1. Der Schulträger schließt mit der Schule einen Vertrag über Energiesparmaßnahmen ab.
2. Die Schule führt Energiesparmaßnahmen durch.
3. Einen Teil der eingesparten Energiekosten erhält die Schule durch Contractingraten vom Schulträger zurück. Damit tilgt der Verein den Kredit und/oder baut Kapital für weitere Energiespar-Projekte auf.
