Nachhaltigkeitsstrategie Hessen

Lernen und Handeln für unsere Zukunft

Nachhaltigkeitsbaukasten

Hier finden Sie Inhalte, die es Kommunen leicht machen sollen, sich auf den Weg der Nachhaltigkeit zu begeben. Stöbern Sie in den Beiträgen zu Aktivitäten, Materialien und Fördermöglichkeiten zu allen Bereichen der Nachhaltigkeit. Die Beiträge sind dabei unseren Leitsatzrubriken Soziales, Wirtschaft, Umwelt sowie Bildung/Kultur zugeordnet. Lassen Sie sich von Nachhaltigkeitsakteuren inspirieren und nutzen Sie Hilfestellungen und Beratungsmöglichkeiten.

Der Baukasten wurde Schritt für Schritt erweitert und Sie finden darin nun Inhalte zu allen vier Leitbildbereichen. Damit der Baukasten weiterwachsen kann, sind wir immer auf der Suche nach neuen Beiträgen. Sie haben etwas für den Baukasten, das Sie gerne teilen würden? Nutzen Sie hierfür den untenstehenden Link und füllen Sie das Formular mit Ihren Informationen aus.

Beitrag zusenden Schwerpunkt Kommunen Leitbild der NHS / Leitsätze SDG

Distr@l - Digitale Innovations- und Technologieförderung

Das Förderprogramm Distr@l stärkt innovative Projekte, welche die Digitalisierung in Hessen vorantreiben wollen.

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Datum Projektbeginn: Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung: Die genauen Höhen der Förderzuschüsse können Sie auf der Seite der WIBank unter "Was sind die Konditionen?" einsehen.

Gefördert wird:
Förderlinie 1
Machbarkeitsstudien
Gefördert werden Tätigkeiten zur Bewertung und Analyse des Potenzials eines Vorhabens für die Vorbereitung von Innovationsprojekten oder zur unabhängigen Analyse von Sachverhalten mit Digitalisierungsbezug. Damit können eine Projektplanung und die Erfolgsaussichten von komplexen Vorhaben strukturiert und so verbessert werden.

Förderlinie 2
Modul A: Digitale Produktinnovation
Gefördert werden in diesem Modul die Erprobung oder Schaffung eines neuen Produkts, eines neuen Verfahrens oder einer Dienstleistung im Bereich Digitalisierung, die das Potenzial erkennen lassen, den Stand der Technik zu erhöhen. Das gilt ebenso für die Umsetzung einer digitalen Anwendung. Hierzu zählen die Entwicklung von Prototypen, Systemen oder Verfahren.

Modul B: Digitale Prozessinnovation
Dieses Modul beinhaltet geplante Vorhaben zur Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Optimierung einer Wertschöpfungskette bzw. von digitalen Prozessen. Eingeschlossen sind dabei wesentliche Änderungen bei den Techniken, den Ausrüstungen oder der Software. Ziel ist es, die Umsetzung erfolgreicher Prozessumstellungen und messbare digitale Transformation in KMU zu ermöglichen.

Modul C: Digitale Pioniere
Dieses Modul dient zur Durchführung von Innovationsprojekten durch digitale Pioniere. Im Fokus stehen zum einen Forschungsthemen im Kontext der Digitalisierung, die anhand konkreter gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Problemstellungen bearbeitet werden, zum anderen der unmittelbare Transfer aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Wirtschaft. Ziel der Förderung ist der Kompetenzaufbau in Unternehmen und eine anwendungsnahe Forschungsarbeit im Forschungsfeld der Digitalisierung.

Förderlinie 3: Wissens- und Transferprojekt
Diese Förderlinie soll Wissens- und Transferprojekte aus der Forschung an Hochschulen im Bereich Digitalisierung in Anwendungszentren für die Wirtschaft sichtbar und nutzbar machen. Unternehmen können durch neue innovative und digitale Verfahren von den Ergebnissen aus den Hochschulen direkt profitieren.

Förderlinie 4
Modul A: Validierung / Spin-off
Ziel ist es, den Entrepreneurgedanken verstärkt in Hochschulen zu implementieren, insbesondere mit Blick auf die besondere Dynamik der Digitalisierung.
Interessante Forschungsergebnisse mit digitalem Bezug können mit diesem Modul validiert werden, um die wirtschaftlichen Potenziale zu untersuchen - gerne in einem interdisziplinären Hochschulteam im Rahmen eines Projekts der Hochschule.

Modul B: Wachstum
Mit dieser Förderung wird die Umsetzung einer innovativen Geschäftsidee mit hohem Wachstumspotenzial erleichtert. So können Innovationssprünge signifikante Entwicklungsschritte in Start-ups mit digitalem Kontext auslösen und Arbeitsplätze geschaffen werden.

Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm Distr@l richtet sich insbesondere an Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Hochschulen (HS) und Forschungseinrichtungen (FE), die mit ihrem innovativen Projekt die Digitalisierung in Hessen vorantreiben wollen.

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Förderung von Holzvermarktungsorganisationen

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Weitere Information können Sie der HVO-Richtlinie entnehmen.

Fördergegenstand:
Zur Schaffung zukunftsfähiger Holzvermarktungsstrukturen in Hessen, wird der Aufbau von Holzvermarktungsorganisationen gefördert.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:

• natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Eigentümerin und Eigentümer oder Besitzerin und Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen,
• Gemeinschaftsforsten im Sinne des Bundeswaldgesetzes,
• Forstbetriebsgemeinschaften im Sinne des Bundeswaldgesetzes sowie
• rechtsfähige Forstbetriebsvereinigungen nach dem Hessischen Waldgesetz.

Anbieter/Projektleitung:
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat V 52 Forsten

Weitere Informationen

"Schülerforschungszentrum Nordhessen" in Kassel

Schülerinnen und Schüler nordhessischer Schulen von Klasse 5 bis 13 forschen in Teams an echten Problemen der Naturwissenschaften.

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Die Schülerinnen und Schüler führen Experimente durch mit Schwerpunkten in Physik, Astrophysik, Geophysik, Chemie, Biologie, Technik, Informatik und Mathematik. Finanziert wird das Forschungszentrum über Spenden.

Anbieter/Projektleitung:
Förderverein Schülerforschungszentrum Kassel e.V.

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Müllfreie Essenslieferungen mit Go Kidogo

Nicht erst seit der Corona Pandemie sind Lieferdienste von Restaurants so gefragt wie nie. Eine Gruppe Jugendlicher aus dem hessischen Bad Vilbel geht nun gegen den damit einhergehenden Verpackungsmüll an.

Go Kidogo ist eine FairTrade Lieferdienst-Plattform für nachhaltige Essensbestellungen, die restlos recyclebare Mehrwegverpackungen nutzt. Die Plattform wurde gemeinsam mit 10 Jugendlichen unter den Aspekten Umweltschutz und digitale Teilhabe entwickelt.

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So funktioniert’s

Das Online Lieferportal listet Gastronomiebetriebe auf, bei denen man die Speisen in wiederverwendbaren Verpackungen geliefert bekommt. Dahinter steht ein Mehrweg-Pfandsystem – d.h. die die Behälter werden nach dem Nutzen wieder bei einem der teilnehmenden Restaurants zurück gegeben , wo sie gereinigt werden und danach wieder einsatzfähig sind.

Förderung von Umweltbildung und BNE in Hessen

Datum Projektbeginn:
Änträge sind zwei Mal im Jahr digital möglich: bis zum 31.08. und bis zum 31.3.

Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Zuwendungen über 5.000 Euro werden als Anteilsfinanzierungen in Höhe von 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Bei Beträgen unter 5.000 Euro erfolgt eine Festbetragsfinanzierung.

Fördergegenstand:
Förderung der Umweltbildung und Verwirklichung von Projekten, die Bildungsmaßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung in Hessen zum Ziel haben.

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Gefördert wird:
Förderfähig sind unter anderem Projekte zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung, der Fort- und Weiterbildung, zur Natur- und Umwelterziehung, zur Natur- und Umweltbildung sowie zum Globalen Lernen.

Wer wird gefördert?
Zuwendungen können juristische Personen erhalten, die sich in der Bildung für nachhaltige Entwicklung engagieren. Zuwendungsempfänger sollten als „Bildungsträger für nachhaltige Entwicklung“ zertifiziert sein und ihren Sitz in Hessen haben.

Anbieter/Projektleitung:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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Räume schaffen – Atelierförderungen

Datum Projektbeginn:
Die Antragstellung erfolgt für das jeweilige Kalenderjahr bis zum 30. September.

Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuwendung wird als Projektförderung vergeben.

Fördergegenstand:
Das Land Hessen fördert mit dem kulturellen Raumprogramm Projekte, die an ungewöhnlichen Orten möglichst vielen Menschen in Hessen die Möglichkeit eröffnen, kulturelle Angebote zu erleben oder selbst zu gestalten.

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Gefördert wird:
Künstlerische und kulturelle Projekte (z.B. Residenzprojekte, Ausstellungsprojekte) aller kultureller Sparten, vorzugsweise in ländlichen Räumen. Gefördert werden ausschließlich Projekte mit einer Laufzeit von mindestens einer Woche.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Höhe der Gesamtausgaben für das Projekt, maximal können bis zur Hälfte der Gesamtausgaben gefördert werden. Bei hohem Landesinteresse sind Ausnahmen möglich. Eine Förderung bis zu 5.000 Euro kann als Festbetragsfinanzierung gewährt werden. Nicht zuwendungsfähig sind investive Ausgaben.

Wer wird gefördert?
Eingetragene Vereine, gGmbHs, sonstige freie Träger; Städte und Kommunen, sonstige öffentliche Träger.

Anbieter/Projektleitung:
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst

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Teilhabe fördern – Soziokultur

Datum Projektbeginn:
Antragsfrist ist jeweils der 31. Oktober des Vorjahres.

Fördergegenstand:
Das Land Hessen fördert soziokulturelle Zentren und Initiativen.

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Wer wird gefördert?
Soziokulturelle Zentren und Initativen geht es um die aktive Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben, als Orte für Demokratie und Dialog, für Prävention und Partizipation, für Mitmachen und Mitgestalten.

Grundlage für die Förderberechtigung sind unter anderem:
• gemeinnützige Organisation
• regelmäßiges sparten- und milieuübergreifendes Angebot und Unterstützung von selbstorganisierten Aktivitäten
• Förderung künstlerischer und kultureller Bewegungen „von unten“
• emanzipatorische und gesellschaftskritische Inhalte
• demokratische Entscheidungsstrukturen, Offenheit für Mitgestaltungs- und Mitbestimmungsprozesse, Transparenz von Entscheidungsprozessen
• Netzwerk- und Kooperationsorientierung
• mehr als reine Veranstaltertätigkeit

Anbieter/Projektleitung:
Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren in Hessen e. V.
c/o Kulturzentrum Schlachthof (LAKS)
Mombachstraße 12
34127 Kassel

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Film, Musik, Theater & Co – Spartenbezogene Förderung durch das Land Hessen

Fördergegenstand:
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst unterstützt mit sechs unterschiedlichen Förderschwerpunkten Film, Musik, Theater, Denkmalpflege, Bildende Kunst und Literatur in Hessen.

Hessischer Investitionsfonds

Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die unterschiedlichen Darlehensmodalitäten sind unter dem Link abrufbar.

Fördergegenstand:
Im Rahmen des Hessischen Investitionsfonds können Darlehen für kommunale Investitionen beantragt werden. Zudem sind Investitionsfördermaßnahmen förderfähig.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind hessische Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der Landeswohlfahrtsverband Hessen. Dabei wird zwischen der Darlehensvariante nach § 13 InvFondsG und Investitionen der Hessentag-Städte, die im Zusammenhang mit der Ausrichtung des Hessentages stehen, unterschieden.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Initiative nachhaltiges Wirtschaften in Hessen

Unter dem Dach der Hessischen Nachhaltigkeitsstrategie haben sich Vertreterinnen und Vertreter aus Unternehmen, Wirtschaftsverbänden, der Landesverwaltung sowie gesellschaftliche Akteure wie die evangelische Kirche zusammengeschlossen und die hessische Initiative für verantwortungsvolles, nachhaltiges Wirtschaften ins Leben gerufen. Die Initiative nachhaltiges Wirtschaften richtet sich bewusst an alle Wirtschaftenden, auch an solche im kommunalen und gesellschaftlichen Bereich.

Website

Die Geopark-App im Frau-Holle-Land (©Marco Lenarduzzi und Marleen Gutschmidt)

Der Geo-Naturpark-Frau-Holle-Land lässt sich mit einer App entdecken

Der Geo-Naturpark-Frau-Holle-Land in der GrimmHeimat NordHessen kann mit einer für User kostenfreien App erkundet werden. Mit der App lassen sich Wander-, Rad-, Ski- und Kanutouren zur Offline-Nutzung herunterladen.

Fragen & Antworten zum Projekt

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Die Tourendownloads zeigen Sehenswertes und Einkaufsmöglichkeiten an den Wegen an. Über QR-Codes sind Informationen zu Natur, Kultur und Geologie offline abrufbar und ersetzen Infotafeln. Die App bewährt sich als Reisebegleiter für die Hosentasche. Sie stärkt den Tourismus durch das Aufzeigen und Verknüpfen der Angebotsvielfalt. Zugleich informiert und sensibilisiert die App über Artenvielfalt und regionale Besonderheiten. Die Entwicklung der App wurde durch das Modellvorhaben Land(auf) Schwung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft gefördert, das das Ziel hat, die regionale Wertschöpfung zu erhöhen, die Beschäftigung im ländlichen Raum zu sichern und den demografischen Wandel aktiv zu gestalten.

Ansprechpartner:

Claudia Krabbes, erreichbar unter krabbes@naturparkfrauholle.land

Anbieter/Projektleitung:

Geo-Naturpark-Frau-Holle-Land

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Förderung des Weinbaus

Datum Projektbeginn:
Abhängig von der Antragstellung.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Förderkonditionen sind maßnahmenabhängig und beim zuständigen Weinbauamt zu erfragen.

Fördergegenstand:
Zur Unterstützung des Weinbaus und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe bietet das Land Hessen den Winzern im Rheingau und an der Hessischen Bergstraße eine Reihe von Förderprogrammen an, die teils von der EU finanziert werden.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Inhaber von Weinbaubetrieben, Zusammenschlüsse von Weinbaubetrieben, Erzeugergemeinschaften und Zusammenschlüsse sowie Kellereien mit Betriebssitz in Hessen.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM)

Dauer und Zyklus des Projekts:
Der Teilnahmeantrag kann bis zum 1. Oktober eines Jahres für den Verpflichtungszeitraum des darauffolgenden Jahres eingereicht werden.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Differenzierung nach Fördermaßnahmen. Eine genaue Aufschlüsselung erhalten Sie auf der Seite der WIBank.

Fördergegenstand:
Das Programm dient einer besonders nachhaltigen Landbewirtschaftung in Hessen. Gefördert werden Maßnahmen im Bereich ökologischer Landbau, Grünlandextensivierung, Weinbau in Steillagen oder Erhaltung von Streuobstbeständen.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind die Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe oder von Betrieben des Weinbaus sowie Zusammenschlüsse von Inhabern, die eine Tätigkeit auf überwiegend landwirtschaftlich oder weinbaulich genutzten Flächen ausüben. Diese müssen den Auflagen und Bestimmungen der verschiedenen Programmmaßnahmen, so wie in der Richtlinie des Landes dargestellt, unterliegen.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Innovationen im Bereich Logistik und Mobilitätinnovationsförderung Land Hessen

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Förderung erfolgt als anteiliger Zuschuss. Die maximale Fördersumme für ein Projekt beträgt 250.000 Euro.

Fördergegenstand:
Das Land Hessen fördert in Kooperation mit dem House of Logistics and Mobility (HOLM) Projekte im Bereich Logistik und Mobilität,
Dabei muss das Projektergebnis im besonderen Interesse des Landes sein.

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Was wird gefördert?

Projekte, die sich mit folgenden Themen beschäftigen:
• Urbane Logistik & Mobilität
• Intelligente Verkehrssysteme
• Logistik, Mobilität & Gesellschaft
• Aviation Next Generation
• Energie & Klimawandel
• Neues Wertschöpfungsdesign
• Digitale Transformation

Wer wird gefördert?
Staatliche oder staatlich anerkannte private Hochschulen,
(Einzelprojekte sowie Kooperationsprojekte mit Unternehmen, die Mitglied im HOLM e.V. oder HOLM-Förderpartner sind)
Außeruniversitäre gemeinnützige oder zumindest teilweise öffentliche Forschungseinrichtungen,
sonstige Lehreinrichtungen des Dienstleistungssektors mit entsprechendem fachlichen Schwerpunkt.

Anbieter/Projektleitung:
House of Logistics and Mobility (HOLM) & Hessen Agentur

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Förderung von Elektrobussen und für den Betrieb erforderlicher Infrastruktur

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags

Dauer und Zyklus des Projekts:
Einreichungen sind jederzeit möglich

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Gefördert werden bis zu 40 % der Investitionsmehrausgaben des Elektrobusses zum vergleichbaren Bus mit Verbrennungsmotor, der Ausgaben für Investitionen in die Modernisierung des elektrischen Fahrantriebs, der Nachrüstungen am Betriebshof sowie Investitionen in Werkstattausstattung und Schulungen von Mitarbeitern. Der Netzanschluss kann mit bis zu 100.000 Euro pro Standort bezuschusst werden.

Fördergegenstand:
Das Land Hessen fördert die Anschaffung von Elektrobussen mit Batterie oder Brennstoffzelle, die mindestens über 5 Fahrgastsitzplätze verfügen, die antriebsbezogene Modernisierungen von Elektrobussen und die für den Betrieb der Elektrobusse notwendigen Nachrüstungen auf den Betriebshöfen wie die Errichtung von Lade- oder H2-Betankungsinfrastruktur. Des Weiteren sind notwendige Anpassungen von Werkstätten sowie Schulungsmaßnahmen förderfähig.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse, Verkehrsverbünde, Verkehrsunternehmen sowie sonstige Vorhabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs.

Anbieter/Projektleitung:
Hessen Agentur

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Förderung von Biomassefeuerungsanlagen

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Festbetrags- bzw. Anteilsfinanzierung in unterschiedlicher Höhe. Die einzelnen Fördersätze können der Richtlinie zur Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen (Teil II, Ziffer 4.4.) entnommen werden.

Fördergegenstand:
Der Anteil an Bioenergie soll durch eine nachhaltige, umweltverträgliche und effiziente Nutzung der vorhandenen Biomassepotenziale gesteigert werden.

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Voraussetzungen:
• Eine Förderung kann nur für Vorhaben gewährt werden, die noch nicht begonnen worden sind.
• Die Finanzierung des Vorhabens muss gesichert sein (Vollfinanzierungsnachweis).
• Der Höchstbetrag im Rahmen der de-minimis-Regelung darf noch nicht ausgeschöpft sein.
• Die eingesetzten Brennstoffe müssen aus Rohholz, Stroh oder Energiepflanzen gewonnen werden.
• Das zur Verfeuerung vorgesehene Holz muss überwiegend (mindestens 51 Prozent) aus Rohholz stammen

Gefördert wird:
• die Errichtung von Biomassefeuerungsanlagen ab 30 kW und Nahwärmenetzen zu geförderten Feuerungsanlagen
• Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Gewinnung von Erfolg versprechenden Grundlagenkenntnissen
• Schulungs- und Informationsveranstaltungen zu technischen, ökonomischen, ökologischen und organisatorischen Fragen im Zusammenhang mit nachwachsenden Rohstoffen

Wer wird gefördert?
Alle öffentlichen und privaten Träger

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Leitfaden für mehr Nachhaltigkeit in der Betriebsverpflegung

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) stellt in seinem Leitfaden die Ergebnisse des Projekts NACHHALTIG B | UND GESUND vor, in dem Maßnahmen für Betriebsrestaurants zur nachhaltigen Ausrichtung ihrer Produkte erarbeitet wurden. Der Leitfaden berücksichtigt neben der Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen auch die Gesundheit und die Ökologie.

Leitfaden

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Anbieter / Projektleitung

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

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Kommunale Ernährungssysteme

Kommunale Ernährungssysteme für mehr Nachhaltigkeit in Hessen

Alexander Schrode vom NAHhaft e.V. erläutert, was Kommunen eigenständig und aktiv für eine nachhaltige Ernährung unternehmen können. Dazu stellt er Vorbildprojekte bzw. -ansätze aus verschiedenen Handlungsfeldern vor.

Fachtag Nachhaltige Kommune 2021

Präsentation (PDF)

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Weitere Informationen zu diesem Thema:

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Förderangebot: Einrichtung von WLAN-Hotspots in Kommunen

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags

Dauer und Zyklus des Projekts:
Einmaliger Zyklus

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilfinanzierung / nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Fördergegenstand:
Erstmalige Ersteinrichtung eines WLAN-Hotspots (pro Kommune bis zu maximal 20 WLAN-Hotspots und damit bis zu 20.000 Euro der zuwendungsfähigen Ersteinrichtungsausgaben)

Voraussetzungen:
Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein. Der Antragsteller muss seinen Sitz in Hessen haben.

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Folgende Ausgaben werden insbesondere gefördert:
Einmalige Ausgaben der WLAN-Infrastruktur und des Internetzugangs (insbesondere Ausgaben für die Ortsbegehung mit Standortbesichtigung und Ausleuchtung für die Dimensionierung, Verkabelung mit Stromzuführung, Ausgaben für die Breitbandzuführung, Bereitstellung, Installation, und Hardware, und sonstige einmalig anfallende Ausgaben).
Aufwendungen für den Betrieb der öffentlichen WLAN-Hotspots sind nicht Gegenstand der Förderung. Eigenleistungen sind nicht förderfähig. Teil III A Nr. 11. findet keine Anwendung.

Projektbeschreibung:
Lokale Funknetze (Wireless Local Area Network; WLAN) dienen einer drahtlosen Verbindung zum Internet. Die Verfügbarkeit von WLAN gewinnt stetig an Bedeutung, auch im kommunalen Umfeld. Öffentlich zugängliches WLAN kann beispielsweise den Tourismus fördern, zur Quartiersentwicklung beitragen oder im Rahmen der Wirtschaftsförderung zum Einsatz kommen. Aus den genannten Gründen fördert das Land Hessen WLAN-Hotspots aus Mitteln des Landes zur Steigerung der flächendeckenden Versorgung mit WLAN-Hotspots.

Ziel der Förderung:
Ist die erstmalige Einrichtung von WLAN-Hotspots und dadurch die Verbesserung der WLAN-Infrastruktur in Hessen.

Anbieter / Projektleitung

WIBank

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Milieusensible Sanierung der Rotklinkersiedlung in Gießen

Die Interessengemeinschaft Rotklinker Siedlung hat sich für eine milieusensible Sanierung eingesetzt. Eine engagierte Bürgerschaft unterstützte Planungen, vermittelte und ist heute Ansprechpartner für BewohnerInnen, Stadt und Wohnungsbaugesellschaft.

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Anbieter / Projektleitung

Universitätsstadt Gießen

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Bürgerwissenschaften für den Artenschutz in Fulda im Projekt "Tatort Straßenbeleuchtung"

Die Stadt Fulda ist Teil des Projekts "Tatort Straßenbeleuchtung", bei dem Anwohnerinnen und Anwohner die Wissenschaft unterstützen, indem sie Insektenfallen aufstellen, Insektenarten bestimmen oder die Himmelshelligkeit messen.

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"Tatort Straßenbeleuchtung" ist dem nächtlichen Insektensterben auf der Spur. Straßenbeleuchtung kann nachtaktive Fluginsekten stark beeinträchtigen, da viele Insekten vom Licht der Leuchten angezogen und ihren eigentlichen Lebensräumen entzogen werden. Alle Interessierten können sich an dem Forschungsprojekt beteiligen.

Anbieter/Projektleitung:
Stadt Fulda, Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB)

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Streuobst in hessischen Schutzgebieten

Die Autor*innen werfen ein Schlaglicht auf die Situation der Streuobstwiesen in Hessen. Dabei gehen sie neben rechtlichen Vorgaben auch auf die Maßnahmen in den Streuobstwiesen zum Erhalt der Biodiversität in Hessen ein.

Streuobst in hessischen Schutzgebieten

Streuobstwiesen in Hessen

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Anbieter/Projektleitung:
Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Sachgebiet „Schutzgebiets- und Artenmanagement, Naturschutzfinanzierung“

Frankfurt am Main engagiert sich im hessischen Re-Use-Netzwerk

Das hessische Re-Use-Netzwerk hat es sich zum Ziel gemacht, die Kreislaufwirtschaft in Hessen zu verankern. Durch die gemeinsame Anstrengung von Entsorgern, Secondhand Warenhäusern und Reparateuren soll die Wiederverwendung attraktiv, praktikabel und vor allem selbstverständlich gemacht werden. Das Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main ist hier als Koordinator tätig, indem es Projekte und Akteure zusammenbringt.

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Darüber hinaus ist Frankfurt auch als Mitglied des Zero-Waste-Europe-Netzwerks auf europäischer Ebene vernetzt. Ziel ist es, sich als Zero-Waste-Stadt zertifizieren zu lassen, indem ein breiter Maßnahmenkatalog umgesetzt werden soll.

Zur Website des Re-Use-Netzwerks

Zur Website der Stadt Frankfurt am Main

Betrieblicher Umwelt- und Klimaschutz mit ÖKOPROFIT

In Hessen bieten die Städte Wiesbaden und Frankfurt am Main für Unternehmen das ÖKOPROFIT-Programm an.

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ÖKOPROFIT ist ein Programm und Netzwerk für betrieblichen Umwelt- und Klimaschutz, bei dem Maßnahmen angestoßen und umgesetzt werden, um die Umweltleistungen zu verbessern. Die Teilnehmenden erhalten Rechtssicherheit in Umweltfragen und einen kostengünstigen Einstieg ins betriebliche Umwelt-, Energie- und Nachhaltigkeitsmanagement und das Thema Klimaneutralität. Zertifizierte ÖKOPROFIT-Betriebe profitieren dabei von einem Netzwerk vor Ort.

Anbieter/Projektleitung:
Stadt Wiesbaden, Stadt Frankfurt am Main, ÖKOPROFIT

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Lernwerkstatt Klimawandel in hessischen Schulen

In der Lernwerkstatt Klimawandel werden Schülerinnen und Schüler von extern geschulten Multiplikator*innen über den Klimawandel und dessen Folgen aufgeklärt und bestärkt, sich für Gegenmaßnahmen zu engagieren.

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Die im Jahr 2016 vom Wassererlebnishaus Fuldatal unter Mitarbeit des AZN Natur-Erlebnishauses Heideberg e.V. entwickelte „Lernwerkstatt Klimawandel für die Sekundarstufe I“ wurde seit 2017 ca. 80-mal erfolgreich an weiterführenden Schulen in Nord- und Mittelhessen durchgeführt.

Anbieter/Projektleitung:
AZN Natur-Erlebnishaus Heideberg e.V.

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Philipp-Holzmann-Schule in Frankfurt am Main wird „Grenzenlos-Schule“

Die Philipp-Holzmann-Schule wurde 2021 für ihr Lehrangebot für Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) vom WUS-Projekt „Grenzenlos – Globales Lernen in der beruflichen Bildung“ ausgezeichnet. Die Schule erhielt parallel eine Auszeichnung durch die hessische Dachmarke „Nachhaltigkeit Lernen in Hessen“ des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

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Lehrkräfte der Philipp-Holzmann-Schule haben BNE-Lehrkräftefortbildungen besucht, Lehrkooperationen zu den 17 UN-Nachhaltigkeitszielen mit Studierenden aus Afrika, Asien und Lateinamerika durchgeführt und Seitens der Schulleitung wurde eine Selbstverpflichtung für Globales Lernen unterzeichnet. Durchgeführt wird das Projekt von der World University Service (WUS), einer internationalen und unabhängigen Organisation von Studierenden, Lehrenden und Mitarbeitenden im Bildungssektor.

Anbieter/Projektleitung:
Dr. Julia Boger
World University Service, Grenzenlos – Globales Lernen in der beruflichen Bildung
Goebenstr. 35
65195 Wiesbaden,
Tel.: 0611-9446051
E-Mail: boger@wusgermany.de

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Das Graue-Flecken-Förderprogramm

Fördergegenstand:
Der Bund hat am 26. April 2021 den Start der Grauen-Flecken-Förderung bekannt gegeben. Das Land Hessen beabsichtigt die Ausbauvorhaben mit bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben zu kofinanzieren.

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Wer wird gefördert?
Förderanträge zur Unterstützung des Gigabitausbaus können im Graue-Flecken-Förderprogramm von Kommunen, Landkreisen, kommunalen Zweckverbänden und Gebietskörperschaften sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft gestellt werden. Alle Anschlüsse, denen im Download weniger als 100 Mbit/s zuverlässig zur Verfügung stehen (sogenannte graue Flecken), sind förderfähig.
Schulen, Krankenhäuser, Gewerbegebiete, Verkehrsknotenpunkte, Behörden sowie kleine und mittlere Unternehmen, sind unabhängig von der Aufgreifschwelle grundsätzlich förderfähig, solange sie noch nicht gigabitfähig erschlossen wurden oder im Download weniger als 500 Mbit/s zuverlässig zur Verfügung stehen. Die örtlich verfügbare Datenrate ist im Breitbandatlas hinterlegt.

Anbieter/Projektleitung:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr & Breitbandbüro Hessen

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Investitionszuschüsse für Sportgeräte und Baumaßnahmen in Sportstätten

Datum Projektbeginn:
Der Antrag ist vor der Baumaßnahme bzw. der Anschaffung der langlebigen Sportgeräte über den zuständigen Sportkreis beim Landessportbund Hessen einzureichen.

Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Grundlage für die Höchstförderungssätze ist die Mitgliederzahl gemäß der Bestandserhebung des Jahres vor der Antragstellung.

Fördergegenstand:
1. Zuschüsse für die Durchführung von Baumaßnahmen
2. Zuschüsse für die Anschaffung von langlebigen Sportgeräten für den Übungs- und Wettkampfbetrieb

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Gefördert wird:
1. Zuschüsse für die Durchführung von Baumaßnahmen: Ziel und Gegenstand der Zuschüsse für die Durchführung von Baumaßnahmen ist die Förderung von vereinseigenen bzw. den Mitgliedsvereinen langfristig (mindestens 25 Jahre)1 überlassenen Sportanlagen, die überwiegend vom Verein genutzt werden und deren gewerbliche Nutzung ausgeschlossen ist.
2. Zuschüsse für die Anschaffung von langlebigen Sportgeräten für den Übungs- und Wettkampfbetrieb: Ziel ist die Förderung der Anschaffung von langlebigen Sportgeräten, die unmittelbar für den Übungs- und Wettkampfbetrieb von Übungsgruppen der Vereine verwendet werden.

Wer wird gefördert?
Sportvereine in Hessen, die seit mindestens 3 Jahren eine Mitgliedschaft beim Landessportbund Hessen innehaben.

Anbieter/Projektleitung:
Landessportbund Hessen

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Heimat Hessen – Regionale Kulturförderung, Heimat- und Brauchtumspflege

Datum Projektbeginn:
Anträge auf Förderung sind spätestens 10 Wochen vor Projektbeginn einzureichen.

Fördergegenstand:
Das Ministerium unterstützt Vereine bei dem Erhalt und der Pflege des Brauchtums in Hessen und die regionale Kulturarbeit.

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Gefördert wird:
Ziele des Programms sind die Förderung der regionalen und landesweiten Identitätsbildung, die Förderung der Heimat- und Landesforschung und die Bereicherung des regionalen Kulturlebens.

Anbieter/Projektleitung:
Kulturförderung: Referat IV 3
E-Mail: kulturfoerderung@hmwk.hessen.de

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Lust auf Kultur machen – Kulturelle Bildung

Fördergegenstand:
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst unterstützt mit vier unterschiedlichen Förderschwerpunkten die kulturelle Bildung für verschiedene Zielgruppen in Hessen.

Förderung für Künstlerinnen und Künstler

Fördergegenstand:
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst unterstützt mit sechs unterschiedlichen Förderschwerpunkten Künstlerinnen und Künstler in Hessen.

Gestalten statt verwalten! Nachhaltigkeit als Zukunftschance für Kommunen

Unter dem Motto "gestalten statt verwalten" beleuchtet Dr. Sebastian Muschter, Mitglied der Geschäftsleitung und standortverantwortlich für die PD in Hessen und Baden-Württemberg, Nachhaltigkeit als Zukunftschance für Kommunen. Er gibt konkrete Ratschläge, wie Kommen den ersten Schritt gehen können.

Präsentationsfolien

"Vorbildliche Bauten" in Frankfurt ausgezeichnet - Vorbilder für nachhaltige Transformation der Stadt

In Frankfurt am Main haben zwei Bauten den Preis "Vorbildlicher Bauten im Land Hessen" erhalten. Das Aktiv-Stadthaus Speicherstraße und der Stylepark, ein Neubau am Peterskirchhof.

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Mit dem Bau des Aktiv-Stadthauses in Frankfurt am Main entstanden auf einer bis dahin als nahezu unbebaubar geltenden Parkplatzfläche nicht nur 74 Wohnungen, sondern ein Gebäude, das als Landmarke wirkt und Strahlkraft für die Umgebung besitzt. Besonders hervorzuheben ist nicht nur das städtebauliche und architektonische Konzept, sondern auch das Energiekonzept des Hauses. Das achtgeschossige Gebäude benötigt in der Jahresbilanz keine zugeführte Energie, sondern erzeugt mit einer Photovoltaikanlage auf dem Pultdach und an der Südfassade ein Plus.

Der Stylepark, als ein vergleichsweiser kleiner Anbau einer privaten Marketingagentur für Architektur und Design an ein klassizistisches Mietshaus, gibt viel beachtete Hinweise, wie Nachverdichtung, Nutzungsmischung und Übergänge vom privaten in den öffentlichen Raum gestaltet werden können. Besonders hervorzuheben ist, die harmonische Vernetzung unterschiedlicher baulicher Zeitschichten in der Frankfurter Innenstadt.

Die sichtbare Auszeichnung der Projekte soll einer breiten Öffentlichkeit zeigen, dass Nachhaltigkeit ein wichtiges Zukunftsthema ist.

Ansprechperson:

Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH), KdöR

Marion Mugrabi, Leiterin Kommunikation und Öffentlichkeits­arbeit
Telefon: 0611 – 17 38 47
E-Mail: mugrabi@akh.de

Anbieter/Projektleitung:

Stylepark AG, Frank­furt am Main & Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen (AKH), KdöR
Marion Mugrabi, Leiterin Kommunikation und Öffentlichkeits­arbeit

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Erster Preis des Responsible Care-Wettbewerb des VCI Hessen geht an die DAW SE aus Ober-Ramstadt

„Unser Beitrag zur Nachhaltigkeit in der Lieferkette“ – unter diesem Motto stand der diesjährige Responsible-Care-Landeswettbewerb des Landesverbands Hessen im Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI Hessen). Den ersten Platz belegt der Baufarbenhersteller DAW SE aus Ober-Ramstadt mit dem eingereichten Projekt „DAW Lieferantenkodex“.

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Anbieter/Projektleitung:
DAW SE

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Weidetierprämie für Schaf- und Ziegenhalter in Hessen

Datum Projektbeginn:
Beantragung jährlich bis zum 15. Mai

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung. Die Förderung bezieht sich auf die Schaf- und Ziegenhalter, die ihren Betriebssitz in Hessen haben.

Fördergegenstand:
Gefördert wird die Haltung der Schafe- und Ziegen, die zum Stichtag 01.01. des Antragsjahres älter als 9 Monate sind.

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Voraussetzungen:
Der Antrag muss bis zum 15.05. online gestellt werden. Die Schafe/Ziegen müssen zum Stichtag 01.01. des Antragsjahres älter als 9 Monate sein. Hierfür muss ein Nachweis über den Bescheid der hessischen Tierseuchenkasse und die Stichtagsmeldung in der HIT-Datenbank erfolgen. Der Mindestbestand beträgt 20 Schafe und/oder Ziegen. Es kann maximal die Anzahl der Tiere für eine Förderung beantragt werden, die über den Bescheid der Tierseuchenkasse und die HIT-Meldung nachgewiesen worden sind.

Die Anzahl der Tiere, für die eine Förderung beantragt wird, muss für einen Zeitraum vom 16.05. bis mind. 15.09. im Betrieb gehalten werden (Haltungszeitraum). Tiere, die in dieser Zeit aus dem Bestand ausscheiden, sind durch andere Tiere, die zum 01.01. des Antragsjahres älter als 9 Monate sind, innerhalb von 10 Tagen zu ersetzen.
Der Betriebssitz des Zuwendungsempfängers muss in Hessen liegen. Antragsteller, deren Betriebssitz außerhalb Hessens liegt, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Eine Doppelförderung durch weitere tierbezogene Zuwendungen ist auszuschließen. Davon ausgenommen ist die Förderung zur Erhaltung der Vielfalt der genetischen Ressourcen (HALM G.2.).

Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, ein Bestandsregister zu führen sowie Aufzeichnungen über die Beweidung im Haltungszeitraum (Weidetagebuch) durchzuführen. Beide Verwendungsnachweise sind nach dem 15.09. bis spätestens 15.10. bei der zuständigen Bewilligungsstelle einzureichen.
Sofern sich der geförderte Tierbestand im Haltungszeitraum um mehr als 10 Prozent verringert und die Tiere nicht durch andere ersetzt werden, muss –außer in Fällen höherer Gewalt – innerhalb von 15 Werktagen eine schriftliche Mitteilung an die zuständige Bewilligungsstelle erfolgen.
Da es sich um eine De-minimis-Beihilfe handelt, ist eine entsprechende Anlage mit dem Antrag einzureichen.

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
natürliche Personen,
landwirtschaftliche Betriebe (unabhängig von der Rechtsform)
die jeweils selbst Schafe und / oder Ziegen halten.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Ausgleichszulage für Landwirtschaftsbetriebe in benachteiligten Gebieten

Datum Projektbeginn:
Der Zuschuss wird im Rahmen des Gemeinsamen Antrages, jeweils zum 15.05. eines Jahres beantragt.

Dauer und Zyklus des Projekts:
Vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Kalenderjahrs

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung. Die Förderung bezieht sich auf in Hessen liegende Flächen.

Fördergegenstand:
Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) wird als teilweiser oder vollständiger Ausgleich von Einkommensverlusten und zusätzlichen Ausgaben, der in den benachteiligten Gebieten wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betrieben im Vergleich zu den Betrieben in nicht benachteiligten Gebieten gewährt.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Betriebsinhaberinnen oder Betriebsinhaber landwirtschaftlicher Unternehmen, die ihren Betriebssitz in Hessen haben, sofern eine ermittelte förderfähige Fläche von mindestens 3 ha je Zuwendungsempfänger in den aus erheblich naturbedingten Gründen benachteiligten Gebieten und/oder in den Phasing-Out-Gebieten bewirtschaftet wird.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte sowie kommunale Informationsinitiativen

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Maßnahmen von Klima-Kommunen und für Kommunen mit Windenergieanlagen werden mit 100 Prozent gefördert. Für alle anderen Kommunen und kommunale Unternehmen werden die Fördersätze von derzeit 70 auf 80 Prozent erhöht (befristet bis 31.12.2022).

Fördergegenstand:
Das Land Hessen fördert kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen, die zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen beitragen sollen und kommunale Informationsinitiativen.

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Gefördert wird:
• die Einrichtung kommunaler Verleihsysteme von CO2-armen Mobilitätssystemen (ausgenommen sind Elektroautos) sowie deren Anschaffung für den innerkommunalen Gebrauch (z. B. (E-)Lastenfahrräder) als investive Klimaschutzmaßnahme
• Die Beteiligung an Wettbewerben der Europäischen Union oder des Bundes
• Die finanzielle Unterstützung von Öffentlichkeitsarbeit oder Bildungs- und Informationsinitiativen im Klimabereich

Eine Kumulierung mit Fördermitteln des Bundes im Rahmen der Nationalen Klimainitiative (NKI) sowie mit dem Investitionsprogramm der HESSENKASSE ist grundsätzlich möglich.

Wer wird gefördert?
Hessische Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse und Zweckverbände und kommunale Unternehmen.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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PIUS Beratung

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Fördersatz beträgt bis zu 60 Prozent.

Fördergegenstand:
Wissensvermittlung sowie Maßnahmen zur Befähigung von potenziellen Existenzgründern und KMU in wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung (produktintegrierter Umweltschutz/ Innovationsdesign).

Voraussetzungen:
Die Projekte müssen im Land Hessen durchgeführt werden.
Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein.

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Gefördert werden folgende Beratungsthemen:
1. PIUS-Beratung - Beratungen zum produktintegrierten Umweltschutz
2. Digitalisierung - Beratungen zur Digitalisierung insbesondere von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen (Strategie- und Umsetzungsberatung)
3. Innovationsförderprogramme - Beratungen zur Antragstellung in Innovationsförderprogrammen des Bundes oder der EU (z.B. „Horizon 2020“).
Zuwendungsfähige Ausgaben sind mit der Durchführung des Projektes in Zusammenhang stehende
• Ausgaben der Antragsberechtigten für eigenes Personal
• Sachausgaben der Antragsberechtigten, die in unmittelbaren Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben stehen, inkl. Ausgaben für Honorare.

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Kammern, Verbände und Institutionen, die in Hessen flächendeckend die fachlich qualifizierte und neutrale Beratung von Unternehmen und Existenzgründern sicherstellen.

Vorrangig werden Maßnahmen in den EFRE-Vorranggebieten unterstützt. Nicht förderfähig sind u. a. Beratungen, die mit Mitteln aus anderen öffentlichen Programmen zur Beratungsförderung gefördert werden (Kumulierungsverbot). Nicht förderfähig sind zudem Beratungen von Unternehmen und Tätigkeiten, die nach Art. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 (De-minimis-Verordnung) vom Geltungsbereich der De-minimis-Verordnung ausgeschlossen sind.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen - Leitfaden zu Beteiligung in Nahmobilitätsprojekten

Die Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH) hat in ihrem Leitfaden herausgearbeitet, auf was es bei Bürgerbeteiligungsprojekten ankommt. Am Beispiel „Nahmobilität“, können sich Kommunen Tipps zur Planung und Umsetzung von Beteiligungsformaten einholen.

Leitfaden Bürgerbeteiligung für Nahmobilitätsprojekte

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Was ist die AGNH? Die Mitgliedskommunen in der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen setzen sich für Fuß- und Radverkehr ein und leisten damit einen Beitrag zur hessischen Verkehrswende.

Anbieter / Projektleitung

Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen

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Globale Nachhaltige Kommune

Global Nachhaltige Kommune Hessen (GNK)

Das Projekt GNK in Hessen ist ein kostenloses Angebot der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) von Engagement Global (EG) in Kooperation mit der Nachhaltigkeitsstrategie Hessen. Sie erhalten Unterstützung bei der Erarbeitung Ihrer kommunalen Nachhaltigkeitsstrategie, der Etablierung eines kommunalen Nachhaltigkeitsmanagements sowie der strategischen Verankerung der globalen Nachhaltigkeitsziele. Interessensbekundungen können bis zum 25. Mai eingereicht werden.

Zum Projekt

Präsentation (PDF)

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Anbieter / Projektleitung

Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) - Engagement Global

Ansprechpartner

Herrn Simon Hintemann, erreichbar über simon.hintemann@engagement-global.de oder 0228-207172618

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Gestalten statt verwalten! Nachhaltigkeit als Zukunftschance für Kommunen

Unter dem Motto "gestalten statt verwalten" beleuchtet Dr. Sebastian Muschter, Mitglied der Geschäftsleitung und standortverantwortlich für die PD in Hessen und Baden-Württemberg, Nachhaltigkeit als Zukunftschance für Kommunen. Er gibt konkrete Ratschläge, wie Kommen den ersten Schritt gehen können.

BürgermeisterInnen-Dialog 2030

Präsentation (PDF)

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Anbieter / Projektleitung

PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH

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NetzwerkBüro der Stadt Eltville
NetzwerkBüro, © Stadt Eltville

Eltville am Rhein: Integration durch Mitbestimmung

Eltville ist dank einer Vielzahl von Projekten gelebte "Soziale Stadt" und "FamilienStadt". Die Eltviller Quartiersentwicklung (QE) legt sich nicht nur auf (tradierte oder konstruierte) Gruppen, Generationen, Schichten, bestimmte Herkunft oder Kulturen fest, sondern orientiert sich in ihrem methodischen Handeln an den Bedürfnissen und Interessen der Menschen. Daneben gibt es Klimaschutzprojekte, die großes Engagement erfahren.

Fragen & Antworten zum Projekt

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Kontakt

soziales@eltville.de

 

Anbieter / Projektleitung

Stadt Eltville am Rhein

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Die Verbraucher-Milch

Premiere in Deutschland: „Diese Milch wurde von uns Verbrauchern gewählt“ steht prominent auf der Vorderseite der blauen Verpackung. „Zum ersten Mal war es für Konsumenten möglich, über Produktionskriterien von Milch mitzubestimmen, einen Einblick in die Konsequenzen der einzelnen Entscheidungen sowie ein Gefühl für den angemessenen Preis von Qualität und Fairness zu bekommen“, sagt Nicolas Barthelmé, Gründer der Initiative „Du bist hier der Chef!“.

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Per Online-Fragebogen haben in nur drei Monaten mehr als 9.300 Verbraucherinnen und Verbraucher mit ihrer Stimme u.a. über Qualität, Regionalität, Tierwohl, Vergütung für die Landwirte und Verpackungsart entschieden und damit die unverbindliche Preisempfehlung mitbestimmt. Nun wurde ihre Wünsche in die Tat umgesetzt – die erste Verbraucher-Milch ist seit Ende Juli bei Rewe, tegut, Hit, Wasgau und Alnatura in Hessen und Umgebung erhältlich.

 

Für die gewählte Milch verbringen die Kühe mindestens vier Monate auf der Weide, erhalten im Stall überwiegend Frischgras während der Vegetationsperiode und ausschließlich regional hergestellte Futtermittel. Die Anwendung des neuen Tiergerechtheitsindex (ein ganzheitliches Punktesystem mit fünf Einflussfaktoren) sichert ein ausgezeichnetes Tierwohl im Stall. Die Milch ist bio und trägt somit zur Förderung von Artenvielfalt bei. Die Verpackung ist nachhaltig und klimaneutral. Zusätzlich geht vom Verkauf 0,01€ pro Liter an ausgewählte Betriebe, die entweder auf ökologische Landwirtschaft umstellen oder die kuhgebundene Kälberaufzucht umsetzen wollen. „Damit ist die Verbraucher-Milch ein hochwertiges und zukunftsweisendes Produkt“, unterstreicht Barthelmé: „Mit der Markteinführung möchten wir als Verbraucher zusammen mit den Landwirten ein Zeichen für Wertschätzung und Qualität setzen.“

#Klimahacks – Mach dein Projekt: klimafreundliche Öffentlichkeitsarbeit für Kommunen

In der Informationssammlung finden Kommunen Tipps und Informationen, wie sie über den Klimawandel in ihrer Kommune informieren können. Dabei wird auf interne und externe Hürden eingegangen.

Klimahacks

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Anbieter/Projektleitung:
Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)

 

CO2-neutrale Verwaltung - wie geht das?

Hans-Günter Göddemeyer und Susanne Stroh vom Finanzministerium Hessen zeigen auf, wie die Hessische Landesverwaltung ihre Treibhausgas-Emissionen auf nahezu Null CO2 bis 2030 reduzieren möchte.

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