Nach den forstgesetzlichen Bestimmungen im Lande Hessen hat jeder Waldbesitzer heute seinen Wald nach anerkannten Grundsätzen der Wissenschaft fachkundig, planmäßig und nachhaltig zugleich zum Wohl der Allgemeinheit zu bewirtschaften. Der Staatswald des Landes Hessen dient im besonderen Maße dem Gemeinwohl. Dies war in Zeiten der menschlichen Geschichte nicht immer so. Übernutzungen, Vieheintrieb im Wald, Kriege und Verwüstungen haben seit jeher die Waldbilder im mitteleuropäischen Raum geprägt.
Die Regeln der Nachhaltigkeit, die bereits im 18. Jahrhundert ihre Wurzeln haben (siehe rechts) und sowohl für den Erhalt der Waldfläche als auch für die Holzvorräte gelten, haben weltweit das Vorbild für die schonende Nutzung der natürlichen Ressourcen geschaffen und sind aus der modernen Forstgesetzgebung nicht mehr wegzudenken. Unsere Einordnung als waldreichstes Bundesland und die hohe Wertigkeit der Naturausstattung mit gepflegten und strukturreichen sowie gleichzeitig vielfältigen Mischbeständen verdanken wir diesen Rahmenbedingungen. Auf dass wir diesen Reichtum auch an die nachfolgenden Generationen übertragen ….
