Nachhaltigkeitsbaukasten
Hier finden Sie Inhalte, die es Kommunen leicht machen sollen, sich auf den Weg der Nachhaltigkeit zu begeben. Stöbern Sie in den Beiträgen zu Aktivitäten, Materialien und Fördermöglichkeiten zu allen Bereichen der Nachhaltigkeit. Die Beiträge sind dabei unseren Leitsatzrubriken Soziales, Wirtschaft, Umwelt sowie Bildung/Kultur zugeordnet. Lassen Sie sich von Nachhaltigkeitsakteuren inspirieren und nutzen Sie Hilfestellungen und Beratungsmöglichkeiten.
Der Baukasten wurde Schritt für Schritt erweitert und Sie finden darin nun Inhalte zu allen vier Leitbildbereichen. Damit der Baukasten weiterwachsen kann, sind wir immer auf der Suche nach neuen Beiträgen. Sie haben etwas für den Baukasten, das Sie gerne teilen würden? Nutzen Sie hierfür den untenstehenden Link und füllen Sie das Formular mit Ihren Informationen aus.
Beitrag zusenden Schwerpunkt Kommunen Leitbild der NHS / Leitsätze SDG
Soziale Wohnraumförderung
Gefördert wird der Erwerb von Wohnungen, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die Höhe des Zuschusses Die Höhe des Zuschusses beträgt für den Erwerb von Belegungsrechten an Wohnungen, die keiner Bindung unterliegen und zur Belegung frei sind, 2,50 € und für den Erwerb von Belegungsrechten nach Auslaufen bestehender Bindungen 1,50 € pro Quadratmeter der förderfähigen Wohnfläche multipliziert mit der Bindungsdauer in Monaten.
Zusätzlich wird - unabhängig von den Belegungsrechten - 0,50 € pro Quadratmeter der förderfähigen Wohnfläche multipliziert mit der Bindungsdauer in Monaten, gefördert.
Wer wird gefördert?
Unternehmen, Kommune, Privatperson, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Anbieter / Projektleitung
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ)
Die Förderung beinhaltet die Kostenübernahme von 50€ pro Monat je Freiwilliger/Freiwilligen bezogen auf die pädagogische Begleitung und die laufenden Kosten.
Wer wird gefördert?
- anerkannte FSJ-Träger und die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Freiwilligendienste
Anbieter / Projektleitung
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Nowaste GmbH
Die Firma Nowaste GmbH aus Hanau produziert nachhaltige Mehrwegbecher aus 100% natürlichen Rohstoffen, die nicht nur spülmaschinengeeignet, sondern auch biologisch abbaubar sind. Die bunten Tree Cups sind vielseitig einsetzbar.
Suffizienz als Strategie für die nachhaltige Stadtentwicklung
Wenn weniger mehr ist: Das Forschungsteam im Projekt „Entwicklungschancen & -hemmnisse einer suffizienzorientierten Stadtentwicklung“ erklärt Suffizienz auf kommunaler Ebene anhand verschiedener Beispiele.
Suffizienz bedeutet, den Ressourcen- und Naturverbrauch durch andere Verhaltensmuster und Lebensweisen zu verringern. Damit „Weniger“ genug werden kann, bedarf es einer aktiven Gestaltung durch die kommunalen Entscheidungsträgerinnen und -träger aus Politik und Verwaltung. Gelingt dies, bedeutet Suffizienz(politik) für Bürgerinnen und Bürger nicht etwa Verzicht, sondern der Erhalt einer hohen Lebensqualität bei sinkendem Ressourcenverbrauch, so die Forscherinnen und Forscher.
Anbieter/Projektleitung:
Norbert Elias Center an der Europa-Universität Flensburg
Aktive Bodenpolitik: Fundament der Stadtentwicklung. Bodenpolitische Strategien und Instrumente im Lichte der kommunalen Praxis
In der 2021 erschienenen Sonderausgabe des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) beleuchten die Autoren Instrumente für eine zukunftsgerichtete Bodenpolitik in Kommunen, die dem Klimawandel und den steigenden Immobilienpreisen Rechnung trägt.
Theodor-Litt-Schule in Michelstadt erhält Förderung für klimafreundlichen Schulhof
Die Deutsche Umwelthilfe unterstützt hessische Schulen bei der Gestaltung klimafreundlicher Schulhöfe. Zehn hessische Schulen sind bereits Teil des Projekts. Seit Oktober 2021 ist auch die Theodor-Litt-Schule aus Michelstadt dabei.
Den Schulhof in einen attraktiven, klimafreundlichen und naturnahen Pausen- und Lernraum verwandeln? Die Schülerinnen und Schüler der Theodor-Litt-Schule haben mit ihrer Sonnenblum-Pflanzaktion und Unterricht unter freiem Himmel selbst erlebt, wie gut es sich unter freiem Himmel lernen lässt.
Anbieter/Projektleitung:
Deutsche Umwelthilfe
Bad Hersfeld fördert Pfand-Mehrwegsystem
Mit städtischen Fördergeldern und einem einfachen Antragssystem fördert Bad Hersfeld die Einführung eines verbundweiten Pfand-Mehrwegsystems in Gastronomie und Einzelhandel.
Ortsansässige Unternehmen der Gastronomie und des Einzelhandels können bis zu 300 Euro Fördergeld erhalten. Das Ziel ist die Einführung eines verbundweiten Pfand-Mehrwegsystems. Bad Hersfeld reagiert auf diese Weise auf die ab 2023 geltende Mehrweg-Angebotspflicht nach §§ 33 und 34 Verpackungsgesetz.
Anbieter/Projektleitung:
Stadt Bad Hersfeld
"Klimaschutz is(s)t Mehrweg" - Abschlussbroschüre zum Projekt
In der Broschüre werden Informationen über die Möglichkeiten von Mehrweglösungen bei Verpackungen dargestellt.
Zum Abschluss des Projekts „Klimaschutz is(s)t Mehrweg“ ist die Abschlussbroschüre des Projekts entstanden. In der Broschüre finden sich Ideen, wie Mehrweglösungen in der Gastronmie eingeführt werden können und wie die Kundschaft für die Mehrwegidee in der Gastronomie gewonnen werden kann.
Anbieter/Projektleitung:
LIFE Bildung Umwelt Chancengleichheit e.V., BUND Bremen e.V.,ECOLOG-Institut für sozial-ökologische Forschung und Bildung
Praxismaterial auf dem Portal der hessischen Klimabildung
Das Portal bietet Arbeitsmaterialien, Informationen und eine Übersicht über Bildungsangebote mit verschiedenen Schwerpunkten.
Diese Schwerpunkte können sein: Ernährung, Landwirtschaft, Mobilität, Energie sowie weitere Aspekte des Klimaschutzes, die unmittelbar im Unterricht eingesetzt oder als Anregung für die eigene Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen genutzt werden können. Das hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bietet das Portal der hessischen Klimabildung für nachhaltige Entwicklung an.
Anbieter/Projektleitung:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Zuwendungen im Rahmen zwischen 20% bis 75% einer Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse und Bürgschaften. Junglandwirte und -landwirtinnen können einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 20.000 Euro erhalten.
Fördergegenstand:
Ziel ist die Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umwelt- und klimaschonenden, besonders tiergerechten, multifunktionalen und witterungsbedingten Risiken vorbeugenden Landwirtschaft.
Gefördert wird die:
• Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen,
• Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten,
• Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung.
Die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher, die Entwicklung des ländlichen Raumes und die Erhaltung der biologischen Vielfalt sind dabei besonders zu berücksichtigen.
Wer wird gefördert?
Landwirtschaftliche Unternehmen unabhängig von der Rechtsform, die entweder die Mindestgrößen nach § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte erreichen oder überschreiten und deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen (mehr als 25 Prozent der Umsatzerlöse) darin besteht, durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen, oder, wenn das Unternehmen einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaftet und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgt.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle in Wohngebäuden
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.
Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen; Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) in Wohngebäuden
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt mindestens 20 % der förderfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
Die Anlagen zur Wärmeerzeugung und die Austauschprämien für Ölheizungen werden in unterschiedlichen Anteilen gefördert. Die Auflistung finden Sie unter dem aufgeführten Link.
Wer wird gefördert?
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der
Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen;
Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Fachplanung und Baubegleitung bei der energetischen Sanierung von Wohngebäuden
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung.
Was wird gefördert?
Die Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung kann nur im Zusammenhang mit einer Förderung von Einzelmaßnahmen im Rahmen der Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude beantragt werden.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen; Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Heizungsoptimierung in Wohngebäuden
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 20 % der förderfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Siehe genaue Auflistung unter "Weiterlesen"
Voraussetzungen:
Voraussetzung für alle Maßnahmen ist bei wassergeführten Heizungssystemen ein hydraulisch abgeglichenes System der mindestens 2 Jahre alten Anlage zur Wärmeerzeugung.
Fördergegenstand:
Gefördert werden:
• der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
• der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
• Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien
• im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe
• die Dämmung von Rohrleitungen
• der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
• die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände ; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen; Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte sowie kommunale Informationsinitiativen
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Maßnahmen von Klima-Kommunen und für Kommunen mit Windenergieanlagen werden mit 100 Prozent gefördert. Für alle anderen Kommunen und kommunale Unternehmen werden die Fördersätze von derzeit 70 auf 80 Prozent erhöht (befristet bis 31.12.2022).
Fördergegenstand:
Das Land Hessen fördert kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen, die zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen beitragen sollen und kommunale Informationsinitiativen.
Gefördert wird:
• die Einrichtung kommunaler Verleihsysteme von CO2-armen Mobilitätssystemen (ausgenommen sind Elektroautos) sowie deren Anschaffung für den innerkommunalen Gebrauch (z. B. (E-)Lastenfahrräder) als investive Klimaschutzmaßnahme
• Die Beteiligung an Wettbewerben der Europäischen Union oder des Bundes
• Die finanzielle Unterstützung von Öffentlichkeitsarbeit oder Bildungs- und Informationsinitiativen im Klimabereich
Eine Kumulierung mit Fördermitteln des Bundes im Rahmen der Nationalen Klimainitiative (NKI) sowie mit dem Investitionsprogramm der HESSENKASSE ist grundsätzlich möglich.
Wer wird gefördert?
Hessische Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse und Zweckverbände und kommunale Unternehmen.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Zur Webseite
Nachhaltiger Umgang mit Wasser
Die Evonik Operations GmbH mit Sitz in Hanau-Wolfgang ging im Oktober 2020 als Gewinner aus dem diesjährigen Responsible- Care-Bundeswettbewerbs des Verbands der Chemischen Industrie (VCI) hervor. Unter dem Motto „Nachhaltiger Umgang mit Wasser“ suchten der VCI und seine Landesverbände beispielhafte Projekte im Umgang mit der wertvollen Ressource Wasser. Evonik gewann mit dem Projekt „Unter Strom: Sauberes Wasser dank Elektrostatik“, welches mithilfe elektrischer Felder gegen Mikropartikel im Abwasser ankämpft.
Das Chemie-Unternehmen hat mit ihrem Sieger-Projekt hat ein Verfahren entwickelt, das mittels elektrischer Felder Mikropartikel aus dem Abwasser abtrennt, so dass es im Nachgang wiederaufbereitet werden kann. Der gesamte Prozess erfolgt ohne Einsatz von Chemikalien und schont neben dem Wasser auch die gesamte Umwelt.
Neben ihrem Beitrag zum nachhaltigen Umgang mit Wasser wird am Evonik-Standort in Hanau Ressourcenschonung besonders großgeschrieben. Seit zwei Monaten bieten die Catering Services von Evonik in ihren beiden Betriebsrestaurants nur noch Mehrweggeschirr für das Take Away an. Bei über 5.000 Mitarbeitern kann somit Einweggeschirr maßgeblich reduziert werden. Dabei unterstützt das junge Start-up vytal das Unternehmen als Partner. Der gesamte Prozess läuft folgendermaßen ab: zunächst müssen sich die Mitarbeiter über die vytal-App registrieren. Mithilfe von QR-Codes werden dann Geschirr und Nutzer verknüpft. In der App läuft anschließend ein Countdown, der zeigt, wann das Geschirr zurückgegeben werden muss. Dieses wird anschließend hygienisch gereinigt und kann wiederverwendet werden.
Klimahandbuch für hessische Kommunen
Das Klimahandbuch liefert Anregungen für Kommunen und Engagierte, Klimaschutzmaßnahmen voranzutreiben und stellt hessische Beispiele vor.
Anbieter / Projektleitung
Landesbüro Hessen der Friedrich-Ebert-Stiftung
Simon Schüler-Klöckner
Friedrich-Ebert-Stiftung
Landesbüro Hessen
Marktstraße 10
65183 Wiesbaden
0611-341415-14
Simon.Schueler@fes.de
Anleitung für einen Klima-Aktionstag
Im Aktionsbaukasten für den Klimaschutz erhalten kommunale Akteure einen Überblick über verschiedene Formate für einen Klima-Aktionstag.
Anbieter/Projektleitung:
Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)
Kurzgutachten Kommunale Wärmeplanung
Das Kurzgutachten Kommunale Wärmeplanung identifiziert Umsetzungshemmnisse und Lösungsansätze, um den Gebäudebestand zu dekarbonisieren und den Endenergiebedarf zu senken.
Handreichung Qualitätsrahmen Klimabildung
Die Handreichung unterstützt Lehrende dabei, ihre Lehrinhalte in puncto Klimabildung evaluieren und ausarbeiten zu können.
Anbieter / Projektleitung
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
+49 611 815 0
Förderung von Maßnahmen zur Kläranlagenverbesserung
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuschusshöhe ist unterschiedlich je nach Fördermöglichkeit (siehe unter "Weiterlesen").
Fördergegenstand:
Durch die Förderung sollen die Ziele der Hessischen Landesregierung im Bereich des Klimaschutzes zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen sowie die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels unterstützt werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden, Städte und Landkreise, deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände sowie kommunale Unternehmen.
Gefördert wird:
Bei dieser Förderung gibt es sechs Fördermöglichkeiten:
1. Förderung investiver kommunaler Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen
2. Förderung kommunaler Maßnahmen zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels
3. Förderung von Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen oder zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels
4. Förderung von kommunalen Informationsinitiativen, Beteiligungen an Wettbewerben der Europäischen Union oder des Bundes
5. Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen in direkter Nachbarschaft, bzw. Nähe zu Windenergieanlagen.
6. Förderung von Maßnahmen zur Haus- und Hofbegrünung privater Immobilieneigentümer als Klimaanpassungsmaßnahme in Kommunen
Anbieter/Projektleitung:
WIBa
Förderung von Umweltschutzmaßnahmen
Das Land Hessen fördert mit Mitteln der Umweltlotterie Maßnahmen im Rahmen von „Biologischer Vielfalt, Biotopgestaltung, Ökosystemvernetzung und Gewässerschutz“. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Landschaftspflegeverbände und Naturschutzvereinigungen mit bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst werden. Die maximale Förderungssumme liegt bei 25.000 € - bei natürlichen Personen maximal 5.000 Euro. Der beantragte Zuschuss muss mindestens 2.500 € betragen.
Wer wird gefördert?
Kommune, Privatperson, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Anbieter / Projektleitung
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Tel: 0611 8150
poststelle@umwelt.hessen.de
Förderprogramm: Sport integriert Hessen
Gefördert werden Sportangebote für Geflüchtete, Menschen mit Migrationshintergrund und sozial benachteiligte Menschen. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Anzahl der Regelleistungsberechtigten ab und beträgt zwischen 5.000 und 40.000 €. Eine kumulierte Aufwandsentschädigung für zusätzliche Sport-Coaches mit Zuwanderungsgeschichte kann in Höhe des für eine Person gültigen Steuerfreibetrags beantragt werden.
Für Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Schulungsmaßnahmen kann ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 2.400 € beantragt werden. Als Gemeinde mit Erstaufnahmeeinrichtung kann der Zuschuss, abhängig von der Anzahl der untergebrachten Flüchtlinge, um bis zu 15.000 € erhöht werden.
Wer wird gefördert?
Kommunen
Anbieter / Projektleitung
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Tel: 0611 3531606
sport-integriert-hessen@sport.hessen.de
Initiative Erntekunststoffe Recycling Deutschland (ERDE)
ERDE – Erntekunststoffe Recycling Deutschland
ERDE nimmt von deutschen Landwirten Silofolien und Stretchfolien zurück und sorgt für deren werkstoffliches Recycling.
Mehr Nachhaltigkeit durch gekoppelte Infrastrukturen - Ein Leitfaden für Kommunen
Der Leitfaden zeigt, welche Chancen Kommunen bei der Kopplung ihrer Infrastrukturen in Bezug auf eine nachhaltige Entwicklung haben.
Neben positiver Impulse für den Klimaschutz wird auch die Resilienz und die soziale und ökonomische Verträglichkeit von Sektorenkopplungen bewertet.
Anbieter/Projektleitung:
Umweltbundesamt
Betrieblicher Umwelt- und Klimaschutz mit ÖKOPROFIT
In Hessen bieten die Städte Wiesbaden und Frankfurt am Main für Unternehmen das ÖKOPROFIT-Programm an.
ÖKOPROFIT ist ein Programm und Netzwerk für betrieblichen Umwelt- und Klimaschutz, bei dem Maßnahmen angestoßen und umgesetzt werden, um die Umweltleistungen zu verbessern. Die Teilnehmenden erhalten Rechtssicherheit in Umweltfragen und einen kostengünstigen Einstieg ins betriebliche Umwelt-, Energie- und Nachhaltigkeitsmanagement und das Thema Klimaneutralität. Zertifizierte ÖKOPROFIT-Betriebe profitieren dabei von einem Netzwerk vor Ort.
Anbieter/Projektleitung:
Stadt Wiesbaden, Stadt Frankfurt am Main, ÖKOPROFIT
Lernwerkstatt Klimawandel in hessischen Schulen
In der Lernwerkstatt Klimawandel werden Schülerinnen und Schüler von extern geschulten Multiplikator*innen über den Klimawandel und dessen Folgen aufgeklärt und bestärkt, sich für Gegenmaßnahmen zu engagieren.
Die im Jahr 2016 vom Wassererlebnishaus Fuldatal unter Mitarbeit des AZN Natur-Erlebnishauses Heideberg e.V. entwickelte „Lernwerkstatt Klimawandel für die Sekundarstufe I“ wurde seit 2017 ca. 80-mal erfolgreich an weiterführenden Schulen in Nord- und Mittelhessen durchgeführt.
Anbieter/Projektleitung:
AZN Natur-Erlebnishaus Heideberg e.V.
Philipp-Holzmann-Schule in Frankfurt am Main wird „Grenzenlos-Schule“
Die Philipp-Holzmann-Schule wurde 2021 für ihr Lehrangebot für Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) vom WUS-Projekt „Grenzenlos – Globales Lernen in der beruflichen Bildung“ ausgezeichnet. Die Schule erhielt parallel eine Auszeichnung durch die hessische Dachmarke „Nachhaltigkeit Lernen in Hessen“ des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Lehrkräfte der Philipp-Holzmann-Schule haben BNE-Lehrkräftefortbildungen besucht, Lehrkooperationen zu den 17 UN-Nachhaltigkeitszielen mit Studierenden aus Afrika, Asien und Lateinamerika durchgeführt und Seitens der Schulleitung wurde eine Selbstverpflichtung für Globales Lernen unterzeichnet. Durchgeführt wird das Projekt von der World University Service (WUS), einer internationalen und unabhängigen Organisation von Studierenden, Lehrenden und Mitarbeitenden im Bildungssektor.
Anbieter/Projektleitung:
Dr. Julia Boger
World University Service, Grenzenlos – Globales Lernen in der beruflichen Bildung
Goebenstr. 35
65195 Wiesbaden,
Tel.: 0611-9446051
E-Mail: boger@wusgermany.de
Leitfaden zum Klimaschutz in Schulen
Die Allianz Umweltstiftung gibt in ihrem Leitfaden Praxistipps zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in Schulen.
Neben Tipps zum Energiesparen und baulichen Maßnahmen, geht es auch um Ernährung, Bewusstseinsbildung und Lebensstile.
Anbieter/Projektleitung:
Allianz Umweltstiftung
„Nachhaltigkeit lernen und leben“ im Main-Taunus-Kreis
Für ihre Unterrichtsarbeiten zum Thema Nachhaltigkeit sind insgesamt 35 Schulklassen im Main-Taunus-Kreis gewürdigt worden.
Es wurden Lernwerkstätten und Unterrichtsmodule unter anderem zu den Themen Klimaschutz, Kinderrechte, Fairtrade, Energie, Ernährung, Abfall und Recycling, Mobilität und Biologische Vielfalt angeboten. Im Kreis haben bislang rund 1700 Kinder teilgenommen, in 450 Kursen und mit mehr als 1300 Unterrichtsstunden.
Anbieter/Projektleitung:
Main-Taunus-Kreis
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle in Nichtwohngebäuden
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle beitragen.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der
Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen;
Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) in Nichtwohngebäuden
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Anlagen zur Wärmeerzeugung und die Austauschprämien für Ölheizungen werden in unterschiedlichen Anteilen gefördert. Die Auflistung finden Sie unter dem aufgeführten Link.
Fördergegenstand:
Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der
Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen;
Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Fachplanung und Baubegleitung bei der energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen; Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Energieberatung für Wohngebäude
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Von den anfallenden Beratungskosten übernimmt das BMWK 80 Prozent.
Fördergegenstand:
Das BMWK fördert die Beratung durch einen Energieberater oder Energieberaterin und die anschließende Erstellung eines (individuellen) Sanierungsfahrplans (iSFP) für das gesamte Wohngebäude.
Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es einen zusätzlichen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn die Energieberaterin bzw. der Energieberater das Sanierungskonzept bei einer Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung vorstellt.
Voraussetzungen:
• das Gebäude steht in Deutschland.
• der Bauantrag bzw. die Bauanzeige muss mindestens zehn Jahre zurückliegen.
• das Gebäude dient überwiegend dem Wohnen.
Wer wird gefördert?
• Personen mit Haus- und Wohnungseigentum
• Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
• Mietende und Pachtende
• Nießbrauchberechtigte
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Innovationen im Bereich Logistik und Mobilitätinnovationsförderung Land Hessen
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Förderung erfolgt als anteiliger Zuschuss. Die maximale Fördersumme für ein Projekt beträgt 250.000 Euro.
Fördergegenstand:
Das Land Hessen fördert in Kooperation mit dem House of Logistics and Mobility (HOLM) Projekte im Bereich Logistik und Mobilität,
Dabei muss das Projektergebnis im besonderen Interesse des Landes sein.
Was wird gefördert?
Projekte, die sich mit folgenden Themen beschäftigen:
• Urbane Logistik & Mobilität
• Intelligente Verkehrssysteme
• Logistik, Mobilität & Gesellschaft
• Aviation Next Generation
• Energie & Klimawandel
• Neues Wertschöpfungsdesign
• Digitale Transformation
Wer wird gefördert?
Staatliche oder staatlich anerkannte private Hochschulen,
(Einzelprojekte sowie Kooperationsprojekte mit Unternehmen, die Mitglied im HOLM e.V. oder HOLM-Förderpartner sind)
Außeruniversitäre gemeinnützige oder zumindest teilweise öffentliche Forschungseinrichtungen,
sonstige Lehreinrichtungen des Dienstleistungssektors mit entsprechendem fachlichen Schwerpunkt.
Anbieter/Projektleitung:
House of Logistics and Mobility (HOLM) & Hessen Agentur
Eltville am Rhein: Integration durch Mitbestimmung
Eltville ist dank einer Vielzahl von Projekten gelebte "Soziale Stadt" und "FamilienStadt". Die Eltviller Quartiersentwicklung (QE) legt sich nicht nur auf (tradierte oder konstruierte) Gruppen, Generationen, Schichten, bestimmte Herkunft oder Kulturen fest, sondern orientiert sich in ihrem methodischen Handeln an den Bedürfnissen und Interessen der Menschen. Daneben gibt es Klimaschutzprojekte, die großes Engagement erfahren.
Praxisleitfaden Klimaschutz in Kommunen
Der Praxisleitfaden unterstützt Kommunen und engagierte Akteure bei der Ideenfindung und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen.
#Klimahacks – Mach dein Projekt: klimafreundliche Öffentlichkeitsarbeit für Kommunen
In der Informationssammlung finden Kommunen Tipps und Informationen, wie sie über den Klimawandel in ihrer Kommune informieren können. Dabei wird auf interne und externe Hürden eingegangen.
Reallabore für eine klimaresiliente Quartiersentwicklung - iResilience
Die Publikation berichtet aus dem Projekt iResilience. Es werden Erfahrungen aus der kollaborativen Zusammenarbeit in drei Reallaboren in Köln und Dortmund dargestellt.
Ziel ist es, die Erfahrungen der Quartiersarbeit im Projekt iResilience mit anderen Städten zu teilen. Die Publikation richtet sich an kommunale Akteur*innen und schildert praxisnah, wie ein Reallabor-Konzept entwickelt und umgesetzt werden kann.
Anbieter/Projektleitung:
Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)
Umwelteffekte von intelligenten, vernetzten urbanen Infrastrukturen
In der Studie skizziert das Autorenteam die Potentiale einer Vernetzung des Smart-City Konzepts mit Nachhaltigkeits-, Klimaschutz- und Umweltschutzaspekten.
Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuschusshöhe ist unterschiedlich je nach Fördermöglichkeit (siehe unter "Weiterlesen").
Fördergegenstand:
Durch die Förderung sollen die Ziele der Hessischen Landesregierung im Bereich des Klimaschutzes zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen sowie die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels unterstützt werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden, Städte und Landkreise, deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände sowie kommunale Unternehmen.
Gefördert wird:
Bei dieser Förderung gibt es sechs Fördermöglichkeiten:
1. Förderung investiver kommunaler Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen
2. Förderung kommunaler Maßnahmen zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels
3. Förderung von Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen oder zur Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels
4. Förderung von kommunalen Informationsinitiativen, Beteiligungen an Wettbewerben der Europäischen Union oder des Bundes
5. Förderung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in Kommunen in direkter Nachbarschaft, bzw. Nähe zu Windenergieanlagen.
6. Förderung von Maßnahmen zur Haus- und Hofbegrünung privater Immobilieneigentümer als Klimaanpassungsmaßnahme in Kommunen
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Vortrag zum Thema "Bildung für nachhaltige Entwicklung" von Silvia Fengler
Silvia Fengler vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erklärt, warum eine Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) die Grundvoraussetzung und Triebkraft des Wandels hin zu einer nachhaltigen Kommune ist.