1. Die Schule führt ohne vorherigen Vertrag Energiesparmaßnahmen durch.
2. Die Schule informiert den Schulträger per Rückmeldebogen über die durchgeführten Maßnahmen.
3. Mit dem Erfolg der Maßnahmen werden die praktische Umsetzung und/oder die pädagogische Aktivität belohnt.
