Nachhaltigkeitsstrategie HessenLernen und Handeln für unsere Zukunft

Nachhaltigkeitsbaukasten

Hier finden Sie Inhalte, die es Kommunen leicht machen sollen, sich auf den Weg der Nachhaltigkeit zu begeben. Stöbern Sie in den Beiträgen zu Aktivitäten, Materialien und Fördermöglichkeiten zu allen Bereichen der Nachhaltigkeit. Die Beiträge sind dabei unseren Leitsatzrubriken Soziales, Wirtschaft, Umwelt sowie Bildung/Kultur zugeordnet. Lassen Sie sich von Nachhaltigkeitsakteuren inspirieren und nutzen Sie Hilfestellungen und Beratungsmöglichkeiten.

Der Baukasten wurde Schritt für Schritt erweitert und Sie finden darin nun Inhalte zu allen vier Leitbildbereichen. Damit der Baukasten weiterwachsen kann, sind wir immer auf der Suche nach neuen Beiträgen. Sie haben etwas für den Baukasten, das Sie gerne teilen würden? Nutzen Sie hierfür den untenstehenden Link und füllen Sie das Formular mit Ihren Informationen aus.

Beitrag zusenden Schwerpunkt Kommunen Leitbild der NHS / Leitsätze SDG

Distr@l - Digitale Innovations- und Technologieförderung

Das Förderprogramm Distr@l stärkt innovative Projekte, welche die Digitalisierung in Hessen vorantreiben wollen.

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Datum Projektbeginn: Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung: Die genauen Höhen der Förderzuschüsse können Sie auf der Seite der WIBank unter "Was sind die Konditionen?" einsehen.

Gefördert wird:
Förderlinie 1
Machbarkeitsstudien
Gefördert werden Tätigkeiten zur Bewertung und Analyse des Potenzials eines Vorhabens für die Vorbereitung von Innovationsprojekten oder zur unabhängigen Analyse von Sachverhalten mit Digitalisierungsbezug. Damit können eine Projektplanung und die Erfolgsaussichten von komplexen Vorhaben strukturiert und so verbessert werden.

Förderlinie 2
Modul A: Digitale Produktinnovation
Gefördert werden in diesem Modul die Erprobung oder Schaffung eines neuen Produkts, eines neuen Verfahrens oder einer Dienstleistung im Bereich Digitalisierung, die das Potenzial erkennen lassen, den Stand der Technik zu erhöhen. Das gilt ebenso für die Umsetzung einer digitalen Anwendung. Hierzu zählen die Entwicklung von Prototypen, Systemen oder Verfahren.

Modul B: Digitale Prozessinnovation
Dieses Modul beinhaltet geplante Vorhaben zur Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Optimierung einer Wertschöpfungskette bzw. von digitalen Prozessen. Eingeschlossen sind dabei wesentliche Änderungen bei den Techniken, den Ausrüstungen oder der Software. Ziel ist es, die Umsetzung erfolgreicher Prozessumstellungen und messbare digitale Transformation in KMU zu ermöglichen.

Modul C: Digitale Pioniere
Dieses Modul dient zur Durchführung von Innovationsprojekten durch digitale Pioniere. Im Fokus stehen zum einen Forschungsthemen im Kontext der Digitalisierung, die anhand konkreter gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Problemstellungen bearbeitet werden, zum anderen der unmittelbare Transfer aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Wirtschaft. Ziel der Förderung ist der Kompetenzaufbau in Unternehmen und eine anwendungsnahe Forschungsarbeit im Forschungsfeld der Digitalisierung.

Förderlinie 3: Wissens- und Transferprojekt
Diese Förderlinie soll Wissens- und Transferprojekte aus der Forschung an Hochschulen im Bereich Digitalisierung in Anwendungszentren für die Wirtschaft sichtbar und nutzbar machen. Unternehmen können durch neue innovative und digitale Verfahren von den Ergebnissen aus den Hochschulen direkt profitieren.

Förderlinie 4
Modul A: Validierung / Spin-off
Ziel ist es, den Entrepreneurgedanken verstärkt in Hochschulen zu implementieren, insbesondere mit Blick auf die besondere Dynamik der Digitalisierung.
Interessante Forschungsergebnisse mit digitalem Bezug können mit diesem Modul validiert werden, um die wirtschaftlichen Potenziale zu untersuchen - gerne in einem interdisziplinären Hochschulteam im Rahmen eines Projekts der Hochschule.

Modul B: Wachstum
Mit dieser Förderung wird die Umsetzung einer innovativen Geschäftsidee mit hohem Wachstumspotenzial erleichtert. So können Innovationssprünge signifikante Entwicklungsschritte in Start-ups mit digitalem Kontext auslösen und Arbeitsplätze geschaffen werden.

Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm Distr@l richtet sich insbesondere an Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Hochschulen (HS) und Forschungseinrichtungen (FE), die mit ihrem innovativen Projekt die Digitalisierung in Hessen vorantreiben wollen.

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Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle in Nichtwohngebäuden

Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Fördergegenstand:
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle beitragen.

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Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der
Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen;
Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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PIUS Beratung

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Fördersatz beträgt bis zu 60 Prozent.

Fördergegenstand:
Wissensvermittlung sowie Maßnahmen zur Befähigung von potenziellen Existenzgründern und KMU in wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung (produktintegrierter Umweltschutz/ Innovationsdesign).

Voraussetzungen:
Die Projekte müssen im Land Hessen durchgeführt werden.
Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein.

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Gefördert werden folgende Beratungsthemen:
1. PIUS-Beratung - Beratungen zum produktintegrierten Umweltschutz
2. Digitalisierung - Beratungen zur Digitalisierung insbesondere von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen (Strategie- und Umsetzungsberatung)
3. Innovationsförderprogramme - Beratungen zur Antragstellung in Innovationsförderprogrammen des Bundes oder der EU (z.B. „Horizon 2020“).
Zuwendungsfähige Ausgaben sind mit der Durchführung des Projektes in Zusammenhang stehende
• Ausgaben der Antragsberechtigten für eigenes Personal
• Sachausgaben der Antragsberechtigten, die in unmittelbaren Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben stehen, inkl. Ausgaben für Honorare.

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Kammern, Verbände und Institutionen, die in Hessen flächendeckend die fachlich qualifizierte und neutrale Beratung von Unternehmen und Existenzgründern sicherstellen.

Vorrangig werden Maßnahmen in den EFRE-Vorranggebieten unterstützt. Nicht förderfähig sind u. a. Beratungen, die mit Mitteln aus anderen öffentlichen Programmen zur Beratungsförderung gefördert werden (Kumulierungsverbot). Nicht förderfähig sind zudem Beratungen von Unternehmen und Tätigkeiten, die nach Art. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 (De-minimis-Verordnung) vom Geltungsbereich der De-minimis-Verordnung ausgeschlossen sind.

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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Initiative nachhaltiges Wirtschaften in Hessen

Unter dem Dach der Hessischen Nachhaltigkeitsstrategie haben sich Vertreterinnen und Vertreter aus Unternehmen, Wirtschaftsverbänden, der Landesverwaltung sowie gesellschaftliche Akteure wie die evangelische Kirche zusammengeschlossen und die hessische Initiative für verantwortungsvolles, nachhaltiges Wirtschaften ins Leben gerufen. Die Initiative nachhaltiges Wirtschaften richtet sich bewusst an alle Wirtschaftenden, auch an solche im kommunalen und gesellschaftlichen Bereich.

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Förderung von E-Lastenrädern

Datum Projektbeginn:
Ein Antrag kann jederzeit gestellt werden

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenanhänger mit E-Antrieb.

Fördergegenstand:
Förderfähig ist die Anschaffung von Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung.

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Voraussetzungen:
E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenanhänger müssen:
• serienmäßig und fabrikneu sein,
• jeweils eine Nutzlast von mindestens 120 kg aufweisen,
• Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt für eine Förderung sind:
private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige), Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise), Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Hochschulen), rechtsfähige Vereine und Verbände. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.

Nicht antragsberechtigt sind:
Privatpersonen

Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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Gründungsbereitschaft fördern!

Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags

Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, soweit ausschließlich EFRE-Mittel eingesetzt werden. Werden zusätzlich Landesmittel eingesetzt, kann die Förderung bis zu 90 Prozent betragen.

Fördergegenstand:
Förderung von Projekten zur Stärkung der Gründungsbereitschaft, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Verbesserung unternehmerischer Qualifikation.

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Voraussetzungen:
Im Falle einer Förderung aus EFRE-Mitteln müssen die Projekte
• zu über 50 Prozent der Stärkung der Gründungsbereitschaft dienen,
• eine größere Anzahl von Gründern und Unternehmen erreichen sowie
• allen Interessierten offen stehen.
Die Projekte müssen im Land Hessen durchgeführt werden. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein.

Zu den zu fördernden Projekten zählen beispielsweise:
• regionale Gründungsoffensiven
• Gründungs- und Geschäftsplanwettbewerbe
• Workshops
• Aktionen
• Initiativen
• andere Maßnahmen zur Informationsvermittlung, Beratung und Begleitung

Wer wird gefördert?
Körperschaften des öffentlichen Rechts, juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts. Soweit es sich um EFRE-kofinanzierte Vorhaben handelt, sind Kammern, Verbände, Regionalmanagements sowie Institute antragsberechtigt. Eingetragene Vereine und Gesellschaften mit beschränkter Haftung gelten als Institute.

Vorrangig werden Maßnahmen in den EFRE-Vorranggebieten unterstützt.

Projekte, die mit Mitteln aus anderen öffentlichen Programmen zur Beratungsförderung gefördert werden, sind von der Förderung ausgeschlossen (Kumulierungsverbot).

Anbieter/Projektleitung:
WIBank

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