Nachhaltigkeitsstrategie Hessen

Lernen und Handeln für unsere Zukunft

Nachhaltigkeitsbaukasten

Hier finden Sie Inhalte, die es Kommunen leicht machen sollen, sich auf den Weg der Nachhaltigkeit zu begeben. Stöbern Sie in den Beiträgen zu Aktivitäten, Materialien und Fördermöglichkeiten zu allen Bereichen der Nachhaltigkeit. Die Beiträge sind dabei unseren Leitsatzrubriken Soziales, Wirtschaft, Umwelt sowie Bildung/Kultur zugeordnet. Lassen Sie sich von Nachhaltigkeitsakteuren inspirieren und nutzen Sie Hilfestellungen und Beratungsmöglichkeiten.

Der Baukasten wurde Schritt für Schritt erweitert und Sie finden darin nun Inhalte zu allen vier Leitbildbereichen. Damit der Baukasten weiterwachsen kann, sind wir immer auf der Suche nach neuen Beiträgen. Sie haben etwas für den Baukasten, das Sie gerne teilen würden? Nutzen Sie hierfür den untenstehenden Link und füllen Sie das Formular mit Ihren Informationen aus.

Beitrag zusenden Schwerpunkt Kommunen Leitbild der NHS / Leitsätze SDG

Förderung von städtebaulichen Maßnahmen um bestehende Stadtstrukturen zeitgemäß fortzuentwickeln

Förderung von städtebaulichen Maßnahmen die bestehende Stadtstruktur zeitgemäß fortentwickeln, sozialen Nachteilen entgegenwirken und die wirtschaftliche Entwicklung verbessern.

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Zur Sanierung und Umnutzung von Gebäuden, Vernetzung von Politik, Verwaltung und Bürgern sowie Anlage und Aufwertung von Grün-, Frei- und Wasserflächen, Plätzen etc.
Gefördert werden kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und Planungsverbände; nach Aufnahme in Städtebauförderprogramm jährliche Antragsstellung; Zuschussförderung im Wege der Anteilsfinanzierung.

Gestalten statt verwalten! Nachhaltigkeit als Zukunftschance für Kommunen

Unter dem Motto "gestalten statt verwalten" beleuchtet Dr. Sebastian Muschter, Mitglied der Geschäftsleitung und standortverantwortlich für die PD in Hessen und Baden-Württemberg, Nachhaltigkeit als Zukunftschance für Kommunen. Er gibt konkrete Ratschläge, wie Kommen den ersten Schritt gehen können.

Präsentationsfolien

„Nachhaltigkeit lernen und leben“ im Main-Taunus-Kreis

Für ihre Unterrichtsarbeiten zum Thema Nachhaltigkeit sind insgesamt 35 Schulklassen im Main-Taunus-Kreis gewürdigt worden.

Nachhaltigkeit lernen und leben

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Es wurden Lernwerkstätten und Unterrichtsmodule unter anderem zu den Themen Klimaschutz, Kinderrechte, Fairtrade, Energie, Ernährung, Abfall und Recycling, Mobilität und Biologische Vielfalt angeboten. Im Kreis haben bislang rund 1700 Kinder teilgenommen, in 450 Kursen und mit mehr als 1300 Unterrichtsstunden.

Anbieter/Projektleitung:
Main-Taunus-Kreis

Weitere Informationen

Die Altstadt in Allendorf (Lumda) erhält den ersten Preis des Hessischen Preises für Innovation und Gemeinsinn im Wohnungsbau

Mit einer Aufwertung der Altstadt und der Vernetzung der Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner, setzt Allendorf Anreize für junge Familien. Im Fokus steht dabei die Schaffung von Begegnungsorten und neuem Wohnraum.

Dokumentation

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Mit dem Bürgergarten werden aktiv Freiflächen und Begegnungsorte geschaffen. Die von einer Genossenschaft getragenen Initiative „Hand in Hand – Neue Altstadt“ hat die Jury des Preises für Innovation und Gemeinsinn im Wohnungsbau überzeugt.

Anbieter/Projektleitung:
Allendorf (Lumda)

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Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle in Wohngebäuden

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.


Fördergegenstand:
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.

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Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.

Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen; Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) in Wohngebäuden

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt mindestens 20 % der förderfähigen Ausgaben.

Fördergegenstand:
Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

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Die Anlagen zur Wärmeerzeugung und die Austauschprämien für Ölheizungen werden in unterschiedlichen Anteilen gefördert. Die Auflistung finden Sie unter dem aufgeführten Link.

Wer wird gefördert?
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der
Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen;
Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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Energieberatung für Wohngebäude

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Von den anfallenden Beratungskosten übernimmt das BMWK 80 Prozent.

Fördergegenstand:
Das BMWK fördert die Beratung durch einen Energieberater oder Energieberaterin und die anschließende Erstellung eines (individuellen) Sanierungsfahrplans (iSFP) für das gesamte Wohngebäude.

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Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es einen zusätzlichen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn die Energieberaterin bzw. der Energieberater das Sanierungskonzept bei einer Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung vorstellt.

Voraussetzungen:
• das Gebäude steht in Deutschland.
• der Bauantrag bzw. die Bauanzeige muss mindestens zehn Jahre zurückliegen.
• das Gebäude dient überwiegend dem Wohnen.

Wer wird gefördert?
• Personen mit Haus- und Wohnungseigentum
• Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
• Mietende und Pachtende
• Nießbrauchberechtigte

Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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Impulse der Arbeitsmarktpolitik - IdeA

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags

Dauer und Zyklus des Projekts:
Anträge können jährlich bis Juni gestellt werden

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Anteilfinanzierung kann bis zu 50% v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben umfassen.

Fördergegenstand:
Gefördert werden Projekte von Trägern von Beratungs-, Beschäftigungs- und Qualifizierungsangeboten sowie von anderen Akteuren des Arbeitsmarktes. Beispielsweise Maßnahmen, die auf die Ausbildung in Mangelberufen, in Berufsfeldern der Industrie sowie den gewerblich-technischen Berufen ausgerichtet sind. Gefördert werden vorbereitende Maßnahmen oder Maßnahmen, die das Absolvieren der Ausbildung unterstützen.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Verbände, Vereine, Kammern, Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger, geeignete wissenschaftliche Institutionen, Landkreise und kreisfreie Städte sowie Zusammenschlüsse von Landkreisen oder kreisfreien Städten in Hessen.

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung auf der Grundlage des eingereichten Finanzierungsplans festgesetzt.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Kosten und Wirtschaftlichkeit der Schulverpflegung – eine Handreichung für Schul- und Sachaufwandsträger

Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat das Nationale Qualitätszentrum für Ernährung in Kita und Schule im Jahr 2019 eine Handreichung für Schul- oder Sachaufwandsträger herausgebracht, wodurch die Organisation der Verpflegung in Schulen erleichtert werden soll. Die Handreichung geht neben dem Kostenmanagement auch auf Qualitätsstandards ein.

Handreichung

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Anbieter / Projektleitung

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

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SUMP – Unterstützung bei einem Konzept für einen nachhaltigen urbanen Mobilitätsplan

Das Fachzentrum für nachhaltige urbane Mobilität (FZ-NUM) hat Leitlinien für einen nachhaltigen urbanen Mobilitätsplan entwickelt (Sustainable Urban Mobility Plan =SUMP).

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Diese beschreiben sowohl den Planungsprozess unter Berücksichtigung partizipativer Elemente als auch Gütekriterien der Resultate. Ein zentraler Anspruch des SUMPs ist eine an den Bedürfnissen der Nutzer:innen ausgerichtete Mobilität. Der unten stehende Link beinhaltet die Leitlinie eines SUMPs und eine Aufzeichnung des Workshops zur Vorstellung dieser Leitlinie.

Anbieter / Projektleitung

Fachzentrum nachhaltige urbane Mobilität

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Förderangebot: Fortentwicklung bestehender Stadtstrukturen zur Aufwertung von Quartieren

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags

Dauer und Zyklus des Projekts:
Der Förderzeitraum für die Gesamtmaßnahme soll zehn Jahre nicht überschreiten. In begründeten Einzelfällen können hiervon Ausnahmen zugelassen werden. Die Zuwendungsempfänger werden jährlich zur Antragsstellung aufgefordert.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilsfinanzierung abhängig von finanzieller Leistungsfähigkeit der Gemeinde und ihrer Stellung im Finanz- und Lastenausgleich nach dem Finanzausgleichgesetz (FAG)

Fördergegenstand:
Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Quartieren mit besonderen sozialen, städtebaulichen und wirtschaftlichen Problemlagen

Voraussetzungen:
Aufnahme der Gesamtmaßnahme der nachhaltigen Stadtentwicklung wurde in Förderprogramm aufgenommen; Gebiet der nachhaltigen Stadtentwicklung ist festgelegt, Festlegung anerkannt und Einzelmaßnahmen liegen im festgelegten Gebiet

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Produktbeschreibung:
Fördermittel können eingesetzt werden
• zur Deckung der Kosten,
• zur Verbilligung von Darlehen, die der Deckung der Kosten dienen,
• zur Verbilligung von anderen Vor- oder Zwischenfinanzierungsdarlehen.

Bei der Weitergabe an Dritte können die Fördermittel vom Zuwendungsempfänger auch als Darlehen eingesetzt werden. Zuwendungsempfänger sind Städte und Gemeinden (kommunale Gebietskörperschaften) sowie kommunale Zweckverbände oder Planungsverbände.

Mit Hilfe des Programms werden erfolgreich die Kommunen bei der Stabilisierung und Aufwertung von Quartieren mit besonderen sozialen, städtebaulichen und wirtschaftlichen Problemlagen unterstützt. Dies erfolgt durch die Gestaltung des öffentlichen Raumes, den Ausbau der sozialen Infrastruktur, die Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements und dem Aufbau von Vernetzung und Kooperation um die Wohn- und Lebensbedingungen der Bewohnerinnen und Bewohner in den Wohnquartieren nachhaltig zu verbessern.

Der Schwerpunkt in der Umsetzung liegt auf baulich-investiven Maßnahmen, wie z.B. Stadtteilzentren und Nachbarschaftszentren, Kinder- und Familienzentren, Kitas oder Bildungshäusern und vielem mehr.
Neben der Förderung von investiven Maßnahmen ist auch die Förderung von nichtinvestiven, investitionsvorbereitenden oder begleitenden Maßnahmen, wie Quartiersmanagement, Erstellung eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes und Öffentlichkeitsarbeit möglich.

Voraussetzungen:
Allgemeine Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Gesamtmaßnahme der nachhaltigen Stadtentwicklung in ein Förderprogramm aufgenommen worden ist. Fördervoraussetzungen sind, dass das Gebiet der nachhaltigen Stadtentwicklung festgelegt worden ist, die Festlegung anerkannt worden ist und die Einzelmaßnahmen im festgelegten Gebiet liegen.

Anbieter / Projektleitung

WIBank

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Globale Nachhaltige Kommune

Global Nachhaltige Kommune Hessen (GNK)

Das Projekt GNK in Hessen ist ein kostenloses Angebot der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) von Engagement Global (EG) in Kooperation mit der Nachhaltigkeitsstrategie Hessen. Sie erhalten Unterstützung bei der Erarbeitung Ihrer kommunalen Nachhaltigkeitsstrategie, der Etablierung eines kommunalen Nachhaltigkeitsmanagements sowie der strategischen Verankerung der globalen Nachhaltigkeitsziele. Interessensbekundungen können bis zum 25. Mai eingereicht werden.

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Präsentation (PDF)

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Anbieter / Projektleitung

Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) - Engagement Global

Ansprechpartner

Herrn Simon Hintemann, erreichbar über simon.hintemann@engagement-global.de oder 0228-207172618

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Nachhaltiges Mobilitätsmanagement

Nachhaltiges Mobilitätsmanagement in Kommunen

Dr. Jutta Deffner vom Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE) erklärt die Herausforderungen und Chancen eines kommunalen Mobilitätsmanagements. Neben Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten werden auch konkrete Handlungsempfehlungen aufgezeigt.

Fachtag Nachhaltige Kommune 2021

Präsentation (PDF)

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Weitere Informationen zu diesem Thema:

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Gestalten statt verwalten! Nachhaltigkeit als Zukunftschance für Kommunen

Unter dem Motto "gestalten statt verwalten" beleuchtet Dr. Sebastian Muschter, Mitglied der Geschäftsleitung und standortverantwortlich für die PD in Hessen und Baden-Württemberg, Nachhaltigkeit als Zukunftschance für Kommunen. Er gibt konkrete Ratschläge, wie Kommen den ersten Schritt gehen können.

BürgermeisterInnen-Dialog 2030

Präsentation (PDF)

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Anbieter / Projektleitung

PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH

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Förderangebot: Einrichtung von WLAN-Hotspots in Kommunen

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags

Dauer und Zyklus des Projekts:
Einmaliger Zyklus

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilfinanzierung / nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Fördergegenstand:
Erstmalige Ersteinrichtung eines WLAN-Hotspots (pro Kommune bis zu maximal 20 WLAN-Hotspots und damit bis zu 20.000 Euro der zuwendungsfähigen Ersteinrichtungsausgaben)

Voraussetzungen:
Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein. Der Antragsteller muss seinen Sitz in Hessen haben.

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Folgende Ausgaben werden insbesondere gefördert:
Einmalige Ausgaben der WLAN-Infrastruktur und des Internetzugangs (insbesondere Ausgaben für die Ortsbegehung mit Standortbesichtigung und Ausleuchtung für die Dimensionierung, Verkabelung mit Stromzuführung, Ausgaben für die Breitbandzuführung, Bereitstellung, Installation, und Hardware, und sonstige einmalig anfallende Ausgaben).
Aufwendungen für den Betrieb der öffentlichen WLAN-Hotspots sind nicht Gegenstand der Förderung. Eigenleistungen sind nicht förderfähig. Teil III A Nr. 11. findet keine Anwendung.

Projektbeschreibung:
Lokale Funknetze (Wireless Local Area Network; WLAN) dienen einer drahtlosen Verbindung zum Internet. Die Verfügbarkeit von WLAN gewinnt stetig an Bedeutung, auch im kommunalen Umfeld. Öffentlich zugängliches WLAN kann beispielsweise den Tourismus fördern, zur Quartiersentwicklung beitragen oder im Rahmen der Wirtschaftsförderung zum Einsatz kommen. Aus den genannten Gründen fördert das Land Hessen WLAN-Hotspots aus Mitteln des Landes zur Steigerung der flächendeckenden Versorgung mit WLAN-Hotspots.

Ziel der Förderung:
Ist die erstmalige Einrichtung von WLAN-Hotspots und dadurch die Verbesserung der WLAN-Infrastruktur in Hessen.

Anbieter / Projektleitung

WIBank

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Mit Bildung gegen Rechtsextremismus

Der Verein Wesertal ist bunt e.V. gibt Informations- und Bildungsangebote im Bereich der politischen Bildungs- und Jugendarbeit gegen Rechtsextremismus und für demokratische Werte.

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Anbieter / Projektleitung

Wesertal ist bunt e.V.

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Kunst trägt zu neuer Art des Kennenlernens bei

Durch eine Kombination aus Natur, Wind und Kunst bringt die Kommune Lichtenfels mit dem Projekt "Wind Land – partizipative Installation des Vereins zur Förderung der Windkunst und interkultureller Kommunikation" Menschen miteinander ins Gespräch und schafft die Möglichkeit, andere BewohnerInnen und die (neue) Heimat kennenzulernen.

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Anbieter / Projektleitung

Bewegter Wind e. V.

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Interkulturelle Elternpatenschaften als Bausteine für ein gelingendes Zusammenleben

Der Förderverein des Stadtteilzentrums Baunsberg e.V. bietet Familien mit Migrationshintergrund eine Begleitung beim Einstieg in die Alltagsstrukturen und Gesellschaft an: Durch die Elternpaten gelingen ein Vertrauensaufbau und Unterstützung. Jugendliche werden zudem bei der Erhöhung ihrer Bildungschancen und sozialen Kompetenz unterstützt.

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Anbieter / Projektleitung

Förderverein des Stadtteilzentrums Baunsberg e.V.

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Menschen mit Behinderung leben in der Mitte der Gesellschaft

Neben der Förderung eines inklusiven Wohnprojektes soll für Menschen mit Behinderung durch ein zivilgesellschaftliches Netzwerk eine integrative Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden.

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Anbieter / Projektleitung

Leben und Arbeiten in Neuhof e.V.

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Gemeinde Ahlheim: erfolgreich nachhaltig auf vielen Ebenen!

Überzeugung und Freude der Bürgerschaft und umfassendes persönliches Engagement des Bürgermeisters haben Alheim zu einer modernen nachhaltigen Kommune werden lassen: Die Energiewende wird vorgelebt. Ein lokales Miteinander bildet die Grundlage für zukunftsfähige Regionalpolitik. Daneben fördert Alheim eine ganzheitliche Umweltbildung, Teilhabemöglichkeiten von SeniorInnen und mit Initiativen ein Miteinander aller Generationen.

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Anbieter / Projektleitung

Gemeinde Alheim

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Jugendpark der Kulturen Eltville
Jugendpark der Kulturen Eltville (© Philipp-Kraft-Stiftung)

Eltville am Rhein: durch Kooperation eine Stadt positiv entwickeln

Ehrenamtliche Netzwerke, kulturelle Angebote und der "Jugendpark der Kulturen" zeigen eine besondere Kooperationskultur auf und verdeutlichen die hohe Bedeutung und Wertschätzung, die zivilgesellschaftliche Akteure erhalten.

Fragen & Antworten zum Projekt

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Ansprechpartner

Frau Barbara Lilje, erreichbar über
barbara.lilje@eltville.de

Frau Gabriele Roncarati, erreichbar über
gr@philipp-kraft-stiftung.de

 

Anbieter / Projektleitung

Philipp-Kraft-Stiftung

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Stadt Homberg nutzt Leerstand durch erfolgreiches Netzwerk als Chance

In einem Pilotprojekt werden Einzelinitiativen zu einem resilienten, zivilgesellschaftlichen Netzwerk verknüpft mit dem Ziel, den zentral gelegenen Leerstand in der historischen Altstadt zu einem multifunktionalen Ort des Austausches und des Arbeitens (Co-Working Galerie) zu machen. Dieser Ort soll zudem über verbesserte Wegverbindungen, einen sog. „WANDELPfad“, in die Kommune integriert werden.

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Anbieter / Projektleitung

Stadt Homberg (Efze)

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Interkommunales Projekt erreicht durch innovative Formen der Partizipation eine bunte Mischung an Personen

Ziel des interkommunalen Projektes ist es, BewohnerInnen auch aus durchsetzungsschwächeren, schwer zu erreichenden Milieus und beteiligungsungewohnte Personen für Partizipationsprozesse zu gewinnen. Dabei werden klassische Methoden um digitalisierte und niedrigschwellige Formate zur Gewinnung der Aufmerksamkeit erweitert.

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Anbieter / Projektleitung

Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbG

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Stärkung des nachbarschaftlichen Miteinanders durch Bürgerbeteiligung in Hanau

Der Stadtteilverein entstand aus einer Bürgerbeteiligungsgruppe. Er hat sich das Ziel gesetzt, das nachbarschaftliche Miteinander zu fördern und zu stärken. Dafür hat er einige Projekte des Stadtteilmanagements übernommen und trägt zur positiven Stadtteilentwicklung entscheiden bei. Er bietet ein Forum für die BewohnerInnen und ist ein Sprachrohr zur Stadt sowie darüber hinaus.

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Anbieter / Projektleitung

Südlichter e.V., Verein zur Förderung und Stärkung der Südlichen Innenstadt

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Dank Leih-Laden mehr Nachhaltigkeit und Teilhabe

Teilhabe und effiziente Ressourcennutzung können durch einen Leih-Laden dank Netzwerkarbeit und organisiertem Ehrenamt erreicht werden.

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Anbieter / Projektleitung

Leih-Laden Fulda

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Stärkung des nachbarschaftlichen Miteinanders durch Bürgerbeteiligung in Hanau

Der Stadtteilverein Südlichter e.V. entstand aus einer Bürgerbeteiligungsgruppe. Er hat sich das Ziel gesetzt, das nachbarschaftliche Miteinander zu fördern und zu stärken. Dafür hat er einige Projekte des Stadtteilmanagements übernommen und trägt zur positiven Stadtteilentwicklung entscheiden bei. Er bietet ein Forum für die BewohnerInnen und ist ein Sprachrohr zur Stadt sowie darüber hinaus.

Fragen & Antworten zum Projekt

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Ansprechpartner

Herrn Paul Wieczorek, erreichbar über suedlichter@gmx.de oder 0176-92292199

Anbieter / Projektleitung

Südlichter e.V., Verein zur Förderung und Stärkung der Südlichen Innenstadt

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Maßnahmen zur Realisierung eines nachhaltigen Wohnumfelds

Förderung investiver Maßnahmen zur Realisierung eines nachhaltigen Wohnumfeldes, wie z. B. Maßnahmen für nachhaltige Mobilitätsinfrastruktur, Beitrag zur Wohnraumversorgung, Förderung des sozialen Miteinanders oder schonender Umgang mit Ressourcen.
Antragsberechtigt sind die Städte Darmstadt, Frankfurt am Main, Offenbach und Wiesbaden sowie Kommunen in den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Fulda, Gießen, Groß-Gerau, Hochtaunus, Limburg-Weilburg, Main-Kinzig, Main-Taunus, Odenwald, Offenbach, Rheingau-Taunus, Vogelsbergkreis und Wetterau; Zuwendung erfolgt im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss, bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

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Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes

Datum Projektbeginn:
Stichtage sind jeweils der 31. März und der 30. September.

Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Bei den Themenfonds beträgt die Förderhöhe i.d.R. max. 5.000 €.

Fördergegenstand:
Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert Projekte zur Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen in Deutschland.

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Gefördert wird:
Dauerhafte Förderthemen sind Kinderpolitik, Spielräume, Medienkompetenz, Kulturelle Bildung, Integration von geflüchteten Kindern sowie gesunde Ernährung. Im Vordergrund steht die Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen in möglichst vielen Projektbereichen von der Projektplanung bis zur Umsetzung.

Wer wird gefördert?
Bewerben können sich Kinder und Jugendliche (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Vereine, ebenso operative Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften sowie Bürgerinitiativen.

Anbieter/Projektleitung:
Deutsches Kinderhilfswerk

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Nachhaltige Entwicklung in Kommunen - Chancen und Perspektiven

Prof. Dr. Kerstin Krellenberg, Institut für Geographie und Regionalforschung der Universität Wien, geht auf die Chancen und Perspektiven der nachhaltigen Entwicklung von Kommunen ein. Sie adressiert die Herausforderungen für eine nachhaltige Stadtentwicklung und stellt die lokale Stadtentwicklung in einen globalen Zusammenhang.

Präsentationsfolien

Ludwigshöhviertel in Darmstadt (©GeoMedia - Luftbild 2021)

Militärgelände wird zu Wohnquartier - das Ludwigshöhviertel in Darmstadt

In Darmstadt wird auf vormals militärisch genutzten Flächen ein Wohnquartier für ca. 3.000 Menschen errichtet. Mit dem Konzept hat die Stadt die Jury des GFB-Zukunftspreises überzeugt, die das Projekt mit 10.000 Euro auszeichnet.

Fragen & Antworten zum Projekt

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Ziel ist die Durchmischung des Wohnquartiers durch eine Aufteilung der Wohneinheiten für geförderten und frei finanzierten Wohnungsbau, für genossenschaftliche Baugruppen, Wohnen für Menschen aller Altersgruppen und für Menschen mit Behinderung. Zu einer nachhaltigen infrastrukturellen Qualität sollen Frei-, Grün- und Artenschutzflächen ebenso wie nachhaltige Energie- und Mobilitätskonzepte beitragen.

Ansprechpartner:

Frau Michels (Bauleitplanung), erreichbar unter stadtplanungsamt@darmstadt.de

Anbieter/Projektleitung:

Stadt Darmstadt

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Zwingenberg bindet junge Erwachsene bei der Stadtentwicklung ein

Junge Erwachsene werden in Zwingenberg bei der Erstellung des neuen Stadtentwicklungskonzepts mit eingebunden. Für das Konzept erhält die Stadt Zwingenberg das GFB-Zukunftspreisgeld in Höhe von 10.000 Euro.

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Noch bevor das eigentliche Konzept erstellt wird, soll jedoch zunächst ein Leitfaden für einen Stadtentwicklungsdialog erarbeitet werden, um den Prozess zu unterstützen.

Anbieter/Projektleitung:
Stadt Zwingenberg

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Förderung von Anlagentechnik (außer Heizung) in Wohngebäuden

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Fördergegenstand:
Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, wie beispielsweise einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage.

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Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.

Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen; Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.

Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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Fachplanung und Baubegleitung bei der energetischen Sanierung von Wohngebäuden

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Fördergegenstand:
Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung.

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Was wird gefördert?

Die Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung kann nur im Zusammenhang mit einer Förderung von Einzelmaßnahmen im Rahmen der Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude beantragt werden.

Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen; Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.

Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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Heizungsoptimierung in Wohngebäuden

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 20 % der förderfähigen Ausgaben.

Fördergegenstand:
Siehe genaue Auflistung unter "Weiterlesen"

Voraussetzungen:
Voraussetzung für alle Maßnahmen ist bei wassergeführten Heizungssystemen ein hydraulisch abgeglichenes System der mindestens 2 Jahre alten Anlage zur Wärmeerzeugung.

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Fördergegenstand:

Gefördert werden:
• der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
• der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
• Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien
• im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe
• die Dämmung von Rohrleitungen
• der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
• die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände ; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen; Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.

Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen - Leitfaden zu Beteiligung in Nahmobilitätsprojekten

Die Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH) hat in ihrem Leitfaden herausgearbeitet, auf was es bei Bürgerbeteiligungsprojekten ankommt. Am Beispiel „Nahmobilität“, können sich Kommunen Tipps zur Planung und Umsetzung von Beteiligungsformaten einholen.

Leitfaden Bürgerbeteiligung für Nahmobilitätsprojekte

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Was ist die AGNH? Die Mitgliedskommunen in der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen setzen sich für Fuß- und Radverkehr ein und leisten damit einen Beitrag zur hessischen Verkehrswende.

Anbieter / Projektleitung

Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen

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Leitfaden für mehr Nachhaltigkeit in der Betriebsverpflegung

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) stellt in seinem Leitfaden die Ergebnisse des Projekts NACHHALTIG B | UND GESUND vor, in dem Maßnahmen für Betriebsrestaurants zur nachhaltigen Ausrichtung ihrer Produkte erarbeitet wurden. Der Leitfaden berücksichtigt neben der Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen auch die Gesundheit und die Ökologie.

Leitfaden

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Anbieter / Projektleitung

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

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Förderangebot: Weiterentwicklung der Stadtstruktur: Sicherung und Weiterentwicklung von Versorgungsangeboten, Qualifizierung von Wohnraum

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags

Dauer und Zyklus des Projekts:
Förderzeitraum für die Gesamtmaßnahme soll zehn Jahre nicht überschreiten (in begründeten Einzelfällen Ausnahmen möglich); jährliche Antragsstellung nötig

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilsfinanzierung abhängig von finanzieller Leistungsfähigkeit der Gemeinde und ihrer Stellung im Finanz- und Lastenausgleich nach dem Finanzausgleichgesetz (FAG)

Fördergegenstand:
Insbesondere bauliche Maßnahmen, die den innerstädtischen Strukturwandel begleiten

Voraussetzungen:
Aufnahme der Gesamtmaßnahme der nachhaltigen Stadtentwicklung wurde in Förderprogramm aufgenommen; Gebiet der nachhaltigen Stadtentwicklung ist festgelegt, Festlegung anerkannt und Einzelmaßnahmen liegen im festgelegten Gebiet

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Produktbeschreibung:
Fördermittel können eingesetzt werden
• zur Deckung der Kosten,
• zur Verbilligung von Darlehen, die der Deckung der Kosten dienen,
• zur Verbilligung von anderen Vor- oder Zwischenfinanzierungsdarlehen.

Bei der Weitergabe an Dritte können die Fördermittel vom Zuwendungsempfänger auch als Darlehen eingesetzt werden. Zuwendungsempfänger sind Städte und Gemeinden (kommunale Gebietskörperschaften) sowie kommunale Zweckverbände oder Planungsverbände.

Die Grundlage der Programmumsetzung bildet ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept mit Festlegung eines Fördergebietes und Zusammenstellung von Projekten, die innerhalb von rund zehn Jahren Laufzeit umgesetzt werden sollen. Das können beispielweise sein: Modernisierung oder Neubau von Gemeinbedarfseinrichtungen, Neu- und Umgestaltungen öffentlicher Anlagen und Plätze, Sanierung stadtbildprägender und historischer Gebäude, Aufwertung von Frei- und Grünflächen, Nachnutzungskonzepte für leerstehende Gebäude, Ausbau der barrierefreien Mobilität insbesondere für den Fuß- und Radverkehr.

Anbieter / Projektleitung

WIBank

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Gesundheit und Lebensqualität

Gesundheit in Kommunen

Dr. Katharina Böhm von der Hessischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V. spricht über die kommunale Querschnittsaufgabe der Gesundheitsförderung. Anhand von Beispielen zeigt sie auf, wie die Gesundheitsversorgung im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung auf kommunaler Ebene gestaltet werden kann.

Fachtag Nachhaltige Kommune 2021

Präsentation (PDF)

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Weitere Informationen zu diesem Thema:

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Kommunale Ernährungssysteme

Kommunale Ernährungssysteme für mehr Nachhaltigkeit in Hessen

Alexander Schrode vom NAHhaft e.V. erläutert, was Kommunen eigenständig und aktiv für eine nachhaltige Ernährung unternehmen können. Dazu stellt er Vorbildprojekte bzw. -ansätze aus verschiedenen Handlungsfeldern vor.

Fachtag Nachhaltige Kommune 2021

Präsentation (PDF)

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Weitere Informationen zu diesem Thema:

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Nachhaltige Stadtentwicklung

Nachhaltige Entwicklung in Kommunen - Chancen und Perspektiven

Prof. Dr. Kerstin Krellenberg, Institut für Geographie und Regionalforschung der Universität Wien, geht in ihrer Publikation auf die Chancen und Perspektiven der nachhaltigen Entwicklung von Kommunen ein. Sie adressiert die Herausforderungen für eine nachhaltige Stadtentwicklung und stellt die lokale Stadtentwicklung in einen globalen Zusammenhang.

BürgermeisterInnen-Dialog 2030

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Weitere Informationen zu diesem Thema:

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Förderangebot: Mitwirkungsorientierte Unterstützung kommunaler Veränderungsprozesse

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags

Dauer und Zyklus des Projekts:
Die Förderung wird einmalig in einem Zeitraum von drei Jahren gewährt.
Deadline Bewerbung: Die Antragstellung erfolgt ganzjährig.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilfinanzierung in Höhe der FAG-Quote (durchschnittliche Regelförderung 65 Prozent); einmalig im Zeitraum von drei Jahren und bis max. 50.000 Euro

Fördergegenstand:
Moderations- und Beratungsdienstleistungen, um kommunale Veränderungsprozesse mitwirkungsorientiert zu unterstützen

Voraussetzungen:
Antragstellende Gemeinden dürfen nicht als gesamtkommunaler Förderschwerpunkt im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms anerkannt sein

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Projektbeschreibung:
Gefördert werden Moderations- und Beratungsdienstleistungen, um kommunale Veränderungsprozesse mitwirkungsorientiert zu unterstützen. Folgende Themenbereiche können beispielsweise in Frage kommen:

• Soziale und kulturelle Infrastruktur und Netzwerke
• Nahversorgung
• Gesundheitsversorgung
• Mobilität
• Ehrenamtliches Engagement
• Soziale Integration
• Leitbildentwicklung

Das Förderangebot darf nicht ausschließlich für die Vorbereitung eines Antrages zur Aufnahme in das Programm Dorfentwicklung und für den Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ verwendet werden. Jede Kommune kann einmal innerhalb von drei Jahren eine Förderung der Dorfmoderation erhalten. Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse (max. EUR 50.000 pro Vorhaben), die als Anteilsfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden können. Die Fördermittel werden nur gegen Vorlage bezahlter und geprüfter Rechnungen an den Zuwendungsempfänger ausgezahlt.

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WIBank

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Der Marktplatz als Reallabor für kleinstädtische Lebensqualität: Wie wollen wir zukünftig leben, wohnen und arbeiten?

Bei dem "Summer of Pioneers" können ungenutzte innerstädtische Flächen und Räume für ein digitales Coworking genutzt werden. Hierfür werden zentrale Wohnräume genutzt, die zu einer höheren Lebensqualität beitragen. Zudem konnte ein Campus für neues Leben und Arbeiten auf dem Land entstehen.

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Neulandia

Stadt Homburg (Efze)

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Breit gefächertes Netzwerk zur passgenauen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen

Die Initiative „Runder Tisch – Kinder und Jugendliche in Sontra“ des Netzwerks Runder Tisch – Kinder und Jugendliche in Sontra hat es sich zum Ziel gesetzt, Kinder und Jugendliche jeglicher Nationalität zu begleiten und zu unterstützen. Neue Projekte werden dabei an aktuelle Problemlagen angepasst.

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Stadt Sontra

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Secondhand-Kaufhaus ist Treffpunkt mit vielfältigem Angebot

Das Secondhand-Kaufhaus ermöglicht nicht nur ein Einkaufen ohne Stigmatisierung, sondern ist auch als Treffpunkt etabliert. Zusätzlich bestehen auch Kontakte zu anderen Einrichtungen, die je nach Notwendigkeit BürgerInnen unterstützen. Ergänzend finden kulturelle Veranstaltungen statt.

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EinLaden am Obertor

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Starke dörfliche Gemeinschaft durch Integration und demokratisches Miteinander

Ziel der Initiative ist es, den demographischen Wandel aktiv zu gestalten und NeubürgerInnen unabhängig ihrer Herkunft, Sprache und Religion zu integrieren. Damit sollen die dörfliche Gemeinschaft gestärkt und das demokratische Miteinander gefördert werden.

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Partnerschaftsverein 2000 Nentershausen

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Interkommunale Stadtentwicklung in Bebra und der Fuldaaue

Eine enge interkommunale Zusammenarbeit soll demographischen und wirtschaftlich-strukturellen Herausforderungen begegnen. Neben der Umsetzung verschiedener Maßnahmen wie dem "Haus der Generationen" oder der Fußwegeverbindung Bebra werden verschiedene Konzepte erarbeitet, darunter z. B. ein Einzelhandelsentwicklungskonzept oder der Masterplan Fuldaaue.

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Städte Bebra, Rotenburg an der Fulda, Gemeinde Alheim

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NetzwerkBüro der Stadt Eltville
NetzwerkBüro, © Stadt Eltville

Eltville am Rhein: Integration durch Mitbestimmung

Eltville ist dank einer Vielzahl von Projekten gelebte "Soziale Stadt" und "FamilienStadt". Die Eltviller Quartiersentwicklung (QE) legt sich nicht nur auf (tradierte oder konstruierte) Gruppen, Generationen, Schichten, bestimmte Herkunft oder Kulturen fest, sondern orientiert sich in ihrem methodischen Handeln an den Bedürfnissen und Interessen der Menschen. Daneben gibt es Klimaschutzprojekte, die großes Engagement erfahren.

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Kontakt

soziales@eltville.de

 

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Stadt Eltville am Rhein

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Ideen für eine Post-Corona-Innenstadt in Frankfurt

Impulsprojekte für die Post-Corona-Innenstadt sollen konzipiert und umgesetzt werden. Dazu erfolgt eine Herausarbeitung der Leitfunktionen der Innenstadt, die Entwicklung nachhaltiger Mobilitätsprojekte und die Erarbeitung von Lösungsansätzen, um den öffentlichen Raum attraktiver zu gestalten.

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Stadt Frankfurt a.M., Magistrat und Planungsdezernat

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Gelungene Quartiersentwicklung/ soziale Stadtentwicklung in Steinbach

Durch die Förderung konnten eine Stadtteilmitte neu aufgebaut und das Wohnumfeld neugestaltet werden. Neue Wegeverbindungen wurden in der Stadt geschaffen und naturnahe Spiel- und Aufenthaltsräume integriert.

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Magistrat der Stadt Steinbach (Taunus)

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Bürgerinnen und Bürger stricken für den Erhalt des Stadtteilbüros

Durch den Strickmob zeigten die BewohnerInnen des Quartiers in Hattersheim ihren Willen und Wunsch zur Sicherung der aufgebauten Strukturen, die durch die Förderung als Soziale Stadt geschaffen wurden. Die Aufmerksamkeit wurde auf die Situation der im Fördergebiet lebenden Menschen gelenkt.

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Stadtteilbüro Hattersheim am Main

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Milieusensible Sanierung der Rotklinkersiedlung in Gießen

Die Interessengemeinschaft Rotklinker Siedlung hat sich für eine milieusensible Sanierung eingesetzt. Eine engagierte Bürgerschaft unterstützte Planungen, vermittelte und ist heute Ansprechpartner für BewohnerInnen, Stadt und Wohnungsbaugesellschaft.

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Universitätsstadt Gießen

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Entwicklung eines Begegnungsplatzes "Galluspark-Bolzplatz" in Frankfurt

Zwei Bolzplätze konnten im Quartier erstellt werden, die mit der aktivierenden Arbeit eines Vereins schnell zum Begegnungsort geworden sind. Weiter dient der Bolzplatz zur Stärkung der Handlungsfähigkeit und Selbstorganisation von Jugendlichen.

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Frankfurt am Main, Verein "Sportkreis Frankfurt e.V."

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Die Verbraucher-Milch

Premiere in Deutschland: „Diese Milch wurde von uns Verbrauchern gewählt“ steht prominent auf der Vorderseite der blauen Verpackung. „Zum ersten Mal war es für Konsumenten möglich, über Produktionskriterien von Milch mitzubestimmen, einen Einblick in die Konsequenzen der einzelnen Entscheidungen sowie ein Gefühl für den angemessenen Preis von Qualität und Fairness zu bekommen“, sagt Nicolas Barthelmé, Gründer der Initiative „Du bist hier der Chef!“.

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Per Online-Fragebogen haben in nur drei Monaten mehr als 9.300 Verbraucherinnen und Verbraucher mit ihrer Stimme u.a. über Qualität, Regionalität, Tierwohl, Vergütung für die Landwirte und Verpackungsart entschieden und damit die unverbindliche Preisempfehlung mitbestimmt. Nun wurde ihre Wünsche in die Tat umgesetzt – die erste Verbraucher-Milch ist seit Ende Juli bei Rewe, tegut, Hit, Wasgau und Alnatura in Hessen und Umgebung erhältlich.

 

Für die gewählte Milch verbringen die Kühe mindestens vier Monate auf der Weide, erhalten im Stall überwiegend Frischgras während der Vegetationsperiode und ausschließlich regional hergestellte Futtermittel. Die Anwendung des neuen Tiergerechtheitsindex (ein ganzheitliches Punktesystem mit fünf Einflussfaktoren) sichert ein ausgezeichnetes Tierwohl im Stall. Die Milch ist bio und trägt somit zur Förderung von Artenvielfalt bei. Die Verpackung ist nachhaltig und klimaneutral. Zusätzlich geht vom Verkauf 0,01€ pro Liter an ausgewählte Betriebe, die entweder auf ökologische Landwirtschaft umstellen oder die kuhgebundene Kälberaufzucht umsetzen wollen. „Damit ist die Verbraucher-Milch ein hochwertiges und zukunftsweisendes Produkt“, unterstreicht Barthelmé: „Mit der Markteinführung möchten wir als Verbraucher zusammen mit den Landwirten ein Zeichen für Wertschätzung und Qualität setzen.“