährlich jeweils der 15. Januar und der 15. Juli.
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Förderdauer beträgt in der Regel 18 bis 36 Monate.
Fördergegenstand:
Stärkung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, die sich thematisch in den Forschungsfeldern „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“ (Modul 1) und „Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ“ (Modul 2) bewegen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt bei Modul 1 sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen, an denen die Forschungsgruppen angesiedelt sind.
Antragsberechtigt bei Modul 2 sind Start-ups, KMU, mittelständische Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Die Förderung ist Teil des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation: Forschungsprogramm Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“.
Anbieter/Projektleitung:
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Qualifizierungschecks für gering qualifizierte Beschäftigte
Datum Projektbeginn:
Anträge auf Gewährung eines Zuschusses müssen vor Ausbildungsbeginn eingehen.
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Gefördert werden Maßnahmen, die über Nachqualifizierungen zu einem Berufsabschluss hinführen.
Fördergegenstand:
Qualifizierungsschecks sollen die Beschäftigungschancen von gering qualifizierten Beschäftigten durch Erlangung eines Berufsabschlusses steigern.
Gefördert wird:
Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen, die von einem zertifizierten Weiterbildungsanbieter angeboten werden und über Nachqualifizierungen zu einem Berufsabschluss führen. Geeignete Maßnahmen sollen in der Hessischen Weiterbildungsdatenbank eingestellt sein. Auch die Förderung von Teilabschnitten auf dem Weg zu einer abschlussbezogenen Qualifizierung ist möglich. Voraussetzung ist eine Beratung durch einen Bildungscoach, eine Nachqualifizierungsberatungsstelle oder eine zuständige Stelle. Die Förderung liegt bei 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und beträgt maximal 4.000 Euro.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind sozialversicherungspflichtige und geringfügige Beschäftigte, für die vom Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge geleistet werden
• mit Hauptwohnsitz in Hessen und
• mit einem Mindestalter von 21 Jahren und
• die über keinen beruflichen Abschluss verfügen oder
• in der ausgeübten Tätigkeit über keinen Berufsabschluss verfügen, wobei ein Berufsabschluss in einem anderen beruflichen Bereich länger als 4 Jahre zurückliegt.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Gründungsförderung an Hochschulen
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Nicht rückzahlbare Zuwendung in Form der Anteilsfinanzierung zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Zur Unterstützung von Gründungen an Hochschulen werden Projekte zur Steigerung der Gründungsbereitschaft von Hochschulangehörigen gefördert.
Gefördert wird:
Zur Unterstützung von Gründungen an Hochschulen werden Projekte zur Steigerung der Gründungsbereitschaft von Hochschulangehörigen gefördert, und zwar Gründer- und Ideenwettbewerbe, Informationsvermittlung, Beratung und Begleitung, die Bereitstellung von Räumen mit gründungsbezogener Infrastruktur (Inkubatoren), Service-, Beratungs- und Stipendienangebote für gründungswillige bzw. gründungsinteressierte Hochschulangehörige in der Vorgründungsphase. Auch eine Unterstützung von hochschulübergreifenden sowie landesweiten Maßnahmen zur Gründerförderung ist möglich.
Gefördert werden auch Studien zur Identifikation von Handlungsbedarfen zur Intensivierung der Gründungsförderung. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Richtlinie des Landes Hessen zur Stärkung von Forschung, technischer Entwicklung, Transfer und Innovation (StAnz.31/2017) vom 31.07.2017.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind die Hochschulen des Landes Hessen, das Universitätsklinikum Frankfurt und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen als Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung. Zudem staatlich anerkannte, gemeinnützige Hochschulen in privater Trägerschaft.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Bundesweite "Innovationsplattform Zukunftsstadt" (IPZ)
In deutschen Kommunen gibt es viele erfolgreiche Projekte zum Thema Stadtentwicklung, die als Impulsgeber und Unterstützer fungieren können. Die IPZ macht sie sichtbar.
Unter der Federführung des Bundesforschungsministeriums (BMBF) und des Bundesumweltministeriums (BMU) sowie der Beteiligung der Ressorts für Inneres (BMI), Wirtschaft (BMWi) und Verkehr (BMVI) wurde im Jahr 2016 die Innovationsplattform Zukunftsstadt (IPZ) gestartet. Durch die IPZ soll der Austausch zur Forschung für eine nachhaltige Stadtentwicklung vorangetrieben und ein Marktplatz geschaffen werden, der erfolgreiche Lösungen aufzeigt und Kommunen bei der Umsetzung guter Forschungsergebnisse in die Praxis unterstützt.
Anbieter/Projektleitung:
VDI Technologiezentrum GmbH
LED-Technologie für Straßenbeleuchtung
Große Teile der Bad Orber Straßenbeleuchtung wurden auf stromsparende LED-Technologie umgerüstet.
Laut Stadtverwaltung ist eine Reduzierung des Stromverbrauchs um ca. 65 % zu erwarten, verbunden mit einer entsprechenden CO2- und Kostenreduzierung sowie die Reduzierung der Instandsetzungskosten.
Anbieter/Projektleitung:
Bad Orb

Militärgelände wird zu Wohnquartier - das Ludwigshöhviertel in Darmstadt
In Darmstadt wird auf vormals militärisch genutzten Flächen ein Wohnquartier für ca. 3.000 Menschen errichtet. Mit dem Konzept hat die Stadt die Jury des GFB-Zukunftspreises überzeugt, die das Projekt mit 10.000 Euro auszeichnet.
Ziel ist die Durchmischung des Wohnquartiers durch eine Aufteilung der Wohneinheiten für geförderten und frei finanzierten Wohnungsbau, für genossenschaftliche Baugruppen, Wohnen für Menschen aller Altersgruppen und für Menschen mit Behinderung. Zu einer nachhaltigen infrastrukturellen Qualität sollen Frei-, Grün- und Artenschutzflächen ebenso wie nachhaltige Energie- und Mobilitätskonzepte beitragen.
Ansprechpartner:
Frau Michels (Bauleitplanung), erreichbar unter stadtplanungsamt@darmstadt.de
Anbieter/Projektleitung:
Stadt Darmstadt
VERONIKA – Vernetztes Fahren des öffentlichen Nahverkehrs in Kassel
Durch die im Projekt VERONIKA entwickelten Technologien können der ÖPNV und der Rettungsverkehr in Kassel emissionsärmer, pünktlicher und energiesparender unterwegs sein!
Das bis 2019 vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur geförderte Projekt VERONIKA ermöglicht es, durch sowohl zentralbasierte, als auch lokale digitale Anwendungen die Kommunikation unter den Fahrzeugen zu erleichtern.
Anbieter/Projektleitung:
Stadt Kassel
Mit „Balkonkraftwerken“ in eine nachhaltigere Zukunft
Auf dem eigenen Balkon Sonnenstrom erzeugen?! Der Verein SoLocal Energy aus Kassel macht es möglich und gestaltet die Klimawende mit Balkonkraftwerken. Hierbei handelt es sich um kleine Stecker-Solaranlagen, die direkt an den Haushaltsstrom angeschlossen werden können. Durch ihre Kompaktheit kann man sie auf dem Balkon, aber auch an Zäunen oder auf Garagendächern selbst anbringen.
Hierbei handelt es sich um kleine Stecker-Solaranlagen, die direkt an den Haushaltsstrom angeschlossen werden können. Durch ihre Kompaktheit kann man sie auf dem Balkon, aber auch an Zäunen oder auf Garagendächern selbst anbringen.
Anbieter/Projektleitung:
SoLocal Energy e.V. ( Kassel)
Bei der European Mobility Week holt Kassel den ersten Preis
Bei der Aktionswoche, die jährlich im September stattfindet, handelt es sich um eine EU-weite Kampagne zur Stärkung der nachhaltigen Mobilität. In Kassel wurde besonders die Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen in den Blick genommen. Auch die Integration des Umlandes bei der Bereitstellung von öffentlichem Nahverkehr wurde positiv hervorgehoben.
Hier können Sie sich das Video zur Aktionswoche anschauen:
Zum Video
Zwingenberg bindet junge Erwachsene bei der Stadtentwicklung ein
Junge Erwachsene werden in Zwingenberg bei der Erstellung des neuen Stadtentwicklungskonzepts mit eingebunden. Für das Konzept erhält die Stadt Zwingenberg das GFB-Zukunftspreisgeld in Höhe von 10.000 Euro.
Noch bevor das eigentliche Konzept erstellt wird, soll jedoch zunächst ein Leitfaden für einen Stadtentwicklungsdialog erarbeitet werden, um den Prozess zu unterstützen.
Anbieter/Projektleitung:
Stadt Zwingenberg
Förderung des Weinbaus
Datum Projektbeginn:
Abhängig von der Antragstellung.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Förderkonditionen sind maßnahmenabhängig und beim zuständigen Weinbauamt zu erfragen.
Fördergegenstand:
Zur Unterstützung des Weinbaus und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe bietet das Land Hessen den Winzern im Rheingau und an der Hessischen Bergstraße eine Reihe von Förderprogrammen an, die teils von der EU finanziert werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Inhaber von Weinbaubetrieben, Zusammenschlüsse von Weinbaubetrieben, Erzeugergemeinschaften und Zusammenschlüsse sowie Kellereien mit Betriebssitz in Hessen.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM)
Dauer und Zyklus des Projekts:
Der Teilnahmeantrag kann bis zum 1. Oktober eines Jahres für den Verpflichtungszeitraum des darauffolgenden Jahres eingereicht werden.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Differenzierung nach Fördermaßnahmen. Eine genaue Aufschlüsselung erhalten Sie auf der Seite der WIBank.
Fördergegenstand:
Das Programm dient einer besonders nachhaltigen Landbewirtschaftung in Hessen. Gefördert werden Maßnahmen im Bereich ökologischer Landbau, Grünlandextensivierung, Weinbau in Steillagen oder Erhaltung von Streuobstbeständen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind die Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe oder von Betrieben des Weinbaus sowie Zusammenschlüsse von Inhabern, die eine Tätigkeit auf überwiegend landwirtschaftlich oder weinbaulich genutzten Flächen ausüben. Diese müssen den Auflagen und Bestimmungen der verschiedenen Programmmaßnahmen, so wie in der Richtlinie des Landes dargestellt, unterliegen.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Zuwendungen im Rahmen zwischen 20% bis 75% einer Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse und Bürgschaften. Junglandwirte und -landwirtinnen können einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 20.000 Euro erhalten.
Fördergegenstand:
Ziel ist die Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umwelt- und klimaschonenden, besonders tiergerechten, multifunktionalen und witterungsbedingten Risiken vorbeugenden Landwirtschaft.
Gefördert wird die:
• Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen,
• Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten,
• Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung.
Die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher, die Entwicklung des ländlichen Raumes und die Erhaltung der biologischen Vielfalt sind dabei besonders zu berücksichtigen.
Wer wird gefördert?
Landwirtschaftliche Unternehmen unabhängig von der Rechtsform, die entweder die Mindestgrößen nach § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte erreichen oder überschreiten und deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen (mehr als 25 Prozent der Umsatzerlöse) darin besteht, durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen, oder, wenn das Unternehmen einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaftet und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgt.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle in Nichtwohngebäuden
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle beitragen.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der
Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen;
Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Forschungsprojekt Enervator - Digitalisierung der Energiewende in Kelsterbach
In Kelsterbach werden 47 Haushalte auf Basis intelligenter Prognosen in das Versorgungskonzept eines Quartierskraftwerks eingebunden.
In den Haushalten werden neben einem umfassenden Smart Home System, auch digitale Stromzähler zur Datenerfassung und Steuerung von Lasten eingebaut. Das Projekt "Enervator" wurde im Rahmen des Programms „Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz/innovative Energietechnologien“ aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014 bis 2020 unterstützt und hat den ersten Platz des Hessischen Staatspreises Energie 2018 gewonnen.
Ansprechpartner:
Dr. Angelika Niederberger, erreichbar über Tel.: 06107-773361 oder a.niederberger@kelsterbach.de
Anbieter/Projektleitung:
Stadt Kelsterbach und Süwag Grüne Energien Wasser AG & Co. KG
Förderung von Anlagentechnik (außer Heizung) in Wohngebäuden
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, wie beispielsweise einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage.
Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen; Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) in Wohngebäuden
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt mindestens 20 % der förderfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
Die Anlagen zur Wärmeerzeugung und die Austauschprämien für Ölheizungen werden in unterschiedlichen Anteilen gefördert. Die Auflistung finden Sie unter dem aufgeführten Link.
Wer wird gefördert?
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der
Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen;
Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Fachplanung und Baubegleitung bei der energetischen Sanierung von Wohngebäuden
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung.
Was wird gefördert?
Die Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung kann nur im Zusammenhang mit einer Förderung von Einzelmaßnahmen im Rahmen der Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude beantragt werden.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen; Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Heizungsoptimierung in Wohngebäuden
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 20 % der förderfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Siehe genaue Auflistung unter "Weiterlesen"
Voraussetzungen:
Voraussetzung für alle Maßnahmen ist bei wassergeführten Heizungssystemen ein hydraulisch abgeglichenes System der mindestens 2 Jahre alten Anlage zur Wärmeerzeugung.
Fördergegenstand:
Gefördert werden:
• der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
• der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
• Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien
• im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe
• die Dämmung von Rohrleitungen
• der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
• die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände ; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen; Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Förderung von E-Lastenrädern
Datum Projektbeginn:
Ein Antrag kann jederzeit gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenanhänger mit E-Antrieb.
Fördergegenstand:
Förderfähig ist die Anschaffung von Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung.
Voraussetzungen:
E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenanhänger müssen:
• serienmäßig und fabrikneu sein,
• jeweils eine Nutzlast von mindestens 120 kg aufweisen,
• Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt für eine Förderung sind:
private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige), Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise), Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Hochschulen), rechtsfähige Vereine und Verbände. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.
Nicht antragsberechtigt sind:
Privatpersonen
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Förderung der Nahmobilität
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuwendungen werden als Projektförderung gewährt.
Fördergegenstand:
Gefördert werden investive Maßnahmen, Planungen und Konzepte sowie Öffentlichkeitsarbeit für die Mobilität. Im Vordergrund stehen Projekte, die kurzfristig umgesetzt werden können und kleinere Projekte.
Forschungs- und Entwicklungsförderung nachhaltige urbane Mobilität
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, können die Kosten bis zu 50 % gefördert werden. Bei Vorhaben von Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, sind die Ausgaben bis zu 100 % förderfähig. Bei nicht-wirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Fördergegenstand:
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu Fragen der nachhaltigen urbanen Mobilität.
Die Ergebnisse der Förderung sollen einen Beitrag zu folgenden Schwerpunkten leisten:
• Die Verbindung neuer Technologien mit Gestaltungsoptionen vor allem auf kommunaler
Ebene, um den Mobilitätsbedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger zu entsprechen.
• Die Verknüpfung und Harmonisierung von technologischen Neuerungen mit:
• individuellen und gesellschaftlichen Erwartungen
• ökologischen Anforderungen
• wirtschaftlichen Interessen.
• Die Identifizierung von Wechselwirkungen und Ansatzpunkten für Veränderungen, um z. B.
Verkehrsbewegungen nachhaltiger und effizienter zu gestalten.
• Die Entwicklung von geeigneten Formen für die politische, planerische und technologische
Steuerung
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Einrichtungen, Kommunen und Länder, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) − und gesellschaftliche Organisationen wie z. B. Vereine, Verbände und Stiftungen.
Anbieter/Projektleitung:
BMBF
Förderung von Elektrobussen und für den Betrieb erforderlicher Infrastruktur
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Dauer und Zyklus des Projekts:
Einreichungen sind jederzeit möglich
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Gefördert werden bis zu 40 % der Investitionsmehrausgaben des Elektrobusses zum vergleichbaren Bus mit Verbrennungsmotor, der Ausgaben für Investitionen in die Modernisierung des elektrischen Fahrantriebs, der Nachrüstungen am Betriebshof sowie Investitionen in Werkstattausstattung und Schulungen von Mitarbeitern. Der Netzanschluss kann mit bis zu 100.000 Euro pro Standort bezuschusst werden.
Fördergegenstand:
Das Land Hessen fördert die Anschaffung von Elektrobussen mit Batterie oder Brennstoffzelle, die mindestens über 5 Fahrgastsitzplätze verfügen, die antriebsbezogene Modernisierungen von Elektrobussen und die für den Betrieb der Elektrobusse notwendigen Nachrüstungen auf den Betriebshöfen wie die Errichtung von Lade- oder H2-Betankungsinfrastruktur. Des Weiteren sind notwendige Anpassungen von Werkstätten sowie Schulungsmaßnahmen förderfähig.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse, Verkehrsverbünde, Verkehrsunternehmen sowie sonstige Vorhabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs.
Anbieter/Projektleitung:
Hessen Agentur
Soziale Wohnraumförderung: Klimabonus
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Förderung wird als Festbetragsfinanzierung als nicht rückzuzahlbarer Zuschuss gewährt.
Fördergegenstand:
Gefördert wird der Neubau von energetisch hochwertigem Wohnraum sowie die energetische Modernisierung von bestehendem Wohnraum.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen und juristische Personen.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Impulse der Arbeitsmarktpolitik - IdeA
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Dauer und Zyklus des Projekts:
Anträge können jährlich bis Juni gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Anteilfinanzierung kann bis zu 50% v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben umfassen.
Fördergegenstand:
Gefördert werden Projekte von Trägern von Beratungs-, Beschäftigungs- und Qualifizierungsangeboten sowie von anderen Akteuren des Arbeitsmarktes. Beispielsweise Maßnahmen, die auf die Ausbildung in Mangelberufen, in Berufsfeldern der Industrie sowie den gewerblich-technischen Berufen ausgerichtet sind. Gefördert werden vorbereitende Maßnahmen oder Maßnahmen, die das Absolvieren der Ausbildung unterstützen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Verbände, Vereine, Kammern, Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger, geeignete wissenschaftliche Institutionen, Landkreise und kreisfreie Städte sowie Zusammenschlüsse von Landkreisen oder kreisfreien Städten in Hessen.
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung auf der Grundlage des eingereichten Finanzierungsplans festgesetzt.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Gründungsbereitschaft fördern!
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, soweit ausschließlich EFRE-Mittel eingesetzt werden. Werden zusätzlich Landesmittel eingesetzt, kann die Förderung bis zu 90 Prozent betragen.
Fördergegenstand:
Förderung von Projekten zur Stärkung der Gründungsbereitschaft, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Verbesserung unternehmerischer Qualifikation.
Voraussetzungen:
Im Falle einer Förderung aus EFRE-Mitteln müssen die Projekte
• zu über 50 Prozent der Stärkung der Gründungsbereitschaft dienen,
• eine größere Anzahl von Gründern und Unternehmen erreichen sowie
• allen Interessierten offen stehen.
Die Projekte müssen im Land Hessen durchgeführt werden. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein.
Zu den zu fördernden Projekten zählen beispielsweise:
• regionale Gründungsoffensiven
• Gründungs- und Geschäftsplanwettbewerbe
• Workshops
• Aktionen
• Initiativen
• andere Maßnahmen zur Informationsvermittlung, Beratung und Begleitung
Wer wird gefördert?
Körperschaften des öffentlichen Rechts, juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts. Soweit es sich um EFRE-kofinanzierte Vorhaben handelt, sind Kammern, Verbände, Regionalmanagements sowie Institute antragsberechtigt. Eingetragene Vereine und Gesellschaften mit beschränkter Haftung gelten als Institute.
Vorrangig werden Maßnahmen in den EFRE-Vorranggebieten unterstützt.
Projekte, die mit Mitteln aus anderen öffentlichen Programmen zur Beratungsförderung gefördert werden, sind von der Förderung ausgeschlossen (Kumulierungsverbot).
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Leitfaden für verantwortungsvolle landwirtschaftliche Lieferketten
Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) haben im Juli 2019 einen gemeinsamen Leitfaden zu verantwortungsvollem unternehmerischen Handel entlang der landwirtschaftlichen Lieferkette erstellt.
Der Leitfaden gibt Hilfestellung bei der Durchsetzung bereits etablierter Standards, mit Blick auf Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Gesundheit, das Recht auf Nahrung, Landrechte, Umwelt und nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen, gute Unternehmensführung, Tierwohl sowie Technologie und Innovation.
Anbieter / Projektleitung
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Dokumentation des Vernetzungstreffen der hessischen Fairtrade-Kommunen und -Kreise 2021
In der Dokumentation finden Sie ein Protokoll zum Training "Wie überzeuge ich andere vom fairen Handel?" sowie Präsentationen zu den Themen "faire Beschaffung in der Verwaltung" und "fairer Handel in Sportvereinen". Die Aufzeichnung des Workshops können Sie sich ebenfalls auf der Website anschauen.
Zu ihrem Workshop zum fairen Handel im Jahr 2021, luden der Landkreis Offenbach, das Entwicklungspolitische Netzwerk Hessen (EPN Hessen), das Evangelisches Dekanat Dreieich-Rodgau, die Weltläden in Hessen und TransFair e.V. ein.
Anbieter / Projektleitung
Entwicklungspolitisches Netzwerk Hessen e.V.
Leitfaden für mehr Nachhaltigkeit in der Betriebsverpflegung
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) stellt in seinem Leitfaden die Ergebnisse des Projekts NACHHALTIG B | UND GESUND vor, in dem Maßnahmen für Betriebsrestaurants zur nachhaltigen Ausrichtung ihrer Produkte erarbeitet wurden. Der Leitfaden berücksichtigt neben der Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen auch die Gesundheit und die Ökologie.
Anbieter / Projektleitung
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Das Programm "Besser zur Schule"
Das Programm "Besser zur Schule" der ivm GmbH hat das Ziel, Maßnahmen für ein integrierten Schulmobilitätsplan zu entwickeln und diesen gemeinsam mit der Kommune, den Schulen und den Schulträgern umzusetzen.
Bei der Entwicklung werden bereits alle relevanten Akteure und Umgebungen des Standorts der Schule in die Analyse miteinbezogen. Der Mobilitätsplan kann in unterschiedlichen Detaillierungen ausgearbeitet und so in einer Zeitspanne zwischen einem Tag und einem Jahr erstellt werden.
Anbieter / Projektleitung
ivm

Die Stadt Eltville bekommt mehr Radabstellanlagen
In Eltville und den Vororten Martinsthal, Rauenthal, Erbach und Hattenheim werden neue Radabstellmöglichkeiten gebaut. Das Verkehrsministerium unterstützt den Ausbau mit 36.000 Euro - die Gesamtausgaben liegen bei 70.000 Euro.
Durch die Initiative der Deutschen Bahn „Bike&Ride“ war an den Bahnhöfen bereits der Bau von Radabstellmöglichkeiten für Pendlerinnen und Pendler möglich. Nun entstehen weitere 140 Radabstellanlagen über das gesamte Stadtgebiet. Zusätzlich sind im Ortskern von Eltville zukünftig außer Abstellbügeln auch fünf Fahrradboxen und drei Abstellmöglichkeiten für Lastenräder eingerichtet worden. Darüber hinaus unterstützt das Land Hessen im Rahmen der Nahmobilitäts-Richtlinie den Eltviller "Nahmobilitäts-Check", einem von Land zertifizierten Planungsverfahren zur Stärkung des Fuß- und Radverkehrs, unter besonderer Beachtung der Barrierefreiheit. Dafür kommen interessierte Bürgerinnen und Bürger, politische Vertreter sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachverwaltungen in mehreren Workshops zusammen. Für die anschließende Aufarbeitung wird ein Planungsbüro beauftragt, alle erarbeiteten Ergebnisse und Maßnahmen in einem Nahmobilitätsplan zusammenführt.
Anbieter/Projektleitung:
Stadt Eltville

Nachhaltiges Mobilitätsmanagement in Kommunen
Dr. Jutta Deffner vom Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE) erklärt die Herausforderungen und Chancen eines kommunalen Mobilitätsmanagements. Neben Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten werden auch konkrete Handlungsempfehlungen aufgezeigt.
Secondhand-Kaufhaus ist Treffpunkt mit vielfältigem Angebot
Das Secondhand-Kaufhaus ermöglicht nicht nur ein Einkaufen ohne Stigmatisierung, sondern ist auch als Treffpunkt etabliert. Zusätzlich bestehen auch Kontakte zu anderen Einrichtungen, die je nach Notwendigkeit BürgerInnen unterstützen. Ergänzend finden kulturelle Veranstaltungen statt.
Interkommunale Stadtentwicklung in Bebra und der Fuldaaue
Eine enge interkommunale Zusammenarbeit soll demographischen und wirtschaftlich-strukturellen Herausforderungen begegnen. Neben der Umsetzung verschiedener Maßnahmen wie dem "Haus der Generationen" oder der Fußwegeverbindung Bebra werden verschiedene Konzepte erarbeitet, darunter z. B. ein Einzelhandelsentwicklungskonzept oder der Masterplan Fuldaaue.
Anbieter / Projektleitung
Städte Bebra, Rotenburg an der Fulda, Gemeinde Alheim
Ideen für eine Post-Corona-Innenstadt in Frankfurt
Impulsprojekte für die Post-Corona-Innenstadt sollen konzipiert und umgesetzt werden. Dazu erfolgt eine Herausarbeitung der Leitfunktionen der Innenstadt, die Entwicklung nachhaltiger Mobilitätsprojekte und die Erarbeitung von Lösungsansätzen, um den öffentlichen Raum attraktiver zu gestalten.
Gelungene Quartiersentwicklung/ soziale Stadtentwicklung in Steinbach
Durch die Förderung konnten eine Stadtteilmitte neu aufgebaut und das Wohnumfeld neugestaltet werden. Neue Wegeverbindungen wurden in der Stadt geschaffen und naturnahe Spiel- und Aufenthaltsräume integriert.
Stärkung des nachbarschaftlichen Miteinanders durch Bürgerbeteiligung in Hanau
Der Stadtteilverein entstand aus einer Bürgerbeteiligungsgruppe. Er hat sich das Ziel gesetzt, das nachbarschaftliche Miteinander zu fördern und zu stärken. Dafür hat er einige Projekte des Stadtteilmanagements übernommen und trägt zur positiven Stadtteilentwicklung entscheiden bei. Er bietet ein Forum für die BewohnerInnen und ist ein Sprachrohr zur Stadt sowie darüber hinaus.
Anbieter / Projektleitung
Südlichter e.V., Verein zur Förderung und Stärkung der Südlichen Innenstadt
Dank Leih-Laden mehr Nachhaltigkeit und Teilhabe
Teilhabe und effiziente Ressourcennutzung können durch einen Leih-Laden dank Netzwerkarbeit und organisiertem Ehrenamt erreicht werden.
Modernisierung von Bestandsgebäuden zum Passivhaus
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Förderung von max. 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben oder von Mehrkosten einer energetisch optimierten Modernisierung und kombinierbar mit anderen Fördermitteln
Fördergegenstand:
Förderung von Modernisierungsmaßnahmen zur nachhaltigen Verringerung von CO2-Emissionen und zur Reduzierung des Primärenergieeinsatzes.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Umwelteffekte von intelligenten, vernetzten urbanen Infrastrukturen
In der Studie skizziert das Autorenteam die Potentiale einer Vernetzung des Smart-City Konzepts mit Nachhaltigkeits-, Klimaschutz- und Umweltschutzaspekten.
Förderung für Waldbesitzende
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
Fördergegenstand:
Gefördert werden forstwirtschaftlicher Maßnahmen in Privat- und Körperschaftswäldern mit dem Ziel, eine klimaangepasste, biodiverse Forstwirtschaft zu unterstützen.
Gefördert wird:
A. Erstaufforstungen
B. Eine naturnahe Waldbewirtschaftung
C. Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
D. Die forstwirtschaftliche Infrastruktur
E. Aufarbeitung bei Kalamitäten
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger können - außer für Maßnahmen nach Abschnitt C - natürliche Personen, juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts als Besitzende von land- und forstwirtschaftlichen Flächen und Gemeinschaftsforsten und anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse im Sinne des Bundeswaldgesetz sowie Forstbetriebsvereinigungen nach dem Hessischen Waldgesetz sein, sofern sie rechtsfähig sind. Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger für Maßnahmen nach Abschnitt C können anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse im Sinne des Bundeswaldgesetzes sein.
Anbieter/Projektleitung:
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat V 52 Forsten
Suffizienz als Strategie für die nachhaltige Stadtentwicklung
Wenn weniger mehr ist: Das Forschungsteam im Projekt „Entwicklungschancen & -hemmnisse einer suffizienzorientierten Stadtentwicklung“ erklärt Suffizienz auf kommunaler Ebene anhand verschiedener Beispiele.
Suffizienz bedeutet, den Ressourcen- und Naturverbrauch durch andere Verhaltensmuster und Lebensweisen zu verringern. Damit „Weniger“ genug werden kann, bedarf es einer aktiven Gestaltung durch die kommunalen Entscheidungsträgerinnen und -träger aus Politik und Verwaltung. Gelingt dies, bedeutet Suffizienz(politik) für Bürgerinnen und Bürger nicht etwa Verzicht, sondern der Erhalt einer hohen Lebensqualität bei sinkendem Ressourcenverbrauch, so die Forscherinnen und Forscher.
Anbieter/Projektleitung:
Norbert Elias Center an der Europa-Universität Flensburg
Aktive Bodenpolitik: Fundament der Stadtentwicklung. Bodenpolitische Strategien und Instrumente im Lichte der kommunalen Praxis
In der 2021 erschienenen Sonderausgabe des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) beleuchten die Autoren Instrumente für eine zukunftsgerichtete Bodenpolitik in Kommunen, die dem Klimawandel und den steigenden Immobilienpreisen Rechnung trägt.
Förderung von Holzvermarktungsorganisationen
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Weitere Information können Sie der HVO-Richtlinie entnehmen.
Fördergegenstand:
Zur Schaffung zukunftsfähiger Holzvermarktungsstrukturen in Hessen, wird der Aufbau von Holzvermarktungsorganisationen gefördert.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
• natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Eigentümerin und Eigentümer oder Besitzerin und Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen,
• Gemeinschaftsforsten im Sinne des Bundeswaldgesetzes,
• Forstbetriebsgemeinschaften im Sinne des Bundeswaldgesetzes sowie
• rechtsfähige Forstbetriebsvereinigungen nach dem Hessischen Waldgesetz.
Anbieter/Projektleitung:
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat V 52 Forsten
Die hessische Kommunalrichtline
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Höhe der Förderung ist abhängig der Einstufung in Qualitätsstufen eins bis vier und wird als nichtrückzahlbarer Zuschuss gewährt:
• 50 % (Qualitätsstufe 1)
• 65 % (Qualitätsstufe 2))
• 75 - 80 % (Qualitätsstufe 3
• 30 % (Qualitätsstufe 4)
Fördergegenstand:
Die Landesregierung unterstützt die hessischen Kommunen bei der umfassenden energetischen Modernisierung ihres Gebäudebestandes. Mit dem Förderangebot werden Kommunen dabei unterstützt, investive Maßnahmen umzusetzen, mit denen sie ihren Strom- und Wärmebedarf dauerhaft reduzieren und damit Energiekosten senken können.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden alle hessischen Städte, Gemeinden und Landkreise sowie private Träger in kommunalersetzender Funktion. Der Antrag für kommunalersetzende Träger muss über die Kommunen erfolgen und die Förderung wird über die Kommune an die Träger weitergeleitet.
Anbieter/Projektleitung:
Landes Energie Agentur Hessen
Technologietransfer-Programm Leichtbau
Datum Projektbeginn:
Das Programm läuft bis 2030. Je Kalenderjahr sind regelmäßig zwei Stichtage vorgesehen: 1. April und 1. Oktober.
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Nicht rückzahlbare Zuschüsse, anteilig bezogen auf die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten.
Fördergegenstand:
Das Technologietransfer-Programm Leichtbau (TTP LB) soll den branchen- und materialübergreifenden Transfer von Wissen und Technologie insbesondere in marktnahen Industriebereichen verbessern.
Gefördert wird:
Das TTP Leichtbau sieht folgende fünf Förderlinien vor:
1. Technologieentwicklung zur Stärkung der deutschen Wirtschaft im Leichtbau
2. CO2-Einsparung und CO2-Bindung durch den Einsatz neuer Konstruktionstechniken und Materialien
3. CO2-Einsparung durch Ressourceneffizienz und -substitution
4. Demonstrationsvorhaben
5. Standardisierung
Wer wird gefördert?
• Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht.
• Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland
• Gemeinnützige Organisationen und Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung.
Hierfür stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) jährlich 73 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung.
Anbieter/Projektleitung:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Stärkung des Wissens- und Technologietransfers
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuwendung in Form der Anteilsfinanzierung zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Vorhaben, die das Ziel haben, den Technologie- und Wissenstransfer zwischen Forschung, Wirtschaft und Gesellschaft auszubauen und zu optimieren.
Gefördert wird:
• Wissens- und Technologietransfer: Vorhaben, die das Ziel haben, den Technologie- und Wissenstransfer zwischen Forschung, Wirtschaft und Gesellschaft auszubauen und dessen Organisation zu optimieren und Studien zur Identifikation bzw. Bewertung von Handlungsbedarfen bzw. zur Entwicklung von Handlungsempfehlungen zur Intensivierung des Wissens- und Technologietransfers.
• Forschungsvorhaben zur Validierung: Gegenstand der Förderung sind auch Forschungsvorhaben zur Validierung, deren Ziel es ist, Ergebnisse und Verfahren aus der Grundlagenforschung auf ihre Machbarkeit und Anwendbarkeit in einem industriellen Kontext zu überprüfen, an ein vermarktungsfähiges Stadium heranzuführen oder so weiterzuentwickeln, dass diese von der Industrie adaptiert werden können.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Richtlinie des Landes Hessen zur Stärkung von Forschung, technischer Entwicklung, Transfer und Innovation (StAnz.31/2017) vom 31.07.2017.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind die Hochschulen des Landes Hessen, das Universitätsklinikum Frankfurt und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen als Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung sowie staatlich anerkannte, gemeinnützige Hochschulen in privater Trägerschaft.
Im Wissens- und Technologietransferbereich sind zusätzlich antragsberechtigt:
• Wissens- und Technologietransfereinrichtungen und -gesellschaften sowie andere Innovationsmittler, deren Hauptaufgabe darin besteht, unabhängige Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zu betreiben oder die Ergebnisse solcher Tätigkeiten durch Lehre, Veröffentlichung oder Wissenstransfer zu verbreiten oder zu verwerten.
• Wirtschaftsfördernde Einrichtungen des Landes Hessen, sofern diese auf dem Gebiet des Wissens- und Innovationstransfers tätig sind.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
"Klimaschutz is(s)t Mehrweg" - Abschlussbroschüre zum Projekt
In der Broschüre werden Informationen über die Möglichkeiten von Mehrweglösungen bei Verpackungen dargestellt.
Zum Abschluss des Projekts „Klimaschutz is(s)t Mehrweg“ ist die Abschlussbroschüre des Projekts entstanden. In der Broschüre finden sich Ideen, wie Mehrweglösungen in der Gastronmie eingeführt werden können und wie die Kundschaft für die Mehrwegidee in der Gastronomie gewonnen werden kann.
Anbieter/Projektleitung:
LIFE Bildung Umwelt Chancengleichheit e.V., BUND Bremen e.V.,ECOLOG-Institut für sozial-ökologische Forschung und Bildung
Förderung von energetisch optimierten Modernisierungsmaßnahmen in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung.
Fördergegenstand:
Das Förderprogramm unterstützt Investitionen in energetisch optimierte Modernisierungsmaßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz, des intelligenten Energiemanagements und der Nutzung erneuerbarer Energien zur nachhaltigen Verringerung von CO2-Emissionen.
Wer wird gefördert?
Träger der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten: Körperschaften des öffentlichen Rechts, Gebietskörperschaften sowie juristische Personen des Privatrechts, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind sowie nichtstaatliche, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Träger der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten, sofern eine Förderung aus EFRE-Mitteln erfolgt.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
"Vorbildliche Bauten" in Frankfurt ausgezeichnet - Vorbilder für nachhaltige Transformation der Stadt
In Frankfurt am Main haben zwei Bauten den Preis "Vorbildlicher Bauten im Land Hessen" erhalten. Das Aktiv-Stadthaus Speicherstraße und der Stylepark, ein Neubau am Peterskirchhof.
Mit dem Bau des Aktiv-Stadthauses in Frankfurt am Main entstanden auf einer bis dahin als nahezu unbebaubar geltenden Parkplatzfläche nicht nur 74 Wohnungen, sondern ein Gebäude, das als Landmarke wirkt und Strahlkraft für die Umgebung besitzt. Besonders hervorzuheben ist nicht nur das städtebauliche und architektonische Konzept, sondern auch das Energiekonzept des Hauses. Das achtgeschossige Gebäude benötigt in der Jahresbilanz keine zugeführte Energie, sondern erzeugt mit einer Photovoltaikanlage auf dem Pultdach und an der Südfassade ein Plus.
Der Stylepark, als ein vergleichsweiser kleiner Anbau einer privaten Marketingagentur für Architektur und Design an ein klassizistisches Mietshaus, gibt viel beachtete Hinweise, wie Nachverdichtung, Nutzungsmischung und Übergänge vom privaten in den öffentlichen Raum gestaltet werden können. Besonders hervorzuheben ist, die harmonische Vernetzung unterschiedlicher baulicher Zeitschichten in der Frankfurter Innenstadt.
Die sichtbare Auszeichnung der Projekte soll einer breiten Öffentlichkeit zeigen, dass Nachhaltigkeit ein wichtiges Zukunftsthema ist.
Ansprechperson:
Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH), KdöR
Marion Mugrabi, Leiterin Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0611 – 17 38 47
E-Mail: mugrabi@akh.de
Anbieter/Projektleitung:
Stylepark AG, Frankfurt am Main & Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH), KdöR
Marion Mugrabi, Leiterin Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

Der Geo-Naturpark-Frau-Holle-Land lässt sich mit einer App entdecken
Der Geo-Naturpark-Frau-Holle-Land in der GrimmHeimat NordHessen kann mit einer für User kostenfreien App erkundet werden. Mit der App lassen sich Wander-, Rad-, Ski- und Kanutouren zur Offline-Nutzung herunterladen.
Die Tourendownloads zeigen Sehenswertes und Einkaufsmöglichkeiten an den Wegen an. Über QR-Codes sind Informationen zu Natur, Kultur und Geologie offline abrufbar und ersetzen Infotafeln. Die App bewährt sich als Reisebegleiter für die Hosentasche. Sie stärkt den Tourismus durch das Aufzeigen und Verknüpfen der Angebotsvielfalt. Zugleich informiert und sensibilisiert die App über Artenvielfalt und regionale Besonderheiten. Die Entwicklung der App wurde durch das Modellvorhaben Land(auf) Schwung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft gefördert, das das Ziel hat, die regionale Wertschöpfung zu erhöhen, die Beschäftigung im ländlichen Raum zu sichern und den demografischen Wandel aktiv zu gestalten.
Ansprechpartner:
Claudia Krabbes, erreichbar unter krabbes@naturparkfrauholle.land
Anbieter/Projektleitung:
Geo-Naturpark-Frau-Holle-Land
Erster Preis des Responsible Care-Wettbewerb des VCI Hessen geht an die DAW SE aus Ober-Ramstadt
„Unser Beitrag zur Nachhaltigkeit in der Lieferkette“ – unter diesem Motto stand der diesjährige Responsible-Care-Landeswettbewerb des Landesverbands Hessen im Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI Hessen). Den ersten Platz belegt der Baufarbenhersteller DAW SE aus Ober-Ramstadt mit dem eingereichten Projekt „DAW Lieferantenkodex“.
Plastikvermeidung durch Taschen-Tausch-Stationen in Frankfurt
Fast 30 Taschen-Tausch-Stationen im Rahmen des Projekts „Reuse me!“ermöglichen es Menschen in Frankfurt, saubere Einkaufstaschen, die schon benutzt wurden, abzugeben.
Mitmachen ist ganz einfach: Saubere, nicht mehr benötigte Tasche falten und hinter die Gummihalterung einer Tausch-Station stecken oder in den Tausch-Korb legen. Dank des mehrmaligen Benutzens der Taschen vermeiden die Taschen-Tausch-Stationen Müll und tragen zum Ziel der „zero waste city“ Frankfurt bei.
Gemeinsam mit dem Frankfurter Ernährungsrat entstanden mehr Tausch-Stationen für Taschen auch am Wochenmarkt Konstablerwache. Die „Lust auf besser leben gGmbH“ möchte die globalen Nachhaltigkeitsziele alltagstauglich machen. Deshalb unterstützt das gemeinnützige Unternehmen mit verschiedenen Angeboten nachhaltiges Handeln. Dabei wird das Projekt „Reuse me!“ von der Deutschen Postcode Lotterie gefördert und von der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) gesponsert.
Anbieter/Projektleitung:
Lust auf besser leben gGmbH & Gewerbeverein Bornheim-Mitte e.V. (Frankfurt am Main)
Die Altstadt in Allendorf (Lumda) erhält den ersten Preis des Hessischen Preises für Innovation und Gemeinsinn im Wohnungsbau
Mit einer Aufwertung der Altstadt und der Vernetzung der Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner, setzt Allendorf Anreize für junge Familien. Im Fokus steht dabei die Schaffung von Begegnungsorten und neuem Wohnraum.
Mit dem Bürgergarten werden aktiv Freiflächen und Begegnungsorte geschaffen. Die von einer Genossenschaft getragenen Initiative „Hand in Hand – Neue Altstadt“ hat die Jury des Preises für Innovation und Gemeinsinn im Wohnungsbau überzeugt.
Anbieter/Projektleitung:
Allendorf (Lumda)
Offenbach erhält den Hauptpreis des Zukunftspreises des Großen Frankfurter Bogens
Für die Entwicklung eines gemeinschaftlichen Wohnprojekts auf einer ehemaligen Bahnbrache, erhält die Stadt den mit 20.000 Euro dotierten Zukunftspreis.
Die Jury bewertete neben dem Konzept der Zwischennutzung und des gemeinschaftlichen Wohnens auch die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern als eine vorbildliche Maßnahme der Stadtentwicklung.
Anbieter/Projektleitung:
Stadt Offenbach
Weidetierprämie für Schaf- und Ziegenhalter in Hessen
Datum Projektbeginn:
Beantragung jährlich bis zum 15. Mai
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung. Die Förderung bezieht sich auf die Schaf- und Ziegenhalter, die ihren Betriebssitz in Hessen haben.
Fördergegenstand:
Gefördert wird die Haltung der Schafe- und Ziegen, die zum Stichtag 01.01. des Antragsjahres älter als 9 Monate sind.
Voraussetzungen:
Der Antrag muss bis zum 15.05. online gestellt werden. Die Schafe/Ziegen müssen zum Stichtag 01.01. des Antragsjahres älter als 9 Monate sein. Hierfür muss ein Nachweis über den Bescheid der hessischen Tierseuchenkasse und die Stichtagsmeldung in der HIT-Datenbank erfolgen. Der Mindestbestand beträgt 20 Schafe und/oder Ziegen. Es kann maximal die Anzahl der Tiere für eine Förderung beantragt werden, die über den Bescheid der Tierseuchenkasse und die HIT-Meldung nachgewiesen worden sind.
Die Anzahl der Tiere, für die eine Förderung beantragt wird, muss für einen Zeitraum vom 16.05. bis mind. 15.09. im Betrieb gehalten werden (Haltungszeitraum). Tiere, die in dieser Zeit aus dem Bestand ausscheiden, sind durch andere Tiere, die zum 01.01. des Antragsjahres älter als 9 Monate sind, innerhalb von 10 Tagen zu ersetzen.
Der Betriebssitz des Zuwendungsempfängers muss in Hessen liegen. Antragsteller, deren Betriebssitz außerhalb Hessens liegt, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Eine Doppelförderung durch weitere tierbezogene Zuwendungen ist auszuschließen. Davon ausgenommen ist die Förderung zur Erhaltung der Vielfalt der genetischen Ressourcen (HALM G.2.).
Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, ein Bestandsregister zu führen sowie Aufzeichnungen über die Beweidung im Haltungszeitraum (Weidetagebuch) durchzuführen. Beide Verwendungsnachweise sind nach dem 15.09. bis spätestens 15.10. bei der zuständigen Bewilligungsstelle einzureichen.
Sofern sich der geförderte Tierbestand im Haltungszeitraum um mehr als 10 Prozent verringert und die Tiere nicht durch andere ersetzt werden, muss –außer in Fällen höherer Gewalt – innerhalb von 15 Werktagen eine schriftliche Mitteilung an die zuständige Bewilligungsstelle erfolgen.
Da es sich um eine De-minimis-Beihilfe handelt, ist eine entsprechende Anlage mit dem Antrag einzureichen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
natürliche Personen,
landwirtschaftliche Betriebe (unabhängig von der Rechtsform)
die jeweils selbst Schafe und / oder Ziegen halten.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Direktzahlungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe
Datum Projektbeginn:
Der Zuschuss wird im Rahmen des Gemeinsamen Antrages, jeweils zum 15.05. eines Jahres beantragt.
Dauer und Zyklus des Projekts:
Eine jährliche Beantragung ist möglich
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Förderung erfolgt in Form eines (flächengebundenen) Zuschusses. Die Junglandwirteförderung erfolgt im Rahmen der Geltendmachung der Basisprämie.
Fördergegenstand:
Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe erhalten für die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen Direktzahlungen.
Wer wird gefördert?
Gefördert wird der „aktive Betriebsinhaber“, d.h. derjenige, der eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausübt, ohne dabei einer weiteren (Neben-)Tätigkeit nachzugehen, die auf einer ausschließenden Negativliste aufgeführt ist. Eine zusätzliche Förderung erhalten Junglandwirte. Als diese gelten natürliche Personen, die sich erstmals in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Betriebsleiter niederlassen oder sich während der letzten fünf Jahre vor der erstmaligen Beantragung der Basisprämie mit einem Betrieb niedergelassen haben und die im Jahr der erstmaligen Beantragung der Basisprämie nicht älter als 40 Jahre sind. Damit ist die Altersgrenze für die Gewährung nur im Jahr der erstmaligen Beantragung der Basisprämie maßgeblich. Die Förderung besteht in einem erhöhten Prämiensatz für die ersten 90 Hektar eines Betriebes. Für Kleinerzeuger ist eine Förderung bis zu maximal 1.250 Euro möglich.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Ausgleichszulage für Landwirtschaftsbetriebe in benachteiligten Gebieten
Datum Projektbeginn:
Der Zuschuss wird im Rahmen des Gemeinsamen Antrages, jeweils zum 15.05. eines Jahres beantragt.
Dauer und Zyklus des Projekts:
Vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Kalenderjahrs
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung. Die Förderung bezieht sich auf in Hessen liegende Flächen.
Fördergegenstand:
Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) wird als teilweiser oder vollständiger Ausgleich von Einkommensverlusten und zusätzlichen Ausgaben, der in den benachteiligten Gebieten wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betrieben im Vergleich zu den Betrieben in nicht benachteiligten Gebieten gewährt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Betriebsinhaberinnen oder Betriebsinhaber landwirtschaftlicher Unternehmen, die ihren Betriebssitz in Hessen haben, sofern eine ermittelte förderfähige Fläche von mindestens 3 ha je Zuwendungsempfänger in den aus erheblich naturbedingten Gründen benachteiligten Gebieten und/oder in den Phasing-Out-Gebieten bewirtschaftet wird.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle in Wohngebäuden
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.
Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen; Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Förderung von Anlagentechnik (außer Heizung) in Nichtwohngebäuden
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der
Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen;
Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) in Nichtwohngebäuden
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Anlagen zur Wärmeerzeugung und die Austauschprämien für Ölheizungen werden in unterschiedlichen Anteilen gefördert. Die Auflistung finden Sie unter dem aufgeführten Link.
Fördergegenstand:
Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der
Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen;
Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Fachplanung und Baubegleitung bei der energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen; Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Energieberatung für Wohngebäude
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Von den anfallenden Beratungskosten übernimmt das BMWK 80 Prozent.
Fördergegenstand:
Das BMWK fördert die Beratung durch einen Energieberater oder Energieberaterin und die anschließende Erstellung eines (individuellen) Sanierungsfahrplans (iSFP) für das gesamte Wohngebäude.
Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es einen zusätzlichen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn die Energieberaterin bzw. der Energieberater das Sanierungskonzept bei einer Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung vorstellt.
Voraussetzungen:
• das Gebäude steht in Deutschland.
• der Bauantrag bzw. die Bauanzeige muss mindestens zehn Jahre zurückliegen.
• das Gebäude dient überwiegend dem Wohnen.
Wer wird gefördert?
• Personen mit Haus- und Wohnungseigentum
• Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
• Mietende und Pachtende
• Nießbrauchberechtigte
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Umweltbonus Elektromobilität
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Fördergegenstand:
Förderfähig ist der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines Elektrofahrzeugs, welches erstmalig im Inland auf die Antragstellerin oder den Antragsteller zugelassen wird. Zusätzlich ist der Erwerb eines jungen gebrauchten Elektrofahrzeugs förderfähig.
Was wird gefördert?
Neuwagen, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden, Gebrauchtwagen, die erstmalig nach dem 4. November 2019 oder später zugelassen wurden und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist. Leasingverträge mit einer Laufzeit ab 23 Monaten erhalten weiterhin die volle Förderung.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen
Unternehmen
Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
Stiftungen
Körperschaften
Vereine
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Förderung von kommunalem Straßenbau und öffentlichem Personennahverkehr
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Details sind in der Richtlinie zum Mobilitätsfördergesetz vom 27. April 2021 zu entnehmen.
Fördergegenstand:
Ziel der Förderung ist, die Verkehrsinfrastruktur des ÖPNV in den Gemeinden zu verbessern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse,
Verkehrsunternehmen und sonstige Vorhabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs.
Anbieter/Projektleitung:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW)
Innovationen im Bereich Logistik und Mobilitätinnovationsförderung Land Hessen
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Förderung erfolgt als anteiliger Zuschuss. Die maximale Fördersumme für ein Projekt beträgt 250.000 Euro.
Fördergegenstand:
Das Land Hessen fördert in Kooperation mit dem House of Logistics and Mobility (HOLM) Projekte im Bereich Logistik und Mobilität,
Dabei muss das Projektergebnis im besonderen Interesse des Landes sein.
Was wird gefördert?
Projekte, die sich mit folgenden Themen beschäftigen:
• Urbane Logistik & Mobilität
• Intelligente Verkehrssysteme
• Logistik, Mobilität & Gesellschaft
• Aviation Next Generation
• Energie & Klimawandel
• Neues Wertschöpfungsdesign
• Digitale Transformation
Wer wird gefördert?
Staatliche oder staatlich anerkannte private Hochschulen,
(Einzelprojekte sowie Kooperationsprojekte mit Unternehmen, die Mitglied im HOLM e.V. oder HOLM-Förderpartner sind)
Außeruniversitäre gemeinnützige oder zumindest teilweise öffentliche Forschungseinrichtungen,
sonstige Lehreinrichtungen des Dienstleistungssektors mit entsprechendem fachlichen Schwerpunkt.
Anbieter/Projektleitung:
House of Logistics and Mobility (HOLM) & Hessen Agentur
Kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte sowie kommunale Informationsinitiativen
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Maßnahmen von Klima-Kommunen und für Kommunen mit Windenergieanlagen werden mit 100 Prozent gefördert. Für alle anderen Kommunen und kommunale Unternehmen werden die Fördersätze von derzeit 70 auf 80 Prozent erhöht (befristet bis 31.12.2022).
Fördergegenstand:
Das Land Hessen fördert kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen, die zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen beitragen sollen und kommunale Informationsinitiativen.
Gefördert wird:
• die Einrichtung kommunaler Verleihsysteme von CO2-armen Mobilitätssystemen (ausgenommen sind Elektroautos) sowie deren Anschaffung für den innerkommunalen Gebrauch (z. B. (E-)Lastenfahrräder) als investive Klimaschutzmaßnahme
• Die Beteiligung an Wettbewerben der Europäischen Union oder des Bundes
• Die finanzielle Unterstützung von Öffentlichkeitsarbeit oder Bildungs- und Informationsinitiativen im Klimabereich
Eine Kumulierung mit Fördermitteln des Bundes im Rahmen der Nationalen Klimainitiative (NKI) sowie mit dem Investitionsprogramm der HESSENKASSE ist grundsätzlich möglich.
Wer wird gefördert?
Hessische Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse und Zweckverbände und kommunale Unternehmen.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Zur Webseite
PIUS Beratung
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Fördersatz beträgt bis zu 60 Prozent.
Fördergegenstand:
Wissensvermittlung sowie Maßnahmen zur Befähigung von potenziellen Existenzgründern und KMU in wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung (produktintegrierter Umweltschutz/ Innovationsdesign).
Voraussetzungen:
Die Projekte müssen im Land Hessen durchgeführt werden.
Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein.
Gefördert werden folgende Beratungsthemen:
1. PIUS-Beratung - Beratungen zum produktintegrierten Umweltschutz
2. Digitalisierung - Beratungen zur Digitalisierung insbesondere von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen (Strategie- und Umsetzungsberatung)
3. Innovationsförderprogramme - Beratungen zur Antragstellung in Innovationsförderprogrammen des Bundes oder der EU (z.B. „Horizon 2020“).
Zuwendungsfähige Ausgaben sind mit der Durchführung des Projektes in Zusammenhang stehende
• Ausgaben der Antragsberechtigten für eigenes Personal
• Sachausgaben der Antragsberechtigten, die in unmittelbaren Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben stehen, inkl. Ausgaben für Honorare.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Kammern, Verbände und Institutionen, die in Hessen flächendeckend die fachlich qualifizierte und neutrale Beratung von Unternehmen und Existenzgründern sicherstellen.
Vorrangig werden Maßnahmen in den EFRE-Vorranggebieten unterstützt. Nicht förderfähig sind u. a. Beratungen, die mit Mitteln aus anderen öffentlichen Programmen zur Beratungsförderung gefördert werden (Kumulierungsverbot). Nicht förderfähig sind zudem Beratungen von Unternehmen und Tätigkeiten, die nach Art. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 (De-minimis-Verordnung) vom Geltungsbereich der De-minimis-Verordnung ausgeschlossen sind.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Förderung von Biomassefeuerungsanlagen
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Festbetrags- bzw. Anteilsfinanzierung in unterschiedlicher Höhe. Die einzelnen Fördersätze können der Richtlinie zur Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen (Teil II, Ziffer 4.4.) entnommen werden.
Fördergegenstand:
Der Anteil an Bioenergie soll durch eine nachhaltige, umweltverträgliche und effiziente Nutzung der vorhandenen Biomassepotenziale gesteigert werden.
Voraussetzungen:
• Eine Förderung kann nur für Vorhaben gewährt werden, die noch nicht begonnen worden sind.
• Die Finanzierung des Vorhabens muss gesichert sein (Vollfinanzierungsnachweis).
• Der Höchstbetrag im Rahmen der de-minimis-Regelung darf noch nicht ausgeschöpft sein.
• Die eingesetzten Brennstoffe müssen aus Rohholz, Stroh oder Energiepflanzen gewonnen werden.
• Das zur Verfeuerung vorgesehene Holz muss überwiegend (mindestens 51 Prozent) aus Rohholz stammen
Gefördert wird:
• die Errichtung von Biomassefeuerungsanlagen ab 30 kW und Nahwärmenetzen zu geförderten Feuerungsanlagen
• Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Gewinnung von Erfolg versprechenden Grundlagenkenntnissen
• Schulungs- und Informationsveranstaltungen zu technischen, ökonomischen, ökologischen und organisatorischen Fragen im Zusammenhang mit nachwachsenden Rohstoffen
Wer wird gefördert?
Alle öffentlichen und privaten Träger
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen - Leitfaden zu Beteiligung in Nahmobilitätsprojekten
Die Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH) hat in ihrem Leitfaden herausgearbeitet, auf was es bei Bürgerbeteiligungsprojekten ankommt. Am Beispiel „Nahmobilität“, können sich Kommunen Tipps zur Planung und Umsetzung von Beteiligungsformaten einholen.
Was ist die AGNH? Die Mitgliedskommunen in der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen setzen sich für Fuß- und Radverkehr ein und leisten damit einen Beitrag zur hessischen Verkehrswende.
Anbieter / Projektleitung
Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen
Kosten und Wirtschaftlichkeit der Schulverpflegung – eine Handreichung für Schul- und Sachaufwandsträger
Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat das Nationale Qualitätszentrum für Ernährung in Kita und Schule im Jahr 2019 eine Handreichung für Schul- oder Sachaufwandsträger herausgebracht, wodurch die Organisation der Verpflegung in Schulen erleichtert werden soll. Die Handreichung geht neben dem Kostenmanagement auch auf Qualitätsstandards ein.
Anbieter / Projektleitung
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Kompass Nachhaltigkeit für nachhaltige Beschaffung
Die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) bietet ein Webportal mit zahlreichen Informationen zu Schulungsangeboten und Best-Practice-Beispielen an, wie Kommunen die Beschaffung nachhaltig umsetzen können.
SUMP – Unterstützung bei einem Konzept für einen nachhaltigen urbanen Mobilitätsplan
Das Fachzentrum für nachhaltige urbane Mobilität (FZ-NUM) hat Leitlinien für einen nachhaltigen urbanen Mobilitätsplan entwickelt (Sustainable Urban Mobility Plan =SUMP).
Diese beschreiben sowohl den Planungsprozess unter Berücksichtigung partizipativer Elemente als auch Gütekriterien der Resultate. Ein zentraler Anspruch des SUMPs ist eine an den Bedürfnissen der Nutzer:innen ausgerichtete Mobilität. Der unten stehende Link beinhaltet die Leitlinie eines SUMPs und eine Aufzeichnung des Workshops zur Vorstellung dieser Leitlinie.
Anbieter / Projektleitung
Fachzentrum nachhaltige urbane Mobilität
Förderung energetische Sanierung des kommunalen Gebäudebestandes
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuschusshöhe ist variabel, je nach Ausführung
Fördergegenstand:
Unterstützung bei der umfassenden energetischen Modernisierung kommunalen Gebäudebestands.
Gefördert werden:
• die energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden, die sich in einem energetisch nachteiligen Zustand befinden.
• Ersatzneubauten und Neubauten als Modellvorhaben mit besonders hohen energetischen Standards.
• Investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie innovative Pilot- und Demonstrationsvorhaben mit besonders hohen energetischen Standards.
Wer wird gefördert?
Städte und Gemeinden, Landkreise, kommunale Zweckverbände (kommunale Gebietskörperschaften) in Hessen.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Förderangebot: Weiterentwicklung der Stadtstruktur: Sicherung und Weiterentwicklung von Versorgungsangeboten, Qualifizierung von Wohnraum
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Dauer und Zyklus des Projekts:
Förderzeitraum für die Gesamtmaßnahme soll zehn Jahre nicht überschreiten (in begründeten Einzelfällen Ausnahmen möglich); jährliche Antragsstellung nötig
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilsfinanzierung abhängig von finanzieller Leistungsfähigkeit der Gemeinde und ihrer Stellung im Finanz- und Lastenausgleich nach dem Finanzausgleichgesetz (FAG)
Fördergegenstand:
Insbesondere bauliche Maßnahmen, die den innerstädtischen Strukturwandel begleiten
Voraussetzungen:
Aufnahme der Gesamtmaßnahme der nachhaltigen Stadtentwicklung wurde in Förderprogramm aufgenommen; Gebiet der nachhaltigen Stadtentwicklung ist festgelegt, Festlegung anerkannt und Einzelmaßnahmen liegen im festgelegten Gebiet
Produktbeschreibung:
Fördermittel können eingesetzt werden
• zur Deckung der Kosten,
• zur Verbilligung von Darlehen, die der Deckung der Kosten dienen,
• zur Verbilligung von anderen Vor- oder Zwischenfinanzierungsdarlehen.
Bei der Weitergabe an Dritte können die Fördermittel vom Zuwendungsempfänger auch als Darlehen eingesetzt werden. Zuwendungsempfänger sind Städte und Gemeinden (kommunale Gebietskörperschaften) sowie kommunale Zweckverbände oder Planungsverbände.
Die Grundlage der Programmumsetzung bildet ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept mit Festlegung eines Fördergebietes und Zusammenstellung von Projekten, die innerhalb von rund zehn Jahren Laufzeit umgesetzt werden sollen. Das können beispielweise sein: Modernisierung oder Neubau von Gemeinbedarfseinrichtungen, Neu- und Umgestaltungen öffentlicher Anlagen und Plätze, Sanierung stadtbildprägender und historischer Gebäude, Aufwertung von Frei- und Grünflächen, Nachnutzungskonzepte für leerstehende Gebäude, Ausbau der barrierefreien Mobilität insbesondere für den Fuß- und Radverkehr.
Anbieter / Projektleitung
WIBank
Förderangebot: Mitwirkungsorientierte Unterstützung kommunaler Veränderungsprozesse
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Dauer und Zyklus des Projekts:
Die Förderung wird einmalig in einem Zeitraum von drei Jahren gewährt.
Deadline Bewerbung: Die Antragstellung erfolgt ganzjährig.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilfinanzierung in Höhe der FAG-Quote (durchschnittliche Regelförderung 65 Prozent); einmalig im Zeitraum von drei Jahren und bis max. 50.000 Euro
Fördergegenstand:
Moderations- und Beratungsdienstleistungen, um kommunale Veränderungsprozesse mitwirkungsorientiert zu unterstützen
Voraussetzungen:
Antragstellende Gemeinden dürfen nicht als gesamtkommunaler Förderschwerpunkt im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms anerkannt sein
Projektbeschreibung:
Gefördert werden Moderations- und Beratungsdienstleistungen, um kommunale Veränderungsprozesse mitwirkungsorientiert zu unterstützen. Folgende Themenbereiche können beispielsweise in Frage kommen:
• Soziale und kulturelle Infrastruktur und Netzwerke
• Nahversorgung
• Gesundheitsversorgung
• Mobilität
• Ehrenamtliches Engagement
• Soziale Integration
• Leitbildentwicklung
Das Förderangebot darf nicht ausschließlich für die Vorbereitung eines Antrages zur Aufnahme in das Programm Dorfentwicklung und für den Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ verwendet werden. Jede Kommune kann einmal innerhalb von drei Jahren eine Förderung der Dorfmoderation erhalten. Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse (max. EUR 50.000 pro Vorhaben), die als Anteilsfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden können. Die Fördermittel werden nur gegen Vorlage bezahlter und geprüfter Rechnungen an den Zuwendungsempfänger ausgezahlt.
Anbieter / Projektleitung
WIBank
Menschen mit Behinderung leben in der Mitte der Gesellschaft
Neben der Förderung eines inklusiven Wohnprojektes soll für Menschen mit Behinderung durch ein zivilgesellschaftliches Netzwerk eine integrative Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden.

Eltville am Rhein: durch Kooperation eine Stadt positiv entwickeln
Ehrenamtliche Netzwerke, kulturelle Angebote und der "Jugendpark der Kulturen" zeigen eine besondere Kooperationskultur auf und verdeutlichen die hohe Bedeutung und Wertschätzung, die zivilgesellschaftliche Akteure erhalten.
Ansprechpartner
Frau Barbara Lilje, erreichbar über
barbara.lilje@eltville.de
Frau Gabriele Roncarati, erreichbar über
gr@philipp-kraft-stiftung.de
Anbieter / Projektleitung
Philipp-Kraft-Stiftung
Stadt Homberg nutzt Leerstand durch erfolgreiches Netzwerk als Chance
In einem Pilotprojekt werden Einzelinitiativen zu einem resilienten, zivilgesellschaftlichen Netzwerk verknüpft mit dem Ziel, den zentral gelegenen Leerstand in der historischen Altstadt zu einem multifunktionalen Ort des Austausches und des Arbeitens (Co-Working Galerie) zu machen. Dieser Ort soll zudem über verbesserte Wegverbindungen, einen sog. „WANDELPfad“, in die Kommune integriert werden.
Bürgerinnen und Bürger stricken für den Erhalt des Stadtteilbüros
Durch den Strickmob zeigten die BewohnerInnen des Quartiers in Hattersheim ihren Willen und Wunsch zur Sicherung der aufgebauten Strukturen, die durch die Förderung als Soziale Stadt geschaffen wurden. Die Aufmerksamkeit wurde auf die Situation der im Fördergebiet lebenden Menschen gelenkt.
Milieusensible Sanierung der Rotklinkersiedlung in Gießen
Die Interessengemeinschaft Rotklinker Siedlung hat sich für eine milieusensible Sanierung eingesetzt. Eine engagierte Bürgerschaft unterstützte Planungen, vermittelte und ist heute Ansprechpartner für BewohnerInnen, Stadt und Wohnungsbaugesellschaft.
Stärkung des nachbarschaftlichen Miteinanders durch Bürgerbeteiligung in Hanau
Der Stadtteilverein Südlichter e.V. entstand aus einer Bürgerbeteiligungsgruppe. Er hat sich das Ziel gesetzt, das nachbarschaftliche Miteinander zu fördern und zu stärken. Dafür hat er einige Projekte des Stadtteilmanagements übernommen und trägt zur positiven Stadtteilentwicklung entscheiden bei. Er bietet ein Forum für die BewohnerInnen und ist ein Sprachrohr zur Stadt sowie darüber hinaus.
Ansprechpartner
Herrn Paul Wieczorek, erreichbar über suedlichter@gmx.de oder 0176-92292199
Anbieter / Projektleitung
Südlichter e.V., Verein zur Förderung und Stärkung der Südlichen Innenstadt
Kurzgutachten Kommunale Wärmeplanung
Das Kurzgutachten Kommunale Wärmeplanung identifiziert Umsetzungshemmnisse und Lösungsansätze, um den Gebäudebestand zu dekarbonisieren und den Endenergiebedarf zu senken.
Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes (HEG)
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Es werden je nach geförderter Maßnahme zwischen 30 Prozent und 100 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt.
Fördergegenstand:
Die Deckung des Endenergieverbrauchs von Strom und Wärme soll bis zum Jahr 2050 möglichst zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen vorangetrieben werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind insbesondere natürliche und juristische Personen, kommunale Gebietskörperschaften und ihre Zusammenschlüsse sowie Energiedienstleister (Kontraktoren).
Gefördert werden:
• Investive kommunale Maßnahmen (§ 3 HEG)
• Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien (§ 5 HEG)
• Innovative Energietechnologien (§ 6 HEG)
• Energieeffizienzpläne und -konzepte zur Erzeugung und Verteilung von erneuerbaren Energien (§ 7 HEG)
• Energieberatung und Akzeptanzmaßnahmen und betriebliche Energieeffizienznetzwerke (§ 8 HEG)
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Nachhaltiges Wohnumfeld - Konzepte und Baulanddialoge
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt 80 Prozent v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 100.000 Euro.
Fördergegenstand:
Neue Wohnquartiere sollen einen Beitrag zur Wohnraumversorgung für alle leisten, ein gutes soziales Miteinander der Bewohnerschaft fördern und zum schonenden Umgang mit Ressourcen beitragen. Mit der Förderung von Konzepten und Baulanddialogen sollen mit partizipativen Methoden neue Konzepte erstellt werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind die Städte Darmstadt, Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden sowie Kommunen in den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Fulda, Gießen, Groß-Gerau, Hochtaunus, Limburg-Weilburg, Main-Kinzig, Main-Taunus, Odenwald, Offenbach, Rheingau-Taunus, Vogelsbergkreis und Wetterau. Zweckverbände nach § 5ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) und Planungsverbände nach § 205 BauGB können ebenfalls Zuwendungen erhalten, soweit die beteiligten Kommunen in Satz 1 aufgeführt bzw. eingeschlossen sind.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank