Hessen für nachhaltige Waldbewirtschaftung

Was bedeutet Nachhaltigkeit im Wald?

Nach den forstgesetzlichen Bestimmungen im Lande Hessen hat jeder Waldbesitzer heute seinen Wald nach anerkannten Grundsätzen der Wissenschaft fachkundig, planmäßig und nachhaltig zugleich zum Wohl der Allgemeinheit zu bewirtschaften. Der Staatswald des Landes Hessen dient im besonderen Maße dem Gemeinwohl. Dies war in Zeiten der menschlichen Geschichte nicht immer so. Übernutzungen, Vieheintrieb im Wald, Kriege und Verwüstungen haben seit jeher die Waldbilder im mitteleuropäischen Raum geprägt.

Die Regeln der Nachhaltigkeit, die bereits im 18. Jahrhundert ihre Wurzeln haben (siehe rechts) und sowohl für den Erhalt der Waldfläche als auch für die Holzvorräte gelten, haben weltweit das Vorbild für die schonende Nutzung der natürlichen Ressourcen geschaffen und sind aus der modernen Forstgesetzgebung nicht mehr wegzudenken. Unsere Einordnung als waldreichstes Bundesland und die hohe Wertigkeit der Naturausstattung mit gepflegten und strukturreichen sowie gleichzeitig vielfältigen Mischbeständen verdanken wir diesen Rahmenbedingungen. Auf dass wir diesen Reichtum auch an die nachfolgenden Generationen übertragen ….
 

Hessen für nachhaltige Waldbewirtschaftung

Unter den zehn Themenfeldern der Nachhaltigkeitsstrategie Hessen wurde das Projekt als eines von insgesamt 14 im Bereich 5 „Erhalt und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen“ unter dem Leitthema „Hessen: Ein Land für mehr Artenvielfalt“ etabliert.
Getragen wurde dies von der Vorstellung, dass sich das Land als größter Waldbesitzer in Hessen mit einem hohen Bestand an wertvollen Buchenwäldern besonders vorbildlich für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung einsetzt.
 

 
 

Georg-Ludwig Hartig

Den Bemühungen der Forstleute des ausgehenden 18. Jahrhunderts ist es zu verdanken, dass die geregelte Nutzung des Waldes zum Aufbau stabiler Holzvorräte begründet wurde, was als Wiege der Nachhaltigkeit angesehen werden muss. Berühmt geworden sind die Sätze, mit denen Georg Ludwig Hartig, ein hessischer Forstmann in einem erstmals 1795 veröffentlichten Lehrbuch "Anweisung zur Taxation der Forste oder zur Bestimmung des Holzertrags der Wälder" diese Regeln begründet:

„... es läßt sich keine dauerhafte Forstwirtschaft denken und erwarten, wenn die Holzabgabe aus den Wäldern nicht auf Nachhaltigkeit berechnet ist. Jede weise Forstdirection muß daher die Waldungen des Staates ohne Zeitverlust
taxiren lassen, und sie zwar so hoch als möglich, doch so zu benutzen suchen, daß die Nachkommenschaft
wenigstens ebenso viel Vorteil daraus ziehen kann, als sich die jetzt lebende Generation zueignet.“

 

´