Nachhaltigkeitsstrategie Hessen

Lernen und Handeln für unsere Zukunft

Nachhaltigkeitsbaukasten

Hier finden Sie Inhalte, die es Kommunen leicht machen sollen, sich auf den Weg der Nachhaltigkeit zu begeben. Stöbern Sie in den Beiträgen zu Aktivitäten, Materialien und Fördermöglichkeiten zu allen Bereichen der Nachhaltigkeit. Die Beiträge sind dabei unseren Leitsatzrubriken Soziales, Wirtschaft, Umwelt sowie Bildung/Kultur zugeordnet. Lassen Sie sich von Nachhaltigkeitsakteuren inspirieren und nutzen Sie Hilfestellungen und Beratungsmöglichkeiten.

Der Baukasten wurde Schritt für Schritt erweitert und Sie finden darin nun Inhalte zu allen vier Leitbildbereichen. Damit der Baukasten weiterwachsen kann, sind wir immer auf der Suche nach neuen Beiträgen. Sie haben etwas für den Baukasten, das Sie gerne teilen würden? Nutzen Sie hierfür den untenstehenden Link und füllen Sie das Formular mit Ihren Informationen aus.

Beitrag zusenden Schwerpunkt Kommunen Leitbild der NHS / Leitsätze SDG

Malworkshop für Jung und Alt in Hünfelden

Bewertungsfreies Malen ohne Vorgaben, in einem geschützten Raum: Das konnten 22 Personen zwischen 4 und 71 Jahren in Hünfelden in einem Workshop ausprobieren. In altersgemischten Gruppen wurden Kunstwerke geschaffen, die im Atelier ausgestellt werden.

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Anbieter/Projektleitung:
Kultursommer Südhessen, LandKulturPerlen, Gemeinde Hünfelden

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Ausbau der Kultur – Stärkung der ländlichen Räume

Datum Projektbeginn:
Anträge sind spätestens 10 Wochen vor Projektbeginn an das Ministerium zu richten.

Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuwendung wird als Projektförderung vergeben.

Fördergegenstand:
Das Ministerium setzt sich die Stärkung und den Ausbau kultureller Angebote in ländlichen Räumen zum Ziel.

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Gefördert wird:
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Höhe der Gesamtausgaben für das Projekt, maximal können bis zur Hälfte der Gesamtausgaben als nicht zurückzahlbare Zuwendung (Anteilsfinanzierung oder Fehlbedarfsfinanzierung) gefördert werden. Bei hohem Landesinteresse sind Ausnahmen möglich. Eine Förderung bis zu 5.000 Euro kann als Festbetragsfinanzie rung gewährt werden. Nicht zuwendungsfähig sind investive Ausgaben.

Wer wird gefördert?
Es werden Kulturakteurinnen und -akteure unterstützt und die Teilhabe auch in strukturschwachen Gebieten gefördert. Eine Förderung ist möglich für Projekte und Kulturfestivals in hessischen Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern. Antragsberechtigt sind: Eingetragene Vereine, gGmbHs, sonstige freie Träger; Städte und Kommunen, sonstige öffentliche Träger.

Anbieter/Projektleitung:
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst

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Studie des Fraunhofer IAO: kommunale Innovationsprozesse

Eine Studie des Fraunhofer IAO untersucht die Entstehung und Bedeutung von Innovationsräumen in kommunalen Verwaltungen.

Studie des Fraunhofer IAO

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Digitalisierung, immer schneller werdende Innovationszyklen und die Pandemiesituation erfordern bereichsübergreifendes Handeln in Verwaltungen, um kreatives Potenzial für komplexe Lösungen zu entfalten. Eine Studie im Rahmen des KIC@bw hat die Bedeutung von Innovationsräumen für Kommunen in Baden-Württemberg untersucht, Erfolgsfaktoren identifiziert und gibt konkrete Handlungsempfehlungen für den Innovationsprozess.

Anbieter/Projektleitung:

Fraunhofer IAO

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Ludwigshöhviertel in Darmstadt (©GeoMedia - Luftbild 2021)

Militärgelände wird zu Wohnquartier - das Ludwigshöhviertel in Darmstadt

In Darmstadt wird auf vormals militärisch genutzten Flächen ein Wohnquartier für ca. 3.000 Menschen errichtet. Mit dem Konzept hat die Stadt die Jury des GFB-Zukunftspreises überzeugt, die das Projekt mit 10.000 Euro auszeichnet.

Fragen & Antworten zum Projekt

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Ziel ist die Durchmischung des Wohnquartiers durch eine Aufteilung der Wohneinheiten für geförderten und frei finanzierten Wohnungsbau, für genossenschaftliche Baugruppen, Wohnen für Menschen aller Altersgruppen und für Menschen mit Behinderung. Zu einer nachhaltigen infrastrukturellen Qualität sollen Frei-, Grün- und Artenschutzflächen ebenso wie nachhaltige Energie- und Mobilitätskonzepte beitragen.

Ansprechpartner:

Frau Michels (Bauleitplanung), erreichbar unter stadtplanungsamt@darmstadt.de

Anbieter/Projektleitung:

Stadt Darmstadt

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Die Altstadt in Allendorf (Lumda) erhält den ersten Preis des Hessischen Preises für Innovation und Gemeinsinn im Wohnungsbau

Mit einer Aufwertung der Altstadt und der Vernetzung der Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner, setzt Allendorf Anreize für junge Familien. Im Fokus steht dabei die Schaffung von Begegnungsorten und neuem Wohnraum.

Dokumentation

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Mit dem Bürgergarten werden aktiv Freiflächen und Begegnungsorte geschaffen. Die von einer Genossenschaft getragenen Initiative „Hand in Hand – Neue Altstadt“ hat die Jury des Preises für Innovation und Gemeinsinn im Wohnungsbau überzeugt.

Anbieter/Projektleitung:
Allendorf (Lumda)

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Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM)

Dauer und Zyklus des Projekts:
Der Teilnahmeantrag kann bis zum 1. Oktober eines Jahres für den Verpflichtungszeitraum des darauffolgenden Jahres eingereicht werden.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Differenzierung nach Fördermaßnahmen. Eine genaue Aufschlüsselung erhalten Sie auf der Seite der WIBank.

Fördergegenstand:
Das Programm dient einer besonders nachhaltigen Landbewirtschaftung in Hessen. Gefördert werden Maßnahmen im Bereich ökologischer Landbau, Grünlandextensivierung, Weinbau in Steillagen oder Erhaltung von Streuobstbeständen.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind die Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe oder von Betrieben des Weinbaus sowie Zusammenschlüsse von Inhabern, die eine Tätigkeit auf überwiegend landwirtschaftlich oder weinbaulich genutzten Flächen ausüben. Diese müssen den Auflagen und Bestimmungen der verschiedenen Programmmaßnahmen, so wie in der Richtlinie des Landes dargestellt, unterliegen.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Förderangebot: Fortentwicklung bestehender Stadtstrukturen zur Aufwertung von Quartieren

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags

Dauer und Zyklus des Projekts:
Der Förderzeitraum für die Gesamtmaßnahme soll zehn Jahre nicht überschreiten. In begründeten Einzelfällen können hiervon Ausnahmen zugelassen werden. Die Zuwendungsempfänger werden jährlich zur Antragsstellung aufgefordert.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilsfinanzierung abhängig von finanzieller Leistungsfähigkeit der Gemeinde und ihrer Stellung im Finanz- und Lastenausgleich nach dem Finanzausgleichgesetz (FAG)

Fördergegenstand:
Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Quartieren mit besonderen sozialen, städtebaulichen und wirtschaftlichen Problemlagen

Voraussetzungen:
Aufnahme der Gesamtmaßnahme der nachhaltigen Stadtentwicklung wurde in Förderprogramm aufgenommen; Gebiet der nachhaltigen Stadtentwicklung ist festgelegt, Festlegung anerkannt und Einzelmaßnahmen liegen im festgelegten Gebiet

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Produktbeschreibung:
Fördermittel können eingesetzt werden
• zur Deckung der Kosten,
• zur Verbilligung von Darlehen, die der Deckung der Kosten dienen,
• zur Verbilligung von anderen Vor- oder Zwischenfinanzierungsdarlehen.

Bei der Weitergabe an Dritte können die Fördermittel vom Zuwendungsempfänger auch als Darlehen eingesetzt werden. Zuwendungsempfänger sind Städte und Gemeinden (kommunale Gebietskörperschaften) sowie kommunale Zweckverbände oder Planungsverbände.

Mit Hilfe des Programms werden erfolgreich die Kommunen bei der Stabilisierung und Aufwertung von Quartieren mit besonderen sozialen, städtebaulichen und wirtschaftlichen Problemlagen unterstützt. Dies erfolgt durch die Gestaltung des öffentlichen Raumes, den Ausbau der sozialen Infrastruktur, die Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements und dem Aufbau von Vernetzung und Kooperation um die Wohn- und Lebensbedingungen der Bewohnerinnen und Bewohner in den Wohnquartieren nachhaltig zu verbessern.

Der Schwerpunkt in der Umsetzung liegt auf baulich-investiven Maßnahmen, wie z.B. Stadtteilzentren und Nachbarschaftszentren, Kinder- und Familienzentren, Kitas oder Bildungshäusern und vielem mehr.
Neben der Förderung von investiven Maßnahmen ist auch die Förderung von nichtinvestiven, investitionsvorbereitenden oder begleitenden Maßnahmen, wie Quartiersmanagement, Erstellung eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes und Öffentlichkeitsarbeit möglich.

Voraussetzungen:
Allgemeine Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Gesamtmaßnahme der nachhaltigen Stadtentwicklung in ein Förderprogramm aufgenommen worden ist. Fördervoraussetzungen sind, dass das Gebiet der nachhaltigen Stadtentwicklung festgelegt worden ist, die Festlegung anerkannt worden ist und die Einzelmaßnahmen im festgelegten Gebiet liegen.

Anbieter / Projektleitung

WIBank

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Der Marktplatz als Reallabor für kleinstädtische Lebensqualität: Wie wollen wir zukünftig leben, wohnen und arbeiten?

Bei dem "Summer of Pioneers" können ungenutzte innerstädtische Flächen und Räume für ein digitales Coworking genutzt werden. Hierfür werden zentrale Wohnräume genutzt, die zu einer höheren Lebensqualität beitragen. Zudem konnte ein Campus für neues Leben und Arbeiten auf dem Land entstehen.

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Anbieter / Projektleitung

Neulandia

Stadt Homburg (Efze)

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Gelungene Quartiersentwicklung/ soziale Stadtentwicklung in Steinbach

Durch die Förderung konnten eine Stadtteilmitte neu aufgebaut und das Wohnumfeld neugestaltet werden. Neue Wegeverbindungen wurden in der Stadt geschaffen und naturnahe Spiel- und Aufenthaltsräume integriert.

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Anbieter / Projektleitung

Magistrat der Stadt Steinbach (Taunus)

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Maßnahmen zur Realisierung eines nachhaltigen Wohnumfelds

Förderung investiver Maßnahmen zur Realisierung eines nachhaltigen Wohnumfeldes, wie z. B. Maßnahmen für nachhaltige Mobilitätsinfrastruktur, Beitrag zur Wohnraumversorgung, Förderung des sozialen Miteinanders oder schonender Umgang mit Ressourcen.
Antragsberechtigt sind die Städte Darmstadt, Frankfurt am Main, Offenbach und Wiesbaden sowie Kommunen in den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Fulda, Gießen, Groß-Gerau, Hochtaunus, Limburg-Weilburg, Main-Kinzig, Main-Taunus, Odenwald, Offenbach, Rheingau-Taunus, Vogelsbergkreis und Wetterau; Zuwendung erfolgt im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss, bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

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Räume schaffen – Atelierförderungen

Datum Projektbeginn:
Die Antragstellung erfolgt für das jeweilige Kalenderjahr bis zum 30. September.

Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuwendung wird als Projektförderung vergeben.

Fördergegenstand:
Das Land Hessen fördert mit dem kulturellen Raumprogramm Projekte, die an ungewöhnlichen Orten möglichst vielen Menschen in Hessen die Möglichkeit eröffnen, kulturelle Angebote zu erleben oder selbst zu gestalten.

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Gefördert wird:
Künstlerische und kulturelle Projekte (z.B. Residenzprojekte, Ausstellungsprojekte) aller kultureller Sparten, vorzugsweise in ländlichen Räumen. Gefördert werden ausschließlich Projekte mit einer Laufzeit von mindestens einer Woche.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Höhe der Gesamtausgaben für das Projekt, maximal können bis zur Hälfte der Gesamtausgaben gefördert werden. Bei hohem Landesinteresse sind Ausnahmen möglich. Eine Förderung bis zu 5.000 Euro kann als Festbetragsfinanzierung gewährt werden. Nicht zuwendungsfähig sind investive Ausgaben.

Wer wird gefördert?
Eingetragene Vereine, gGmbHs, sonstige freie Träger; Städte und Kommunen, sonstige öffentliche Träger.

Anbieter/Projektleitung:
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst

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START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität

Datum Projektbeginn:
Einreichungsfrist für Projektskizzen der Module 1 und 2 sind jährlich jeweils der 15. Januar und der 15. Juli.

Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Förderdauer beträgt in der Regel 18 bis 36 Monate.

Fördergegenstand:
Stärkung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, die sich thematisch in den Forschungsfeldern „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“ (Modul 1) und ­„Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ“ (Modul 2) bewegen.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt bei Modul 1 sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen, an denen die Forschungsgruppen angesiedelt sind.
Antragsberechtigt bei Modul 2 sind Start-ups, KMU, mittelständische Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Die Förderung ist Teil des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation: Forschungsprogramm Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“.

Anbieter/Projektleitung:
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

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„Main.Kinzig.Blüht.Netz“

Mit „Main.Kinzig.Blüht.Netz“ sorgt der Landkreis in Zusammenarbeit mit dem Landschaftspflegeverband Main Kinzig Kreis e.V. dafür, öffentliche Lebensräume ökologisch wertvoll zu gestalten, miteinander zu vernetzen und langfristig zu erhalten.

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Straßen- und Wegränder, Feldraine, Böschungen und nicht genutzte Restflächen können in Siedlungsgebieten und intensiv genutzten Agrarlandschaften je nach Gestaltung und Pflege wichtige Lebensräume für heimische Wildpflanzen und Tierarten darstellen. Das Projekt nutzt diese Flächen der öffentlichen Hand für eine Verbesserung der Biodiversität.

Weitere Informationen

 

Bei der European Mobility Week holt Kassel den ersten Preis

Bei der Aktionswoche, die jährlich im September stattfindet, handelt es sich um eine EU-weite Kampagne zur Stärkung der nachhaltigen Mobilität. In Kassel wurde besonders die Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen in den Blick genommen. Auch die Integration des Umlandes bei der Bereitstellung von öffentlichem Nahverkehr wurde positiv hervorgehoben.

Hier können Sie sich das Video zur Aktionswoche anschauen:

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Anbieter/Projektleitung:
Kassel

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Offenbach erhält den Hauptpreis des Zukunftspreises des Großen Frankfurter Bogens

Für die Entwicklung eines gemeinschaftlichen Wohnprojekts auf einer ehemaligen Bahnbrache, erhält die Stadt den mit 20.000 Euro dotierten Zukunftspreis.

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Die Jury bewertete neben dem Konzept der Zwischennutzung und des gemeinschaftlichen Wohnens auch die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern als eine vorbildliche Maßnahme der Stadtentwicklung.

Anbieter/Projektleitung:
Stadt Offenbach

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Förderung von Anlagentechnik (außer Heizung) in Wohngebäuden

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Fördergegenstand:
Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, wie beispielsweise einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage.

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Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.

Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen; Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.

Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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Förderangebot: Weiterentwicklung der Stadtstruktur: Sicherung und Weiterentwicklung von Versorgungsangeboten, Qualifizierung von Wohnraum

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags

Dauer und Zyklus des Projekts:
Förderzeitraum für die Gesamtmaßnahme soll zehn Jahre nicht überschreiten (in begründeten Einzelfällen Ausnahmen möglich); jährliche Antragsstellung nötig

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilsfinanzierung abhängig von finanzieller Leistungsfähigkeit der Gemeinde und ihrer Stellung im Finanz- und Lastenausgleich nach dem Finanzausgleichgesetz (FAG)

Fördergegenstand:
Insbesondere bauliche Maßnahmen, die den innerstädtischen Strukturwandel begleiten

Voraussetzungen:
Aufnahme der Gesamtmaßnahme der nachhaltigen Stadtentwicklung wurde in Förderprogramm aufgenommen; Gebiet der nachhaltigen Stadtentwicklung ist festgelegt, Festlegung anerkannt und Einzelmaßnahmen liegen im festgelegten Gebiet

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Produktbeschreibung:
Fördermittel können eingesetzt werden
• zur Deckung der Kosten,
• zur Verbilligung von Darlehen, die der Deckung der Kosten dienen,
• zur Verbilligung von anderen Vor- oder Zwischenfinanzierungsdarlehen.

Bei der Weitergabe an Dritte können die Fördermittel vom Zuwendungsempfänger auch als Darlehen eingesetzt werden. Zuwendungsempfänger sind Städte und Gemeinden (kommunale Gebietskörperschaften) sowie kommunale Zweckverbände oder Planungsverbände.

Die Grundlage der Programmumsetzung bildet ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept mit Festlegung eines Fördergebietes und Zusammenstellung von Projekten, die innerhalb von rund zehn Jahren Laufzeit umgesetzt werden sollen. Das können beispielweise sein: Modernisierung oder Neubau von Gemeinbedarfseinrichtungen, Neu- und Umgestaltungen öffentlicher Anlagen und Plätze, Sanierung stadtbildprägender und historischer Gebäude, Aufwertung von Frei- und Grünflächen, Nachnutzungskonzepte für leerstehende Gebäude, Ausbau der barrierefreien Mobilität insbesondere für den Fuß- und Radverkehr.

Anbieter / Projektleitung

WIBank

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Förderangebot: Mitwirkungsorientierte Unterstützung kommunaler Veränderungsprozesse

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags

Dauer und Zyklus des Projekts:
Die Förderung wird einmalig in einem Zeitraum von drei Jahren gewährt.
Deadline Bewerbung: Die Antragstellung erfolgt ganzjährig.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilfinanzierung in Höhe der FAG-Quote (durchschnittliche Regelförderung 65 Prozent); einmalig im Zeitraum von drei Jahren und bis max. 50.000 Euro

Fördergegenstand:
Moderations- und Beratungsdienstleistungen, um kommunale Veränderungsprozesse mitwirkungsorientiert zu unterstützen

Voraussetzungen:
Antragstellende Gemeinden dürfen nicht als gesamtkommunaler Förderschwerpunkt im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms anerkannt sein

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Projektbeschreibung:
Gefördert werden Moderations- und Beratungsdienstleistungen, um kommunale Veränderungsprozesse mitwirkungsorientiert zu unterstützen. Folgende Themenbereiche können beispielsweise in Frage kommen:

• Soziale und kulturelle Infrastruktur und Netzwerke
• Nahversorgung
• Gesundheitsversorgung
• Mobilität
• Ehrenamtliches Engagement
• Soziale Integration
• Leitbildentwicklung

Das Förderangebot darf nicht ausschließlich für die Vorbereitung eines Antrages zur Aufnahme in das Programm Dorfentwicklung und für den Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ verwendet werden. Jede Kommune kann einmal innerhalb von drei Jahren eine Förderung der Dorfmoderation erhalten. Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse (max. EUR 50.000 pro Vorhaben), die als Anteilsfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden können. Die Fördermittel werden nur gegen Vorlage bezahlter und geprüfter Rechnungen an den Zuwendungsempfänger ausgezahlt.

Anbieter / Projektleitung

WIBank

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Ideen für eine Post-Corona-Innenstadt in Frankfurt

Impulsprojekte für die Post-Corona-Innenstadt sollen konzipiert und umgesetzt werden. Dazu erfolgt eine Herausarbeitung der Leitfunktionen der Innenstadt, die Entwicklung nachhaltiger Mobilitätsprojekte und die Erarbeitung von Lösungsansätzen, um den öffentlichen Raum attraktiver zu gestalten.

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Anbieter / Projektleitung

Stadt Frankfurt a.M., Magistrat und Planungsdezernat

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Modernisierung von Bestandsgebäuden zum Passivhaus

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Förderung von max. 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben oder von Mehrkosten einer energetisch optimierten Modernisierung und kombinierbar mit anderen Fördermitteln

Fördergegenstand:
Förderung von Modernisierungsmaßnahmen zur nachhaltigen Verringerung von CO2-Emissionen und zur Reduzierung des Primärenergieeinsatzes.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Nachhaltiges Wohnumfeld - Konzepte und Baulanddialoge

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt 80 Prozent v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 100.000 Euro.

Fördergegenstand:
Neue Wohnquartiere sollen einen Beitrag zur Wohnraumversorgung für alle leisten, ein gutes soziales Miteinander der Bewohnerschaft fördern und zum schonenden Umgang mit Ressourcen beitragen. Mit der Förderung von Konzepten und Baulanddialogen sollen mit partizipativen Methoden neue Konzepte erstellt werden.

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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind die Städte Darmstadt, Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden sowie Kommunen in den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Fulda, Gießen, Groß-Gerau, Hochtaunus, Limburg-Weilburg, Main-Kinzig, Main-Taunus, Odenwald, Offenbach, Rheingau-Taunus, Vogelsbergkreis und Wetterau. Zweckverbände nach § 5ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) und Planungsverbände nach § 205 BauGB können ebenfalls Zuwendungen erhalten, soweit die beteiligten Kommunen in Satz 1 aufgeführt bzw. eingeschlossen sind.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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