Nachhaltigkeitsstrategie Hessen

Lernen und Handeln für unsere Zukunft

Nachhaltigkeitsbaukasten

Hier finden Sie Inhalte, die es Kommunen leicht machen sollen, sich auf den Weg der Nachhaltigkeit zu begeben. Stöbern Sie in den Beiträgen zu Aktivitäten, Materialien und Fördermöglichkeiten zu allen Bereichen der Nachhaltigkeit. Die Beiträge sind dabei unseren Leitsatzrubriken Soziales, Wirtschaft, Umwelt sowie Bildung/Kultur zugeordnet. Lassen Sie sich von Nachhaltigkeitsakteuren inspirieren und nutzen Sie Hilfestellungen und Beratungsmöglichkeiten.

Der Baukasten wurde Schritt für Schritt erweitert und Sie finden darin nun Inhalte zu allen vier Leitbildbereichen. Damit der Baukasten weiterwachsen kann, sind wir immer auf der Suche nach neuen Beiträgen. Sie haben etwas für den Baukasten, das Sie gerne teilen würden? Nutzen Sie hierfür den untenstehenden Link und füllen Sie das Formular mit Ihren Informationen aus.

Beitrag zusenden Schwerpunkt Kommunen Leitbild der NHS / Leitsätze SDG

Malworkshop für Jung und Alt in Hünfelden

Bewertungsfreies Malen ohne Vorgaben, in einem geschützten Raum: Das konnten 22 Personen zwischen 4 und 71 Jahren in Hünfelden in einem Workshop ausprobieren. In altersgemischten Gruppen wurden Kunstwerke geschaffen, die im Atelier ausgestellt werden.

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Anbieter/Projektleitung:
Kultursommer Südhessen, LandKulturPerlen, Gemeinde Hünfelden

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Förderung von Jungem Engagement im Sport

Datum Projektbeginn:
Ein Antrag ist ganzjährig möglich.

Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Förderumfang Begleitung eines Jungen Teams.

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Gefördert wird:
1. Förderungsfähig sind Treffen von jungen engagierten Menschen aus Vereinen, Sportkreisen und Verbänden. Sie werden durch einen Referenten der Sportjugend Hessen dabei unterstützt, die gemeinsame Arbeit und/oder neue Aktivitäten im Kinder- und Jugendsport (weiter) zu entwickeln.
2. Ein Juniorteam besteht aus einer Gruppe von mindestens drei Personen unter 27 Jahren, die nicht identisch mit dem (gewählten) Jugendausschuss des Vereins sind. Gefördert werden Projekte der Juniorteams für junge Menschen, die kulturelle, sportliche, ökologische, politische und/oder sozialpädagogische Themen zum Inhalt haben.
Förderumfang Förderung von Juniorteamprojekten:
• 70% der Kosten für das Projekt, max. 350,- € je Projekt, insgesamt max. 500,- € bei mehreren Projekten des Antragstellers in einem Jahr
• Kostenfreie Beratung

Anbieter/Projektleitung:
Sportjugend Hessen

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Zwingenberg bindet junge Erwachsene bei der Stadtentwicklung ein

Junge Erwachsene werden in Zwingenberg bei der Erstellung des neuen Stadtentwicklungskonzepts mit eingebunden. Für das Konzept erhält die Stadt Zwingenberg das GFB-Zukunftspreisgeld in Höhe von 10.000 Euro.

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Noch bevor das eigentliche Konzept erstellt wird, soll jedoch zunächst ein Leitfaden für einen Stadtentwicklungsdialog erarbeitet werden, um den Prozess zu unterstützen.

Anbieter/Projektleitung:
Stadt Zwingenberg

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Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Zuwendungen im Rahmen zwischen 20% bis 75% einer Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse und Bürgschaften. Junglandwirte und -landwirtinnen können einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 20.000 Euro erhalten.

Fördergegenstand:
Ziel ist die Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umwelt- und klimaschonenden, besonders tiergerechten, multifunktionalen und witterungsbedingten Risiken vorbeugenden Landwirtschaft.

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Gefördert wird die:
• Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen,
• Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten,
• Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung.
Die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher, die Entwicklung des ländlichen Raumes und die Erhaltung der biologischen Vielfalt sind dabei besonders zu berücksichtigen.

Wer wird gefördert?
Landwirtschaftliche Unternehmen unabhängig von der Rechtsform, die entweder die Mindestgrößen nach § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte erreichen oder überschreiten und deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen (mehr als 25 Prozent der Umsatzerlöse) darin besteht, durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen, oder, wenn das Unternehmen einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaftet und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgt.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Förderung von Freizeitsport und Veranstaltungen für junge Menschen

Datum Projektbeginn:
Die Anträge können ganzjährig gestellt werden.

Fördergegenstand:
Ziel der Sportjugend ist es Sportvereine, -kreise und -verbände bei der Durchführung von Maßnahmen zu unterstützen.

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Gefördert wird:
Maßnahmen, die nicht unmittelbar an Training und Wettkampf orientiert sind, die Persönlichkeitsentwicklung und Gemeinschaftsbildung junger Menschen fördern, die junge Menschen motivieren, andere Sport- und Bewegungsangebote kennenzulernen, mit denen neue Zielgruppen für regelmäßige Bewegung gewonnen werden sollen und die in Kooperationen mit anderen Trägern stattfinden und dem Vernetzungsgedanken in der Jugendarbeit Rechnung tragen.
Auch Kooperationsmaßnahmen mit anderen Vereinen sowie mit öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, Jugendringen und Jugendinitiativen können unterstützt werden.

Die Förderung kann auf zwei unterschiedliche Weisen erfolgen:
• Bezuschussung der Veranstaltungs- bzw. Projektkosten
• Vergünstigte Bereitstellung von Sportsfun Mobilen der Sportjugend Hessen

Anbieter/Projektleitung:
Sportjugend Hessen

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Die Altstadt in Allendorf (Lumda) erhält den ersten Preis des Hessischen Preises für Innovation und Gemeinsinn im Wohnungsbau

Mit einer Aufwertung der Altstadt und der Vernetzung der Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner, setzt Allendorf Anreize für junge Familien. Im Fokus steht dabei die Schaffung von Begegnungsorten und neuem Wohnraum.

Dokumentation

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Mit dem Bürgergarten werden aktiv Freiflächen und Begegnungsorte geschaffen. Die von einer Genossenschaft getragenen Initiative „Hand in Hand – Neue Altstadt“ hat die Jury des Preises für Innovation und Gemeinsinn im Wohnungsbau überzeugt.

Anbieter/Projektleitung:
Allendorf (Lumda)

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Direktzahlungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe

Datum Projektbeginn:
Der Zuschuss wird im Rahmen des Gemeinsamen Antrages, jeweils zum 15.05. eines Jahres beantragt.

Dauer und Zyklus des Projekts:
Eine jährliche Beantragung ist möglich

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Förderung erfolgt in Form eines (flächengebundenen) Zuschusses. Die Junglandwirteförderung erfolgt im Rahmen der Geltendmachung der Basisprämie.

Fördergegenstand:
Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe erhalten für die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen Direktzahlungen.

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Wer wird gefördert?
Gefördert wird der „aktive Betriebsinhaber“, d.h. derjenige, der eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausübt, ohne dabei einer weiteren (Neben-)Tätigkeit nachzugehen, die auf einer ausschließenden Negativliste aufgeführt ist. Eine zusätzliche Förderung erhalten Junglandwirte. Als diese gelten natürliche Personen, die sich erstmals in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Betriebsleiter niederlassen oder sich während der letzten fünf Jahre vor der erstmaligen Beantragung der Basisprämie mit einem Betrieb niedergelassen haben und die im Jahr der erstmaligen Beantragung der Basisprämie nicht älter als 40 Jahre sind. Damit ist die Altersgrenze für die Gewährung nur im Jahr der erstmaligen Beantragung der Basisprämie maßgeblich. Die Förderung besteht in einem erhöhten Prämiensatz für die ersten 90 Hektar eines Betriebes. Für Kleinerzeuger ist eine Förderung bis zu maximal 1.250 Euro möglich.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Umweltbonus Elektromobilität

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden

Fördergegenstand:
Förderfähig ist der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines Elektrofahrzeugs, welches erstmalig im Inland auf die Antragstellerin oder den Antragsteller zugelassen wird. Zusätzlich ist der Erwerb eines jungen gebrauchten Elektrofahrzeugs förderfähig.

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Was wird gefördert?

Neuwagen, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden, Gebrauchtwagen, die erstmalig nach dem 4. November 2019 oder später zugelassen wurden und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist. Leasingverträge mit einer Laufzeit ab 23 Monaten erhalten weiterhin die volle Förderung.

Wer wird gefördert?
Privatpersonen
Unternehmen
Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
Stiftungen
Körperschaften
Vereine

Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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