Nachhaltigkeitsstrategie Hessen

Lernen und Handeln für unsere Zukunft

Nachhaltigkeitsbaukasten

Hier finden Sie Inhalte, die es Kommunen leicht machen sollen, sich auf den Weg der Nachhaltigkeit zu begeben. Stöbern Sie in den Beiträgen zu Aktivitäten, Materialien und Fördermöglichkeiten zu allen Bereichen der Nachhaltigkeit. Die Beiträge sind dabei unseren Leitsatzrubriken Soziales, Wirtschaft, Umwelt sowie Bildung/Kultur zugeordnet. Lassen Sie sich von Nachhaltigkeitsakteuren inspirieren und nutzen Sie Hilfestellungen und Beratungsmöglichkeiten.

Der Baukasten wurde Schritt für Schritt erweitert und Sie finden darin nun Inhalte zu allen vier Leitbildbereichen. Damit der Baukasten weiterwachsen kann, sind wir immer auf der Suche nach neuen Beiträgen. Sie haben etwas für den Baukasten, das Sie gerne teilen würden? Nutzen Sie hierfür den untenstehenden Link und füllen Sie das Formular mit Ihren Informationen aus.

Beitrag zusenden Schwerpunkt Kommunen Leitbild der NHS / Leitsätze SDG

Förderung im Rahmen der hessischen Wasserstoffstrategie

Unternehmen und Kommunen können eine Antragsunterstützung zur Bewerbung bei einem Antrag der Gelder für eine Wasserstoffstrategie auf Bundes- und EUProgramme erhalten. Dazu gehört auch die Beratung im Vorfeld, ggf. Detailanalyse mittels Fachstudien, Vermittlung potenzieller Projektpartner bis hin zur finanziellen Antragunterstützung. Die Antragsunterstützung ist von 2022-2025 angelegt.

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Das Land Hessen fördert die Entwicklung innovativer Technologien, Produkte und Verfahren im Bereich der Energiewende, der Elektromobilität und die Nutzung der erneuerbaren Energien mit einer Förderquote in der Regel bis zu 50 %. Auch bei der Beschaffung kommunaler Flotten mit Wasserstoff-Brennstoffzellen-Antrieb unterstützt das Land Hessen im Rahmen bereits bestehender Fördermöglichkeiten.

Die Mosaikschule Marburg wurde für ihr inklusives Lernkonzept mit dem Deutschen Schulpreis ausgezeichnet

Der Mosaikschule Marburg ist es gelungen, Schülerinnen und Schüler, die aufgrund geistiger Beeinträchtigungen, diagnostizierter Lernschwierigkeiten oder körperlicher Behinderungen in ihrer Entwicklung auf unterschiedlichste Unterstützungformen angewiesen sind, ohne Kontaktabbrüche kontinuierlich schulisch zu begleiten.

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Mit dem Konzept erhielt die Schule 2021 den Deutschen Schulpreis. Mit diesem zeichnet die Robert Bosch Stiftung und die Heidehof Stiftung, gemeinsam mit der ARD und der ZEIT Verlagsgruppe, gute Schulen und ihre innovativen Schulkonzepte aus.

Anbieter/Projektleitung:
Mosaikschule Marburg

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Das Museum Wiesbaden ist jetzt klimaneutral

Ein Nachhaltigkeitsteam hat alle Prozesse im Landesmuseum Wiesbaden analysiert und eine Klimabilanz erstellt. Das ausgestoßene CO2 wird nun kompensiert.

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Experten haben den CO2-Fußabdruck des Museums ermittelt. Was das Landesmuseum an diesem klimaschädlichen Gas ausstößt, gleicht es nun durch Investitionen in Klimaschutzprojekte aus und ist damit nach dem archäologischen Landesmuseum Keltenwelt am Glauberg das zweite klimaneutrale Museum in Hessen.

Anbieter/Projektleitung:
Museum Wiesbaden

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Förderprogramm Politische Erwachsenenbildung

Datum Projektbeginn:
Der Jahresantrag ist für das Folgejahr bis spätestens zum 30.11. einzureichen.

Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Zuschuss pro Tag und Teilnehmerin/Teilnehmer von bis zu EUR 50,00.

Fördergegenstand:
Maßnahmen der politischen Erwachsenenbildung.

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Gefördert wir:
Zuschuss für Veranstaltungen, die Kenntnisse in folgenden Bereichen vermitteln:
• Gesellschaft und Staat
• europäische und internationale Politik
• politisch und sozial bedeutsame Entwicklungen in Kultur, Wirtschaft, Technik und Wissenschaft.

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Träger der politischen Bildung.

Voraussetzungen:
• Der Träger ist von der Bundeszentrale für politische Bildung anerkannt.
• Die Teilnehmenden der Veranstaltungen sind mindestens 16 Jahre alt.
• Die Mehrzahl der Teilnehmenden einer Veranstaltung lebt in Deutschland oder besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft.
• Die Thematik der Veranstaltung liegt gemäß § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO) im erheblichen Bundesinteresse und ist von überregionaler Bedeutung.
• Die Veranstaltung entspricht den didaktischen Prinzipien der politischen Bildung.
• Die Maßnahme findet in Deutschland oder in der Nähe von Orten statt, an denen die Organe der Europäischen Union ihren Sitz haben. In Ausnahmefällen sind grenznahe Tagungsorte möglich.
• Die Zahl der Teilnehmenden liegt zwischen 10 und 80.

Anbieter/Projektleitung:
Bundeszentrale für politische Bildung

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Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes

Datum Projektbeginn:
Stichtage sind jeweils der 31. März und der 30. September.

Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Bei den Themenfonds beträgt die Förderhöhe i.d.R. max. 5.000 €.

Fördergegenstand:
Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert Projekte zur Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen in Deutschland.

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Gefördert wird:
Dauerhafte Förderthemen sind Kinderpolitik, Spielräume, Medienkompetenz, Kulturelle Bildung, Integration von geflüchteten Kindern sowie gesunde Ernährung. Im Vordergrund steht die Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen in möglichst vielen Projektbereichen von der Projektplanung bis zur Umsetzung.

Wer wird gefördert?
Bewerben können sich Kinder und Jugendliche (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Vereine, ebenso operative Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften sowie Bürgerinitiativen.

Anbieter/Projektleitung:
Deutsches Kinderhilfswerk

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Wissens- und Technologietransfer zur CO2-Reduktion

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Nicht rückzahlbare Zuwendung in Form der Anteilsfinanzierung zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.

Fördergegenstand:
Es werden Vorhaben gefördert, die den Wissens- und Technologietransfer beschleunigen und Vorhaben des Technologiemarketings.

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Gefördert wird:
Vorhaben zur Ressourceneffizienz und insbes. zur CO2-Reduktion. Wissens- und Technologietransfer bezeichnet jedes Verfahren, das auf die Gewinnung, die Erfassung und den Austausch von explizitem und implizitem Wissen abzielt.

Dazu können zählen:
• Forschungszusammenarbeit,
• Beratungsleistungen,
• Lizenzierung,
• Gründung von Spin-offs,
• Veröffentlichungen und
• Mobilität von Forschern und anderem Personal, das an diesen Maßnahmen beteiligt ist.
Neben dem wissenschaftlichen und technologischen Wissen umfasst der Wissenstransfer weitere Arten von Wissen:
• Informationen über die Anwendung von Normen und Vorschriften, in denen sie verankert sind,
• Wissen über die realen Einsatzbedingungen und Methoden der Organisationsinnovation,
• die Verwaltung von Wissen im Zusammenhang mit der Feststellung, dem Erwerb, dem Schutz, der Verteidigung und der Nutzung immaterieller Vermögenswerte.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Studie des Fraunhofer IAO: kommunale Innovationsprozesse

Eine Studie des Fraunhofer IAO untersucht die Entstehung und Bedeutung von Innovationsräumen in kommunalen Verwaltungen.

Studie des Fraunhofer IAO

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Digitalisierung, immer schneller werdende Innovationszyklen und die Pandemiesituation erfordern bereichsübergreifendes Handeln in Verwaltungen, um kreatives Potenzial für komplexe Lösungen zu entfalten. Eine Studie im Rahmen des KIC@bw hat die Bedeutung von Innovationsräumen für Kommunen in Baden-Württemberg untersucht, Erfolgsfaktoren identifiziert und gibt konkrete Handlungsempfehlungen für den Innovationsprozess.

Anbieter/Projektleitung:

Fraunhofer IAO

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Neue Handlungsempfehlung "Gesund aufwachsen"

Neue Handlungsempfehlung für pädagogische Fachkräfte „Gesund aufwachsen - Resilienzstärkung bei Kindern unter besonderer Berücksichtigung der gesundheitlichen Auswirkungen der Covid19-Pandemie“.

Gesund aufwachsen

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Herausgeberin ist die Hessische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V.

Anbieter/Projektleitung:

Hessische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V.

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Gestalten statt verwalten! Nachhaltigkeit als Zukunftschance für Kommunen

Unter dem Motto "gestalten statt verwalten" beleuchtet Dr. Sebastian Muschter, Mitglied der Geschäftsleitung und standortverantwortlich für die PD in Hessen und Baden-Württemberg, Nachhaltigkeit als Zukunftschance für Kommunen. Er gibt konkrete Ratschläge, wie Kommen den ersten Schritt gehen können.

Präsentationsfolien

Initiative nachhaltiges Wirtschaften in Hessen

Unter dem Dach der Hessischen Nachhaltigkeitsstrategie haben sich Vertreterinnen und Vertreter aus Unternehmen, Wirtschaftsverbänden, der Landesverwaltung sowie gesellschaftliche Akteure wie die evangelische Kirche zusammengeschlossen und die hessische Initiative für verantwortungsvolles, nachhaltiges Wirtschaften ins Leben gerufen. Die Initiative nachhaltiges Wirtschaften richtet sich bewusst an alle Wirtschaftenden, auch an solche im kommunalen und gesellschaftlichen Bereich.

Website

"Vorbildliche Bauten" in Frankfurt ausgezeichnet - Vorbilder für nachhaltige Transformation der Stadt

In Frankfurt am Main haben zwei Bauten den Preis "Vorbildlicher Bauten im Land Hessen" erhalten. Das Aktiv-Stadthaus Speicherstraße und der Stylepark, ein Neubau am Peterskirchhof.

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Mit dem Bau des Aktiv-Stadthauses in Frankfurt am Main entstanden auf einer bis dahin als nahezu unbebaubar geltenden Parkplatzfläche nicht nur 74 Wohnungen, sondern ein Gebäude, das als Landmarke wirkt und Strahlkraft für die Umgebung besitzt. Besonders hervorzuheben ist nicht nur das städtebauliche und architektonische Konzept, sondern auch das Energiekonzept des Hauses. Das achtgeschossige Gebäude benötigt in der Jahresbilanz keine zugeführte Energie, sondern erzeugt mit einer Photovoltaikanlage auf dem Pultdach und an der Südfassade ein Plus.

Der Stylepark, als ein vergleichsweiser kleiner Anbau einer privaten Marketingagentur für Architektur und Design an ein klassizistisches Mietshaus, gibt viel beachtete Hinweise, wie Nachverdichtung, Nutzungsmischung und Übergänge vom privaten in den öffentlichen Raum gestaltet werden können. Besonders hervorzuheben ist, die harmonische Vernetzung unterschiedlicher baulicher Zeitschichten in der Frankfurter Innenstadt.

Die sichtbare Auszeichnung der Projekte soll einer breiten Öffentlichkeit zeigen, dass Nachhaltigkeit ein wichtiges Zukunftsthema ist.

Ansprechperson:

Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH), KdöR

Marion Mugrabi, Leiterin Kommunikation und Öffentlichkeits­arbeit
Telefon: 0611 – 17 38 47
E-Mail: mugrabi@akh.de

Anbieter/Projektleitung:

Stylepark AG, Frank­furt am Main & Architekten- und Stadt­planer­kammer Hessen (AKH), KdöR
Marion Mugrabi, Leiterin Kommunikation und Öffentlichkeits­arbeit

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Mit „Balkonkraftwerken“ in eine nachhaltigere Zukunft

Auf dem eigenen Balkon Sonnenstrom erzeugen?! Der Verein SoLocal Energy aus Kassel macht es möglich und gestaltet die Klimawende mit Balkonkraftwerken. Hierbei handelt es sich um kleine Stecker-Solaranlagen, die direkt an den Haushaltsstrom angeschlossen werden können. Durch ihre Kompaktheit kann man sie auf dem Balkon, aber auch an Zäunen oder auf Garagendächern selbst anbringen.

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Hierbei handelt es sich um kleine Stecker-Solaranlagen, die direkt an den Haushaltsstrom angeschlossen werden können. Durch ihre Kompaktheit kann man sie auf dem Balkon, aber auch an Zäunen oder auf Garagendächern selbst anbringen.

Anbieter/Projektleitung:
SoLocal Energy e.V. ( Kassel)

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Bei der European Mobility Week holt Kassel den ersten Preis

Bei der Aktionswoche, die jährlich im September stattfindet, handelt es sich um eine EU-weite Kampagne zur Stärkung der nachhaltigen Mobilität. In Kassel wurde besonders die Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen in den Blick genommen. Auch die Integration des Umlandes bei der Bereitstellung von öffentlichem Nahverkehr wurde positiv hervorgehoben.

Hier können Sie sich das Video zur Aktionswoche anschauen:

Zum Video

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Anbieter/Projektleitung:
Kassel

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Zwingenberg bindet junge Erwachsene bei der Stadtentwicklung ein

Junge Erwachsene werden in Zwingenberg bei der Erstellung des neuen Stadtentwicklungskonzepts mit eingebunden. Für das Konzept erhält die Stadt Zwingenberg das GFB-Zukunftspreisgeld in Höhe von 10.000 Euro.

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Noch bevor das eigentliche Konzept erstellt wird, soll jedoch zunächst ein Leitfaden für einen Stadtentwicklungsdialog erarbeitet werden, um den Prozess zu unterstützen.

Anbieter/Projektleitung:
Stadt Zwingenberg

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Förderung des Weinbaus

Datum Projektbeginn:
Abhängig von der Antragstellung.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Förderkonditionen sind maßnahmenabhängig und beim zuständigen Weinbauamt zu erfragen.

Fördergegenstand:
Zur Unterstützung des Weinbaus und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe bietet das Land Hessen den Winzern im Rheingau und an der Hessischen Bergstraße eine Reihe von Förderprogrammen an, die teils von der EU finanziert werden.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Inhaber von Weinbaubetrieben, Zusammenschlüsse von Weinbaubetrieben, Erzeugergemeinschaften und Zusammenschlüsse sowie Kellereien mit Betriebssitz in Hessen.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Direktzahlungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe

Datum Projektbeginn:
Der Zuschuss wird im Rahmen des Gemeinsamen Antrages, jeweils zum 15.05. eines Jahres beantragt.

Dauer und Zyklus des Projekts:
Eine jährliche Beantragung ist möglich

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Förderung erfolgt in Form eines (flächengebundenen) Zuschusses. Die Junglandwirteförderung erfolgt im Rahmen der Geltendmachung der Basisprämie.

Fördergegenstand:
Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe erhalten für die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen Direktzahlungen.

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Wer wird gefördert?
Gefördert wird der „aktive Betriebsinhaber“, d.h. derjenige, der eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausübt, ohne dabei einer weiteren (Neben-)Tätigkeit nachzugehen, die auf einer ausschließenden Negativliste aufgeführt ist. Eine zusätzliche Förderung erhalten Junglandwirte. Als diese gelten natürliche Personen, die sich erstmals in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Betriebsleiter niederlassen oder sich während der letzten fünf Jahre vor der erstmaligen Beantragung der Basisprämie mit einem Betrieb niedergelassen haben und die im Jahr der erstmaligen Beantragung der Basisprämie nicht älter als 40 Jahre sind. Damit ist die Altersgrenze für die Gewährung nur im Jahr der erstmaligen Beantragung der Basisprämie maßgeblich. Die Förderung besteht in einem erhöhten Prämiensatz für die ersten 90 Hektar eines Betriebes. Für Kleinerzeuger ist eine Förderung bis zu maximal 1.250 Euro möglich.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) in Nichtwohngebäuden

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Anlagen zur Wärmeerzeugung und die Austauschprämien für Ölheizungen werden in unterschiedlichen Anteilen gefördert. Die Auflistung finden Sie unter dem aufgeführten Link.

Fördergegenstand:
Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet.

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Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der
Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen;
Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.

Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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Heizungsoptimierung in Wohngebäuden

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 20 % der förderfähigen Ausgaben.

Fördergegenstand:
Siehe genaue Auflistung unter "Weiterlesen"

Voraussetzungen:
Voraussetzung für alle Maßnahmen ist bei wassergeführten Heizungssystemen ein hydraulisch abgeglichenes System der mindestens 2 Jahre alten Anlage zur Wärmeerzeugung.

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Fördergegenstand:

Gefördert werden:
• der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
• der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
• Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien
• im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe
• die Dämmung von Rohrleitungen
• der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
• die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände ; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen; Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.

Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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Förderung von E-Lastenrädern

Datum Projektbeginn:
Ein Antrag kann jederzeit gestellt werden

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenanhänger mit E-Antrieb.

Fördergegenstand:
Förderfähig ist die Anschaffung von Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung.

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Voraussetzungen:
E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenanhänger müssen:
• serienmäßig und fabrikneu sein,
• jeweils eine Nutzlast von mindestens 120 kg aufweisen,
• Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt für eine Förderung sind:
private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige), Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise), Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Hochschulen), rechtsfähige Vereine und Verbände. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.

Nicht antragsberechtigt sind:
Privatpersonen

Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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Förderung von Elektrobussen und für den Betrieb erforderlicher Infrastruktur

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags

Dauer und Zyklus des Projekts:
Einreichungen sind jederzeit möglich

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Gefördert werden bis zu 40 % der Investitionsmehrausgaben des Elektrobusses zum vergleichbaren Bus mit Verbrennungsmotor, der Ausgaben für Investitionen in die Modernisierung des elektrischen Fahrantriebs, der Nachrüstungen am Betriebshof sowie Investitionen in Werkstattausstattung und Schulungen von Mitarbeitern. Der Netzanschluss kann mit bis zu 100.000 Euro pro Standort bezuschusst werden.

Fördergegenstand:
Das Land Hessen fördert die Anschaffung von Elektrobussen mit Batterie oder Brennstoffzelle, die mindestens über 5 Fahrgastsitzplätze verfügen, die antriebsbezogene Modernisierungen von Elektrobussen und die für den Betrieb der Elektrobusse notwendigen Nachrüstungen auf den Betriebshöfen wie die Errichtung von Lade- oder H2-Betankungsinfrastruktur. Des Weiteren sind notwendige Anpassungen von Werkstätten sowie Schulungsmaßnahmen förderfähig.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse, Verkehrsverbünde, Verkehrsunternehmen sowie sonstige Vorhabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs.

Anbieter/Projektleitung:
Hessen Agentur

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Impulse der Arbeitsmarktpolitik - IdeA

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags

Dauer und Zyklus des Projekts:
Anträge können jährlich bis Juni gestellt werden

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Anteilfinanzierung kann bis zu 50% v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben umfassen.

Fördergegenstand:
Gefördert werden Projekte von Trägern von Beratungs-, Beschäftigungs- und Qualifizierungsangeboten sowie von anderen Akteuren des Arbeitsmarktes. Beispielsweise Maßnahmen, die auf die Ausbildung in Mangelberufen, in Berufsfeldern der Industrie sowie den gewerblich-technischen Berufen ausgerichtet sind. Gefördert werden vorbereitende Maßnahmen oder Maßnahmen, die das Absolvieren der Ausbildung unterstützen.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Verbände, Vereine, Kammern, Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger, geeignete wissenschaftliche Institutionen, Landkreise und kreisfreie Städte sowie Zusammenschlüsse von Landkreisen oder kreisfreien Städten in Hessen.

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung auf der Grundlage des eingereichten Finanzierungsplans festgesetzt.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Dokumentation des Vernetzungstreffen der hessischen Fairtrade-Kommunen und -Kreise 2021

In der Dokumentation finden Sie ein Protokoll zum Training "Wie überzeuge ich andere vom fairen Handel?" sowie Präsentationen zu den Themen "faire Beschaffung in der Verwaltung" und "fairer Handel in Sportvereinen". Die Aufzeichnung des Workshops können Sie sich ebenfalls auf der Website anschauen.

Protokoll "Wie überzeuge ich andere vom fairen Handel?"

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Zu ihrem Workshop zum fairen Handel im Jahr 2021, luden der Landkreis Offenbach, das Entwicklungspolitische Netzwerk Hessen (EPN Hessen), das Evangelisches Dekanat Dreieich-Rodgau, die Weltläden in Hessen und TransFair e.V. ein.

Anbieter / Projektleitung

Entwicklungspolitisches Netzwerk Hessen e.V.

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Gestalten statt verwalten! Nachhaltigkeit als Zukunftschance für Kommunen

Unter dem Motto "gestalten statt verwalten" beleuchtet Dr. Sebastian Muschter, Mitglied der Geschäftsleitung und standortverantwortlich für die PD in Hessen und Baden-Württemberg, Nachhaltigkeit als Zukunftschance für Kommunen. Er gibt konkrete Ratschläge, wie Kommen den ersten Schritt gehen können.

BürgermeisterInnen-Dialog 2030

Präsentation (PDF)

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Anbieter / Projektleitung

PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH

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Förderangebot: Einrichtung von WLAN-Hotspots in Kommunen

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags

Dauer und Zyklus des Projekts:
Einmaliger Zyklus

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilfinanzierung / nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Fördergegenstand:
Erstmalige Ersteinrichtung eines WLAN-Hotspots (pro Kommune bis zu maximal 20 WLAN-Hotspots und damit bis zu 20.000 Euro der zuwendungsfähigen Ersteinrichtungsausgaben)

Voraussetzungen:
Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein. Der Antragsteller muss seinen Sitz in Hessen haben.

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Folgende Ausgaben werden insbesondere gefördert:
Einmalige Ausgaben der WLAN-Infrastruktur und des Internetzugangs (insbesondere Ausgaben für die Ortsbegehung mit Standortbesichtigung und Ausleuchtung für die Dimensionierung, Verkabelung mit Stromzuführung, Ausgaben für die Breitbandzuführung, Bereitstellung, Installation, und Hardware, und sonstige einmalig anfallende Ausgaben).
Aufwendungen für den Betrieb der öffentlichen WLAN-Hotspots sind nicht Gegenstand der Förderung. Eigenleistungen sind nicht förderfähig. Teil III A Nr. 11. findet keine Anwendung.

Projektbeschreibung:
Lokale Funknetze (Wireless Local Area Network; WLAN) dienen einer drahtlosen Verbindung zum Internet. Die Verfügbarkeit von WLAN gewinnt stetig an Bedeutung, auch im kommunalen Umfeld. Öffentlich zugängliches WLAN kann beispielsweise den Tourismus fördern, zur Quartiersentwicklung beitragen oder im Rahmen der Wirtschaftsförderung zum Einsatz kommen. Aus den genannten Gründen fördert das Land Hessen WLAN-Hotspots aus Mitteln des Landes zur Steigerung der flächendeckenden Versorgung mit WLAN-Hotspots.

Ziel der Förderung:
Ist die erstmalige Einrichtung von WLAN-Hotspots und dadurch die Verbesserung der WLAN-Infrastruktur in Hessen.

Anbieter / Projektleitung

WIBank

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Breit gefächertes Netzwerk zur passgenauen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen

Die Initiative „Runder Tisch – Kinder und Jugendliche in Sontra“ des Netzwerks Runder Tisch – Kinder und Jugendliche in Sontra hat es sich zum Ziel gesetzt, Kinder und Jugendliche jeglicher Nationalität zu begleiten und zu unterstützen. Neue Projekte werden dabei an aktuelle Problemlagen angepasst.

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Anbieter / Projektleitung

Stadt Sontra

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Starke dörfliche Gemeinschaft durch Integration und demokratisches Miteinander

Ziel der Initiative ist es, den demographischen Wandel aktiv zu gestalten und NeubürgerInnen unabhängig ihrer Herkunft, Sprache und Religion zu integrieren. Damit sollen die dörfliche Gemeinschaft gestärkt und das demokratische Miteinander gefördert werden.

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Anbieter / Projektleitung

Partnerschaftsverein 2000 Nentershausen

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Jugendpark der Kulturen Eltville
Jugendpark der Kulturen Eltville (© Philipp-Kraft-Stiftung)

Eltville am Rhein: durch Kooperation eine Stadt positiv entwickeln

Ehrenamtliche Netzwerke, kulturelle Angebote und der "Jugendpark der Kulturen" zeigen eine besondere Kooperationskultur auf und verdeutlichen die hohe Bedeutung und Wertschätzung, die zivilgesellschaftliche Akteure erhalten.

Fragen & Antworten zum Projekt

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Ansprechpartner

Frau Barbara Lilje, erreichbar über
barbara.lilje@eltville.de

Frau Gabriele Roncarati, erreichbar über
gr@philipp-kraft-stiftung.de

 

Anbieter / Projektleitung

Philipp-Kraft-Stiftung

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Interkommunales Projekt erreicht durch innovative Formen der Partizipation eine bunte Mischung an Personen

Ziel des interkommunalen Projektes ist es, BewohnerInnen auch aus durchsetzungsschwächeren, schwer zu erreichenden Milieus und beteiligungsungewohnte Personen für Partizipationsprozesse zu gewinnen. Dabei werden klassische Methoden um digitalisierte und niedrigschwellige Formate zur Gewinnung der Aufmerksamkeit erweitert.

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Anbieter / Projektleitung

Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbG

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Die Verbraucher-Milch

Premiere in Deutschland: „Diese Milch wurde von uns Verbrauchern gewählt“ steht prominent auf der Vorderseite der blauen Verpackung. „Zum ersten Mal war es für Konsumenten möglich, über Produktionskriterien von Milch mitzubestimmen, einen Einblick in die Konsequenzen der einzelnen Entscheidungen sowie ein Gefühl für den angemessenen Preis von Qualität und Fairness zu bekommen“, sagt Nicolas Barthelmé, Gründer der Initiative „Du bist hier der Chef!“.

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Per Online-Fragebogen haben in nur drei Monaten mehr als 9.300 Verbraucherinnen und Verbraucher mit ihrer Stimme u.a. über Qualität, Regionalität, Tierwohl, Vergütung für die Landwirte und Verpackungsart entschieden und damit die unverbindliche Preisempfehlung mitbestimmt. Nun wurde ihre Wünsche in die Tat umgesetzt – die erste Verbraucher-Milch ist seit Ende Juli bei Rewe, tegut, Hit, Wasgau und Alnatura in Hessen und Umgebung erhältlich.

 

Für die gewählte Milch verbringen die Kühe mindestens vier Monate auf der Weide, erhalten im Stall überwiegend Frischgras während der Vegetationsperiode und ausschließlich regional hergestellte Futtermittel. Die Anwendung des neuen Tiergerechtheitsindex (ein ganzheitliches Punktesystem mit fünf Einflussfaktoren) sichert ein ausgezeichnetes Tierwohl im Stall. Die Milch ist bio und trägt somit zur Förderung von Artenvielfalt bei. Die Verpackung ist nachhaltig und klimaneutral. Zusätzlich geht vom Verkauf 0,01€ pro Liter an ausgewählte Betriebe, die entweder auf ökologische Landwirtschaft umstellen oder die kuhgebundene Kälberaufzucht umsetzen wollen. „Damit ist die Verbraucher-Milch ein hochwertiges und zukunftsweisendes Produkt“, unterstreicht Barthelmé: „Mit der Markteinführung möchten wir als Verbraucher zusammen mit den Landwirten ein Zeichen für Wertschätzung und Qualität setzen.“

CO2-Fußabdruck der Landesverwaltung um 65 Prozent verkleinert!

„Bezogen auf unsere Startbilanz 2008 haben wir 2020 die Emissionen der Landesverwaltung um gut 300.000 Tonnen CO2 reduziert – das sind fast 65 Prozent! Das zeigt: Wir sind auf einem guten Weg, um unser selbst gestecktes Ziel einer klimaneutral arbeitenden hessischen Verwaltung ab dem Jahr 2030 zu erreichen.“, erklärten Finanzminister Michael Boddenberg und Umweltministerin Priska Hinz zur Veröffentlichung der CO2-Bilanz 2020 der hessischen Landesverwaltung.

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Anbieter/Projektleitung:

Hessisches Ministerium der Finanzen

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#Klimahacks – Mach dein Projekt: klimafreundliche Öffentlichkeitsarbeit für Kommunen

In der Informationssammlung finden Kommunen Tipps und Informationen, wie sie über den Klimawandel in ihrer Kommune informieren können. Dabei wird auf interne und externe Hürden eingegangen.

Klimahacks

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Anbieter/Projektleitung:
Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)

 

Anleitung für einen Klima-Aktionstag

Im Aktionsbaukasten für den Klimaschutz erhalten kommunale Akteure einen Überblick über verschiedene Formate für einen Klima-Aktionstag.

Weitere Informationen

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Anbieter/Projektleitung:
Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)

Streuobst in hessischen Schutzgebieten

Die Autor*innen werfen ein Schlaglicht auf die Situation der Streuobstwiesen in Hessen. Dabei gehen sie neben rechtlichen Vorgaben auch auf die Maßnahmen in den Streuobstwiesen zum Erhalt der Biodiversität in Hessen ein.

Streuobst in hessischen Schutzgebieten

Streuobstwiesen in Hessen

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Anbieter/Projektleitung:
Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Sachgebiet „Schutzgebiets- und Artenmanagement, Naturschutzfinanzierung“

Nachhaltiges Wohnumfeld - Konzepte und Baulanddialoge

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt 80 Prozent v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 100.000 Euro.

Fördergegenstand:
Neue Wohnquartiere sollen einen Beitrag zur Wohnraumversorgung für alle leisten, ein gutes soziales Miteinander der Bewohnerschaft fördern und zum schonenden Umgang mit Ressourcen beitragen. Mit der Förderung von Konzepten und Baulanddialogen sollen mit partizipativen Methoden neue Konzepte erstellt werden.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind die Städte Darmstadt, Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden sowie Kommunen in den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Fulda, Gießen, Groß-Gerau, Hochtaunus, Limburg-Weilburg, Main-Kinzig, Main-Taunus, Odenwald, Offenbach, Rheingau-Taunus, Vogelsbergkreis und Wetterau. Zweckverbände nach § 5ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) und Planungsverbände nach § 205 BauGB können ebenfalls Zuwendungen erhalten, soweit die beteiligten Kommunen in Satz 1 aufgeführt bzw. eingeschlossen sind.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Förderung im Rahmen der hessischen Wasserstoffstrategie

Unternehmen und Kommunen können eine Antragsunterstützung zur Bewerbung bei einem Antrag der Gelder für eine Wasserstoffstrategie auf Bundes- und EUProgramme erhalten. Dazu gehört auch die Beratung im Vorfeld, ggf. Detailanalyse mittels Fachstudien, Vermittlung potenzieller Projektpartner bis hin zur finanziellen Antragunterstützung. Die Antragsunterstützung ist von 2022-2025 angelegt.

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Aktive Bodenpolitik: Fundament der Stadtentwicklung. Bodenpolitische Strategien und Instrumente im Lichte der kommunalen Praxis

In der 2021 erschienenen Sonderausgabe des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) beleuchten die Autoren Instrumente für eine zukunftsgerichtete Bodenpolitik in Kommunen, die dem Klimawandel und den steigenden Immobilienpreisen Rechnung trägt.

Aktive Bodenpolitik

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Anbieter/Projektleitung:
Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)

Weitere Informationen

 

Theodor-Litt-Schule in Michelstadt erhält Förderung für klimafreundlichen Schulhof

Die Deutsche Umwelthilfe unterstützt hessische Schulen bei der Gestaltung klimafreundlicher Schulhöfe. Zehn hessische Schulen sind bereits Teil des Projekts. Seit Oktober 2021 ist auch die Theodor-Litt-Schule aus Michelstadt dabei.

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Den Schulhof in einen attraktiven, klimafreundlichen und naturnahen Pausen- und Lernraum verwandeln? Die Schülerinnen und Schüler der Theodor-Litt-Schule haben mit ihrer Sonnenblum-Pflanzaktion und Unterricht unter freiem Himmel selbst erlebt, wie gut es sich unter freiem Himmel lernen lässt.

Anbieter/Projektleitung:
Deutsche Umwelthilfe

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Begabtenförderung berufliche Bildung

Datum Projektbeginn:
Vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme.

Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Förderung je Stipendium beträgt bis zu EUR 2.700 innerhalb eines Kalenderjahres.

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Gefördert wird:
Bei besonders erfolgreichem Abschluss der beruflichen Ausbildung und anschließendem Wunsch der beruflichen Weiterqualifizierung mit einem Stipendium von insgesamt bis zu EUR 8.100.

Wer wird gefördert?
Privatpersonen mit einem besonders erfolgreichen Berufsabschluss.

Anbieter/Projektleitung:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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Bildungsarbeit, Entwicklungspolitik, Entwicklung, Global

Datum Projektbeginn:
Eine Antragstellung ist das gesamte Jahr über möglich.

Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Fördermittel von bis zu 2.000 Euro pro Projekt (Festbetragsfinanzierung) können von demselben Träger bis zu zweimal im Jahr beantragt werden.

Fördergegenstand:
Für Projekte zur entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit (z.B. Fair Trade-Workshop; Aktion zu Handy-Recycling).

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Wer wird gefördert?
Das Aktionsgruppenprogramm (AGP) unterstützt Engagierte in Schulen und Initiativen, die ihr Wissen über die Zusammenhänge der Einen Welt vertiefen und weiter vermitteln möchten. Alle Gruppen mit Sitz in Deutschland, die ein Kleinprojekt im Rahmen der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit planen, können Fördermittel beantragen. Dazu zählen Schulen und Kitas ebenso wie Initiativen, Vereine, Stiftungen und andere Träger mit entwicklungspolitischer Zielsetzung.

Anbieter/Projektleitung:
Engagement Global

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Förderung von Umweltbildung und BNE in Hessen

Datum Projektbeginn:
Änträge sind zwei Mal im Jahr digital möglich: bis zum 31.08. und bis zum 31.3.

Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Zuwendungen über 5.000 Euro werden als Anteilsfinanzierungen in Höhe von 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Bei Beträgen unter 5.000 Euro erfolgt eine Festbetragsfinanzierung.

Fördergegenstand:
Förderung der Umweltbildung und Verwirklichung von Projekten, die Bildungsmaßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung in Hessen zum Ziel haben.

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Gefördert wird:
Förderfähig sind unter anderem Projekte zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung, der Fort- und Weiterbildung, zur Natur- und Umwelterziehung, zur Natur- und Umweltbildung sowie zum Globalen Lernen.

Wer wird gefördert?
Zuwendungen können juristische Personen erhalten, die sich in der Bildung für nachhaltige Entwicklung engagieren. Zuwendungsempfänger sollten als „Bildungsträger für nachhaltige Entwicklung“ zertifiziert sein und ihren Sitz in Hessen haben.

Anbieter/Projektleitung:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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Positionspapier des Deutschen Städtetags: Kommunale Sportpolitik und Sportförderung

Der Deutsche Städtetag gibt mit dem Grundsatzpapier "Kommunale Sportpolitik und Sportförderung" Empfehlungen für eine zukunftsgerichtete Sportpolitik.

Positionspapier

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Das Papier soll einen doppelten Zweck erfüllen: Als Handreichung für die Mitgliedstädte werden Empfehlungen zu den wichtigsten sportpolitischen Handlungsfeldern formuliert. Darüber hinaus enthält das Papier die zentralen sportpolitischen Forderungen der Städte an Bund, Länder und den organisierten Sport.

Anbieter/Projektleitung:

Deutscher Städtetag

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Bundesweite "Innovationsplattform Zukunftsstadt" (IPZ)

In deutschen Kommunen gibt es viele erfolgreiche Projekte zum Thema Stadtentwicklung, die als Impulsgeber und Unterstützer fungieren können. Die IPZ macht sie sichtbar.

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Unter der Federführung des Bundesforschungsministeriums (BMBF) und des Bundesumweltministeriums (BMU) sowie der Beteiligung der Ressorts für Inneres (BMI), Wirtschaft (BMWi) und Verkehr (BMVI) wurde im Jahr 2016 die Innovationsplattform Zukunftsstadt (IPZ) gestartet. Durch die IPZ soll der Austausch zur Forschung für eine nachhaltige Stadtentwicklung vorangetrieben und ein Marktplatz geschaffen werden, der erfolgreiche Lösungen aufzeigt und Kommunen bei der Umsetzung guter Forschungsergebnisse in die Praxis unterstützt.

Anbieter/Projektleitung:

VDI Technologiezentrum GmbH

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Digitales Planungstool: Impulsgeber Bewegungsförderung

Der „Impulsgeber Bewegungsförderung“ ist ein digitales Planungstool für Kommunen zur Entwicklung einer bewegungsfreundlichen Kommune, speziell zugeschnitten auf die Bewegungsförderung älterer Menschen.

Broschüre Impulsgeber

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Das Planungstool der Hessischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V. unterstützt kommunale Akteur*innen im Aufbau und in der Weiterentwicklung von bewegungsförderlichen Netzwerken und Strukturen sowie in der Entwicklung von nachhaltigen und effektiven Bewegungsangeboten.

Anbieter/Projektleitung:

Hessische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V.

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Förderung von energetisch optimierten Modernisierungsmaßnahmen in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung.

Fördergegenstand:
Das Förderprogramm unterstützt Investitionen in energetisch optimierte Modernisierungsmaßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz, des intelligenten Energiemanagements und der Nutzung erneuerbarer Energien zur nachhaltigen Verringerung von CO2-Emissionen.

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Wer wird gefördert?
Träger der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten: Körperschaften des öffentlichen Rechts, Gebietskörperschaften sowie juristische Personen des Privatrechts, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind sowie nichtstaatliche, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Träger der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten, sofern eine Förderung aus EFRE-Mitteln erfolgt.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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LED-Technologie für Straßenbeleuchtung

Große Teile der Bad Orber Straßenbeleuchtung wurden auf stromsparende LED-Technologie umgerüstet.

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Laut Stadtverwaltung ist eine Reduzierung des Stromverbrauchs um ca. 65 % zu erwarten, verbunden mit einer entsprechenden CO2- und Kostenreduzierung sowie die Reduzierung der Instandsetzungskosten.

Anbieter/Projektleitung:
Bad Orb

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Ludwigshöhviertel in Darmstadt (©GeoMedia - Luftbild 2021)

Militärgelände wird zu Wohnquartier - das Ludwigshöhviertel in Darmstadt

In Darmstadt wird auf vormals militärisch genutzten Flächen ein Wohnquartier für ca. 3.000 Menschen errichtet. Mit dem Konzept hat die Stadt die Jury des GFB-Zukunftspreises überzeugt, die das Projekt mit 10.000 Euro auszeichnet.

Fragen & Antworten zum Projekt

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Ziel ist die Durchmischung des Wohnquartiers durch eine Aufteilung der Wohneinheiten für geförderten und frei finanzierten Wohnungsbau, für genossenschaftliche Baugruppen, Wohnen für Menschen aller Altersgruppen und für Menschen mit Behinderung. Zu einer nachhaltigen infrastrukturellen Qualität sollen Frei-, Grün- und Artenschutzflächen ebenso wie nachhaltige Energie- und Mobilitätskonzepte beitragen.

Ansprechpartner:

Frau Michels (Bauleitplanung), erreichbar unter stadtplanungsamt@darmstadt.de

Anbieter/Projektleitung:

Stadt Darmstadt

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Plastikvermeidung durch Taschen-Tausch-Stationen in Frankfurt

Fast 30 Taschen-Tausch-Stationen im Rahmen des Projekts „Reuse me!“ermöglichen es Menschen in Frankfurt, saubere Einkaufstaschen, die schon benutzt wurden, abzugeben.

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Mitmachen ist ganz einfach: Saubere, nicht mehr benötigte Tasche falten und hinter die Gummihalterung einer Tausch-Station stecken oder in den Tausch-Korb legen. Dank des mehrmaligen Benutzens der Taschen vermeiden die Taschen-Tausch-Stationen Müll und tragen zum Ziel der „zero waste city“ Frankfurt bei.

Gemeinsam mit dem Frankfurter Ernährungsrat entstanden mehr Tausch-Stationen für Taschen auch am Wochenmarkt Konstablerwache. Die „Lust auf besser leben gGmbH“ möchte die globalen Nachhaltigkeitsziele alltagstauglich machen. Deshalb unterstützt das gemeinnützige Unternehmen mit verschiedenen Angeboten nachhaltiges Handeln. Dabei wird das Projekt „Reuse me!“ von der Deutschen Postcode Lotterie gefördert und von der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) gesponsert.

Anbieter/Projektleitung:
Lust auf besser leben gGmbH & Gewerbeverein Bornheim-Mitte e.V. (Frankfurt am Main)

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Die Altstadt in Allendorf (Lumda) erhält den ersten Preis des Hessischen Preises für Innovation und Gemeinsinn im Wohnungsbau

Mit einer Aufwertung der Altstadt und der Vernetzung der Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner, setzt Allendorf Anreize für junge Familien. Im Fokus steht dabei die Schaffung von Begegnungsorten und neuem Wohnraum.

Dokumentation

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Mit dem Bürgergarten werden aktiv Freiflächen und Begegnungsorte geschaffen. Die von einer Genossenschaft getragenen Initiative „Hand in Hand – Neue Altstadt“ hat die Jury des Preises für Innovation und Gemeinsinn im Wohnungsbau überzeugt.

Anbieter/Projektleitung:
Allendorf (Lumda)

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Offenbach erhält den Hauptpreis des Zukunftspreises des Großen Frankfurter Bogens

Für die Entwicklung eines gemeinschaftlichen Wohnprojekts auf einer ehemaligen Bahnbrache, erhält die Stadt den mit 20.000 Euro dotierten Zukunftspreis.

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Die Jury bewertete neben dem Konzept der Zwischennutzung und des gemeinschaftlichen Wohnens auch die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern als eine vorbildliche Maßnahme der Stadtentwicklung.

Anbieter/Projektleitung:
Stadt Offenbach

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Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM)

Dauer und Zyklus des Projekts:
Der Teilnahmeantrag kann bis zum 1. Oktober eines Jahres für den Verpflichtungszeitraum des darauffolgenden Jahres eingereicht werden.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Differenzierung nach Fördermaßnahmen. Eine genaue Aufschlüsselung erhalten Sie auf der Seite der WIBank.

Fördergegenstand:
Das Programm dient einer besonders nachhaltigen Landbewirtschaftung in Hessen. Gefördert werden Maßnahmen im Bereich ökologischer Landbau, Grünlandextensivierung, Weinbau in Steillagen oder Erhaltung von Streuobstbeständen.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind die Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe oder von Betrieben des Weinbaus sowie Zusammenschlüsse von Inhabern, die eine Tätigkeit auf überwiegend landwirtschaftlich oder weinbaulich genutzten Flächen ausüben. Diese müssen den Auflagen und Bestimmungen der verschiedenen Programmmaßnahmen, so wie in der Richtlinie des Landes dargestellt, unterliegen.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Zuwendungen im Rahmen zwischen 20% bis 75% einer Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse und Bürgschaften. Junglandwirte und -landwirtinnen können einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 20.000 Euro erhalten.

Fördergegenstand:
Ziel ist die Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umwelt- und klimaschonenden, besonders tiergerechten, multifunktionalen und witterungsbedingten Risiken vorbeugenden Landwirtschaft.

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Gefördert wird die:
• Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen,
• Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten,
• Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung.
Die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher, die Entwicklung des ländlichen Raumes und die Erhaltung der biologischen Vielfalt sind dabei besonders zu berücksichtigen.

Wer wird gefördert?
Landwirtschaftliche Unternehmen unabhängig von der Rechtsform, die entweder die Mindestgrößen nach § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte erreichen oder überschreiten und deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen (mehr als 25 Prozent der Umsatzerlöse) darin besteht, durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen, oder, wenn das Unternehmen einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaftet und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgt.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) in Wohngebäuden

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt mindestens 20 % der förderfähigen Ausgaben.

Fördergegenstand:
Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

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Die Anlagen zur Wärmeerzeugung und die Austauschprämien für Ölheizungen werden in unterschiedlichen Anteilen gefördert. Die Auflistung finden Sie unter dem aufgeführten Link.

Wer wird gefördert?
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der
Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen;
Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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Umweltbonus Elektromobilität

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden

Fördergegenstand:
Förderfähig ist der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines Elektrofahrzeugs, welches erstmalig im Inland auf die Antragstellerin oder den Antragsteller zugelassen wird. Zusätzlich ist der Erwerb eines jungen gebrauchten Elektrofahrzeugs förderfähig.

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Was wird gefördert?

Neuwagen, die nach dem 3. Juni 2020 zugelassen wurden, Gebrauchtwagen, die erstmalig nach dem 4. November 2019 oder später zugelassen wurden und deren Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 erfolgt ist. Leasingverträge mit einer Laufzeit ab 23 Monaten erhalten weiterhin die volle Förderung.

Wer wird gefördert?
Privatpersonen
Unternehmen
Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
Stiftungen
Körperschaften
Vereine

Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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Innovationen im Bereich Logistik und Mobilitätinnovationsförderung Land Hessen

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Förderung erfolgt als anteiliger Zuschuss. Die maximale Fördersumme für ein Projekt beträgt 250.000 Euro.

Fördergegenstand:
Das Land Hessen fördert in Kooperation mit dem House of Logistics and Mobility (HOLM) Projekte im Bereich Logistik und Mobilität,
Dabei muss das Projektergebnis im besonderen Interesse des Landes sein.

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Was wird gefördert?

Projekte, die sich mit folgenden Themen beschäftigen:
• Urbane Logistik & Mobilität
• Intelligente Verkehrssysteme
• Logistik, Mobilität & Gesellschaft
• Aviation Next Generation
• Energie & Klimawandel
• Neues Wertschöpfungsdesign
• Digitale Transformation

Wer wird gefördert?
Staatliche oder staatlich anerkannte private Hochschulen,
(Einzelprojekte sowie Kooperationsprojekte mit Unternehmen, die Mitglied im HOLM e.V. oder HOLM-Förderpartner sind)
Außeruniversitäre gemeinnützige oder zumindest teilweise öffentliche Forschungseinrichtungen,
sonstige Lehreinrichtungen des Dienstleistungssektors mit entsprechendem fachlichen Schwerpunkt.

Anbieter/Projektleitung:
House of Logistics and Mobility (HOLM) & Hessen Agentur

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Förderung von Biomassefeuerungsanlagen

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Festbetrags- bzw. Anteilsfinanzierung in unterschiedlicher Höhe. Die einzelnen Fördersätze können der Richtlinie zur Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen (Teil II, Ziffer 4.4.) entnommen werden.

Fördergegenstand:
Der Anteil an Bioenergie soll durch eine nachhaltige, umweltverträgliche und effiziente Nutzung der vorhandenen Biomassepotenziale gesteigert werden.

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Voraussetzungen:
• Eine Förderung kann nur für Vorhaben gewährt werden, die noch nicht begonnen worden sind.
• Die Finanzierung des Vorhabens muss gesichert sein (Vollfinanzierungsnachweis).
• Der Höchstbetrag im Rahmen der de-minimis-Regelung darf noch nicht ausgeschöpft sein.
• Die eingesetzten Brennstoffe müssen aus Rohholz, Stroh oder Energiepflanzen gewonnen werden.
• Das zur Verfeuerung vorgesehene Holz muss überwiegend (mindestens 51 Prozent) aus Rohholz stammen

Gefördert wird:
• die Errichtung von Biomassefeuerungsanlagen ab 30 kW und Nahwärmenetzen zu geförderten Feuerungsanlagen
• Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Pilot- und Demonstrationsvorhaben zur Gewinnung von Erfolg versprechenden Grundlagenkenntnissen
• Schulungs- und Informationsveranstaltungen zu technischen, ökonomischen, ökologischen und organisatorischen Fragen im Zusammenhang mit nachwachsenden Rohstoffen

Wer wird gefördert?
Alle öffentlichen und privaten Träger

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Plan zur Mobilen Mitte (Quelle: Stadt Eltville am Rhein)

Die Stadt Eltville bekommt mehr Radabstellanlagen

In Eltville und den Vororten Martinsthal, Rauenthal, Erbach und Hattenheim werden neue Radabstellmöglichkeiten gebaut. Das Verkehrsministerium unterstützt den Ausbau mit 36.000 Euro - die Gesamtausgaben liegen bei 70.000 Euro.

Fragen & Antworten zum Projekt

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Durch die Initiative der Deutschen Bahn „Bike&Ride“ war an den Bahnhöfen bereits der Bau von Radabstellmöglichkeiten für Pendlerinnen und Pendler möglich. Nun entstehen weitere 140 Radabstellanlagen über das gesamte Stadtgebiet. Zusätzlich sind im Ortskern von Eltville zukünftig außer Abstellbügeln auch fünf Fahrradboxen und drei Abstellmöglichkeiten für Lastenräder eingerichtet worden. Darüber hinaus unterstützt das Land Hessen im Rahmen der Nahmobilitäts-Richtlinie den Eltviller "Nahmobilitäts-Check", einem von Land zertifizierten Planungsverfahren zur Stärkung des Fuß- und Radverkehrs, unter besonderer Beachtung der Barrierefreiheit. Dafür kommen interessierte Bürgerinnen und Bürger, politische Vertreter sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachverwaltungen in mehreren Workshops zusammen. Für die anschließende Aufarbeitung wird ein Planungsbüro beauftragt, alle erarbeiteten Ergebnisse und Maßnahmen in einem Nahmobilitätsplan zusammenführt.

Anbieter/Projektleitung:

Stadt Eltville

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Förderangebot: Mitwirkungsorientierte Unterstützung kommunaler Veränderungsprozesse

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags

Dauer und Zyklus des Projekts:
Die Förderung wird einmalig in einem Zeitraum von drei Jahren gewährt.
Deadline Bewerbung: Die Antragstellung erfolgt ganzjährig.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilfinanzierung in Höhe der FAG-Quote (durchschnittliche Regelförderung 65 Prozent); einmalig im Zeitraum von drei Jahren und bis max. 50.000 Euro

Fördergegenstand:
Moderations- und Beratungsdienstleistungen, um kommunale Veränderungsprozesse mitwirkungsorientiert zu unterstützen

Voraussetzungen:
Antragstellende Gemeinden dürfen nicht als gesamtkommunaler Förderschwerpunkt im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms anerkannt sein

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Projektbeschreibung:
Gefördert werden Moderations- und Beratungsdienstleistungen, um kommunale Veränderungsprozesse mitwirkungsorientiert zu unterstützen. Folgende Themenbereiche können beispielsweise in Frage kommen:

• Soziale und kulturelle Infrastruktur und Netzwerke
• Nahversorgung
• Gesundheitsversorgung
• Mobilität
• Ehrenamtliches Engagement
• Soziale Integration
• Leitbildentwicklung

Das Förderangebot darf nicht ausschließlich für die Vorbereitung eines Antrages zur Aufnahme in das Programm Dorfentwicklung und für den Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ verwendet werden. Jede Kommune kann einmal innerhalb von drei Jahren eine Förderung der Dorfmoderation erhalten. Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse (max. EUR 50.000 pro Vorhaben), die als Anteilsfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden können. Die Fördermittel werden nur gegen Vorlage bezahlter und geprüfter Rechnungen an den Zuwendungsempfänger ausgezahlt.

Anbieter / Projektleitung

WIBank

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Der Marktplatz als Reallabor für kleinstädtische Lebensqualität: Wie wollen wir zukünftig leben, wohnen und arbeiten?

Bei dem "Summer of Pioneers" können ungenutzte innerstädtische Flächen und Räume für ein digitales Coworking genutzt werden. Hierfür werden zentrale Wohnräume genutzt, die zu einer höheren Lebensqualität beitragen. Zudem konnte ein Campus für neues Leben und Arbeiten auf dem Land entstehen.

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Anbieter / Projektleitung

Neulandia

Stadt Homburg (Efze)

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Kunst trägt zu neuer Art des Kennenlernens bei

Durch eine Kombination aus Natur, Wind und Kunst bringt die Kommune Lichtenfels mit dem Projekt "Wind Land – partizipative Installation des Vereins zur Förderung der Windkunst und interkultureller Kommunikation" Menschen miteinander ins Gespräch und schafft die Möglichkeit, andere BewohnerInnen und die (neue) Heimat kennenzulernen.

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Anbieter / Projektleitung

Bewegter Wind e. V.

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Gemeinde Ahlheim: erfolgreich nachhaltig auf vielen Ebenen!

Überzeugung und Freude der Bürgerschaft und umfassendes persönliches Engagement des Bürgermeisters haben Alheim zu einer modernen nachhaltigen Kommune werden lassen: Die Energiewende wird vorgelebt. Ein lokales Miteinander bildet die Grundlage für zukunftsfähige Regionalpolitik. Daneben fördert Alheim eine ganzheitliche Umweltbildung, Teilhabemöglichkeiten von SeniorInnen und mit Initiativen ein Miteinander aller Generationen.

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Anbieter / Projektleitung

Gemeinde Alheim

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Gelungene Quartiersentwicklung/ soziale Stadtentwicklung in Steinbach

Durch die Förderung konnten eine Stadtteilmitte neu aufgebaut und das Wohnumfeld neugestaltet werden. Neue Wegeverbindungen wurden in der Stadt geschaffen und naturnahe Spiel- und Aufenthaltsräume integriert.

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Anbieter / Projektleitung

Magistrat der Stadt Steinbach (Taunus)

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Milieusensible Sanierung der Rotklinkersiedlung in Gießen

Die Interessengemeinschaft Rotklinker Siedlung hat sich für eine milieusensible Sanierung eingesetzt. Eine engagierte Bürgerschaft unterstützte Planungen, vermittelte und ist heute Ansprechpartner für BewohnerInnen, Stadt und Wohnungsbaugesellschaft.

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Anbieter / Projektleitung

Universitätsstadt Gießen

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Bürgerwissenschaften für den Artenschutz in Fulda im Projekt "Tatort Straßenbeleuchtung"

Die Stadt Fulda ist Teil des Projekts "Tatort Straßenbeleuchtung", bei dem Anwohnerinnen und Anwohner die Wissenschaft unterstützen, indem sie Insektenfallen aufstellen, Insektenarten bestimmen oder die Himmelshelligkeit messen.

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"Tatort Straßenbeleuchtung" ist dem nächtlichen Insektensterben auf der Spur. Straßenbeleuchtung kann nachtaktive Fluginsekten stark beeinträchtigen, da viele Insekten vom Licht der Leuchten angezogen und ihren eigentlichen Lebensräumen entzogen werden. Alle Interessierten können sich an dem Forschungsprojekt beteiligen.

Anbieter/Projektleitung:
Stadt Fulda, Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB)

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Mehr Natur im Gewerbegebiet: Leitfaden für Kommunen zur Beratung von Unternehmen

Die Autor*innen stellen Strategien für städtische Akteure vor, um Biodiversitätsmaßnahmen in Gewerbeflächen anzuregen. Anhand dreier Modellvorhaben in Remscheid, Marl und Frankfurt am Main werden Maßnahmen vorgestellt.

Leitfaden für Kommunen

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Anbieter/Projektleitung:
Offenes Netzwerk Gewerbegebiete im Wandel

Weitere Informationen

 

Mehr Umweltgerechtigkeit: gute Praxis auf kommunaler Ebene

In dem Strategiepapier des Umweltbundesamt wird das Konzept der Umweltgerechtigkeit auf kommunaler Ebene anhand verschiedener Beispiele aus deutschen Städten greifbar gemacht.

Gute Praxis auf kommunaler Ebene

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Ziel des integrierten Ansatzes "Umweltgerechtigkeit" ist es, eine gesunde Umwelt für alle und gemeinsam mit allen Menschen unabhängig von ihrer sozialen Lage sicherzustellen.

Anbieter/Projektleitung:
Umweltbundesamt

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Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes (HEG)

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Es werden je nach geförderter Maßnahme zwischen 30 Prozent und 100 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt.

Fördergegenstand:
Die Deckung des Endenergieverbrauchs von Strom und Wärme soll bis zum Jahr 2050 möglichst zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen vorangetrieben werden.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind insbesondere natürliche und juristische Personen, kommunale Gebietskörperschaften und ihre Zusammenschlüsse sowie Energiedienstleister (Kontraktoren).

Gefördert werden:
• Investive kommunale Maßnahmen (§ 3 HEG)
• Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien (§ 5 HEG)
• Innovative Energietechnologien (§ 6 HEG)
• Energieeffizienzpläne und -konzepte zur Erzeugung und Verteilung von erneuerbaren Energien (§ 7 HEG)
• Energieberatung und Akzeptanzmaßnahmen und betriebliche Energieeffizienznetzwerke (§ 8 HEG)

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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CO2-neutrale Verwaltung - wie geht das?

Hans-Günter Göddemeyer und Susanne Stroh vom Finanzministerium Hessen zeigen auf, wie die Hessische Landesverwaltung ihre Treibhausgas-Emissionen auf nahezu Null CO2 bis 2030 reduzieren möchte.

Präsentationsfolien

Frankfurt am Main engagiert sich im hessischen Re-Use-Netzwerk

Das hessische Re-Use-Netzwerk hat es sich zum Ziel gemacht, die Kreislaufwirtschaft in Hessen zu verankern. Durch die gemeinsame Anstrengung von Entsorgern, Secondhand Warenhäusern und Reparateuren soll die Wiederverwendung attraktiv, praktikabel und vor allem selbstverständlich gemacht werden. Das Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main ist hier als Koordinator tätig, indem es Projekte und Akteure zusammenbringt.

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Darüber hinaus ist Frankfurt auch als Mitglied des Zero-Waste-Europe-Netzwerks auf europäischer Ebene vernetzt. Ziel ist es, sich als Zero-Waste-Stadt zertifizieren zu lassen, indem ein breiter Maßnahmenkatalog umgesetzt werden soll.

Zur Website des Re-Use-Netzwerks

Zur Website der Stadt Frankfurt am Main