Nachhaltigkeitsstrategie Hessen
Lernen und Handeln für unsere Zukunft
Nachhaltigkeitsbaukasten
Hier finden Sie Inhalte, die es Kommunen leicht machen sollen, sich auf den Weg der Nachhaltigkeit zu begeben. Stöbern Sie in den Beiträgen zu Aktivitäten, Materialien und Fördermöglichkeiten zu allen Bereichen der Nachhaltigkeit. Die Beiträge sind dabei unseren Leitsatzrubriken Soziales, Wirtschaft, Umwelt sowie Bildung/Kultur zugeordnet. Lassen Sie sich von Nachhaltigkeitsakteuren inspirieren und nutzen Sie Hilfestellungen und Beratungsmöglichkeiten.
Der Baukasten wurde Schritt für Schritt erweitert und Sie finden darin nun Inhalte zu allen vier Leitbildbereichen. Damit der Baukasten weiterwachsen kann, sind wir immer auf der Suche nach neuen Beiträgen. Sie haben etwas für den Baukasten, das Sie gerne teilen würden? Nutzen Sie hierfür den untenstehenden Link und füllen Sie das Formular mit Ihren Informationen aus.
Beitrag zusenden Schwerpunkt Kommunen Leitbild der NHS / Leitsätze SDG
Die Mosaikschule Marburg wurde für ihr inklusives Lernkonzept mit dem Deutschen Schulpreis ausgezeichnet
Der Mosaikschule Marburg ist es gelungen, Schülerinnen und Schüler, die aufgrund geistiger Beeinträchtigungen, diagnostizierter Lernschwierigkeiten oder körperlicher Behinderungen in ihrer Entwicklung auf unterschiedlichste Unterstützungformen angewiesen sind, ohne Kontaktabbrüche kontinuierlich schulisch zu begleiten.
Mit dem Konzept erhielt die Schule 2021 den Deutschen Schulpreis. Mit diesem zeichnet die Robert Bosch Stiftung und die Heidehof Stiftung, gemeinsam mit der ARD und der ZEIT Verlagsgruppe, gute Schulen und ihre innovativen Schulkonzepte aus.
Anbieter/Projektleitung:
Mosaikschule Marburg
Gesunde Lebenswelten für ältere Menschen gestalten - Leitfaden für Pilotkommunen
Der Leitfaden bietet fachliche Unterstützung bei der Förderung des Wohlbefindens älterer Menschen in der Kommune.
Eine Zielsetzung des "Im Alter IN FORM" war es, Akteurinnen und Akteure in der Seniorenarbeit fachlich zu unterstützen, Angebote zur Förderung des Wohlbefindens älterer Menschen auf kommunaler Ebene zu verbessern. Insgesamt haben 28 Steuerungsgruppen in Kommunen mit unterschiedlichen Strukturen mit fachlicher Begleitung von "Im Alter IN FORM" Fachberaterinnen einen partizipativen Prozess durchgeführt.
Anbieter/Projektleitung:
BAGSO - Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V.
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Zuwendungen im Rahmen zwischen 20% bis 75% einer Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse und Bürgschaften. Junglandwirte und -landwirtinnen können einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 20.000 Euro erhalten.
Fördergegenstand:
Ziel ist die Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umwelt- und klimaschonenden, besonders tiergerechten, multifunktionalen und witterungsbedingten Risiken vorbeugenden Landwirtschaft.
Gefördert wird die:
• Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen,
• Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten,
• Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung.
Die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher, die Entwicklung des ländlichen Raumes und die Erhaltung der biologischen Vielfalt sind dabei besonders zu berücksichtigen.
Wer wird gefördert?
Landwirtschaftliche Unternehmen unabhängig von der Rechtsform, die entweder die Mindestgrößen nach § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte erreichen oder überschreiten und deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen (mehr als 25 Prozent der Umsatzerlöse) darin besteht, durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen, oder, wenn das Unternehmen einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaftet und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgt.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) in Wohngebäuden
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt mindestens 20 % der förderfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
Die Anlagen zur Wärmeerzeugung und die Austauschprämien für Ölheizungen werden in unterschiedlichen Anteilen gefördert. Die Auflistung finden Sie unter dem aufgeführten Link.
Wer wird gefördert?
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der
Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen;
Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
SUMP – Unterstützung bei einem Konzept für einen nachhaltigen urbanen Mobilitätsplan
Das Fachzentrum für nachhaltige urbane Mobilität (FZ-NUM) hat Leitlinien für einen nachhaltigen urbanen Mobilitätsplan entwickelt (Sustainable Urban Mobility Plan =SUMP).
Diese beschreiben sowohl den Planungsprozess unter Berücksichtigung partizipativer Elemente als auch Gütekriterien der Resultate. Ein zentraler Anspruch des SUMPs ist eine an den Bedürfnissen der Nutzer:innen ausgerichtete Mobilität. Der unten stehende Link beinhaltet die Leitlinie eines SUMPs und eine Aufzeichnung des Workshops zur Vorstellung dieser Leitlinie.
Anbieter / Projektleitung
Fachzentrum nachhaltige urbane Mobilität

Global Nachhaltige Kommune Hessen (GNK)
Das Projekt GNK in Hessen ist ein kostenloses Angebot der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) von Engagement Global (EG) in Kooperation mit der Nachhaltigkeitsstrategie Hessen. Sie erhalten Unterstützung bei der Erarbeitung Ihrer kommunalen Nachhaltigkeitsstrategie, der Etablierung eines kommunalen Nachhaltigkeitsmanagements sowie der strategischen Verankerung der globalen Nachhaltigkeitsziele. Interessensbekundungen können bis zum 25. Mai eingereicht werden.
Anbieter / Projektleitung
Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) - Engagement Global
Ansprechpartner
Herrn Simon Hintemann, erreichbar über simon.hintemann@engagement-global.de oder 0228-207172618
Breit gefächertes Netzwerk zur passgenauen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen
Die Initiative „Runder Tisch – Kinder und Jugendliche in Sontra“ des Netzwerks Runder Tisch – Kinder und Jugendliche in Sontra hat es sich zum Ziel gesetzt, Kinder und Jugendliche jeglicher Nationalität zu begleiten und zu unterstützen. Neue Projekte werden dabei an aktuelle Problemlagen angepasst.
Gründungsförderung an Hochschulen
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Nicht rückzahlbare Zuwendung in Form der Anteilsfinanzierung zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Zur Unterstützung von Gründungen an Hochschulen werden Projekte zur Steigerung der Gründungsbereitschaft von Hochschulangehörigen gefördert.
Gefördert wird:
Zur Unterstützung von Gründungen an Hochschulen werden Projekte zur Steigerung der Gründungsbereitschaft von Hochschulangehörigen gefördert, und zwar Gründer- und Ideenwettbewerbe, Informationsvermittlung, Beratung und Begleitung, die Bereitstellung von Räumen mit gründungsbezogener Infrastruktur (Inkubatoren), Service-, Beratungs- und Stipendienangebote für gründungswillige bzw. gründungsinteressierte Hochschulangehörige in der Vorgründungsphase. Auch eine Unterstützung von hochschulübergreifenden sowie landesweiten Maßnahmen zur Gründerförderung ist möglich.
Gefördert werden auch Studien zur Identifikation von Handlungsbedarfen zur Intensivierung der Gründungsförderung. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Richtlinie des Landes Hessen zur Stärkung von Forschung, technischer Entwicklung, Transfer und Innovation (StAnz.31/2017) vom 31.07.2017.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind die Hochschulen des Landes Hessen, das Universitätsklinikum Frankfurt und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen als Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung. Zudem staatlich anerkannte, gemeinnützige Hochschulen in privater Trägerschaft.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Förderung des Weinbaus
Datum Projektbeginn:
Abhängig von der Antragstellung.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Förderkonditionen sind maßnahmenabhängig und beim zuständigen Weinbauamt zu erfragen.
Fördergegenstand:
Zur Unterstützung des Weinbaus und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe bietet das Land Hessen den Winzern im Rheingau und an der Hessischen Bergstraße eine Reihe von Förderprogrammen an, die teils von der EU finanziert werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Inhaber von Weinbaubetrieben, Zusammenschlüsse von Weinbaubetrieben, Erzeugergemeinschaften und Zusammenschlüsse sowie Kellereien mit Betriebssitz in Hessen.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) in Nichtwohngebäuden
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Anlagen zur Wärmeerzeugung und die Austauschprämien für Ölheizungen werden in unterschiedlichen Anteilen gefördert. Die Auflistung finden Sie unter dem aufgeführten Link.
Fördergegenstand:
Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften; freiberuflich Tätige; kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände sowie rechtlich
unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der
Daseinsvorsorge handeln; Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände; gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen;
Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen; sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Förderung von E-Lastenrädern
Datum Projektbeginn:
Ein Antrag kann jederzeit gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenanhänger mit E-Antrieb.
Fördergegenstand:
Förderfähig ist die Anschaffung von Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung.
Voraussetzungen:
E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenanhänger müssen:
• serienmäßig und fabrikneu sein,
• jeweils eine Nutzlast von mindestens 120 kg aufweisen,
• Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt für eine Förderung sind:
private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige), Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise), Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Hochschulen), rechtsfähige Vereine und Verbände. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.
Nicht antragsberechtigt sind:
Privatpersonen
Anbieter/Projektleitung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Förderung energetische Sanierung des kommunalen Gebäudebestandes
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuschusshöhe ist variabel, je nach Ausführung
Fördergegenstand:
Unterstützung bei der umfassenden energetischen Modernisierung kommunalen Gebäudebestands.
Gefördert werden:
• die energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden, die sich in einem energetisch nachteiligen Zustand befinden.
• Ersatzneubauten und Neubauten als Modellvorhaben mit besonders hohen energetischen Standards.
• Investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie innovative Pilot- und Demonstrationsvorhaben mit besonders hohen energetischen Standards.
Wer wird gefördert?
Städte und Gemeinden, Landkreise, kommunale Zweckverbände (kommunale Gebietskörperschaften) in Hessen.
Anbieter/Projektleitung:
WIBank
Förderangebot: Mitwirkungsorientierte Unterstützung kommunaler Veränderungsprozesse
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Dauer und Zyklus des Projekts:
Die Förderung wird einmalig in einem Zeitraum von drei Jahren gewährt.
Deadline Bewerbung: Die Antragstellung erfolgt ganzjährig.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilfinanzierung in Höhe der FAG-Quote (durchschnittliche Regelförderung 65 Prozent); einmalig im Zeitraum von drei Jahren und bis max. 50.000 Euro
Fördergegenstand:
Moderations- und Beratungsdienstleistungen, um kommunale Veränderungsprozesse mitwirkungsorientiert zu unterstützen
Voraussetzungen:
Antragstellende Gemeinden dürfen nicht als gesamtkommunaler Förderschwerpunkt im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms anerkannt sein
Projektbeschreibung:
Gefördert werden Moderations- und Beratungsdienstleistungen, um kommunale Veränderungsprozesse mitwirkungsorientiert zu unterstützen. Folgende Themenbereiche können beispielsweise in Frage kommen:
• Soziale und kulturelle Infrastruktur und Netzwerke
• Nahversorgung
• Gesundheitsversorgung
• Mobilität
• Ehrenamtliches Engagement
• Soziale Integration
• Leitbildentwicklung
Das Förderangebot darf nicht ausschließlich für die Vorbereitung eines Antrages zur Aufnahme in das Programm Dorfentwicklung und für den Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ verwendet werden. Jede Kommune kann einmal innerhalb von drei Jahren eine Förderung der Dorfmoderation erhalten. Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse (max. EUR 50.000 pro Vorhaben), die als Anteilsfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden können. Die Fördermittel werden nur gegen Vorlage bezahlter und geprüfter Rechnungen an den Zuwendungsempfänger ausgezahlt.
Anbieter / Projektleitung
WIBank
Interkulturelle Elternpatenschaften als Bausteine für ein gelingendes Zusammenleben
Der Förderverein des Stadtteilzentrums Baunsberg e.V. bietet Familien mit Migrationshintergrund eine Begleitung beim Einstieg in die Alltagsstrukturen und Gesellschaft an: Durch die Elternpaten gelingen ein Vertrauensaufbau und Unterstützung. Jugendliche werden zudem bei der Erhöhung ihrer Bildungschancen und sozialen Kompetenz unterstützt.