Nachhaltigkeitsstrategie Hessen

Lernen und Handeln für unsere Zukunft

Nachhaltigkeitsbaukasten

Hier finden Sie Inhalte, die es Kommunen leicht machen sollen, sich auf den Weg der Nachhaltigkeit zu begeben. Stöbern Sie in den Beiträgen zu Aktivitäten, Materialien und Fördermöglichkeiten zu allen Bereichen der Nachhaltigkeit. Die Beiträge sind dabei unseren Leitsatzrubriken Soziales, Wirtschaft, Umwelt sowie Bildung/Kultur zugeordnet. Lassen Sie sich von Nachhaltigkeitsakteuren inspirieren und nutzen Sie Hilfestellungen und Beratungsmöglichkeiten.

Der Baukasten wurde Schritt für Schritt erweitert und Sie finden darin nun Inhalte zu allen vier Leitbildbereichen. Damit der Baukasten weiterwachsen kann, sind wir immer auf der Suche nach neuen Beiträgen. Sie haben etwas für den Baukasten, das Sie gerne teilen würden? Nutzen Sie hierfür den untenstehenden Link und füllen Sie das Formular mit Ihren Informationen aus.

Beitrag zusenden Schwerpunkt Kommunen Leitbild der NHS / Leitsätze SDG

Beschluss der Bundesregierung zu "Nachhaltigkeit konkret im Verwaltungshandeln umsetzen"

2021 hat die Bundesregierung beschlossen über eine Vielzahl von Maßnahmen die Nachhaltigkeit in der Verwaltung zu steigern. Das Dokument erläutert die unterschiedlichen Maßnahmen.

Zum Beschluss der Bundesregierung

Suffizienz als Strategie für die nachhaltige Stadtentwicklung

Wenn weniger mehr ist: Das Forschungsteam im Projekt „Entwicklungschancen & -hemmnisse einer suffizienzorientierten Stadtentwicklung“ erklärt Suffizienz auf kommunaler Ebene anhand verschiedener Beispiele.

Nachhaltige Stadtentwicklung

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Suffizienz bedeutet, den Ressourcen- und Naturverbrauch durch andere Verhaltensmuster und Lebensweisen zu verringern. Damit „Weniger“ genug werden kann, bedarf es einer aktiven Gestaltung durch die kommunalen Entscheidungsträgerinnen und -träger aus Politik und Verwaltung. Gelingt dies, bedeutet Suffizienz(politik) für Bürgerinnen und Bürger nicht etwa Verzicht, sondern der Erhalt einer hohen Lebensqualität bei sinkendem Ressourcenverbrauch, so die Forscherinnen und Forscher.

Anbieter/Projektleitung:
Norbert Elias Center an der Europa-Universität Flensburg

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Aktive Bodenpolitik: Fundament der Stadtentwicklung. Bodenpolitische Strategien und Instrumente im Lichte der kommunalen Praxis

In der 2021 erschienenen Sonderausgabe des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) beleuchten die Autoren Instrumente für eine zukunftsgerichtete Bodenpolitik in Kommunen, die dem Klimawandel und den steigenden Immobilienpreisen Rechnung trägt.

Aktive Bodenpolitik

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Anbieter/Projektleitung:
Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)

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Betrieblicher Umwelt- und Klimaschutz mit ÖKOPROFIT

In Hessen bieten die Städte Wiesbaden und Frankfurt am Main für Unternehmen das ÖKOPROFIT-Programm an.

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ÖKOPROFIT ist ein Programm und Netzwerk für betrieblichen Umwelt- und Klimaschutz, bei dem Maßnahmen angestoßen und umgesetzt werden, um die Umweltleistungen zu verbessern. Die Teilnehmenden erhalten Rechtssicherheit in Umweltfragen und einen kostengünstigen Einstieg ins betriebliche Umwelt-, Energie- und Nachhaltigkeitsmanagement und das Thema Klimaneutralität. Zertifizierte ÖKOPROFIT-Betriebe profitieren dabei von einem Netzwerk vor Ort.

Anbieter/Projektleitung:
Stadt Wiesbaden, Stadt Frankfurt am Main, ÖKOPROFIT

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Das Museum Wiesbaden ist jetzt klimaneutral

Ein Nachhaltigkeitsteam hat alle Prozesse im Landesmuseum Wiesbaden analysiert und eine Klimabilanz erstellt. Das ausgestoßene CO2 wird nun kompensiert.

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Experten haben den CO2-Fußabdruck des Museums ermittelt. Was das Landesmuseum an diesem klimaschädlichen Gas ausstößt, gleicht es nun durch Investitionen in Klimaschutzprojekte aus und ist damit nach dem archäologischen Landesmuseum Keltenwelt am Glauberg das zweite klimaneutrale Museum in Hessen.

Anbieter/Projektleitung:
Museum Wiesbaden

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Müllfreie Essenslieferungen mit Go Kidogo

Nicht erst seit der Corona Pandemie sind Lieferdienste von Restaurants so gefragt wie nie. Eine Gruppe Jugendlicher aus dem hessischen Bad Vilbel geht nun gegen den damit einhergehenden Verpackungsmüll an.

Go Kidogo ist eine FairTrade Lieferdienst-Plattform für nachhaltige Essensbestellungen, die restlos recyclebare Mehrwegverpackungen nutzt. Die Plattform wurde gemeinsam mit 10 Jugendlichen unter den Aspekten Umweltschutz und digitale Teilhabe entwickelt.

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So funktioniert’s

Das Online Lieferportal listet Gastronomiebetriebe auf, bei denen man die Speisen in wiederverwendbaren Verpackungen geliefert bekommt. Dahinter steht ein Mehrweg-Pfandsystem – d.h. die die Behälter werden nach dem Nutzen wieder bei einem der teilnehmenden Restaurants zurück gegeben , wo sie gereinigt werden und danach wieder einsatzfähig sind.

Förderung von Umweltbildung und BNE in Hessen

Datum Projektbeginn:
Änträge sind zwei Mal im Jahr digital möglich: bis zum 31.08. und bis zum 31.3.

Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Zuwendungen über 5.000 Euro werden als Anteilsfinanzierungen in Höhe von 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Bei Beträgen unter 5.000 Euro erfolgt eine Festbetragsfinanzierung.

Fördergegenstand:
Förderung der Umweltbildung und Verwirklichung von Projekten, die Bildungsmaßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung in Hessen zum Ziel haben.

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Gefördert wird:
Förderfähig sind unter anderem Projekte zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung, der Fort- und Weiterbildung, zur Natur- und Umwelterziehung, zur Natur- und Umweltbildung sowie zum Globalen Lernen.

Wer wird gefördert?
Zuwendungen können juristische Personen erhalten, die sich in der Bildung für nachhaltige Entwicklung engagieren. Zuwendungsempfänger sollten als „Bildungsträger für nachhaltige Entwicklung“ zertifiziert sein und ihren Sitz in Hessen haben.

Anbieter/Projektleitung:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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Praxismaterial auf dem Portal der hessischen Klimabildung

Das Portal bietet Arbeitsmaterialien, Informationen und eine Übersicht über Bildungsangebote mit verschiedenen Schwerpunkten.

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Diese Schwerpunkte können sein: Ernährung, Landwirtschaft, Mobilität, Energie sowie weitere Aspekte des Klimaschutzes, die unmittelbar im Unterricht eingesetzt oder als Anregung für die eigene Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen genutzt werden können. Das hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bietet das Portal der hessischen Klimabildung für nachhaltige Entwicklung an.

Anbieter/Projektleitung:

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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Förderung von energetisch optimierten Modernisierungsmaßnahmen in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung.

Fördergegenstand:
Das Förderprogramm unterstützt Investitionen in energetisch optimierte Modernisierungsmaßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz, des intelligenten Energiemanagements und der Nutzung erneuerbarer Energien zur nachhaltigen Verringerung von CO2-Emissionen.

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Wer wird gefördert?
Träger der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten: Körperschaften des öffentlichen Rechts, Gebietskörperschaften sowie juristische Personen des Privatrechts, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind sowie nichtstaatliche, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Träger der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten, sofern eine Förderung aus EFRE-Mitteln erfolgt.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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„Main.Kinzig.Blüht.Netz“

Mit „Main.Kinzig.Blüht.Netz“ sorgt der Landkreis in Zusammenarbeit mit dem Landschaftspflegeverband Main Kinzig Kreis e.V. dafür, öffentliche Lebensräume ökologisch wertvoll zu gestalten, miteinander zu vernetzen und langfristig zu erhalten.

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Straßen- und Wegränder, Feldraine, Böschungen und nicht genutzte Restflächen können in Siedlungsgebieten und intensiv genutzten Agrarlandschaften je nach Gestaltung und Pflege wichtige Lebensräume für heimische Wildpflanzen und Tierarten darstellen. Das Projekt nutzt diese Flächen der öffentlichen Hand für eine Verbesserung der Biodiversität.

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LED-Technologie für Straßenbeleuchtung

Große Teile der Bad Orber Straßenbeleuchtung wurden auf stromsparende LED-Technologie umgerüstet.

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Laut Stadtverwaltung ist eine Reduzierung des Stromverbrauchs um ca. 65 % zu erwarten, verbunden mit einer entsprechenden CO2- und Kostenreduzierung sowie die Reduzierung der Instandsetzungskosten.

Anbieter/Projektleitung:
Bad Orb

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Mit „Balkonkraftwerken“ in eine nachhaltigere Zukunft

Auf dem eigenen Balkon Sonnenstrom erzeugen?! Der Verein SoLocal Energy aus Kassel macht es möglich und gestaltet die Klimawende mit Balkonkraftwerken. Hierbei handelt es sich um kleine Stecker-Solaranlagen, die direkt an den Haushaltsstrom angeschlossen werden können. Durch ihre Kompaktheit kann man sie auf dem Balkon, aber auch an Zäunen oder auf Garagendächern selbst anbringen.

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Hierbei handelt es sich um kleine Stecker-Solaranlagen, die direkt an den Haushaltsstrom angeschlossen werden können. Durch ihre Kompaktheit kann man sie auf dem Balkon, aber auch an Zäunen oder auf Garagendächern selbst anbringen.

Anbieter/Projektleitung:
SoLocal Energy e.V. ( Kassel)

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Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM)

Dauer und Zyklus des Projekts:
Der Teilnahmeantrag kann bis zum 1. Oktober eines Jahres für den Verpflichtungszeitraum des darauffolgenden Jahres eingereicht werden.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Differenzierung nach Fördermaßnahmen. Eine genaue Aufschlüsselung erhalten Sie auf der Seite der WIBank.

Fördergegenstand:
Das Programm dient einer besonders nachhaltigen Landbewirtschaftung in Hessen. Gefördert werden Maßnahmen im Bereich ökologischer Landbau, Grünlandextensivierung, Weinbau in Steillagen oder Erhaltung von Streuobstbeständen.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind die Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe oder von Betrieben des Weinbaus sowie Zusammenschlüsse von Inhabern, die eine Tätigkeit auf überwiegend landwirtschaftlich oder weinbaulich genutzten Flächen ausüben. Diese müssen den Auflagen und Bestimmungen der verschiedenen Programmmaßnahmen, so wie in der Richtlinie des Landes dargestellt, unterliegen.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle in Wohngebäuden

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.


Fördergegenstand:
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.

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Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.

Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen; Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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Förderung von Anlagentechnik (außer Heizung) in Wohngebäuden

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Fördergegenstand:
Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, wie beispielsweise einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage.

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Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.

Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen; Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.

Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) in Wohngebäuden

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt mindestens 20 % der förderfähigen Ausgaben.

Fördergegenstand:
Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

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Die Anlagen zur Wärmeerzeugung und die Austauschprämien für Ölheizungen werden in unterschiedlichen Anteilen gefördert. Die Auflistung finden Sie unter dem aufgeführten Link.

Wer wird gefördert?
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der
Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen;
Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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Fachplanung und Baubegleitung bei der energetischen Sanierung von Wohngebäuden

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Fördergegenstand:
Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung.

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Was wird gefördert?

Die Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung kann nur im Zusammenhang mit einer Förderung von Einzelmaßnahmen im Rahmen der Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude beantragt werden.

Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen; Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.

Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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Heizungsoptimierung in Wohngebäuden

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 20 % der förderfähigen Ausgaben.

Fördergegenstand:
Siehe genaue Auflistung unter "Weiterlesen"

Voraussetzungen:
Voraussetzung für alle Maßnahmen ist bei wassergeführten Heizungssystemen ein hydraulisch abgeglichenes System der mindestens 2 Jahre alten Anlage zur Wärmeerzeugung.

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Fördergegenstand:

Gefördert werden:
• der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
• der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
• Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien
• im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe
• die Dämmung von Rohrleitungen
• der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
• die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände ; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen; Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.

Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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PIUS Beratung

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Fördersatz beträgt bis zu 60 Prozent.

Fördergegenstand:
Wissensvermittlung sowie Maßnahmen zur Befähigung von potenziellen Existenzgründern und KMU in wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung (produktintegrierter Umweltschutz/ Innovationsdesign).

Voraussetzungen:
Die Projekte müssen im Land Hessen durchgeführt werden.
Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein.

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Gefördert werden folgende Beratungsthemen:
1. PIUS-Beratung - Beratungen zum produktintegrierten Umweltschutz
2. Digitalisierung - Beratungen zur Digitalisierung insbesondere von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen (Strategie- und Umsetzungsberatung)
3. Innovationsförderprogramme - Beratungen zur Antragstellung in Innovationsförderprogrammen des Bundes oder der EU (z.B. „Horizon 2020“).
Zuwendungsfähige Ausgaben sind mit der Durchführung des Projektes in Zusammenhang stehende
• Ausgaben der Antragsberechtigten für eigenes Personal
• Sachausgaben der Antragsberechtigten, die in unmittelbaren Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben stehen, inkl. Ausgaben für Honorare.

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Kammern, Verbände und Institutionen, die in Hessen flächendeckend die fachlich qualifizierte und neutrale Beratung von Unternehmen und Existenzgründern sicherstellen.

Vorrangig werden Maßnahmen in den EFRE-Vorranggebieten unterstützt. Nicht förderfähig sind u. a. Beratungen, die mit Mitteln aus anderen öffentlichen Programmen zur Beratungsförderung gefördert werden (Kumulierungsverbot). Nicht förderfähig sind zudem Beratungen von Unternehmen und Tätigkeiten, die nach Art. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 (De-minimis-Verordnung) vom Geltungsbereich der De-minimis-Verordnung ausgeschlossen sind.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Förderung von Biomassefeuerungsanlagen

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Festbetrags- bzw. Anteilsfinanzierung in unterschiedlicher Höhe. Die einzelnen Fördersätze können der Richtlinie zur Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen (Teil II, Ziffer 4.4.) entnommen werden.

Fördergegenstand:
Der Anteil an Bioenergie soll durch eine nachhaltige, umweltverträgliche und effiziente Nutzung der vorhandenen Biomassepotenziale gesteigert werden.

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Voraussetzungen:
• Eine Förderung kann nur für Vorhaben gewährt werden, die noch nicht begonnen worden sind.
• Die Finanzierung des Vorhabens muss gesichert sein (Vollfinanzierungsnachweis).
• Der Höchstbetrag im Rahmen der de-minimis-Regelung darf noch nicht ausgeschöpft sein.
• Die eingesetzten Brennstoffe müssen aus Rohholz, Stroh oder Energiepflanzen gewonnen werden.
• Das zur Verfeuerung vorgesehene Holz muss überwiegend (mindestens 51 Prozent) aus Rohholz stammen

Gefördert wird:
• die Errichtung von Biomassefeuerungsanlagen ab 30 kW und Nahwärmenetzen zu geförderten Feuerungsanlagen
• Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Gewinnung von Erfolg versprechenden Grundlagenkenntnissen
• Schulungs- und Informationsveranstaltungen zu technischen, ökonomischen, ökologischen und organisatorischen Fragen im Zusammenhang mit nachwachsenden Rohstoffen

Wer wird gefördert?
Alle öffentlichen und privaten Träger

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Förderung energetische Sanierung des kommunalen Gebäudebestandes

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuschusshöhe ist variabel, je nach Ausführung

Fördergegenstand:
Unterstützung bei der umfassenden energetischen Modernisierung kommunalen Gebäudebestands.


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Gefördert werden:
• die energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden, die sich in einem energetisch nachteiligen Zustand befinden.
• Ersatzneubauten und Neubauten als Modellvorhaben mit besonders hohen energetischen Standards.
• Investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie innovative Pilot- und Demonstrationsvorhaben mit besonders hohen energetischen Standards.

Wer wird gefördert?
Städte und Gemeinden, Landkreise, kommunale Zweckverbände (kommunale Gebietskörperschaften) in Hessen.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

Vortrag zum Thema kommunales Nachhaltigkeitsmanagement

Sebastian Ohlmeyer von Engagement Global erklärt den Ansatz eines strategischen Nachhaltigkeitsmanagements. Ziel ist, dass die Kommunen die Agenda 2030 in das Verwaltungshandeln verankern.

Präsentationsfolien

Nachhaltiges Mobilitätsmanagement

Nachhaltiges Mobilitätsmanagement in Kommunen

Dr. Jutta Deffner vom Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE) erklärt die Herausforderungen und Chancen eines kommunalen Mobilitätsmanagements. Neben Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten werden auch konkrete Handlungsempfehlungen aufgezeigt.

Fachtag Nachhaltige Kommune 2021

Präsentation (PDF)

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Weitere Informationen zu diesem Thema:

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Nachhaltiger Umgang mit Wasser

Die Evonik Operations GmbH mit Sitz in Hanau-Wolfgang ging im Oktober 2020 als Gewinner aus dem diesjährigen Responsible- Care-Bundeswettbewerbs des Verbands der Chemischen Industrie (VCI) hervor. Unter dem Motto „Nachhaltiger Umgang mit Wasser“ suchten der VCI und seine Landesverbände beispielhafte Projekte im Umgang mit der wertvollen Ressource Wasser. Evonik gewann mit dem Projekt „Unter Strom: Sauberes Wasser dank Elektrostatik“, welches mithilfe elektrischer Felder gegen Mikropartikel im Abwasser ankämpft.

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Das Chemie-Unternehmen hat mit ihrem Sieger-Projekt hat ein Verfahren entwickelt, das mittels elektrischer Felder Mikropartikel aus dem Abwasser abtrennt, so dass es im Nachgang wiederaufbereitet werden kann. Der gesamte Prozess erfolgt ohne Einsatz von Chemikalien und schont neben dem Wasser auch die gesamte Umwelt.

Neben ihrem Beitrag zum nachhaltigen Umgang mit Wasser wird am Evonik-Standort in Hanau Ressourcenschonung besonders großgeschrieben. Seit zwei Monaten bieten die Catering Services von Evonik in ihren beiden Betriebsrestaurants nur noch Mehrweggeschirr für das Take Away an. Bei über 5.000 Mitarbeitern kann somit Einweggeschirr maßgeblich reduziert werden. Dabei unterstützt das junge Start-up vytal das Unternehmen als Partner. Der gesamte Prozess läuft folgendermaßen ab: zunächst müssen sich die Mitarbeiter über die vytal-App registrieren. Mithilfe von QR-Codes werden dann Geschirr und Nutzer verknüpft. In der App läuft anschließend ein Countdown, der zeigt, wann das Geschirr zurückgegeben werden muss. Dieses wird anschließend hygienisch gereinigt und kann wiederverwendet werden.

Bürgerwissenschaften für den Artenschutz in Fulda im Projekt "Tatort Straßenbeleuchtung"

Die Stadt Fulda ist Teil des Projekts "Tatort Straßenbeleuchtung", bei dem Anwohnerinnen und Anwohner die Wissenschaft unterstützen, indem sie Insektenfallen aufstellen, Insektenarten bestimmen oder die Himmelshelligkeit messen.

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"Tatort Straßenbeleuchtung" ist dem nächtlichen Insektensterben auf der Spur. Straßenbeleuchtung kann nachtaktive Fluginsekten stark beeinträchtigen, da viele Insekten vom Licht der Leuchten angezogen und ihren eigentlichen Lebensräumen entzogen werden. Alle Interessierten können sich an dem Forschungsprojekt beteiligen.

Anbieter/Projektleitung:
Stadt Fulda, Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB)

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Modernisierung von Bestandsgebäuden zum Passivhaus

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Förderung von max. 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben oder von Mehrkosten einer energetisch optimierten Modernisierung und kombinierbar mit anderen Fördermitteln

Fördergegenstand:
Förderung von Modernisierungsmaßnahmen zur nachhaltigen Verringerung von CO2-Emissionen und zur Reduzierung des Primärenergieeinsatzes.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Hessischer Biodiversitätsbericht 2021 - Sonderbericht: Landwirtschaft & Naturschutz, Biodiversitätsmaßnahmen im Offenland

Im Biodiversitätsbericht werden Projekte und Best Practice-Beispiele aus der Land- und Forstwirtschaft, Biotopen, dem Vogelschutz und dem Insektenschutz vorgestellt. Daneben gibt es Statistiken zum Vogelschutz, der Naturschutzfinanzierung und dem Zustand der hessischen Gewässer.

Hessischer Biodiversitätsbericht 2021

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Anbieter/Projektleitung:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

#Klimahacks – Mach dein Projekt: klimafreundliche Öffentlichkeitsarbeit für Kommunen

In der Informationssammlung finden Kommunen Tipps und Informationen, wie sie über den Klimawandel in ihrer Kommune informieren können. Dabei wird auf interne und externe Hürden eingegangen.

Klimahacks

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Anbieter/Projektleitung:
Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)

 

Anleitung für einen Klima-Aktionstag

Im Aktionsbaukasten für den Klimaschutz erhalten kommunale Akteure einen Überblick über verschiedene Formate für einen Klima-Aktionstag.

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Anbieter/Projektleitung:
Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)

Kurzgutachten Kommunale Wärmeplanung

Das Kurzgutachten Kommunale Wärmeplanung identifiziert Umsetzungshemmnisse und Lösungsansätze, um den Gebäudebestand zu dekarbonisieren und den Endenergiebedarf zu senken.

Kurzgutachten

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Anbieter/Projektleitung:
Umweltbundesamt

Weitere Informationen

 

Streuobst in hessischen Schutzgebieten

Die Autor*innen werfen ein Schlaglicht auf die Situation der Streuobstwiesen in Hessen. Dabei gehen sie neben rechtlichen Vorgaben auch auf die Maßnahmen in den Streuobstwiesen zum Erhalt der Biodiversität in Hessen ein.

Streuobst in hessischen Schutzgebieten

Streuobstwiesen in Hessen

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Anbieter/Projektleitung:
Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Sachgebiet „Schutzgebiets- und Artenmanagement, Naturschutzfinanzierung“

Förderung für Waldbesitzende

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Fördergegenstand:
Gefördert werden forstwirtschaftlicher Maßnahmen in Privat- und Körperschaftswäldern mit dem Ziel, eine klimaangepasste, biodiverse Forstwirtschaft zu unterstützen.

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Gefördert wird:
A. Erstaufforstungen
B. Eine naturnahe Waldbewirtschaftung
C. Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
D. Die forstwirtschaftliche Infrastruktur
E. Aufarbeitung bei Kalamitäten

Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger können - außer für Maßnahmen nach Abschnitt C - natürliche Personen, juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts als Besitzende von land- und forstwirtschaftlichen Flächen und Gemeinschaftsforsten und anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse im Sinne des Bundeswaldgesetz sowie Forstbetriebsvereinigungen nach dem Hessischen Waldgesetz sein, sofern sie rechtsfähig sind. Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger für Maßnahmen nach Abschnitt C können anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse im Sinne des Bundeswaldgesetzes sein.

Anbieter/Projektleitung:
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat V 52 Forsten

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Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuschusshöhe ist unterschiedlich je nach Fördermöglichkeit (siehe unter "Weiterlesen").

Fördergegenstand:
Durch die Förderung sollen die Ziele der Hessischen Landesregierung im Bereich des Klimaschutzes zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen sowie die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels unterstützt werden.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden, Städte und Landkreise, deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände sowie kommunale Unternehmen.

Gefördert wird:
Bei dieser Förderung gibt es sechs Fördermöglichkeiten:

1. Förderung investiver kommunaler Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen
2. Förderung kommunaler Maßnahmen zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels
3. Förderung von Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen oder zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels
4. Förderung von kommunalen Informationsinitiativen, Beteiligungen an Wettbewerben der Europäischen Union oder des Bundes
5. Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen in direkter Nachbarschaft, bzw. Nähe zu Windenergieanlagen.
6. Förderung von Maßnahmen zur Haus- und Hofbegrünung privater Immobilieneigentümer als Klimaanpassungsmaßnahme in Kommunen

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Förderung von Maßnahmen zur Kläranlagenverbesserung

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuschusshöhe ist unterschiedlich je nach Fördermöglichkeit (siehe unter "Weiterlesen").

Fördergegenstand:
Durch die Förderung sollen die Ziele der Hessischen Landesregierung im Bereich des Klimaschutzes zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen sowie die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels unterstützt werden.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden, Städte und Landkreise, deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände sowie kommunale Unternehmen.

Gefördert wird:
Bei dieser Förderung gibt es sechs Fördermöglichkeiten:

1. Förderung investiver kommunaler Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen
2. Förderung kommunaler Maßnahmen zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels
3. Förderung von Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen oder zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels
4. Förderung von kommunalen Informationsinitiativen, Beteiligungen an Wettbewerben der Europäischen Union oder des Bundes
5. Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen in direkter Nachbarschaft, bzw. Nähe zu Windenergieanlagen.
6. Förderung von Maßnahmen zur Haus- und Hofbegrünung privater Immobilieneigentümer als Klimaanpassungsmaßnahme in Kommunen

Anbieter/Projektleitung:
WIBa

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Mehr Nachhaltigkeit in der Gemeinschaftsverpflegung - Ein Beschaffungs-Leitfaden für Kommunen und öffentliche Einrichtungen

Der Leitfaden „Mehr Nachhaltigkeit in der Gemeinschaftsverpflegung“ soll Kommunen und öffentliche Einrichtungen dabei unterstützen, schon bei der Ausschreibung die Weichen richtig zu stellen. Dafür kombiniert der Leitfaden juristische Expertise und handfeste Erfahrungen aus der Praxis – damit am Ende mehr regionale, saisonale und biologische Gerichte, die schmecken, auf den Tellern landen.

Beschaffungs-Leitfaden

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Anbieter/Projektleitung:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Weitere Informationen

 

Mehr Nachhaltigkeit durch gekoppelte Infrastrukturen - Ein Leitfaden für Kommunen

Der Leitfaden zeigt, welche Chancen Kommunen bei der Kopplung ihrer Infrastrukturen in Bezug auf eine nachhaltige Entwicklung haben.

Leitfaden für Kommunen

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Neben positiver Impulse für den Klimaschutz wird auch die Resilienz und die soziale und ökonomische Verträglichkeit von Sektorenkopplungen bewertet.

Anbieter/Projektleitung:
Umweltbundesamt

Weitere Informationen

Förderung im Rahmen der Extremwetterrichtlinie-Wald

Datum Projektbeginn:
Antragsfrist für Wiederaufforstungsmaßnahmen ist der 1.3. oder 1.9. eines Jahres.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuschusshöhe hängt von der Art und dem Umfang des Vorhabens ab.

Fördergegenstand:
Die Förderung umfasst unterschiedliche Maßnahmen zum Schutze des Waldes und der Wiederaufforstung (siehe "Weiterlesen").

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Was wird gefördert?
Die Förderung umfasst:

• Entnahme von Kalamitätshölzern zur Beseitigung von daraus resultierenden Gefahren (Verkehrssicherung),
• Waldschutzmaßnahmen (das sind Maßnahmen zur Überwachung, Vorbeugung und Bekämpfung von Schadorganismen mit Lockstoffen und anderen Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes ohne den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und das Anlegen von Holzlagerplätzen),
• Wiederaufforstung nach Extremwetterereignissen.

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:

• natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Eigentümerin und Eigentümer oder Besitzerin und Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen,
• Gemeinschaftsforsten im Sinne des Bundeswaldgesetzes,
• Forstbetriebsgemeinschaften im Sinne des Bundeswaldgesetzes sowie
• rechtsfähige Forstbetriebsvereinigungen nach dem Hessischen Waldgesetz.

Anbieter/Projektleitung:
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat V 52 Forsten

Weitere Informationen

 

Förderung von Holzvermarktungsorganisationen

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Weitere Information können Sie der HVO-Richtlinie entnehmen.

Fördergegenstand:
Zur Schaffung zukunftsfähiger Holzvermarktungsstrukturen in Hessen, wird der Aufbau von Holzvermarktungsorganisationen gefördert.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:

• natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Eigentümerin und Eigentümer oder Besitzerin und Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen,
• Gemeinschaftsforsten im Sinne des Bundeswaldgesetzes,
• Forstbetriebsgemeinschaften im Sinne des Bundeswaldgesetzes sowie
• rechtsfähige Forstbetriebsvereinigungen nach dem Hessischen Waldgesetz.

Anbieter/Projektleitung:
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat V 52 Forsten

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Bad Hersfeld fördert Pfand-Mehrwegsystem

Mit städtischen Fördergeldern und einem einfachen Antragssystem fördert Bad Hersfeld die Einführung eines verbundweiten Pfand-Mehrwegsystems in Gastronomie und Einzelhandel.

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Ortsansässige Unternehmen der Gastronomie und des Einzelhandels können bis zu 300 Euro Fördergeld erhalten. Das Ziel ist die Einführung eines verbundweiten Pfand-Mehrwegsystems. Bad Hersfeld reagiert auf diese Weise auf die ab 2023 geltende Mehrweg-Angebotspflicht nach §§ 33 und 34 Verpackungsgesetz.

Anbieter/Projektleitung:
Stadt Bad Hersfeld

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Sonderfonds Ankommen im Sport

Datum Projektbeginn:
Anträge können ganzjährig eingereicht werden.

Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Das DKHW stellt bis zu 5.000 € je Antragsteller*in zur Verfügung. Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung.

Fördergegenstand:
Projekte, die geflüchteten Kindern über den gemeinsamen Sport einen niedrigschwelligen Zugang zur Gesellschaft ermöglichen.

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Wer wird gefördert?
Bewerben können sich Vereine, operative Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften, öffentliche Träger, Gebietskörperschaften sowie andere Interessenvereinigungen.

Anbieter/Projektleitung:
Deutsches Kinderhilfswerk

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Wissens- und Technologietransfer zur CO2-Reduktion

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Nicht rückzahlbare Zuwendung in Form der Anteilsfinanzierung zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördergegenstand:
Es werden Vorhaben gefördert, die den Wissens- und Technologietransfer beschleunigen und Vorhaben des Technologiemarketings.

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Gefördert wird:
Vorhaben zur Ressourceneffizienz und insbes. zur CO2-Reduktion. Wissens- und Technologietransfer bezeichnet jedes Verfahren, das auf die Gewinnung, die Erfassung und den Austausch von explizitem und implizitem Wissen abzielt.

Dazu können zählen:
• Forschungszusammenarbeit,
• Beratungsleistungen,
• Lizenzierung,
• Gründung von Spin-offs,
• Veröffentlichungen und
• Mobilität von Forschern und anderem Personal, das an diesen Maßnahmen beteiligt ist.
Neben dem wissenschaftlichen und technologischen Wissen umfasst der Wissenstransfer weitere Arten von Wissen:
• Informationen über die Anwendung von Normen und Vorschriften, in denen sie verankert sind,
• Wissen über die realen Einsatzbedingungen und Methoden der Organisationsinnovation,
• die Verwaltung von Wissen im Zusammenhang mit der Feststellung, dem Erwerb, dem Schutz, der Verteidigung und der Nutzung immaterieller Vermögenswerte.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Gestalten statt verwalten! Nachhaltigkeit als Zukunftschance für Kommunen

Unter dem Motto "gestalten statt verwalten" beleuchtet Dr. Sebastian Muschter, Mitglied der Geschäftsleitung und standortverantwortlich für die PD in Hessen und Baden-Württemberg, Nachhaltigkeit als Zukunftschance für Kommunen. Er gibt konkrete Ratschläge, wie Kommen den ersten Schritt gehen können.

Präsentationsfolien

Nachhaltige Entwicklung in Kommunen - Chancen und Perspektiven

Prof. Dr. Kerstin Krellenberg, Institut für Geographie und Regionalforschung der Universität Wien, geht auf die Chancen und Perspektiven der nachhaltigen Entwicklung von Kommunen ein. Sie adressiert die Herausforderungen für eine nachhaltige Stadtentwicklung und stellt die lokale Stadtentwicklung in einen globalen Zusammenhang.

Präsentationsfolien

„Nachhaltigkeit lernen und leben“ im Main-Taunus-Kreis

Für ihre Unterrichtsarbeiten zum Thema Nachhaltigkeit sind insgesamt 35 Schulklassen im Main-Taunus-Kreis gewürdigt worden.

Nachhaltigkeit lernen und leben

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Es wurden Lernwerkstätten und Unterrichtsmodule unter anderem zu den Themen Klimaschutz, Kinderrechte, Fairtrade, Energie, Ernährung, Abfall und Recycling, Mobilität und Biologische Vielfalt angeboten. Im Kreis haben bislang rund 1700 Kinder teilgenommen, in 450 Kursen und mit mehr als 1300 Unterrichtsstunden.

Anbieter/Projektleitung:
Main-Taunus-Kreis

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Die Geopark-App im Frau-Holle-Land (©Marco Lenarduzzi und Marleen Gutschmidt)

Der Geo-Naturpark-Frau-Holle-Land lässt sich mit einer App entdecken

Der Geo-Naturpark-Frau-Holle-Land in der GrimmHeimat NordHessen kann mit einer für User kostenfreien App erkundet werden. Mit der App lassen sich Wander-, Rad-, Ski- und Kanutouren zur Offline-Nutzung herunterladen.

Fragen & Antworten zum Projekt

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Die Tourendownloads zeigen Sehenswertes und Einkaufsmöglichkeiten an den Wegen an. Über QR-Codes sind Informationen zu Natur, Kultur und Geologie offline abrufbar und ersetzen Infotafeln. Die App bewährt sich als Reisebegleiter für die Hosentasche. Sie stärkt den Tourismus durch das Aufzeigen und Verknüpfen der Angebotsvielfalt. Zugleich informiert und sensibilisiert die App über Artenvielfalt und regionale Besonderheiten. Die Entwicklung der App wurde durch das Modellvorhaben Land(auf) Schwung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft gefördert, das das Ziel hat, die regionale Wertschöpfung zu erhöhen, die Beschäftigung im ländlichen Raum zu sichern und den demografischen Wandel aktiv zu gestalten.

Ansprechpartner:

Claudia Krabbes, erreichbar unter krabbes@naturparkfrauholle.land

Anbieter/Projektleitung:

Geo-Naturpark-Frau-Holle-Land

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Kommunale Möglichkeiten zur Förderung der biologischen Vielfalt

Volker Rothenburger vom Umweltamt Frankfurt am Main zeigt anhand von konkreten Beispielen des Satzungsrechts von Kommunen auf, wie die biologische Vielfalt erhalten und gefördert werden kann.

Präsentationsfolien

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle in Nichtwohngebäuden

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Fördergegenstand:
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle beitragen.

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Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der
Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen;
Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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Förderung von Anlagentechnik (außer Heizung) in Nichtwohngebäuden

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Fördergegenstand:
Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes.

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Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der
Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen;
Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) in Nichtwohngebäuden

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Anlagen zur Wärmeerzeugung und die Austauschprämien für Ölheizungen werden in unterschiedlichen Anteilen gefördert. Die Auflistung finden Sie unter dem aufgeführten Link.

Fördergegenstand:
Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet.

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Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der
Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen;
Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.

Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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Fachplanung und Baubegleitung bei der energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Fördergegenstand:
Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung.

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Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen; Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.

Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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Energieberatung für Wohngebäude

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Von den anfallenden Beratungskosten übernimmt das BMWK 80 Prozent.

Fördergegenstand:
Das BMWK fördert die Beratung durch einen Energieberater oder Energieberaterin und die anschließende Erstellung eines (individuellen) Sanierungsfahrplans (iSFP) für das gesamte Wohngebäude.

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Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es einen zusätzlichen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn die Energieberaterin bzw. der Energieberater das Sanierungskonzept bei einer Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung vorstellt.

Voraussetzungen:
• das Gebäude steht in Deutschland.
• der Bauantrag bzw. die Bauanzeige muss mindestens zehn Jahre zurückliegen.
• das Gebäude dient überwiegend dem Wohnen.

Wer wird gefördert?
• Personen mit Haus- und Wohnungseigentum
• Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
• Mietende und Pachtende
• Nießbrauchberechtigte

Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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Kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte sowie kommunale Informationsinitiativen

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Maßnahmen von Klima-Kommunen und für Kommunen mit Windenergieanlagen werden mit 100 Prozent gefördert. Für alle anderen Kommunen und kommunale Unternehmen werden die Fördersätze von derzeit 70 auf 80 Prozent erhöht (befristet bis 31.12.2022).

Fördergegenstand:
Das Land Hessen fördert kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen, die zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen beitragen sollen und kommunale Informationsinitiativen.

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Gefördert wird:
• die Einrichtung kommunaler Verleihsysteme von CO2-armen Mobilitätssystemen (ausgenommen sind Elektroautos) sowie deren Anschaffung für den innerkommunalen Gebrauch (z. B. (E-)Lastenfahrräder) als investive Klimaschutzmaßnahme
• Die Beteiligung an Wettbewerben der Europäischen Union oder des Bundes
• Die finanzielle Unterstützung von Öffentlichkeitsarbeit oder Bildungs- und Informationsinitiativen im Klimabereich

Eine Kumulierung mit Fördermitteln des Bundes im Rahmen der Nationalen Klimainitiative (NKI) sowie mit dem Investitionsprogramm der HESSENKASSE ist grundsätzlich möglich.

Wer wird gefördert?
Hessische Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse und Zweckverbände und kommunale Unternehmen.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Leitfaden für verantwortungsvolle landwirtschaftliche Lieferketten

Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) haben im Juli 2019 einen gemeinsamen Leitfaden zu verantwortungsvollem unternehmerischen Handel entlang der landwirtschaftlichen Lieferkette erstellt.

Leitfaden

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Der Leitfaden gibt Hilfestellung bei der Durchsetzung bereits etablierter Standards, mit Blick auf Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Gesundheit, das Recht auf Nahrung, Landrechte, Umwelt und nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen, gute Unternehmensführung, Tierwohl sowie Technologie und Innovation.

Anbieter / Projektleitung

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

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Naturnahe Grünflächen dank "Bauhoftraining"

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg unterstützt Städte und Gemeinden bei der Anlage und Pflege von naturnahen Grünflächen.

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Acht Kommunen aus dem Landkreis beteiligen sich am "Bauhoftraining". Aufgeteilt in zwei Kurse wurden im Frühjahr und im Herbst 2018 unter fachlicher Planung und Anleitung artenarme und pflegeintensive Rasenflächen in ausdauernde Wildblumenwiesen und -säume und -beete umgewandelt.

Anbieter/Projektleitung:
Landkreis Darmstadt-Dieburg

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Kommunale Ernährungssysteme

Kommunale Ernährungssysteme für mehr Nachhaltigkeit in Hessen

Alexander Schrode vom NAHhaft e.V. erläutert, was Kommunen eigenständig und aktiv für eine nachhaltige Ernährung unternehmen können. Dazu stellt er Vorbildprojekte bzw. -ansätze aus verschiedenen Handlungsfeldern vor.

Fachtag Nachhaltige Kommune 2021

Präsentation (PDF)

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Weitere Informationen zu diesem Thema:

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NetzwerkBüro der Stadt Eltville
NetzwerkBüro, © Stadt Eltville

Eltville am Rhein: Integration durch Mitbestimmung

Eltville ist dank einer Vielzahl von Projekten gelebte "Soziale Stadt" und "FamilienStadt". Die Eltviller Quartiersentwicklung (QE) legt sich nicht nur auf (tradierte oder konstruierte) Gruppen, Generationen, Schichten, bestimmte Herkunft oder Kulturen fest, sondern orientiert sich in ihrem methodischen Handeln an den Bedürfnissen und Interessen der Menschen. Daneben gibt es Klimaschutzprojekte, die großes Engagement erfahren.

Fragen & Antworten zum Projekt

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Kontakt

soziales@eltville.de

 

Anbieter / Projektleitung

Stadt Eltville am Rhein

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Die Verbraucher-Milch

Premiere in Deutschland: „Diese Milch wurde von uns Verbrauchern gewählt“ steht prominent auf der Vorderseite der blauen Verpackung. „Zum ersten Mal war es für Konsumenten möglich, über Produktionskriterien von Milch mitzubestimmen, einen Einblick in die Konsequenzen der einzelnen Entscheidungen sowie ein Gefühl für den angemessenen Preis von Qualität und Fairness zu bekommen“, sagt Nicolas Barthelmé, Gründer der Initiative „Du bist hier der Chef!“.

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Per Online-Fragebogen haben in nur drei Monaten mehr als 9.300 Verbraucherinnen und Verbraucher mit ihrer Stimme u.a. über Qualität, Regionalität, Tierwohl, Vergütung für die Landwirte und Verpackungsart entschieden und damit die unverbindliche Preisempfehlung mitbestimmt. Nun wurde ihre Wünsche in die Tat umgesetzt – die erste Verbraucher-Milch ist seit Ende Juli bei Rewe, tegut, Hit, Wasgau und Alnatura in Hessen und Umgebung erhältlich.

 

Für die gewählte Milch verbringen die Kühe mindestens vier Monate auf der Weide, erhalten im Stall überwiegend Frischgras während der Vegetationsperiode und ausschließlich regional hergestellte Futtermittel. Die Anwendung des neuen Tiergerechtheitsindex (ein ganzheitliches Punktesystem mit fünf Einflussfaktoren) sichert ein ausgezeichnetes Tierwohl im Stall. Die Milch ist bio und trägt somit zur Förderung von Artenvielfalt bei. Die Verpackung ist nachhaltig und klimaneutral. Zusätzlich geht vom Verkauf 0,01€ pro Liter an ausgewählte Betriebe, die entweder auf ökologische Landwirtschaft umstellen oder die kuhgebundene Kälberaufzucht umsetzen wollen. „Damit ist die Verbraucher-Milch ein hochwertiges und zukunftsweisendes Produkt“, unterstreicht Barthelmé: „Mit der Markteinführung möchten wir als Verbraucher zusammen mit den Landwirten ein Zeichen für Wertschätzung und Qualität setzen.“

Nusscreme selber abfüllen

Der hessische Bio-Händler Alnatura geht einen weiteren großen Schritt in Richtung Verpackungsreduzierung: Seit Anfang November sind in zehn ausgewählten Alnatura-Test-Märkten fünf Sorten verschiedener Bio-Nüsse und -Kerne lose in Großboxen erhältlich. Die Kundinnen und Kunden können ihre eigene Mischung zusammenstellen und in einen Mehrweg-Pfand-Becher oder selbst mitgebrachten Behälter füllen. Zusätzlich ist auch individuell zusammengestellte und frisch gemahlene Nusscreme in den Märkten erhältlich.

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Eine Nusscreme-Maschine des Startups Supernutural mahlt frisch vor Ort. Kundinnen und Kunden können sich die Zusammensetzung ihrer Nusscreme dabei frei auswählen und sofort frisch gezapft mit nach Hause nehmen. Auch hier kann zwischen Mehrweg-Pfand-Becher oder eigenem Behältnis zum Transport gewählt werden.

CO2-Fußabdruck der Landesverwaltung um 65 Prozent verkleinert!

„Bezogen auf unsere Startbilanz 2008 haben wir 2020 die Emissionen der Landesverwaltung um gut 300.000 Tonnen CO2 reduziert – das sind fast 65 Prozent! Das zeigt: Wir sind auf einem guten Weg, um unser selbst gestecktes Ziel einer klimaneutral arbeitenden hessischen Verwaltung ab dem Jahr 2030 zu erreichen.“, erklärten Finanzminister Michael Boddenberg und Umweltministerin Priska Hinz zur Veröffentlichung der CO2-Bilanz 2020 der hessischen Landesverwaltung.

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Anbieter/Projektleitung:

Hessisches Ministerium der Finanzen

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Mehr Natur im Gewerbegebiet: Leitfaden für Kommunen zur Beratung von Unternehmen

Die Autor*innen stellen Strategien für städtische Akteure vor, um Biodiversitätsmaßnahmen in Gewerbeflächen anzuregen. Anhand dreier Modellvorhaben in Remscheid, Marl und Frankfurt am Main werden Maßnahmen vorgestellt.

Leitfaden für Kommunen

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Anbieter/Projektleitung:
Offenes Netzwerk Gewerbegebiete im Wandel

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Mehr Umweltgerechtigkeit: gute Praxis auf kommunaler Ebene

In dem Strategiepapier des Umweltbundesamt wird das Konzept der Umweltgerechtigkeit auf kommunaler Ebene anhand verschiedener Beispiele aus deutschen Städten greifbar gemacht.

Gute Praxis auf kommunaler Ebene

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Ziel des integrierten Ansatzes "Umweltgerechtigkeit" ist es, eine gesunde Umwelt für alle und gemeinsam mit allen Menschen unabhängig von ihrer sozialen Lage sicherzustellen.

Anbieter/Projektleitung:
Umweltbundesamt

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Reallabore für eine klimaresiliente Quartiersentwicklung - iResilience

Die Publikation berichtet aus dem Projekt iResilience. Es werden Erfahrungen aus der kollaborativen Zusammenarbeit in drei Reallaboren in Köln und Dortmund dargestellt.

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Ziel ist es, die Erfahrungen der Quartiersarbeit im Projekt iResilience mit anderen Städten zu teilen. Die Publikation richtet sich an kommunale Akteur*innen und schildert praxisnah, wie ein Reallabor-Konzept entwickelt und umgesetzt werden kann.

Anbieter/Projektleitung:
Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)

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Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes (HEG)

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Es werden je nach geförderter Maßnahme zwischen 30 Prozent und 100 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt.

Fördergegenstand:
Die Deckung des Endenergieverbrauchs von Strom und Wärme soll bis zum Jahr 2050 möglichst zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen vorangetrieben werden.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind insbesondere natürliche und juristische Personen, kommunale Gebietskörperschaften und ihre Zusammenschlüsse sowie Energiedienstleister (Kontraktoren).

Gefördert werden:
• Investive kommunale Maßnahmen (§ 3 HEG)
• Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien (§ 5 HEG)
• Innovative Energietechnologien (§ 6 HEG)
• Energieeffizienzpläne und -konzepte zur Erzeugung und Verteilung von erneuerbaren Energien (§ 7 HEG)
• Energieberatung und Akzeptanzmaßnahmen und betriebliche Energieeffizienznetzwerke (§ 8 HEG)

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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CO2-neutrale Verwaltung - wie geht das?

Hans-Günter Göddemeyer und Susanne Stroh vom Finanzministerium Hessen zeigen auf, wie die Hessische Landesverwaltung ihre Treibhausgas-Emissionen auf nahezu Null CO2 bis 2030 reduzieren möchte.

Präsentationsfolien

Nachhaltiges Wohnumfeld - Konzepte und Baulanddialoge

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt 80 Prozent v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 100.000 Euro.

Fördergegenstand:
Neue Wohnquartiere sollen einen Beitrag zur Wohnraumversorgung für alle leisten, ein gutes soziales Miteinander der Bewohnerschaft fördern und zum schonenden Umgang mit Ressourcen beitragen. Mit der Förderung von Konzepten und Baulanddialogen sollen mit partizipativen Methoden neue Konzepte erstellt werden.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind die Städte Darmstadt, Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden sowie Kommunen in den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Fulda, Gießen, Groß-Gerau, Hochtaunus, Limburg-Weilburg, Main-Kinzig, Main-Taunus, Odenwald, Offenbach, Rheingau-Taunus, Vogelsbergkreis und Wetterau. Zweckverbände nach § 5ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) und Planungsverbände nach § 205 BauGB können ebenfalls Zuwendungen erhalten, soweit die beteiligten Kommunen in Satz 1 aufgeführt bzw. eingeschlossen sind.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Gewährt werden Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuschüsse zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördergegenstand:
Gefördert wird die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, die Herstellung naturnaher Gewässer, der Bau sowie die Erweiterung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz sowie die Beseitigung von Hochwasserschäden.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände, kommunale Zweckverbände und Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG).
Die Gemeinden sind berechtigt, die Zuwendung an Dritte, die nicht selbst antragsberechtigt sind, nach Maßgabe des Zuwendungsbescheides weiterzuleiten.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Konversionsförderung

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

Fördergegenstand:
Mit der Konversionsförderung soll ein wirksamer Beitrag zur nachhaltigen Nutzung vorhandener Ressourcen geleistet werden, indem ehemals militärisch, industriell oder für Verkehrszwecke genutzte brach liegende Flächen revitalisiert und für eine gewerbliche Nutzung hergerichtet werden.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Gemeinde, Gemeindeverbände, Zweckverbände und Kreise.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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