Nachhaltigkeitsbaukasten
Hier finden Sie Inhalte, die es Kommunen leicht machen sollen, sich auf den Weg der Nachhaltigkeit zu begeben. Stöbern Sie in den Beiträgen zu Aktivitäten, Materialien und Fördermöglichkeiten zu allen Bereichen der Nachhaltigkeit. Die Beiträge sind dabei unseren Leitsatzrubriken Soziales, Wirtschaft, Umwelt sowie Bildung/Kultur zugeordnet. Lassen Sie sich von Nachhaltigkeitsakteuren inspirieren und nutzen Sie Hilfestellungen und Beratungsmöglichkeiten.
Der Baukasten wurde Schritt für Schritt erweitert und Sie finden darin nun Inhalte zu allen vier Leitbildbereichen. Damit der Baukasten weiterwachsen kann, sind wir immer auf der Suche nach neuen Beiträgen.
Soziale Wohnraumförderung
Gefördert wird der Erwerb von Wohnungen, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die Höhe des Zuschusses Die Höhe des Zuschusses beträgt für den Erwerb von Belegungsrechten an Wohnungen, die keiner Bindung unterliegen und zur Belegung frei sind, 2,50 € und für den Erwerb von Belegungsrechten nach Auslaufen bestehender Bindungen 1,50 € pro Quadratmeter der förderfähigen Wohnfläche multipliziert mit der Bindungsdauer in Monaten.
Zusätzlich wird - unabhängig von den Belegungsrechten - 0,50 € pro Quadratmeter der förderfähigen Wohnfläche multipliziert mit der Bindungsdauer in Monaten, gefördert.
Förderung von Umweltschutzmaßnahmen
Das Land Hessen fördert mit Mitteln der Umweltlotterie Maßnahmen im Rahmen von „Biologischer Vielfalt, Biotopgestaltung, Ökosystemvernetzung und Gewässerschutz“. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Landschaftspflegeverbände und Naturschutzvereinigungen mit bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst werden. Die maximale Förderungssumme liegt bei 25.000 € - bei natürlichen Personen maximal 5.000 Euro. Der beantragte Zuschuss muss mindestens 2.500 € betragen.
Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ)
Die Förderung beinhaltet die Kostenübernahme von 50€ pro Monat je Freiwilliger/Freiwilligen bezogen auf die pädagogische Begleitung und die laufenden Kosten.
Förderung für Nachhaltige Ernährung
Die Förderung zielt darauf ab, die Umweltbelastungen auf den verschiedenen Stufen der Wertschöpfungskette für Lebensmittel einschließlich der landwirtschaftlichen Urproduktion zu reduzieren.
Integrationsförderung Förderprogramm WIR
Das Landesprogramm „WIR - Vielfalt und Teilhabe" bündelt mehrere Fördermaßnahmen. Mit ihm werden alle Bürgerinnen und Bürger – mit und ohne Migrationshintergrund – als Zielgruppe in den Blick genommen und die in den hessischen Kreisen und Kommunen bereits geschaffenen Partizipationschancen weiter ausgebaut und gefestigt.
Förderung einer effizienten und CO2-armen Abwärmenutzung
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
Fördergegenstand:
Gegenstand der Förderung sind Investitionen in Maßnahmen, die zu einer Nutzung unvermeidbarer Abwärme führen und zu einer Vermeidung von CO2-Emissionen beitragen.
Förderung von Ausgaben für regionale Innovations- und Entwicklungskonzepte
Gefördert werden können Ausgaben für die Erstellung, Fortschreibung, Modernisierung oder Aktualisierung integrierter regionaler Innovations- und Entwicklungskonzepte.
Förderung im Rahmen der hessischen Wasserstoffstrategie
Unternehmen und Kommunen können eine Antragsunterstützung zur Bewerbung bei einem Antrag der Gelder für eine Wasserstoffstrategie auf Bundes- und EUProgramme erhalten. Dazu gehört auch die Beratung im Vorfeld, ggf. Detailanalyse mittels Fachstudien, Vermittlung potenzieller Projektpartner bis hin zur finanziellen Antragunterstützung. Die Antragsunterstützung ist von 2022-2025 angelegt.
Förderung von städtebaulichen Maßnahmen um bestehende Stadtstrukturen zeitgemäß fortzuentwickeln
Förderung von städtebaulichen Maßnahmen die bestehende Stadtstruktur zeitgemäß fortentwickeln, sozialen Nachteilen entgegenwirken und die wirtschaftliche Entwicklung verbessern.
Distr@l - Digitale Innovations- und Technologieförderung
Das Förderprogramm Distr@l stärkt innovative Projekte, welche die Digitalisierung in Hessen vorantreiben wollen.
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm Distr@l richtet sich insbesondere an Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Hochschulen (HS) und Forschungseinrichtungen (FE), die mit ihrem innovativen Projekt die Digitalisierung in Hessen vorantreiben wollen.
Förderung für die Dorfentwicklung
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
Fördergegenstand:
Das hessische Dorfentwicklungsprogramm fördert ländliche Regionen als lebendigen Lebensraum.
Förderung im Rahmen der Extremwetterrichtlinie-Wald
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuschusshöhe hängt von der Art und dem Umfang des Vorhabens ab.
Fördergegenstand:
Die Förderung umfasst unterschiedliche Maßnahmen zum Schutze des Waldes und der Wiederaufforstung (siehe "Weiterlesen").
Förderung von Holzvermarktungsorganisationen
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Weitere Information können Sie der HVO-Richtlinie entnehmen.
Fördergegenstand:
Zur Schaffung zukunftsfähiger Holzvermarktungsstrukturen in Hessen, wird der Aufbau von Holzvermarktungsorganisationen gefördert.
Theodor-Litt-Schule in Michelstadt erhält Förderung für klimafreundlichen Schulhof
Die Deutsche Umwelthilfe unterstützt hessische Schulen bei der Gestaltung klimafreundlicher Schulhöfe. Zehn hessische Schulen sind bereits Teil des Projekts. Seit Oktober 2021 ist auch die Theodor-Litt-Schule aus Michelstadt dabei.
Mehr Bewegung in Oberursel durch "Platzwechsel"
Im Rahmen der Initiative Platzwechsel, einem bundesweiten Kooperationsprojekt, fanden in Oberursel zahlreiche Bewegungsformate wie zum Beispiel Yoga, Zumba oder das Waldbaden statt.
Das Projekt „KoGi“ stärkt Bürgerinnen und Bürger als Gesundheitslotsen
Das vom Frankfurter Gesundheitsamt initiierte Projekt „KoGi" gestaltet aktiv und lebensnah die interkulturellen Herausforderungen an die öffentliche Gesundheit in der Kommune. Die zentrale Methode ist das Multiplikatorenkonzept: Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund werden durch eine gezielte 2monatige Ausbildung befähigt, als Gesundheitslotsinnen und Gesundheitslotsen in ihrer jeweiligen Lebenswelt die Gesundheitskompetenz von bestimmten Zielgruppen zu stärken durch interkulturelle Gesundheitsaufklärung und niedrigschwellige Gesundheitskommunikation.
Die hessische Kommunalrichtline
Fördergegenstand:
Die Landesregierung unterstützt die hessischen Kommunen bei der umfassenden energetischen Modernisierung ihres Gebäudebestandes. Mit dem Förderangebot werden Kommunen dabei unterstützt, investive Maßnahmen umzusetzen, mit denen sie ihren Strom- und Wärmebedarf dauerhaft reduzieren und damit Energiekosten senken können.
Begabtenförderung berufliche Bildung
Datum Projektbeginn:
Vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme.
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Förderung je Stipendium beträgt bis zu EUR 2.700 innerhalb eines Kalenderjahres.
Förderprogramm Politische Erwachsenenbildung
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Zuschuss pro Tag und Teilnehmerin/Teilnehmer von bis zu EUR 50,00.
Fördergegenstand:
Maßnahmen der politischen Erwachsenenbildung.
Bildungsarbeit, Entwicklungspolitik, Entwicklung, Global
Datum Projektbeginn:
Eine Antragstellung ist das gesamte Jahr über möglich.
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Fördermittel von bis zu 2.000 Euro pro Projekt (Festbetragsfinanzierung) können von demselben Träger bis zu zweimal im Jahr beantragt werden.
Fördergegenstand:
Für Projekte zur entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit (z.B. Fair Trade-Workshop; Aktion zu Handy-Recycling).
Sonderfonds Ankommen im Sport
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Das DKHW stellt bis zu 5.000 € je Antragsteller*in zur Verfügung. Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung.
Fördergegenstand:
Projekte, die geflüchteten Kindern über den gemeinsamen Sport einen niedrigschwelligen Zugang zur Gesellschaft ermöglichen.
Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes
Datum Projektbeginn:
Stichtage sind jeweils der 31. März und der 30. September.
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Bei den Themenfonds beträgt die Förderhöhe i.d.R. max. 5.000 €.
Fördergegenstand:
Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert Projekte zur Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen in Deutschland.
Förderung von Umweltbildung und BNE in Hessen
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Zuwendungen über 5.000 Euro werden als Anteilsfinanzierungen in Höhe von 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Bei Beträgen unter 5.000 Euro erfolgt eine Festbetragsfinanzierung.
Fördergegenstand:
Förderung der Umweltbildung und Verwirklichung von Projekten, die Bildungsmaßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung in Hessen zum Ziel haben.
Förderung von Freizeitsport und Veranstaltungen für junge Menschen
Datum Projektbeginn:
Die Anträge können ganzjährig gestellt werden.
Fördergegenstand:
Ziel der Sportjugend ist es Sportvereine, -kreise und -verbände bei der Durchführung von Maßnahmen zu unterstützen.
Förderung von Jungem Engagement im Sport
Datum Projektbeginn:
Ein Antrag ist ganzjährig möglich.
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Förderumfang Begleitung eines Jungen Teams.
Förderung von Bildungsmaßnahmen im Sport
Datum Projektbeginn:
Ein Antrag ist ganzjährig möglich, benötigt jedoch mindestens sechs Wochen Vorlauf.
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Förderumfang von eintägigen oder mehrtägigen Bildungsmaßnahmen oder Seminar-Bausteinen.
Investitionszuschüsse für Sportgeräte und Baumaßnahmen in Sportstätten
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Grundlage für die Höchstförderungssätze ist die Mitgliederzahl gemäß der Bestandserhebung des Jahres vor der Antragstellung.
Fördergegenstand:
1. Zuschüsse für die Durchführung von Baumaßnahmen
2. Zuschüsse für die Anschaffung von langlebigen Sportgeräten für den Übungs- und Wettkampfbetrieb
Räume schaffen – Atelierförderungen
Datum Projektbeginn:
Die Antragstellung erfolgt für das jeweilige Kalenderjahr bis zum 30. September.
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuwendung wird als Projektförderung vergeben.
Fördergegenstand:
Das Land Hessen fördert mit dem kulturellen Raumprogramm Projekte, die an ungewöhnlichen Orten möglichst vielen Menschen in Hessen die Möglichkeit eröffnen, kulturelle Angebote zu erleben oder selbst zu gestalten.
Ausbau der Kultur – Stärkung der ländlichen Räume
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuwendung wird als Projektförderung vergeben.
Fördergegenstand:
Das Ministerium setzt sich die Stärkung und den Ausbau kultureller Angebote in ländlichen Räumen zum Ziel.
Heimat Hessen – Regionale Kulturförderung, Heimat- und Brauchtumspflege
Datum Projektbeginn:
Anträge auf Förderung sind spätestens 10 Wochen vor Projektbeginn einzureichen.
Fördergegenstand:
Das Ministerium unterstützt Vereine bei dem Erhalt und der Pflege des Brauchtums in Hessen und die regionale Kulturarbeit.
Teilhabe fördern – Soziokultur
Datum Projektbeginn:
Antragsfrist ist jeweils der 31. Oktober des Vorjahres.
Fördergegenstand:
Das Land Hessen fördert soziokulturelle Zentren und Initiativen.
Film, Musik, Theater [&] Co – Spartenbezogene Förderung durch das Land Hessen
Fördergegenstand:
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst unterstützt mit sechs unterschiedlichen Förderschwerpunkten Film, Musik, Theater, Denkmalpflege, Bildende Kunst und Literatur in Hessen.
Förderung für Künstlerinnen und Künstler
Fördergegenstand:
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst unterstützt mit sechs unterschiedlichen Förderschwerpunkten Künstlerinnen und Künstler in Hessen.
START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Förderdauer beträgt in der Regel 18 bis 36 Monate.
Fördergegenstand:
Stärkung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, die sich thematisch in den Forschungsfeldern „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“ (Modul 1) und [-]„Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ“ (Modul 2) bewegen.
Qualifizierungschecks für gering qualifizierte Beschäftigte
Datum Projektbeginn:
Anträge auf Gewährung eines Zuschusses müssen vor Ausbildungsbeginn eingehen.
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Gefördert werden Maßnahmen, die über Nachqualifizierungen zu einem Berufsabschluss hinführen.
Fördergegenstand:
Qualifizierungsschecks sollen die Beschäftigungschancen von gering qualifizierten Beschäftigten durch Erlangung eines Berufsabschlusses steigern.
Stärkung des Wissens- und Technologietransfers
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuwendung in Form der Anteilsfinanzierung zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Vorhaben, die das Ziel haben, den Technologie- und Wissenstransfer zwischen Forschung, Wirtschaft und Gesellschaft auszubauen und zu optimieren.
Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge (ÜAL)
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Zuschuss zu einer Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung.
Fördergegenstand:
Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge, die die betriebliche Grund- und Fachbildung ergänzen.
Wissens- und Technologietransfer zur CO2-Reduktion
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Nicht rückzahlbare Zuwendung in Form der Anteilsfinanzierung zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Es werden Vorhaben gefördert, die den Wissens- und Technologietransfer beschleunigen und Vorhaben des Technologiemarketings.
Hessischer Investitionsfonds
Summe der Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die unterschiedlichen Darlehensmodalitäten sind unter dem Link abrufbar.
Fördergegenstand:
Im Rahmen des Hessischen Investitionsfonds können Darlehen für kommunale Investitionen beantragt werden. Zudem sind Investitionsfördermaßnahmen förderfähig.
Der Hessische Gesundheitspreis
Der Hessische Gesundheitspreis zeichnet laufende innovative Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention aus.
Gesunde Lebenswelten für ältere Menschen gestalten – Leitfaden für Pilotkommunen
Der Leitfaden bietet fachliche Unterstützung bei der Förderung des Wohlbefindens älterer Menschen in der Kommune.
Positionspapier des Deutschen Städtetags: Kommunale Sportpolitik und Sportförderung
Der Deutsche Städtetag gibt mit dem Grundsatzpapier "Kommunale Sportpolitik und Sportförderung" Empfehlungen für eine zukunftsgerichtete Sportpolitik.
Bericht: Vulnerable Gruppen in der Prävention und Gesundheitsförderung erreichen
Der Bericht stellt Strategien vor, um Hürden bei der Gesundheitsvorsorge für vulnerable Gruppen in Kommunen abzubauen.
Leitfaden zur Bewegungsförderung in Kitas
Die Schritt-für-Schritt-Anleitung ist in Zusammenarbeit mit den Erzieherinnenschulen entstanden und hilft Kitas bei der Planung von bewegungsförderlichen Maßnahmen.
Digitales Planungstool: Impulsgeber Bewegungsförderung
Der „Impulsgeber Bewegungsförderung“ ist ein digitales Planungstool für Kommunen zur Entwicklung einer bewegungsfreundlichen Kommune, speziell zugeschnitten auf die Bewegungsförderung älterer Menschen.
Förderung von energetisch optimierten Modernisierungsmaßnahmen in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung.
Fördergegenstand:
Das Förderprogramm unterstützt Investitionen in energetisch optimierte Modernisierungsmaßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz, des intelligenten Energiemanagements und der Nutzung erneuerbarer Energien zur nachhaltigen Verringerung von CO2-Emissionen.
Initiative Nachhaltiges Wirtschaften in Hessen
Unter dem Dach der Hessischen Nachhaltigkeitsstrategie haben sich Vertreterinnen und Vertreter aus Unternehmen, Wirtschaftsverbänden, der Landesverwaltung sowie gesellschaftliche Akteure wie die evangelische Kirche zusammengeschlossen und die hessische Initiative für verantwortungsvolles, nachhaltiges Wirtschaften ins Leben gerufen. Die Initiative Nachhaltiges Wirtschaften richtet sich bewusst an alle Wirtschaftenden, auch an solche im kommunalen und gesellschaftlichen Bereich.
Nachhaltige Entwicklung in Kommunen – Chancen und Perspektiven
Prof. Dr. Kerstin Krellenberg, Institut für Geographie und Regionalforschung der Universität Wien, geht auf die Chancen und Perspektiven der nachhaltigen Entwicklung von Kommunen ein. Sie adressiert die Herausforderungen für eine nachhaltige Stadtentwicklung und stellt die lokale Stadtentwicklung in einen globalen Zusammenhang.
Kommunale Möglichkeiten zur Förderung der biologischen Vielfalt
Volker Rothenburger vom Umweltamt Frankfurt am Main zeigt anhand von konkreten Beispielen des Satzungsrechts von Kommunen auf, wie die biologische Vielfalt erhalten und gefördert werden kann.
Förderung des Weinbaus
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Förderkonditionen sind maßnahmenabhängig und beim zuständigen Weinbauamt zu erfragen.
Fördergegenstand:
Zur Unterstützung des Weinbaus und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe bietet das Land Hessen den Winzern im Rheingau und an der Hessischen Bergstraße eine Reihe von Förderprogrammen an, die teils von der EU finanziert werden.
Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM)
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Differenzierung nach Fördermaßnahmen. Eine genaue Aufschlüsselung erhalten Sie auf der Seite der WIBank.
Fördergegenstand:
Das Programm dient einer besonders nachhaltigen Landbewirtschaftung in Hessen. Gefördert werden Maßnahmen im Bereich ökologischer Landbau, Grünlandextensivierung, Weinbau in Steillagen oder Erhaltung von Streuobstbeständen.
Direktzahlungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Förderung erfolgt in Form eines (flächengebundenen) Zuschusses. Die Junglandwirteförderung erfolgt im Rahmen der Geltendmachung der Basisprämie.
Fördergegenstand:
Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe erhalten für die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen Direktzahlungen.
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Zuwendungen im Rahmen zwischen 20% bis 75% einer Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse und Bürgschaften. Junglandwirte und -landwirtinnen können einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 20.000 Euro erhalten.
Fördergegenstand:
Ziel ist die Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umwelt- und klimaschonenden, besonders tiergerechten, multifunktionalen und witterungsbedingten Risiken vorbeugenden Landwirtschaft.
Ausgleichszulage für Landwirtschaftsbetriebe in benachteiligten Gebieten
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung. Die Förderung bezieht sich auf in Hessen liegende Flächen.
Fördergegenstand:
Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) wird als teilweiser oder vollständiger Ausgleich von Einkommensverlusten und zusätzlichen Ausgaben, der in den benachteiligten Gebieten wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betrieben im Vergleich zu den Betrieben in nicht benachteiligten Gebieten gewährt.
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle in Nichtwohngebäuden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle beitragen.
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle in Wohngebäuden
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.
Förderung von Anlagentechnik (außer Heizung) in Nichtwohngebäuden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes.
Förderung von Anlagentechnik (außer Heizung) in Wohngebäuden
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, wie beispielsweise einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage.
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) in Nichtwohngebäuden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Anlagen zur Wärmeerzeugung und die Austauschprämien für Ölheizungen werden in unterschiedlichen Anteilen gefördert. Die Auflistung finden Sie unter dem aufgeführten Link.
Fördergegenstand:
Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet.
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) in Wohngebäuden
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt mindestens 20 % der förderfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
Fachplanung und Baubegleitung bei der energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung.
Fachplanung und Baubegleitung bei der energetischen Sanierung von Wohngebäuden
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Förderung einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung.
Energieberatung für Wohngebäude
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Fördergegenstand:
Mit der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) werden von Expertinnen und Experten durchgeführte Energieberatungen gefördert.
Heizungsoptimierung in Wohngebäuden
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Der Fördersatz beträgt 20 % der förderfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Siehe genaue Auflistung unter "Weiterlesen"
Förderung von E-Lastenrädern
Datum Projektbeginn:
Ein Antrag kann jederzeit gestellt werden
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenanhänger mit E-Antrieb.
Fördergegenstand:
Förderfähig ist die Anschaffung von Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung.
Förderung von kommunalem Straßenbau und öffentlichem Personennahverkehr
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Details sind in der Richtlinie zum Mobilitätsfördergesetz vom 27. April 2021 zu entnehmen.
Fördergegenstand:
Ziel der Förderung ist, die Verkehrsinfrastruktur des ÖPNV in den Gemeinden zu verbessern.
Förderung: Öffentlichkeitsarbeit für Nahmobilität
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuwendungen werden als Projektförderung gewährt.
Fördergegenstand:
Gefördert werden investive Maßnahmen, Planungen und Konzepte sowie Öffentlichkeitsarbeit für die Mobilität. Im Vordergrund stehen Projekte, die kurzfristig umgesetzt werden können und kleinere Projekte.
Anbieter/Projektleitung:
Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen
Innovationen im Bereich Logistik und Mobilitätinnovationsförderung Land Hessen
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Förderung erfolgt als anteiliger Zuschuss. Die maximale Fördersumme für ein Projekt beträgt 250.000 Euro.
Fördergegenstand:
Das Land Hessen fördert in Kooperation mit dem House of Logistics and Mobility (HOLM) Projekte im Bereich Logistik und Mobilität,
Dabei muss das Projektergebnis im besonderen Interesse des Landes sein.
Kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte sowie kommunale Informationsinitiativen
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Maßnahmen von Klima-Kommunen und für Kommunen mit Windenergieanlagen werden mit 100 Prozent gefördert. Für alle anderen Kommunen und kommunale Unternehmen werden die Fördersätze von derzeit 70 auf 80 Prozent erhöht (befristet bis 31.12.2022).
Fördergegenstand:
Das Land Hessen fördert kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen, die zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen beitragen sollen und kommunale Informationsinitiativen.
PIUS Beratung
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Fördersatz beträgt bis zu 60 Prozent.
Fördergegenstand:
Wissensvermittlung sowie Maßnahmen zur Befähigung von potenziellen Existenzgründern und KMU in wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung (produktintegrierter Umweltschutz/ Innovationsdesign).
Voraussetzungen:
Die Projekte müssen im Land Hessen durchgeführt werden.
Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein.
Impulse der Arbeitsmarktpolitik - IdeA
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Anteilfinanzierung kann bis zu 50% v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben umfassen.
Fördergegenstand:
Gefördert werden Projekte von Trägern von Beratungs-, Beschäftigungs- und Qualifizierungsangeboten sowie von anderen Akteuren des Arbeitsmarktes. Beispielsweise Maßnahmen, die auf die Ausbildung in Mangelberufen, in Berufsfeldern der Industrie sowie den gewerblich-technischen Berufen ausgerichtet sind. Gefördert werden vorbereitende Maßnahmen oder Maßnahmen, die das Absolvieren der Ausbildung unterstützen.
Gründungsbereitschaft fördern!
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, soweit ausschließlich EFRE-Mittel eingesetzt werden. Werden zusätzlich Landesmittel eingesetzt, kann die Förderung bis zu 90 Prozent betragen.
Fördergegenstand:
Förderung von Projekten zur Stärkung der Gründungsbereitschaft, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Verbesserung unternehmerischer Qualifikation.
Förderung von Biomassefeuerungsanlagen
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Festbetrags- bzw. Anteilsfinanzierung in unterschiedlicher Höhe. Die einzelnen Fördersätze können der Richtlinie zur Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen (Teil II, Ziffer 4.4.) entnommen werden.
Fördergegenstand:
Der Anteil an Bioenergie soll durch eine nachhaltige, umweltverträgliche und effiziente Nutzung der vorhandenen Biomassepotenziale gesteigert werden.
Förderung energetische Sanierung des kommunalen Gebäudebestandes
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuschusshöhe ist variabel, je nach Ausführung
Fördergegenstand:
Unterstützung bei der umfassenden energetischen Modernisierung kommunalen Gebäudebestands.
Förderung für lebendige Zentren
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
Fördergegenstand:
Das Programm fördert insbesondere bauliche Maßnahmen, die den innerstädtischen Strukturwandel begleiten.
Förderangebot: Weiterentwicklung der Stadtstruktur: Sicherung und Weiterentwicklung von Versorgungsangeboten, Qualifizierung von Wohnraum
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilsfinanzierung abhängig von finanzieller Leistungsfähigkeit der Gemeinde und ihrer Stellung im Finanz- und Lastenausgleich nach dem Finanzausgleichgesetz (FAG)
Fördergegenstand:
Insbesondere bauliche Maßnahmen, die den innerstädtischen Strukturwandel begleiten
Voraussetzungen:
Aufnahme der Gesamtmaßnahme der nachhaltigen Stadtentwicklung wurde in Förderprogramm aufgenommen; Gebiet der nachhaltigen Stadtentwicklung ist festgelegt, Festlegung anerkannt und Einzelmaßnahmen liegen im festgelegten Gebiet
Förderangebot: Fortentwicklung bestehender Stadtstrukturen zur Aufwertung von Quartieren
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilsfinanzierung abhängig von finanzieller Leistungsfähigkeit der Gemeinde und ihrer Stellung im Finanz- und Lastenausgleich nach dem Finanzausgleichgesetz (FAG)
Fördergegenstand:
Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Quartieren mit besonderen sozialen, städtebaulichen und wirtschaftlichen Problemlagen
Gesundheit in Kommunen
Dr. Katharina Böhm von der Hessischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V. spricht über die kommunale Querschnittsaufgabe der Gesundheitsförderung. Anhand von Beispielen zeigt sie auf, wie die Gesundheitsversorgung im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung auf kommunaler Ebene gestaltet werden kann.
Nachhaltiges Mobilitätsmanagement in Kommunen
Dr. Jutta Deffner vom Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE) erklärt die Herausforderungen und Chancen eines kommunalen Mobilitätsmanagements. Neben Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten werden auch konkrete Handlungsempfehlungen aufgezeigt.
Nachhaltige Entwicklung in Kommunen – Chancen und Perspektiven
Prof. Dr. Kerstin Krellenberg, Institut für Geographie und Regionalforschung der Universität Wien, geht in ihrer Publikation auf die Chancen und Perspektiven der nachhaltigen Entwicklung von Kommunen ein. Sie adressiert die Herausforderungen für eine nachhaltige Stadtentwicklung und stellt die lokale Stadtentwicklung in einen globalen Zusammenhang.
BürgermeisterInnen-Dialog 2030
Weitere Informationen zu diesem Thema:
Förderangebot: Mitwirkungsorientierte Unterstützung kommunaler Veränderungsprozesse
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Anteilfinanzierung in Höhe der FAG-Quote (durchschnittliche Regelförderung 65 Prozent); einmalig im Zeitraum von drei Jahren und bis max. 50.000 Euro
Fördergegenstand:
Moderations- und Beratungsdienstleistungen, um kommunale Veränderungsprozesse mitwirkungsorientiert zu unterstützen
Kunst trägt zu neuer Art des Kennenlernens bei
Durch eine Kombination aus Natur, Wind und Kunst bringt die Kommune Lichtenfels mit dem Projekt "Wind Land – partizipative Installation des Vereins zur Förderung der Windkunst und interkultureller Kommunikation" Menschen miteinander ins Gespräch und schafft die Möglichkeit, andere BewohnerInnen und die (neue) Heimat kennenzulernen.
Anbieter / Projektleitung
Bewegter Wind e. V.
Menschen mit Behinderung leben in der Mitte der Gesellschaft
Neben der Förderung eines inklusiven Wohnprojektes soll für Menschen mit Behinderung durch ein zivilgesellschaftliches Netzwerk eine integrative Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden.
Gelungene Quartiersentwicklung/ soziale Stadtentwicklung in Steinbach
Durch die Förderung konnten eine Stadtteilmitte neu aufgebaut und das Wohnumfeld neugestaltet werden. Neue Wegeverbindungen wurden in der Stadt geschaffen und naturnahe Spiel- und Aufenthaltsräume integriert.
Anbieter / Projektleitung
Magistrat der Stadt Steinbach (Taunus)
Bürgerinnen und Bürger stricken für den Erhalt des Stadtteilbüros
Durch den Strickmob zeigten die BewohnerInnen des Quartiers in Hattersheim ihren Willen und Wunsch zur Sicherung der aufgebauten Strukturen, die durch die Förderung als Soziale Stadt geschaffen wurden. Die Aufmerksamkeit wurde auf die Situation der im Fördergebiet lebenden Menschen gelenkt.
Maßnahmen zur Realisierung eines nachhaltigen Wohnumfelds
Förderung investiver Maßnahmen zur Realisierung eines nachhaltigen Wohnumfeldes, wie z. B. Maßnahmen für nachhaltige Mobilitätsinfrastruktur, Beitrag zur Wohnraumversorgung, Förderung des sozialen Miteinanders oder schonender Umgang mit Ressourcen.
Antragsberechtigt sind die Städte Darmstadt, Frankfurt am Main, Offenbach und Wiesbaden sowie Kommunen in den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Fulda, Gießen, Groß-Gerau, Hochtaunus, Limburg-Weilburg, Main-Kinzig, Main-Taunus, Odenwald, Offenbach, Rheingau-Taunus, Vogelsbergkreis und Wetterau; Zuwendung erfolgt im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss, bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
[nbsp]
Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes (HEG)
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Es werden je nach geförderter Maßnahme zwischen 30 Prozent und 100 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt.
Fördergegenstand:
Die Deckung des Endenergieverbrauchs von Strom und Wärme soll bis zum Jahr 2050 möglichst zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen vorangetrieben werden.
Förderung Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
Fördergegenstand:
Gefördert werden
- energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden
- Ersatzneubauten und Neubauten als Modell mit besonders hohen energetischen Standards
- Solarabsorberanlagen und Energieeffizienzmaßnahmen in Freibädern
- Geräte und Anlagen zur Gebäudeautomation kommunaler Nichtwohngebäude
- investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie von Pilotvorhaben mit besonders hohen energetischen Standards
Förderung für Waldbesitzende
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
Fördergegenstand:
Gefördert werden forstwirtschaftlicher Maßnahmen in Privat- und Körperschaftswäldern mit dem Ziel, eine klimaangepasste, biodiverse Forstwirtschaft zu unterstützen.
Förderung von umwelt- und klimafreundlicher urbaner Mobilität
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
Fördergegenstand:
Die Förderung umfasst die Anschaffung von Zweisystemfahrzeugen für den Schienenpersonennahverkehr, umweltfreundliche E-Busse für den ÖPNV, die Errichtung von Lade- und Tankinfrastruktur sowie den Aufbau von Mobilitätsstationen.
Förderung nachhaltiger integrierter Mobilitätspläne
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
Fördergegenstand:
Vorhaben der Mobilitätsplanung, die der Umsetzung der Verkehrswende und der Erreichung von Klimaneutralität im Verkehr dienen.
Förderung für öffentliche WLAN-Hotspots in hessischen Kommunen
Datum Projektbeginn:
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
Fördergegenstand:
Ziel der Förderung ist die erstmalige Einrichtung von WLAN-Hotspots und dadurch die Verbesserung der WLAN-Infrastruktur in Hessen.
Nachhaltiges Wohnumfeld - Konzepte und Baulanddialoge
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt 80 Prozent v.H. der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 100.000 Euro.
Fördergegenstand:
Neue Wohnquartiere sollen einen Beitrag zur Wohnraumversorgung für alle leisten, ein gutes soziales Miteinander der Bewohnerschaft fördern und zum schonenden Umgang mit Ressourcen beitragen. Mit der Förderung von Konzepten und Baulanddialogen sollen mit partizipativen Methoden neue Konzepte erstellt werden.
Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuschusshöhe ist unterschiedlich je nach Fördermöglichkeit (siehe unter "Weiterlesen").
Fördergegenstand:
Durch die Förderung sollen die Ziele der Hessischen Landesregierung im Bereich des Klimaschutzes zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen sowie die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels unterstützt werden.
Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Gewährt werden Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuschüsse zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Fördergegenstand:
Gefördert wird die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, die Herstellung naturnaher Gewässer, der Bau sowie die Erweiterung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz sowie die Beseitigung von Hochwasserschäden.
Förderung von Maßnahmen zur Kläranlagenverbesserung
Datum Projektbeginn:
Abhängig vom Datum des Antrags.
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuschusshöhe ist unterschiedlich je nach Fördermöglichkeit (siehe unter "Weiterlesen").
Fördergegenstand:
Durch die Förderung sollen die Ziele der Hessischen Landesregierung im Bereich des Klimaschutzes zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen sowie die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels unterstützt werden.
Konversionsförderung
Summe Förderung bzw. Teilfinanzierung:
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Fördergegenstand:
Mit der Konversionsförderung soll ein wirksamer Beitrag zur nachhaltigen Nutzung vorhandener Ressourcen geleistet werden, indem ehemals militärisch, industriell oder für Verkehrszwecke genutzte brach liegende Flächen revitalisiert und für eine gewerbliche Nutzung hergerichtet werden.
Förderung im Rahmen der hessischen Wasserstoffstrategie
Unternehmen und Kommunen können eine Antragsunterstützung zur Bewerbung bei einem Antrag der Gelder für eine Wasserstoffstrategie auf Bundes- und EUProgramme erhalten. Dazu gehört auch die Beratung im Vorfeld, ggf. Detailanalyse mittels Fachstudien, Vermittlung potenzieller Projektpartner bis hin zur finanziellen Antragunterstützung. Die Antragsunterstützung ist von 2022-2025 angelegt.